Auffahrunfall mit 1,05 Promille muss ich zur MPU ?

Hallo in die Runde.

Erstmal zu meiner Person ich bin Andre 30 Jahre alt und besaß meinen Führerschein Knappe 10 Jahre

Nun zum Ereignis:

Ich habe am Samstag den 22.04.23 nach einem Fußballspiel gegen 17:45 Uhr nach vier große Bier einen Auffahrunfall verursacht..

Mein Blutwert lag bei 1,05 Promille

Mein Führerschein wurde mir vor Ort direkt eingezogen.
Mittels Strafbefehl wurde mir eine Geldstrafe von 1200 Euro + 550 euro für die Blutentnahme in Rechnung gestellt. Zusätzlich habe ich eine 12 monatige Sperrzeit für die Beantragung der Neuerteilung meines Führerscheins..

Das ich die Sache total bereue und es mehr als dumm war ist ganz klar.

Ich bin zuvor nie aufgefallen mit Alkohol im Straßenverkehr bin somit “Ersttäter”

In dem schreiben von der Führerscheinstelle steht jetzt nicht explizit drin das ich zu MPU muss aber mir wurde trotzdem Infomaterial beigelegt wie und wo ich mich zu einer MPU und dessen Vorbereitung melden könnte.

Ist es richtig das ich jetzt durch den Unfall und meines knappen Wertes mich vor Neuerteilung meines Führerscheins einer MPU und dessen Vorbereitung unterziehen muss ?

Ich habe überall gelesen dass man ab 1,1 Promille definitiv zur MPU muss aber unter diesen Wert ist kaum was zu Finden.. Hab direkt einen bekannten MPU Vorbereiter kontaktiert der auf Facebook Instagram und YouTube immer zusehen ist und nach rat gefragt, er ist der Meinung dass ich durch den verursachten Unfall auf jeden Fall eine medizinische Psychologische Untersuchung ablegen muss..

Hatte hier jemand aus der Gruppe schon mal Erfahrung mit diesem Thema oder und Stand evtl vor dem selben Problem ?

Danke schonmal im vorraus für die Infos und Eure Ratschläge

Gruß André

160 Antworten

Lies den Satz mal weiter, dann kommst du zur einfachen Straftat in Verkehr.

Ja , da bräuchte es dann aber wiederholte Auffälligkeiten. Der §11 meint Leute, die wegen einer falschen Einstellung im Verkehr auffällig werden. Niedere Gesinnung sozusagen. Die müssen dann zu einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung. Der normale Alkoholunfall ist dabei einfach nicht gemeint.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. Juli 2023 um 14:24:57 Uhr:



Zitat:

@norder184 schrieb am 31. Juli 2023 um 11:59:35 Uhr:


Ich gehe schon stark davon aus, dass ich eine MPU machen werden muss .

Hast Du denn mal selber nachgelesen im §13 der FEV? https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html. Nichts, was da drin steht, trifft auf Dich zu. Schade, dass Du Dich von einigen Stimmen hier so verunsichern lässt.

Wenn Du es partout genau wissen willst, frag einen kundigen Anwalt.

Du alles gut, ich lass mich nicht verunsichern.. Ich gehe halt alle Szenarien realistisch ab. Im Endeffekt sind das alles nur Vermutungen, letztendlich lässt sich das auch nur mit einem Gespräch zwischen der Behörde und mir klären.. Du merkst ja selbst wie die Meinungen hier auseinander gehen. Ich sage es noch einmal, ich hoffe du behältst Recht und ich komme ohne MPU aus der Sache ! Ich gebe dir und allen anderen Mitlesern auf jeden Fall bescheid wie es für mich weitergeht..

Ich war der Hoffnung das hier vilt jemand im Forum ist dem ähnliches wie mir passiert ist..

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. Juli 2023 um 15:52:55 Uhr:


Kannst Du sie nicht verstehen? Die Frage des TE ist ein solcher No-brainer, niemals wird es hier zu einer MPU-Anordnung kommen. Der TE hat nur leider im falschen Forum nachgefragt. Im bereits empfohlenen Verkehrsportal wäre die Frage nach dem zweiten Post beantwortet gewesen.

Sorry bin hier neu :,D

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Nein, du fragst schon völlig richtig hier.

Wenn ich mir manche Akte hier ansehe
"wird ... (MPU) gemäss § 11 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) i.V.m. Abs. 3 Nrn. 5 und 9b angeordnet"

Bei ähnlich gelagerten Fällen, z. B. Unfall mit 0,7%o Alk, Entzug der Faherlaubnis aufgrund Straftat und Beantragung der Neuerteilung.

[gelöscht, Moorteufelchen]

Weitere Rumpestereien werden dann aber weggelassen, einiges habe ich gelöscht.

Gruß Moorteufelchen
MT-Moderator

Zitat:

@norder184 schrieb am 31. Juli 2023 um 15:54:38 Uhr:


Sorry bin hier neu :,D

Es ist nicht deine Schuld. Hier im Forum gibt es viele Antworten, die kompetent wirken. Als Fragesteller ist es sehr schwer, die wirklich kompetenten Antworten zu erkennen. Das ist aber nicht nur in diesem Forum so, sondern ein allgemeines Problem von vielen Foren.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 31. Juli 2023 um 16:05:50 Uhr:


Nein, du fragst schon völlig richtig hier.

Wenn ich mir manche Akte hier ansehe
"wird ... (MPU) gemäss § 46 Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) i.V.m. Abs. 3 Nrn. 5 und 9b angeordnet"

Bei ähnlich gelagerten Fällen, z. B. Unfall mit 0,7%o Alk, Entzug der Faherlaubnis aufgrund Straftat und Beantragung der Neuerteilung.

[gelöscht, Moorteufelchen]

Na dann hab ich doch eigl die Antwort auf meine Frage ?!
Auf welche Akten beziehst du dich denn da, wenn ich mal fragen darf ?

Wie oben schon gesagt, ich habe von medizinischer Seite her da und dort mal mit Betroffenen zu tun.

Gem. §11 FEV kann, muss aber nicht eine MPU angeordnet werden.
Deshalb die Empfehlung, frühzeitig nachzufragen, damit du dich darauf vorbereiten kannst.

Drücke dir aber nach wie vor die Daumen, dass du drum herum kommst.

Edit: sehe eben, dass ich aus einer falschen Akte zitierte. Habs oben korrigiert. So steht es in der zu deinem Fall passenden.

Wenn du zur MPU sollst, musst du i.d.R. eine entsprechende Zeit ganz ohne Alkohol nachweisen, per Pipi-Proben, ggf. Haaranalysen etc. Zu deinen Kosten natürlich.

Such dir eine (Sucht-) Selbsthilfegruppe, z.B. die "Freundeskreise", Guttempler, Blaues Kreuz, etc. Regelmäßige Besuch machen sich immer gut bei einer MPU bzw. Abschlussbeurteilung durch die FsSt.

https://www.freundeskreise-sucht.de/startseite

Die sogenannten "MPU-Hilfen" und Angebote bringen eher nichts und ziehen dir nur das Geld aus der Tasche 🙄

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 31. Juli 2023 um 16:27:03 Uhr:


Wie oben schon gesagt, ich habe von medizinischer Seite her da und dort mal mit Betroffenen zu tun.

Gem. §11 FEV kann, muss aber nicht eine MPU angeordnet werden.
Deshalb die Empfehlung, frühzeitig nachzufragen, damit du dich darauf vorbereiten kannst.

Drücke dir aber nach wie vor die Daumen, dass du drum herum kommst.

Edit: sehe eben, dass ich aus einer falschen Akte zitierte. Habs oben korrigiert. So steht es in der zu deinem Fall passenden.

Dann auch an dich nochmal ein danke für deine ausführliche Berichterstattung...

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