Auffahrunfall: Jetzt Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder 400 Euro an gemeinnütz.Verein

Hallo.

Vor ein paar Monaten ist meine Frau leider jemand anderen hinten drauf gefahren.

Die Polizei war da, hat alles aufgenommen, die andere Frau wurde vom Krankenwagen mitgenommen und einen Tag später entlassen, sie hat keine Anzeige gegen uns gemacht.

Meine Frau war auch der Verursacher, die Schäden wurden von der Versicherung bereits reguliert und die Fahrzeuge fahren wieder.

Keine Airbags offen, kein Vorwurf von überhöhter Geschwindigkeit, die Ursache war Unachtsamkeit.

Nun kam jetzt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Gegen Zahlung von 400 Euro wir dies dann fallen gelassen.

Einerseits ist eine "Spende" an eine gemeinnützige Institution theoretisch besser als das Geld in der Justiz zu verballlern, aber das kommt mir ja schon fast vor wie im Mittelalter, entweder man zahlt was oder wir klagen dich an, mit ungewissem Ausgang.

Ich weiß das es hier keine Rechtsberatung geben kann, aber wie sollte man vorgehen?

Eine RV habe ich nicht, und auch keinen Anwalt in der Familie.

Gruß und Danke

Jack

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56 Antworten

So kommen diese Vereine also an ihr Geld..............

Sofort zahlen, ist doch ein Superangebot bei einer Körperverletzung, die ja unstrittig ist.

Alles Andere kostet in Summe nur noch mehr Geld und Nerven 🙁

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 22. August 2023 um 16:11:34 Uhr:


So kommen diese Vereine also an ihr Geld..............

Teilweise ja, wobei Richter sehr selbstständig sind, wen sie so unterstützen.

Kleiner Hinweis noch: Der jeweilige gem.nützige Verein wird keine steuerabzugsfähige Spendenquittung erstellen.

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Da die Unfallgegnerin direkt ins Krankenhaus gefahren wurde, würde ich sofort die 400 zahlen und die Sache ist erledigt.

Sonst muß obendrein Zeit und Geld in unbestimmter Höhe investiert werden. Vor Gericht muß der Vorwurf ohnehin zugegeben werden und wenn obendrein die Strafe als zu hoch angesehen wird, kommt es sehr auf die Einstellung des Richters an.

Sobald man sich an das Steuer setzt, darf man sich halt durch nichts und niemand ablenken lassen! Ich weiß - leichter gesagt als getan. Seid froh, dass es keine (bleibenden) körperliche Schäden gab.

Ich erschrecken auch immer wieder über Autos hinter Schwerlastern/Sattelschleppern mit Tempo 90 und nur 25 Meter Abstand ...

Zitat:

@matzi99 schrieb am 22. August 2023 um 15:41:41 Uhr:


Was ist denn ein "Oberamtsanwalt" ? Das liest sich ja wie eine Fake-E-Mail...
Wenn alles den Tatsachen entspricht ist das Taschengeld m.M.n. besser als die Klageerhebung.

Ein Oberamtsanwalt ist ein Beamter des gehobenen nichttechnischen Dienstes - bei der Justiz i.d.R. Rechtspfleger.

Ein Rechtsanwalt zu nehmen, lohnt sich wegen der weiteren Kosten auf keinen Fall.
Ich würde sofort zahlen, damit ein Strafbefehl nicht ergeht und ich nicht noch vorbestraft werde.
Weiterhin ist nicht gewiß, ob es zudem Punkte in "Flensburg" gibt.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 22. August 2023 um 16:11:34 Uhr:


So kommen diese Vereine also an ihr Geld..............

Lieber Strafe für einen Verein zahlen, der sich gemeinnützige Aufgaben stellt, als das Geld der Justizkasse
und damit der großen weiten Steuerausgaben zukommen zu lassen.

Dann werde ich das bezahlen, die mehrheitliche Meinung entspricht dem ja.

Mich haben die 400 Euro etwas überrascht, aber heutzutage ist das wohl nicht mehr viel Geld.

Hatte halt eher mit 50-100 Euro gerechnet wegen Unachtsamkeit oder nicht angepasster Geschwindigkeit, aber bei Personenschaden kommt wohl ein Aufschlag mit dazu.

Allzeit gute Fahrt, und darauf das es MT und solche sachlichen Diskussionen weiter geben wird.

Gruß und Danke

Fahhrlässige KV ist keine Owi mehr, sonder afaik ein Vergehen, deshalb wohl.

Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 22. August 2023 um 18:52:46 Uhr:


Mich haben die 400 Euro etwas überrascht, aber heutzutage ist das wohl nicht mehr viel Geld.

Hatte halt eher mit 50-100 Euro gerechnet wegen Unachtsamkeit oder nicht angepasster Geschwindigkeit, aber bei Personenschaden kommt wohl ein Aufschlag mit dazu.

Ich sollte schon in den 90ern 1500 DM für eine fahrlässige Körperverletzung(und die alte Dame lag leider ein paar Tage im KH zur Beobachtung) an den evangelischen Kirchenkreis innerhalb von 6 Monaten zahlen, damit von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen wird. Hatte dann einen Brief mit der Zustimmung an die Staatsanwaltschaft geschrieben und darum gebeten die Höhe evtl zu überprüfen,da mich der Betrag einen ganzen Monatslohn kostet und der wurde dann auf 900 DM herab gesetzt, aber die Frist der Zahlung auf 3 Monate verkürzt. Hab mir gerade die Akte gezogen.

Also in anbetracht dessen, sind die 400 Euro hier ein Schnapper

Zitat:

(lösche mal noch den Namen der Geschädigten)

warum?

Weil sowas hier nicht hin gehört.

Nur als Gedanke: Deine Frau war zwar der anderen Fahrerin hinten drauf gefahren - aber wurde sie eventuell grundlos aprupt ausgebremst? Falls die Frau vorne grundlos ruckartig abgebremst haben sollte ... dann läge die Schuldfrage anders - Problem 1 aber: Beweislast. Problem 2: Körperverletzung (und auch hier gib es Unterschiede ... je lauter jemand über undefinierbare Schmerzen jammert ...)
Nein, in dem Fall würde auch ich keine Auseinandersetzung riskieren sondern zahlen - und dringend eine Dashcam anschaffen!!!

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 23. August 2023 um 07:53:46 Uhr:


Nur als Gedanke: Deine Frau war zwar der anderen Fahrerin hinten drauf gefahren - aber wurde sie eventuell grundlos aprupt ausgebremst?

Die Fahrerin wollte links abbiegen und hat gebremst, um den Gegenverkehr passieren zu lassen.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 23. August 2023 um 07:53:46 Uhr:


2: Körperverletzung (und auch hier gib es Unterschiede ... je lauter jemand über undefinierbare Schmerzen jammert ...)

Die Frau wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und erst am nächsten Tag wieder entlassen. Daher hat sie wohl kaum grundlos gejammert.

Gruß

Uwe

Die Frau blieb also lediglich zur Beobachtung im KH! Es hätte-könnte !!! etwas verletzt sein.
(Der Beifahrer meines Unfallgegners war auch nur 1 Nacht zur Beobachtung im KH - aus dem gleichen Grund - und tobt bis heute wie ein Rohrspatz, weil man ihn ausdrücklich gegen seinen Willen nach Hause schickte und er kein Schmerzensgeld bekam ...)

Das Abbremsen als Linksabbieger - okay. Das macht man nicht ruckartig. Man konnte sich also drauf einstellen (d.h. Augenblicksversagen).

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