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Auffahrunfall - nicht schon wieder !!!!!

Themenstarteram 8. Februar 2009 um 19:02

Hallo Leute,

ich wollte eigentlich nicht so schnell wieder im Versicherungsforum schreiben, aber naja.

Heut am Sonntag hat es mich schon wieder erwischt.

War am Rasthof, zum Zigaretten holen. An der Zapfsäule ein Auto, ich also mit 5-7m schräg dahinter geparkt, Eingang ist ja gleich da.

Lass den Motor laufen, Beifahrer sitzt noch im Auto.

Ich steig aus, geh Richtung Eingang, fährt das Auto von der Zapfsäule rückwärts an mir vorbei und direkt in mein Auto.

Ich fall bald vom Glauben ab, und kauf mir nen Fiat Panda.

Ich hab die Schnautze sowas von voll, das kann man nicht glauben.

Das darf doch alles nicht wahrsein !

Sie hatte nen 2er Mondeo, ist mit ihrem Heck direkt in meinen Kotflügel vorne und das Rad gefahren.

Kotflügel ist komplett reingedrückt, steht bündig mit dem Rad, Tür hat was vom Kotflügel abbekommen, Felge ist verbogen, Lenkrad steht schief, Auto zieht nach links, und irgendwas poltert.

Und dann will Sie mir noch erzählen, das ich da hätte nicht stehen dürfen, und das Sie keine Schuld hat. Anwälte werden das klären etc.

Haben dann Polizei gerufen, die sagte ihr auch, sie hätte Rückwärts schauen müssen, das Sie schuld hat, es hätte ja dort ein Kind stehen können. Polizei hat den Unfall aber nicht aufgenommen.

Sie hat es dann auch eingesehen, sind ja zum Glück Versichert etc.

Also Daten ausgetauscht, und des Weges gegangen. Dabei ist mir auch aufgefallen, das mein Lenkrad schief steht.

Ich daheim angekommen, Schadenshotline angerufen, und gemeldet.

Da ich ein Auto morgen brauche, und ich mich mit meinem zu fahren nicht mehr traue, bestand ich auf einen Leihwagen.

Der SB am Tele meinte dann, das dies nach Rückfrage bei dem Unfallgegner kein Problem sei, sofern die Haftung geklärt ist.

Er hat also bei der Gegnerin nachgefragt, und diese bestreitet den Unfallhergang.

Also vorerst keine Kostenübernahme, weil der Mitarbeiter das am Sonntag nicht entscheiden kann, muss ein Kollege morgen machen.

Der Schaden ist soweit plausibel.

Habt ihr noch ein paar Tips, wie ich da rangehen kann, und vorallem, was an meinem Auto kaputt ist?

Bin für alles Dankbar.

 

Beste Antwort im Thema
am 8. Februar 2009 um 23:09

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige

@ K080907 

 

und wie sieht es aus, wenn sich der Rückstau vor dem Erstellen der Lichtbilder bereits aufgelöst hat? Gleiche Situation nur mit anderen, zeitlichbedingten Voraussetzungen!?!

 

 

Wieso steht das unfallverursachende Fahrzeug wieder in der Haltebox, dass geschädigte Fahrzeug aber weiter im Weg?

 

Ich als Rückwärtsfahrer habe immer die doppelte Rückschaupflicht. Selbst wenn hinter mir ein anderes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt wurde, bin ich alleinige Unfallverursacherin! Ich kann mich nicht mit dem Satz rausreden: " der stand eben noch nicht da!" Dazu wurden Spiegel an/in unsere Fahrzeuge montiert und ich habe mich Rückwärtig zu orientieren wie z. B. durch Umschauen oder zur Not eines Einweisers. Bin ich mir nicht sicher, muss ich entweder warten, oder den Fahrer des *störenden* Fahrzeuges, hier wohl ohne Problem zu ermitteln gewesen, ausrufen lassen.

Ach Frau Sachverständige, sie beglücken uns ja heute wieder mit erfrischendem Laienwissen ;)

 

Zur 1. Frage:

Wenn ich mich mitten auf dem Tankstellengelände an einem Rückstau anstelle, und dann das Fahrzeug verlasse, steht mein Fahrzeug mitten auf dem Gelände einsam als Hindernis herum, wenn der Rückstau sich dann auflöst. Und dann hafte ich aus Gefährdungshaftung mit, wenn jemand gegen mein so unpassend geparktes Auto fährt.

Ist doch das gleiche, als wenn ich etwa an einem Rückstau vor einer roten Ampel in der Stadt kurz mal zum Zigarettenautomaten gehe. Wird die Ampel grün, steht mein Auto auch mitten auf der Fahrbahn im Weg. Fährt da jemand gegen, hafte ich auch - selbst wenn ich bei meinem Aussteigen Richtung Zigaretttenautomat im Rückstau stand und nicht weiterfahren konnte.

Bevor ich mein Auto verlasse, muss ich es eben ordnungsgemäß parken.

 

zur 2. Frage: Ich kann auch nicht sagen, warum die Unfallbeteiligten Ihre Fahrzeuge nach dem Unfall so hingestellt haben, wie auf den Fotos ersichtlich. Menschen machen manchmal komische Sachen - und ich war nicht dabei.

 

zur 3. Frage:  Die doppelte Rückschaupflicht kenne ich nur vom Spurwechsel und vom Abbiegen - beim Rückwärtsfahren wäre sie mir neu. Aber erklären Sie mir gerne, wann ich beim Rückwärtsfahren 2 Mal zurückschauen soll : vor dem (Rückwärts-)Gangeinlegen und vor dem Losfahren?

 

Im Übrigen haben Sie meinen Beitrag zur Gefährdungshaftung aus Betriebsgefahr nicht verstanden. Kann ja mal passieren, er ist ja auch etwas juristisch geraten und daher für Nichtjuristen schwer verständlich. Also versuch ich es nochmal:

 

Wer gegen ein geparktes Auto fahrt, hat den Unfall verschuldet, und zwar aufgrund eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO. Es kann aber sein, dass der Halter des geparkten Autos mithaftet, und zwar gemäß § 7 StVG (bitte lesen Sie den mal) aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges heraus. Das gilt zwar nicht bei ordnungsgemäß in einer Parklücke abgestellten Fahrzeugen, wohl aber bei solchen, die falsch geparkt sind. So sieht es jedenfalls die Rechtsprechung. 

Und der Fall hier ist eben etwas eigen: Der TE hat nicht im strengen Sinne verbotenerweise falsch geparkt, aber eben auch nicht ganz richtig. Und sein Fahrzeug stand nunmal im Weg. Nun muß man anhand der Formulierungen des BGH, die ich im letzten Beitrag nannte entscheiden, ob von dem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausging oder nicht. Und ich bejahe diese Frage.

 

Man kann eben aus Betriebsgefahr (mit)haften, auch wenn man nichts verbotenes gemacht hat. So hat der BGH klar entschieden, dass man bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen (130 km/h) IMMER aus Betriebsgefahr mithaftet, selbst dann, wenn ein anderer den Unfall, etwa durch Ausscheren auf die linke Spur ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs, verursacht hat.

 

P.S.

Da waren. als ich diesen Betriag gepostet habe, doch schon drei neue Antworten dar. Dazu nur ganz kurz:

Die Aussage, dass ein stehendes Fahrzeug keiner Gefährdungshaftung unterliegt, ist in dieser Form falsch. Es gibt eine Vielzahl Urteile, die das bei falsch geparkten Fahrzeugen anders sehen. Sicher trägt derjenige, der dagegen fährt, i.d.R. den größten Haftungsanteil. Aber eine Mithaftung bleibt auch am stehenden Fahrzeug hängen, wenn es falsch geparkt wurde. Zumeist nehmen die Gerichte 20-25 Prozent Mithaftung in solchen Fällen an.

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richtig, was Hafi ausführt....:)

 

Gruß

 

Delle

Danke.

Aber jetzt schnell wieder zurück zu Auatsch. Das ist der Hammer...

:D

am 9. März 2009 um 22:56

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Danke.

Aber jetzt schnell wieder zurück zu Auatsch. Das ist der Hammer...

:D

Sorry Hafi, das ist der Grund für meine Kopfschmerzen....

Ansonsten haste hier natürlich vollkommen recht...

Gruß

Krypton

Themenstarteram 9. März 2009 um 22:59

Hoi,

einer Nachbesichtigung steht nichts im Wege !

Hab vorne auf der rechten Seite fast alles getauscht, bis auf das Federbein, das scheint noch heile zu sein.

Ich rede nicht von einer Laienreparatur mit Spachtel und Spraydose, sondern von einer gewissenhaften, ordentlichen Reparatur, neuem Kotflügel etc, sogar Spureinstellung, alles ordentlich Lackiert mit Einbrennkammer, sodass von dem Unfall nichts mehr zu sehen ist.

Wenn ich von der Versicherung noch was bekommen würde, wäre es toll, wenn nicht, kann ich auch damit leben.

Ich würde keinen riesen Aufwand machen, wenn ich nicht an dem Auto hängen würde.

Es ist nämlich garnicht so einfach, ein passendes Fahrzeug, mit der Ausstattung, und unter 130tkm zu finden, vorallem nicht zu dem Preis.

 

Grüße

Mach das mal ruhig. Alles wird gut ;)

LG

 

Delle

am 9. März 2009 um 23:06

Kannst das durch einen Sachverständigen nachbesichtigen lassen oder einfach mal anrufen und die Versicherung fragen, ob die noch ne einfachere Möglichkeit für dich haben. Evtl. reichen denen schon Fotos....

Sehe da auch kein Probleme. Denke auch die Arbeit tut man sich nicht an, wenn man nicht am Wagen hängt!

Gruß

Krypton

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