Auffahrunfall im Stop-and-Go-Verkehr :-(
Hallo zusammen,
leider ist mir gestern im Stop-and-Go-Verkehr in einem Stau auf der Autobahn (vor einer Fahrbahnverengung) der Kleinwagen eines jungen Franzosen (scheinbar ein Student, er sprach auch Deutsch) hinten fast genau mittig auf die Stoßstange gefahren. Ich stand schon und sah noch im Rückspiegel, dass der Fahrer gar nicht nach vorn, sondern nach unten schaute (womöglich auf sein Handy in der Hand oder sonstwo hin), konnte aber nichts mehr machen. Schätzungsweise war der Hintermann mit 20-30 km/h unterwegs, ganz genau kann ich es aber auch nicht sagen. Es hat auf jeden Fall einen Stoß gegeben, und mein Daumen tut seither etwas weh (das dürfte aber wohl auch ohne Arzt wieder verschwinden, hoffe ich).
Meine Heckstoßstange hat nun einige waagerechte Kratzerstreifen im Lack, gebrochen oder abgesplittert ist erstaunlicherweise scheinbar aber nichts, und auch die Parkttronic-Sensoren scheinen heil geblieben zu sein. Innen im Kofferraum (unter der Unterbodenverkleidung, also dort, wo die Batterie steckt) konnte ich als Laie bislang auch noch keine Verformungen entdecken.
Der Franzose wollte die Sache, weil er es eilig habe, erst ohne Polizei regeln, ich bestand aber auf eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls und erhielt dann von den Beamten die Personalien sowie die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Das Ganze ärgert mich schon sehr: Als wenn ich sonst nichts zu tun hätte, als mich mit einer französischen Versicherung herumzuschlagen. Und vor allem: Hoffentlich ist außer den Kratzern an der Stoßstange sonst wirklich nichts passiert. Ich werde den Wagen daher schnellstmöglich zur Untersuchung und für einen Kostenvoranschlag in die Werkstatt bringen, um hier Gewissheit zu haben.
Hat hier jemand von Euch schon einmal Erfahrungen sammeln müssen:
- Auffahrschaden hinten an Stoßstange - kann da wirklich nicht viel passieren?
- Ab wann zählt ein Schaden beim Wiederverkauf als Unfallschaden?
- Schadenregulierung mit französischer Versicherung?
15 Antworten
Guten Abend SL_Rider,
leider kann ich mit den von Dir genannten Begriffen (Gutachten nach...) nichts anfangen.
Die Wertmindeung wurde mit € 400,- berechnet (und auch von der Vers. bezahlt) bei einer Schadenshöhe von ca. € 2.000,-
Falls Du Rückfragen hast: Dipl.- Ing. Hanno Ulrich, vereidigter Sachverst., IHK Dortmund,
Tel.: 0231-104031 - info@sv-ulbrich.de
Schönen Abend...