Auffahrunfall - nicht schon wieder !!!!!
Hallo Leute,
ich wollte eigentlich nicht so schnell wieder im Versicherungsforum schreiben, aber naja.
Heut am Sonntag hat es mich schon wieder erwischt.
War am Rasthof, zum Zigaretten holen. An der Zapfsäule ein Auto, ich also mit 5-7m schräg dahinter geparkt, Eingang ist ja gleich da.
Lass den Motor laufen, Beifahrer sitzt noch im Auto.
Ich steig aus, geh Richtung Eingang, fährt das Auto von der Zapfsäule rückwärts an mir vorbei und direkt in mein Auto.
Ich fall bald vom Glauben ab, und kauf mir nen Fiat Panda.
Ich hab die Schnautze sowas von voll, das kann man nicht glauben.
Das darf doch alles nicht wahrsein !
Sie hatte nen 2er Mondeo, ist mit ihrem Heck direkt in meinen Kotflügel vorne und das Rad gefahren.
Kotflügel ist komplett reingedrückt, steht bündig mit dem Rad, Tür hat was vom Kotflügel abbekommen, Felge ist verbogen, Lenkrad steht schief, Auto zieht nach links, und irgendwas poltert.
Und dann will Sie mir noch erzählen, das ich da hätte nicht stehen dürfen, und das Sie keine Schuld hat. Anwälte werden das klären etc.
Haben dann Polizei gerufen, die sagte ihr auch, sie hätte Rückwärts schauen müssen, das Sie schuld hat, es hätte ja dort ein Kind stehen können. Polizei hat den Unfall aber nicht aufgenommen.
Sie hat es dann auch eingesehen, sind ja zum Glück Versichert etc.
Also Daten ausgetauscht, und des Weges gegangen. Dabei ist mir auch aufgefallen, das mein Lenkrad schief steht.
Ich daheim angekommen, Schadenshotline angerufen, und gemeldet.
Da ich ein Auto morgen brauche, und ich mich mit meinem zu fahren nicht mehr traue, bestand ich auf einen Leihwagen.
Der SB am Tele meinte dann, das dies nach Rückfrage bei dem Unfallgegner kein Problem sei, sofern die Haftung geklärt ist.
Er hat also bei der Gegnerin nachgefragt, und diese bestreitet den Unfallhergang.
Also vorerst keine Kostenübernahme, weil der Mitarbeiter das am Sonntag nicht entscheiden kann, muss ein Kollege morgen machen.
Der Schaden ist soweit plausibel.
Habt ihr noch ein paar Tips, wie ich da rangehen kann, und vorallem, was an meinem Auto kaputt ist?
Bin für alles Dankbar.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
@ K080907und wie sieht es aus, wenn sich der Rückstau vor dem Erstellen der Lichtbilder bereits aufgelöst hat? Gleiche Situation nur mit anderen, zeitlichbedingten Voraussetzungen!?!
Wieso steht das unfallverursachende Fahrzeug wieder in der Haltebox, dass geschädigte Fahrzeug aber weiter im Weg?
Ich als Rückwärtsfahrer habe immer die doppelte Rückschaupflicht. Selbst wenn hinter mir ein anderes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt wurde, bin ich alleinige Unfallverursacherin! Ich kann mich nicht mit dem Satz rausreden: " der stand eben noch nicht da!" Dazu wurden Spiegel an/in unsere Fahrzeuge montiert und ich habe mich Rückwärtig zu orientieren wie z. B. durch Umschauen oder zur Not eines Einweisers. Bin ich mir nicht sicher, muss ich entweder warten, oder den Fahrer des *störenden* Fahrzeuges, hier wohl ohne Problem zu ermitteln gewesen, ausrufen lassen.
Ach Frau Sachverständige, sie beglücken uns ja heute wieder mit erfrischendem Laienwissen 😉
Zur 1. Frage:
Wenn ich mich mitten auf dem Tankstellengelände an einem Rückstau anstelle, und dann das Fahrzeug verlasse, steht mein Fahrzeug mitten auf dem Gelände einsam als Hindernis herum, wenn der Rückstau sich dann auflöst. Und dann hafte ich aus Gefährdungshaftung mit, wenn jemand gegen mein so unpassend geparktes Auto fährt.
Ist doch das gleiche, als wenn ich etwa an einem Rückstau vor einer roten Ampel in der Stadt kurz mal zum Zigarettenautomaten gehe. Wird die Ampel grün, steht mein Auto auch mitten auf der Fahrbahn im Weg. Fährt da jemand gegen, hafte ich auch - selbst wenn ich bei meinem Aussteigen Richtung Zigaretttenautomat im Rückstau stand und nicht weiterfahren konnte.
Bevor ich mein Auto verlasse, muss ich es eben ordnungsgemäß parken.
zur 2. Frage: Ich kann auch nicht sagen, warum die Unfallbeteiligten Ihre Fahrzeuge nach dem Unfall so hingestellt haben, wie auf den Fotos ersichtlich. Menschen machen manchmal komische Sachen - und ich war nicht dabei.
zur 3. Frage: Die doppelte Rückschaupflicht kenne ich nur vom Spurwechsel und vom Abbiegen - beim Rückwärtsfahren wäre sie mir neu. Aber erklären Sie mir gerne, wann ich beim Rückwärtsfahren 2 Mal zurückschauen soll : vor dem (Rückwärts-)Gangeinlegen und vor dem Losfahren?
Im Übrigen haben Sie meinen Beitrag zur Gefährdungshaftung aus Betriebsgefahr nicht verstanden. Kann ja mal passieren, er ist ja auch etwas juristisch geraten und daher für Nichtjuristen schwer verständlich. Also versuch ich es nochmal:
Wer gegen ein geparktes Auto fahrt, hat den Unfall verschuldet, und zwar aufgrund eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO. Es kann aber sein, dass der Halter des geparkten Autos mithaftet, und zwar gemäß § 7 StVG (bitte lesen Sie den mal) aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges heraus. Das gilt zwar nicht bei ordnungsgemäß in einer Parklücke abgestellten Fahrzeugen, wohl aber bei solchen, die falsch geparkt sind. So sieht es jedenfalls die Rechtsprechung.
Und der Fall hier ist eben etwas eigen: Der TE hat nicht im strengen Sinne verbotenerweise falsch geparkt, aber eben auch nicht ganz richtig. Und sein Fahrzeug stand nunmal im Weg. Nun muß man anhand der Formulierungen des BGH, die ich im letzten Beitrag nannte entscheiden, ob von dem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausging oder nicht. Und ich bejahe diese Frage.
Man kann eben aus Betriebsgefahr (mit)haften, auch wenn man nichts verbotenes gemacht hat. So hat der BGH klar entschieden, dass man bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen (130 km/h) IMMER aus Betriebsgefahr mithaftet, selbst dann, wenn ein anderer den Unfall, etwa durch Ausscheren auf die linke Spur ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs, verursacht hat.
P.S.
Da waren. als ich diesen Betriag gepostet habe, doch schon drei neue Antworten dar. Dazu nur ganz kurz:
Die Aussage, dass ein stehendes Fahrzeug keiner Gefährdungshaftung unterliegt, ist in dieser Form falsch. Es gibt eine Vielzahl Urteile, die das bei falsch geparkten Fahrzeugen anders sehen. Sicher trägt derjenige, der dagegen fährt, i.d.R. den größten Haftungsanteil. Aber eine Mithaftung bleibt auch am stehenden Fahrzeug hängen, wenn es falsch geparkt wurde. Zumeist nehmen die Gerichte 20-25 Prozent Mithaftung in solchen Fällen an.
65 Antworten
Ich glaub Diedicke möchte uns stolz zeigen, dass er/sie (oder es??) auch die Tastatur bedienen kann. Aber Delle, schau auf den Wagen. Wer nen Aldi-Einkaufsrempler mit 120ps hat und das als Automatik müsste doch auch sonst seine geregelten Problemchen haben 😁
Krypton, Du willst in der neuen Kategorie wohl den Monat März im voraus gewinnen....
Ich laufe mal schnell zum Kiosk.
Braucht noch jemand etwas ? 😁
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von krypton1973
Ich glaub Diedicke möchte uns stolz zeigen, dass er/sie (oder es??) auch die Tastatur bedienen kann. Aber Delle, schau auf den Wagen. Wer nen Aldi-Einkaufsrempler mit 120ps hat und das als Automatik müsste doch auch sonst seine geregelten Problemchen haben 😁
Der war echt gut für Deinen schmalen geistigen Horizont, alle Achtung !
Aber ich kann Dich trösten, ich konnte schon eine Tastatur bedienen, (Schreibmaschine hieß das damals)da konntest du noch nicht sprechen.
Ich würde nun Dich für den ersten Platz beim sinnfreiesten Betrag im Monat Februar vorschlagen. Hast ihn Dir verdient.
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Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
OK.Ich war zwischendurch für dich mal um die Ecke in der Apotheke und hab dir etwas mitgebracht.
Das hilft dir bestimmt. 🙂
Und wenn nicht, rufe ich -natürlich nur wenn du möchtest- mal unseren Doktor Bob Schreddi an.
Der verpasst dir dann einen wunderschönen Einlauf....... 😁
So ein Einlauf -nach Bedarf- hat bisher noch jedem geholfen, hier im Versicherungsforum 😎
Gute Besserung wünscht dir der Krankenpfleger
Onkel Delle 😁
Danke Delle, hat geholfen....
....und auch hier.
Liebe Forenteilnehmer - gegenseitige Provokationen jedweder Art haben zu unterbleiben.
Der TE wird dann hoffentlich noch weiter berichten. Das aber kann er nunmal nur, wenn ich den Thread nicht schließen muss.
Grüße
Schreddi
Hab ich was verpasst ?!
@ Schreddi Finger weg vom Close-Button 😉
Hab mal wieder ein kleines Update,
Schadenswert 4460€
Wiederbeschaffungswert 4000€
Restwert 690€
Die Versicherung hat mich heute angerufen, und meine Kontodaten erfragt.
Diese möchte nun auf Gutachterbasis abrechnen, und wird mir den Betrag überweisen.
Alles ohne Einwände, mit voller Kostenübernahme.
Jetzt muss ich halt nur schauen, ob ich mir ein neues Auto kaufe, oder doch die Reparatur wage.
Gruß
Mithaftung bei ungeschickt gewähltem Parkplatz !?
Auf Tankstellen ist das ungeordnete Abstellen zum Einkaufen doch üblich oder nicht !?
Eine Tankstelle ist doch meistens Privatgelände, ist das relevant ?
Hab mein Auto nachts bei mir vor die Tür gestellt und bin ins Bett. ( Parboxen )
Werde morgens wachgeklingelt von einer Oma die von der gegenüberliegenden Strassenseite
mir in die Karre geballert ist.
Muss ich mithaften weil ich abends nicht in meine Garage gefahren bin ?
Zitat:
Original geschrieben von onzlaught
Mithaftung bei ungeschickt gewähltem Parkplatz !?
Parkplatz? Was für ein Parkplatz?
Hast Du die Bilder angeschaut?
Zitat:
Auf Tankstellen ist das ungeordnete Abstellen zum Einkaufen doch üblich oder nicht !?
Nein, ist es zum Glück nicht.
Üblich ist noch immer, dass man seinen Wagen in die dafür vorgesehenen Buchten stellt. Du weißt schon: die mit den weißen Strichen rechts und links. Auch wenn mal nur mal eben einkaufen , paarboxen oder sonst was wollte.
Und selbst wenn, spielt das nicht die leiseste Rolle.
Nur weil viele es falsch machen, ist es nicht legal.
Siehe Telefonieren im Auto.
Zitat:
Eine Tankstelle ist doch meistens Privatgelände, ist das relevant ?
Nein. Dass an einer Autobahntankstelle die StVO gilt, dürfte nun wirklich niemand ernsthaft bezweifeln. Sonst dürfte man da auch rückwärts rumfahren oder wenden.
Zitat:
Hab mein Auto nachts bei mir vor die Tür gestellt und bin ins Bett. ( Parboxen )
Werde morgens wachgeklingelt von einer Oma die von der gegenüberliegenden Strassenseite
mir in die Karre geballert ist.Muss ich mithaften weil ich abends nicht in meine Garage gefahren bin ?
Völlig anderes Thema.
Alles in allem hat der TE hier offenbar Glück gehabt. Es hätte durchaus auch anders laufen können. Darauf haben wir ihn hingewiesen. Mehr nicht.
Wenn er 100% bekommt: gut für ihn und fertig.
Sodele, kleines Update...
Die Versicherung hat ohne Murren den Wiederbeschaffungswert - Restwert überwiesen.
Also Thema geklärt
Und mein Auto ist auch bald wieder heil 😉
Danke an alle
Gruß
Vorweg:
Ich habe nicht alles durchgelesen ...
Du reparierst.
Die Reparaturkosten liegen nicht weit über dem Wiederbeschaffungswert, so dass die 130 % Grenze anwendbar ist.
Im Falle des Nachweises der vollständigen Reparatur (falls keine Rechnung, Nachbesichtigung durch Gutachter) könnten Dir die Reparaturkosten (ohne Reparaturrechnung, dann Rep.-Kosten netto gem. Gutachten) sowie auch der Nutzungsausfall zustehen.
Aber Achtung:
Nach aktuellster BGH-Rechtsprechung musst Du mindestens die Absicht haben, Dein Fahrzeug
noch mindestens 6 Monate zu nutzen.
Hallo,
in wie fern, verstehe das nicht ganz.
Kann mir das jemand etwas genauer erklären?
Mein Auto ist soweit wieder fahrbereit, alles getauscht, jetzt gehts noch ans Lackieren und dann ist er fertig.
Länger wie 6 Monate fahr ich ihn auf jeden fall, sonst würde ich ihn nicht reparieren.
Gruß Dennis
Zitat:
Original geschrieben von gezzi
Hallo,
in wie fern, verstehe das nicht ganz.
Kann mir das jemand etwas genauer erklären?
Mein Auto ist soweit wieder fahrbereit, alles getauscht, jetzt gehts noch ans Lackieren und dann ist er fertig.
Länger wie 6 Monate fahr ich ihn auf jeden fall, sonst würde ich ihn nicht reparieren.
Gruß Dennis
wenn das Auto repariert wurde und die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen, bekommst du diese ersetzt und nicht den WBW-Restwert.
Du musst dann aber den Nachweis hierfür erbringen und z.B. eine Rechnung vorlegen.
Gruß
Delle
Hossa Delle, danke für die Antwort !
Ist hierfür unabdinglich eine Rechnung von Nöten, oder reicht eine erneute Begutachtung durch den Sachverständigen, der mir bestätigen kann, das ich das Fhz wieder in den Ursprungszustand versetzt habe?
Grüße
Vorausgesetzt, die Rep-Kosten lagen nicht mehr als 30% über dem WBW (dann ist Essig), ist dafür der Nachweis der sach- und fachgerechten Reparatur erforderlich.
Bisschen geradeklopfen reicht nicht.
Bisschen mehr klopfen und 5 mm Spachtel reicht auch nicht.
In der Regel lassen Versicherer solche Schäden nachbesichtigen.
Und dann ist schnell klar, ob der im Gutachten vorgegebene Reparaturweg vollständig eingehalten wurde.
Hafi