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Auffahrunfall - nicht schon wieder !!!!!

Themenstarteram 8. Februar 2009 um 19:02

Hallo Leute,

ich wollte eigentlich nicht so schnell wieder im Versicherungsforum schreiben, aber naja.

Heut am Sonntag hat es mich schon wieder erwischt.

War am Rasthof, zum Zigaretten holen. An der Zapfsäule ein Auto, ich also mit 5-7m schräg dahinter geparkt, Eingang ist ja gleich da.

Lass den Motor laufen, Beifahrer sitzt noch im Auto.

Ich steig aus, geh Richtung Eingang, fährt das Auto von der Zapfsäule rückwärts an mir vorbei und direkt in mein Auto.

Ich fall bald vom Glauben ab, und kauf mir nen Fiat Panda.

Ich hab die Schnautze sowas von voll, das kann man nicht glauben.

Das darf doch alles nicht wahrsein !

Sie hatte nen 2er Mondeo, ist mit ihrem Heck direkt in meinen Kotflügel vorne und das Rad gefahren.

Kotflügel ist komplett reingedrückt, steht bündig mit dem Rad, Tür hat was vom Kotflügel abbekommen, Felge ist verbogen, Lenkrad steht schief, Auto zieht nach links, und irgendwas poltert.

Und dann will Sie mir noch erzählen, das ich da hätte nicht stehen dürfen, und das Sie keine Schuld hat. Anwälte werden das klären etc.

Haben dann Polizei gerufen, die sagte ihr auch, sie hätte Rückwärts schauen müssen, das Sie schuld hat, es hätte ja dort ein Kind stehen können. Polizei hat den Unfall aber nicht aufgenommen.

Sie hat es dann auch eingesehen, sind ja zum Glück Versichert etc.

Also Daten ausgetauscht, und des Weges gegangen. Dabei ist mir auch aufgefallen, das mein Lenkrad schief steht.

Ich daheim angekommen, Schadenshotline angerufen, und gemeldet.

Da ich ein Auto morgen brauche, und ich mich mit meinem zu fahren nicht mehr traue, bestand ich auf einen Leihwagen.

Der SB am Tele meinte dann, das dies nach Rückfrage bei dem Unfallgegner kein Problem sei, sofern die Haftung geklärt ist.

Er hat also bei der Gegnerin nachgefragt, und diese bestreitet den Unfallhergang.

Also vorerst keine Kostenübernahme, weil der Mitarbeiter das am Sonntag nicht entscheiden kann, muss ein Kollege morgen machen.

Der Schaden ist soweit plausibel.

Habt ihr noch ein paar Tips, wie ich da rangehen kann, und vorallem, was an meinem Auto kaputt ist?

Bin für alles Dankbar.

 

Beste Antwort im Thema
am 8. Februar 2009 um 23:09

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige

@ K080907 

 

und wie sieht es aus, wenn sich der Rückstau vor dem Erstellen der Lichtbilder bereits aufgelöst hat? Gleiche Situation nur mit anderen, zeitlichbedingten Voraussetzungen!?!

 

 

Wieso steht das unfallverursachende Fahrzeug wieder in der Haltebox, dass geschädigte Fahrzeug aber weiter im Weg?

 

Ich als Rückwärtsfahrer habe immer die doppelte Rückschaupflicht. Selbst wenn hinter mir ein anderes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt wurde, bin ich alleinige Unfallverursacherin! Ich kann mich nicht mit dem Satz rausreden: " der stand eben noch nicht da!" Dazu wurden Spiegel an/in unsere Fahrzeuge montiert und ich habe mich Rückwärtig zu orientieren wie z. B. durch Umschauen oder zur Not eines Einweisers. Bin ich mir nicht sicher, muss ich entweder warten, oder den Fahrer des *störenden* Fahrzeuges, hier wohl ohne Problem zu ermitteln gewesen, ausrufen lassen.

Ach Frau Sachverständige, sie beglücken uns ja heute wieder mit erfrischendem Laienwissen ;)

 

Zur 1. Frage:

Wenn ich mich mitten auf dem Tankstellengelände an einem Rückstau anstelle, und dann das Fahrzeug verlasse, steht mein Fahrzeug mitten auf dem Gelände einsam als Hindernis herum, wenn der Rückstau sich dann auflöst. Und dann hafte ich aus Gefährdungshaftung mit, wenn jemand gegen mein so unpassend geparktes Auto fährt.

Ist doch das gleiche, als wenn ich etwa an einem Rückstau vor einer roten Ampel in der Stadt kurz mal zum Zigarettenautomaten gehe. Wird die Ampel grün, steht mein Auto auch mitten auf der Fahrbahn im Weg. Fährt da jemand gegen, hafte ich auch - selbst wenn ich bei meinem Aussteigen Richtung Zigaretttenautomat im Rückstau stand und nicht weiterfahren konnte.

Bevor ich mein Auto verlasse, muss ich es eben ordnungsgemäß parken.

 

zur 2. Frage: Ich kann auch nicht sagen, warum die Unfallbeteiligten Ihre Fahrzeuge nach dem Unfall so hingestellt haben, wie auf den Fotos ersichtlich. Menschen machen manchmal komische Sachen - und ich war nicht dabei.

 

zur 3. Frage:  Die doppelte Rückschaupflicht kenne ich nur vom Spurwechsel und vom Abbiegen - beim Rückwärtsfahren wäre sie mir neu. Aber erklären Sie mir gerne, wann ich beim Rückwärtsfahren 2 Mal zurückschauen soll : vor dem (Rückwärts-)Gangeinlegen und vor dem Losfahren?

 

Im Übrigen haben Sie meinen Beitrag zur Gefährdungshaftung aus Betriebsgefahr nicht verstanden. Kann ja mal passieren, er ist ja auch etwas juristisch geraten und daher für Nichtjuristen schwer verständlich. Also versuch ich es nochmal:

 

Wer gegen ein geparktes Auto fahrt, hat den Unfall verschuldet, und zwar aufgrund eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO. Es kann aber sein, dass der Halter des geparkten Autos mithaftet, und zwar gemäß § 7 StVG (bitte lesen Sie den mal) aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges heraus. Das gilt zwar nicht bei ordnungsgemäß in einer Parklücke abgestellten Fahrzeugen, wohl aber bei solchen, die falsch geparkt sind. So sieht es jedenfalls die Rechtsprechung. 

Und der Fall hier ist eben etwas eigen: Der TE hat nicht im strengen Sinne verbotenerweise falsch geparkt, aber eben auch nicht ganz richtig. Und sein Fahrzeug stand nunmal im Weg. Nun muß man anhand der Formulierungen des BGH, die ich im letzten Beitrag nannte entscheiden, ob von dem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausging oder nicht. Und ich bejahe diese Frage.

 

Man kann eben aus Betriebsgefahr (mit)haften, auch wenn man nichts verbotenes gemacht hat. So hat der BGH klar entschieden, dass man bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen (130 km/h) IMMER aus Betriebsgefahr mithaftet, selbst dann, wenn ein anderer den Unfall, etwa durch Ausscheren auf die linke Spur ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs, verursacht hat.

 

P.S.

Da waren. als ich diesen Betriag gepostet habe, doch schon drei neue Antworten dar. Dazu nur ganz kurz:

Die Aussage, dass ein stehendes Fahrzeug keiner Gefährdungshaftung unterliegt, ist in dieser Form falsch. Es gibt eine Vielzahl Urteile, die das bei falsch geparkten Fahrzeugen anders sehen. Sicher trägt derjenige, der dagegen fährt, i.d.R. den größten Haftungsanteil. Aber eine Mithaftung bleibt auch am stehenden Fahrzeug hängen, wenn es falsch geparkt wurde. Zumeist nehmen die Gerichte 20-25 Prozent Mithaftung in solchen Fällen an.

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am 9. Februar 2009 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige

@Hafi

Haben Sie nicht etwas *Unbedeutenes* vergessen!?!

Der Idealfahrer wäre beim rückwärtsfahren deutlich umsichtiger gewesen und hätte es niemals zu diesem Zusammenstoß kommen lassen.

Der Verweis von Hafi auf den Idealfahrer bezog sich auf den TE. Im Übrigen kann ich mich zur Haftungsbeurteilung seiner Meinung nur komplett anschließen, auch seine Begründung war völlig korrekt.

Es gibt im Übrigen auch Rechtsprechung zur Mithaftung bei nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen. Du bist doch so ein Fan von gegoogelten Urteilen, einfach mal versuchen.

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 9. Februar 2009 um 18:16

Sodele, mal Zeit für ein kleines Update.

Habe heute morgen mit einem Sachbearbeiter telefoniert, da der Schaden noch nicht übertragen war.

Also Schaden neu aufgenommen, Schadensnummer bekommen.

Dann hat er Rücksprache mit der Unfallgegnerin gehalten, mich zurückgerufen, und volle Kostenübernahme zugesagt, sowie gleich einen Auftrag an eine Autovermietung rausgegeben. 11 Uhr hatte ich ein Auto.

Jetzt halt der übliche Weg, soll zum Sachverständigen gehen.

Ich berichte weiter

Gruß Dennis

Hallo, na sieht Du, alles halb so wild! Denke daran: Immer selbst einen Sachverständigen deines Vertrauens aussuchen!!! Die Versicherung hat bei Haftpflichtschäden diesbezüglich nichts zu melden.

Schöne Grüße

am 9. Februar 2009 um 22:14

Dann hoffen wir mal, dass die Versicherung entsprechend der mündlichen Erklärung wirklich 100 Prozent von gezzis´s Schaden zahlt. Ganz abgesehen von der rechtlichen Seite, ist es für die Versicherung wirtschaftlich so besser.

 

Wie ich oben schrieb, ist es ja wirklich etwas eigen in diesem Fall. Ich habe dazu meine fundierte Meinung, man kann es aber auch anders sehen - allerdings ist die Sache nicht so eindeutig wie uns die Sachverständige glauben machen will.

 

Aber wenn es der Versicherungssachbearbeiter auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, spart er seiner Assekuranz im Erfolgsfall bei einer Mithaftung von 20 Prozent vielleicht 400 bis 500 EUR. Geht die Sache vor Gericht verloren, kann für die Versicherung locker die 10fache Summe an Anwalts-, Gerichtsgebühren und Gutachterkosten zusammenkommen. Wenn die Versicherung nur 2 von 10 solcher Fälle vor Gericht verliert, ist es billiger, gleich von vornherein in allen 10 Fällen auf den Mithaftungseinwand zu verzichten. Vom ersparten eigenen Arbeitsaufwand ganz abgesehen. Und genau das wird sich der Sachbearbeiter der Versicherung auch hier gedacht haben - das hatte Hafi ja schon so vermutet.

 

@ die Sachverständige

 

Auf Ihre Fragen kurz folgende Antworten:

zu 1.)

Mit derselben Logik, die auch an der roten Ampel gilt. Man muß sein Auto IMMER so abstellen, dass es niemanden gefährdet. Und wenn eine Gefährdung aufgrund eines konkreten Rückstaus (noch) nicht vorliegt, muß man aber mit der Auflösung des Rückstaus und damit dem Eintritt der Gefährdung rechnen. Irgendwann löst sich nunmal jeder Stau auf, immer.

 

zu 2.)

Da ging es um eine tatsächliche Frage, die nur diejenigen beantworten können, die dabei waren. Ich wars nicht, aber Gezzi hat diesen Punkt inzwischen ja mehrfach beantwortet.

 

zu 3.)

Wenn Sie wüßten, was für erstaunliche Einblicke in unsere Rechtsprechung ich tagtäglich erhalte:D.

Im Übrigen frage ich mich, was ich dem Unfallgegner, der Polizei und dem Gericht erklären soll. Dass es keine doppelte Rückschaupflicht im juristischen Sinne beim Rückwärtsfahren gibt? Zumindestens die letzten zwei wissen das doch schon:rolleyes:

 

Über Urteile, die eine doppelte Rückschaupflicht auch beim Rückwärtsfahren fordern, würde ich mich sehr freuen, genauso über die BGH-Entscheidung, die genau auf unseren Tankstellenunfall passt. Nur zu beim googeln! Sie brauchen auch gar nicht ellenlang zitieren, Quellenangabe und/oder Geschäftszeichen reichen, ich suche mir die Entscheidungen auch selbst raus.

 

Um es nochmal klar zu sagen: Ihr

 

 

Zitat:

Ein abgestelltes Fahrzeug kann, ausser in extremen Ausnahmen, niemals unfallursächlich, oder an einer Mitgefährdungshaftung beteiligt sein.

 

ist in dieser Eindeutigkeit falsch. Denn von falsch abgestellten Fahrzeugen geht sehr wohl eine Betriebsgefahr aus, die zur Gefährdungshaftung führen kann. Nicht nur in Extremfällen.

 

Das Problem in unserem Tankstellenfall ist nur, dass gezzi sein Fahrzeug nun nicht so offensichtlich falsch geparkt hatte. Auf einem Tankstellengelände ist die Sache eben nicht so eindeutig. Daher kann man in seinem Fall über die Mithaftung durchaus unterschiedlicher Ansicht sein, ich für meine Teil würde sie aber bejahen. Hab ich aber alles schon geschrieben.

@k080907

Deine Ausführungen soweit korrekt.

Aber nochmals mein Einwand:

In meinen Augen wiegt das Verschulden der Verursacherin so schwer, dass hier eine evtl. zu diskutierende Haftung des TE aus der Betriebsgefahr zurücktreten würde.

 

Wäre ich der Versicherungssachbearbeiter, so würde ich aus diesem Grunde zu 100% regulieren.

 

Auch ich habe so manchen Einblick in die aktuelle Rechtsprechung;) und weiss daher, dass sich manche Dinge nicht bis zum "hintersten" Amtsgericht herumgesprochen haben (oder ignoriert werden).

-Wobei die "doppelte Rückschaupflicht" beim Rückwärtsfahren sicherlich nicht dazugehört:D

 

Nun kann man über die Sichtweisen streiten: Sieht es der Sachbearbeiter der Versicherung so wie ich, oder bezieht der die Einwände von dir und Hafi mit in die Überlegungen ein und entscheidet sodann unter weiterer Beachtung wirtschaftlicher Aspekte?

 

Im Ergebnis egal: Letztlich zählt die erfolgte Regulierung.

 

am 9. Februar 2009 um 22:33

Hallo Twelferider,

 

ob der Sachbearbeiter der Versicherung es so wie Du sieht oder ob er sich Hafi und mir anschließt und aus wirtschaftlichen Erwägungen alles reguliert, kann ausser dem betreffenden SB keiner sagen. Kommt sicher auch auf dessen Kenntnisse vom Schadenersatzrecht an. Wir können davon ausgehen, dass sich die wenigsten Versicherungssachbearbeiter da so gut auskennen wie Hafi.

 

Zur Frage des besonders schweren Verschuldens der Unfallgegnerin: So schwer ist deren Verschulden nun nicht! Es gründet sich allein auf § 1 Abs. 2 StVO, da § 9 Abs. 5 StVO auf Parkplätzen, Tankstellengeländen u.ä. nach herrschender Meinung keine Anwendung findet. Ein besonders schweres Verschulden der Unfallgegnerin, hinter dem die Betriebsgefahr von gezzi´s Fahrzeug ganz zurücktritt, würde ich daher nicht sehen.

Hallo,

Gutachter war heute morgen bei mir.

Wie von vorn herein vermutet, Totalschaden.

Reparaturkosten liegen um 4500Euro

Der Zeitwert liegt etwas darunter.

Mehr weis ich, wenn ich das Gutachten in den Haenden halte.

 

Gruss

Ich lach mich tot. Karre mal schnell mit laufenden Motor mitten auf die Tanke stellen und nach Kippen anstellen. Sorry, dümmer geht es nicht.

Schuldfrage will ich hier nicht beurteilen, ist eh alles relativ.

Hier sollte mal ein neues Themen Forum eingeführt werden:

 

Motto : Der sinnfreie Beitrag des Monats.

 

Für den Monat Februar schlage ich vor

 

Diedicke 1300

 

:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hier sollte mal ein neues Themen Forum eingeführt werden:

Motto : Der sinnfreieste Beitrag des Monats.

Für den Monat Februar schlage ich vor

Diedicke 1300

:rolleyes:

Gruß

Delle

Mir als Deutsch-Fan stehen bei deiner fett markierten Wortschöpfung zwar alle Nackenhaare senkrecht, aber ansonsten lustige Idee. :D

Gruß

traumzauber

So besser ? :D

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hier sollte mal ein neues Themen Forum eingeführt werden:

Motto : Der sinnfreie Beitrag des Monats.

Für den Monat Februar schlage ich vor

Diedicke 1300

:rolleyes:

Gruß

Delle

Ja, ich bin dabei !!!

Der ganze Beitrag des TE ist sinnfrei, ich würde mich zu tode schämen so ein Mist verzapft zu haben.

........Möchtest halt ein wenig provozieren Gelle ? ;)

 

Bleib Locker, alles wird gut :o

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

........Möchtest halt ein wenig provozieren Gelle ? ;)

Bleib Locker, alles wird gut :o

Nein, ist meine wirkliche Meinung.

OK.

 

Ich war zwischendurch für dich mal um die Ecke in der Apotheke und hab dir etwas mitgebracht. 

 

Das hilft dir bestimmt. :)

 

Und wenn nicht, rufe ich -natürlich nur wenn du möchtest- mal unseren Doktor Bob Schreddi an.

 

Der verpasst dir dann einen wunderschönen Einlauf....... :D

 

So ein Einlauf -nach Bedarf- hat bisher noch jedem geholfen, hier im Versicherungsforum :cool:

 

Gute Besserung wünscht dir der Krankenpfleger

 

Onkel Delle :D

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