Auffahrunfall - Rahmenschaden?
Hallo liebe Community,
ich trete heute leider mit einer etwas traurigen Frage an euch heran.
Ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall, bei dem mir hinten einer aufgefahren ist.
Ich stand und seine Geschwindigkeit würde ich auf 25km/h schaetzen.
Der Stossfaenger hat einen langen Riss. Die inneren Heckleuchten sind weiter drinen als die ausseren Heckleuchten, sodass man vermuten kann, dass die Heckklappe eingedrueckt wurde.
Die Kenzeichenbeleuchtung lag als Plastikstaub auf der Strasse und meine Frontscheibe hat einen Riss ( ich vermute, dass sie durch den Druck geplatzt ist).
Der Kopferraum lässt sich schlecht schliessen und muss mit viel Kraft zu geschlagen werden, damit der Boardcomputer erkennt, dass sie geschlossen ist. Das Metall unter dem Kofferraumgummi ist leicht verbogen und das Plastik gebrochen.
Ich bin zur Zeit in Frankreich und meine Wagen wird erst in Deutschland in 1 1/2 Monaten begutachtet und repariert.
So jetzt zu meinen Fragen:
1.) Kann man bei dieser Schadensbeschreibung einen Rahmenschaden ausschliessen? Denn ich bilde mir ein, dass der Wagen leicht nach links zieht.
2.) Der Wagen ist unter einem Jahr alt und Vollkasko versichert. Ich habe gelesen, dass in diesem Fall die Versicherung den Neu-Preis des Wagens erstattet ( wenn es sich um einen Totalschaden handelt-sieht aber soweit absolut nicht so aus)
Allerdings frage ich mich, ob man nicht einen Totalschaden einklagen kann , soweit eine Rahmenbeschaedigung vorliegt.
Wie wuerdet ihr vorgehen? Ein deutscher Anwalt ist eingeschaltet.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Weiß die Versicherung des Unfallverursachers überhaupt, dass der Unfall passiert ist?
Und ist die überhaupt damit einverstanden, dass das Gutachten 2 Monate später erstellt wird?
Ich kann mir -ehrlich gesagt- nicht vorstellen, dass die damit einverstanden ist.
Es besteht nämlich die Pflicht, zur sofortigen Schadensfeststellung...
19 Antworten
Hi,
da der Unfall in Frankreich passiert ist gillt wahrscheinlich französisches Recht. Dein Anwalt sollte sich da gut schlau machen was gezahlt wird und was nicht. Sonst kann es dir passieren das du auf einigen Kosten sitzen bleibst. So gut gestellt wie in Deutschland ist man als Unfallopfer sonst nur selten.
Du wirst mir Sicherheit keinen Neuwagen bekommen (in Deutschland aber auch net) sondern nur eine Reparatur nach Herstellervorschrift. Der Wagen sollte dann eigentlich fast so gut wie neu sein!
Wenn der Wagen wirschaftlich nicht zu reparieren wäre also ein totalschaden dann würdest du den aktuellen Wert vor dem Unfall ersetzt bekommen,also soviel wie ein vergleichbarer jahreswagen am Gebrauchtwagenmarkt kostet.
In Deutschland wüdest du dann noch eine Wertminderung für den makel Unfallfahrzeug bekommen. Ob das in Frankreich genauso ist da muß sich dein Anwalt informieren.
Gruß Tobias
Im folgenden Merkblatt ist u.a. die in Frankreich geltende Schadensregulierung erläutert:
www.adac.de/.../...3%BCr%20Auslandsunf%C3%A4lle%20Frankreich_37951.pdf
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Im folgenden Merkblatt ist u.a. die in Frankreich geltende Schadensregulierung erläutert:www.adac.de/.../...3%BCr%20Auslandsunf%C3%A4lle%20Frankreich_37951.pdf
O.
Hi,
interessant danke für den Link!
Anwaltskosten werden also schonmal net ersetzt und Wertverlust muß man vor Gericht einklagen!! Das ist schonmal unschön für diesen fall!
Gruß tobias
Zitat:
Original geschrieben von SmashedRocket
Mir geht es hier nur eher darum, ob ich einen eventuellen verzogenen Rahmen hinnehmen möchte oder nicht. Auch wenn das Auto auf die Richtbank war, ist es ja nicht 100% wie neu.
Doch:
Wenn defekte Teile gewechselt wurden und ggf. eine Schiefstellung des VORDEREN (bei Frontunfall) Längsträgers nach Herstellervorgabe gerichtet wurden und werden durften, dann ist das Auto zwar nicht mehr unfallfrei, fährt aber wie neu.
Wir haben sowas früher (zu meiner Schrauberzeit bei MB) an S-Klassen gemacht und da wurden ganze Vorderwagen abgetrennt und hinterher fuhr das Auto wie neu!
Und:
Ich weiß zwar, was Du meinst, aber da ein Golf 6 keinen Rahmen besitzt (manche Geländewagen haben sowas noch...), kann es natürlich auch keinen Rahmenschaden geben.
Ergo: Hintere Achsstellung vermessen lassen und sofern i.O. oder durch Neuteile korrigierbar, dann ist alles gut.