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Auffahrunfall - heute hat es mich erwischt ;(

Hallo Gemeinde,

heute hatte ich eine etwas unsanfte Begegnung mit einem anderen Autofahrer.

Folgendes ist passiert: War heute vormittag bei Penny einkaufen, also großer Parkplatz.

Nach dem verstauen setze ich mich in mein Auto, und fahre aus der Parklücke richtung Ausfahrt.

Hier ist alles noch okay.

20m vor der Ausfahrt sehe ich, wie ein anderes Auto den Rückwärtsgang einlegt, ich halte also an, damit er rausfahren kann. Er war wohl etwas in Eile weil Mittagspause, und rechnete nicht damit das jemand hinter ihm stand.

Ich seh nur wie er kurz nach links schaut, und mit einem Ruck aus der Parklücke rausfuhr.

Nur da stand dann ich ;(

Selbst Hupen hat in dem Fall nichts mehr geholfen, es gab einen ordentlichen Schlag. Denke es waren 10-15km/h.

Also gleich ausgestiegen und nachgeschaut.

Auf den ersten Blick scheint alles ok zu sein, habe an beiden Autos keinen Schaden entdecken können.

Ich habe mir seine Telefonnummer geben lassen, hab mir alles notiert inkl. Kennzeichen, Name und Uhrzeit, und meinte zu ihn, das ich mich melden werde, falls ich einen Schaden finde.

Was meint ihr? Soll ich mein Auto nachschauen lassen? Oberflächlich habe ich nichts entdeckt, hab nur irgendwie bedenken, das evtl. der Pralldämpfer oder etwas anderes etwas abbekommen haben kann, da er mir leicht schräg vorne links draufgefahren ist.

Fahre einen Vectra B

Gruß Dennis

Beste Antwort im Thema

Moin gezzi,

 

alles ist schön........ :D

 

Gutachten war hier richtig weil:

 

1.0

 

Die immer wieder so genannte Bagatellschadengrenze liegt bei ca (!) 750 Euronen.

 

Darüber kannst du immer einen Sachverständigen beauftragen.

 

2.0

 

Ein Bagatellschaden für dich als Laien offensichtlich nicht erkennbar war. 

 

Wenn dies nicht der Fall ist, kannst und darfst du dich der Hilfe eines KFZ- Sachverständigen bedienen.

Auch- und wenn evtl. Vor- Respektive Altschäden bei deinem/einem Ereignis ein Rolle spielen.

 

Dann spielen die 750 Euronen überhaupt keine Rolle................

 

 

Du solltest aber darauf achten, dass der auch Hauptberuflich als KFZ- Sachverständiger tätig ist und nicht noch nebenbei Captain zur See ist und oder an Skorbut, Hochmut oder sonst einer anderem schlimmen Krankheit leidet.......... :rolleyes:

 

Es gibt nämlich auch Fälle, da liquidieren Sachverständige -ganz im Sinne des Verbraucherschutzes-  Honorare, die sich bei einem solchen Schaden real tatsächlich im Bereich der Schadenhöhe bewegen.....

 

Jaaaa.. das gibt es wirklich .........

 

und dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn es nicht so richtig flutscht, bei der Schadenregulierung.

 

Aber, ich glaube du hast das hier alles richtig gemacht. Probleme bei der Regulierung sehe ich hier nicht. 

Wenn ja melde dich noch mal.

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

 

 

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von silver2

 

So gezzi, jetzt ist doch wohl der Zeitpunkt gekommen der gegn. Versicherung es richtig teuer werden zu lassen. Die Versicherung ist augenscheinlich vornehmlich daran interessiert ihre Kosten zu senken (ist ja eigentlich vollkommen legitim). Dass sie das aber mittels falschen Behauptungen bewerkstelligen will, ist ein starkes Stück!

Zeit sich nicht weiter aufzuregen und den Herrn Anwalt einzuschalten!

Das sind mir die liebsten - Fullquotezitate und nicht überreissen, was sie da eigentlich zitieren:rolleyes:

 

Ich erkläre die Ausführungen des TE gern nochmal in aller Ruhe und mit einfachen und hoffentlich leicht verständlichen Worten:

-Der TE hat sich an die VORORTvertretung gewandt.

Diese bearbeitet den Schaden aber gar nicht, sodern die Schadenabteilung im Firmensitz der Versicherung.

-Klärung brachte dann das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der Schadenabteilung.

-Da der TE hier die Freigabe für ein Gutachten bekommen hat, geht das soweit auch mit den Kosten hierfür ok.

-Die Schuldfrage ist ebenfalls zugunsten des TE geklärt worden.

 

Mir haben sich durch das Posting eigentlich nur neue Fragen aufgeworfen:

-WO ist die Versicherung (nicht der Vertreter, wo er zuerst war) "augenscheinlich" daran interessiert die Kosten zu senken?

-Wobei soll dem TE jetzt ein Anwalt helfen, wenn doch nach dem Telefonat mit dem Schadensachbearbeiter alles geklärt ist?

Soll der Anwalt dem Schlipsträger einen Schlägertrupp auf den Hals hetzen, damit der endlich mal den Schaden ordnungsgemäss meldet?

 

Ach ja, zum Thema "es jetzt richtig teuer für die Versicherung werden zu lassen":

Welche Ansprüche dem TE zustehen, dass weiss er - das haben ihm nämlich die Leute gesagt, welche wirklich Ahnung von der Materie haben (hierzu hätte man sich aber den ganzen Thread durchlesen müssen).

 

Aber zur Info, die Sache würde sich für die Versicherung um wahnwitzige 84,50 EUR verteuern, das ist nämlich eine 1,3-Rechtsanwaltsgebühr bei dem vorliegenden Gegenstandswert.

Der Sachbearbeiter der Versicherung wird im Staub liegen und zittern, angesichts der Androhung derartig exorbitanter Zusatzkosten!

Jawohl- so macht man den Schaden RICHTIG teuer.

Der einzige, der Zusatzkosten (Fahrtkosten, Lauferei) hätte, wäre der TE.

 

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Aber zur Info, die Sache würde sich für die Versicherung um wahnwitzige 84,50 EUR verteuern, das ist nämlich eine 1,3-Rechtsanwaltsgebühr bei dem vorliegenden Gegenstandswert.

 

Der Sachbearbeiter der Versicherung wird im Staub liegen und zittern, angesichts der Androhung derartig exorbitanter Zusatzkosten!

 

Sorry, twelferider, aber deine Rechnung stimmt nicht...............:(

OK, hast Recht, ich hatte die Nutzungsausfallentschädigung vergessen.

 

Diese miteinbezogen haben wir einen Gebührensprung auf hammerharte EUR 110,50 (nach wie vor 1,3 Gebühr gerechnet - durchschnittlicher Fall für den RA - hinzu kommt noch Auslagen mit EUR 20,00 und Mehrwertsteuer).

 

Spätestens jetzt wird der Sachbearbeiter im Dreck kriechen, angesichts dieser Summen.

 

Zum nachlesen für alle:

http://www.anwaltsbuero-im-hegarhaus.de/Gebuhren_RVG.pdf

Nein, deine Rechnung stimmt immer noch nicht.

 

Es fehlen genau 5 Euro.

 

Für die neue Unterhose des Sachbearbeiter.

 

Der macht sich nämlich in die Hose, wenn er den Brief vom Advokaten bekommt. :D

 

Und was ist die Folge........ Na ??

 

Die Reserve reicht nicht mehr hin, er muss in der Akte nachlegen und schwuuuups.....

haben wir hier die Abgabe der Akte an Großschaden :cool:

 

Gruß

 

Delle :D:D

 

In deiner Rechnung fehlen aber die Kosten für die neue Oberbekleidung des Sachbearbeiters.

Die ist ja auch nicht mehr zu gebrauchen, nachdem er vor lauter Angst vor den Anwaltsgebühren im Dreck herumgekrochen ist.

 

Nachdem die Versicherungssachbearbeiter ausschliesslich Massanzüge tragen, kommen da ganz schnell erhebliche Kosten zusammen.

Und weil der Sachbearbeiter abzocken will, versucht er noch ein Paar rahmengenähte Massschuhe herauszuschlagen (die sind auch staubig geworden), und ausserdem.................ach lassen wirs:D:D

MT finde ich toll......:)

 

Jetzt haben wir wenigstens mal eine Tabelle was RA so abgreifen .........:D

 

Gruß vom Versicherungshörigen..........:p

 

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

-Da der TE hier die Freigabe für ein Gutachten bekommen hat, geht das soweit auch mit den Kosten hierfür ok.

-Die Schuldfrage ist ebenfalls zugunsten des TE geklärt worden.

-WO ist die Versicherung (nicht der Vertreter, wo er zuerst war) "augenscheinlich" daran interessiert die Kosten zu senken?

-Wobei soll dem TE jetzt ein Anwalt helfen, wenn doch nach dem Telefonat mit dem Schadensachbearbeiter alles geklärt ist?

Soll der Anwalt dem Schlipsträger einen Schlägertrupp auf den Hals hetzen, damit der endlich mal den Schaden ordnungsgemäss meldet?

Seitwann muss ich mir eine Freigabe bei der gegn. Versicherung für ein Gutachten holen! Nach einem Unfall steht es mir zu, mich an einen unabhängigen Gutachter zu wenden. Das ist einfach nur Verwirrung seitens der gegn. Versicherung.

Dazu passt auch gezzis Post, indem ihn der Sachbearbeiter daraufhinweisst, dass er ja eig. nur ein KVA gewünscht hätte, es aber aufgrund der Genehmigung der Kollegin in Ordnung gehen würde. Zudem wird gezzi daraufhingewiesen, dass er eig. einen GA der Versicherung nehmen hätte müssen. Das ist einfach die Unwahrheit, das ist rein kostensenkend, aber keineswegs seriös.

Als i-Tüpfelchen ist dann noch das Angebot der Versicherung zu nennen, indem ihm 1/4 des vom GA deklarierten Schadens als Pauschalbetrag angeboten werden.

 

twelverider, wenn du das für seriös hälst, dann bist du entweder sehr blauäugig, oder selbst bei einer Versicherung angestellt. Die Versicherung versucht gezzi immer wieder auf für sie selbst möglichst kostengünstige Weise abzuarbeiten. Glücklicherweise hat sich gezzi nicht zuerst bei dir über seine Rechte informiert!

Alles in allem würde mich persönlich diese Behandlung seitens der gegn. Versicherung direkt in die Hände eines Rechtsanwaltes treiben, da ich mir nicht sicher sein kann, dass der Schaden sachgerecht von der Versicherung reguliert wird. Zur Wahrung von gezzis Interessen, ist ein Anwalt sicherlich sehr hilfreich.

Zitat:

Original geschrieben von silver2

Glücklicherweise hat sich gezzi nicht zuerst bei dir über seine Rechte informiert!

Glücklicherweise bist du ja jetzt da:)

Zitat:

Original geschrieben von silver2

Dazu passt auch gezzis Post, indem ihn der Sachbearbeiter daraufhinweisst, dass er ja eig. nur ein KVA gewünscht hätte, es aber aufgrund der Genehmigung der Kollegin in Ordnung gehen würde. Zudem wird er daraufhingewiesen, dass er eig. einen GA der Versicherung nehmen hätte müssen. Das ist einfach die Unwahrheit, das ist rein kostensenkend, aber keineswegs seriös.

Als i-Tüpfelchen ist dann noch das Angebot der Versicherung zu nennen, indem im 1/4 des vom GA deklarierten Schadens als Pauschalbetrag angeboten werden.

 

twelverider, wenn du das für seriös hälst, dann bist du entweder sehr blauäugig, oder selbst bei einer Versicherung angestellt. Die Versicherung versucht gezzi immer wieder auf für sie selbst möglichst kostengünstige Weise abzuarbeiten. Glücklicherweise hat sich gezzi nicht zuerst bei dir über seine Rechte informiert!

 

Nun mal immer schön ruhig bleiben hier und nicht die Beiträge durcheinander schmeißen.

 

Daraufhin musste ich mir anhören, das lt. Aussage des Mitarbeiters ich einen GA ihrer Versicherung hätte beauftragen müssen, und das ich den Unfall nicht hätte melden dürfen. Desweiteren bieten Sie mir Betrag X an, um es nicht über die VS zu regeln. (Betrag X = 1/4 der Reparaturkosten des GA)

 

Das hat ihm der Schlipsträger erzählt und was der hier zu melden hat, dass haben wir doch schon ausfühlich erörtet Gelle ;)

 

Gruss

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Das hat ihm der Schlipsträger erzählt und was der hier zu melden hat, dass haben wir doch schon ausfühlich erörtet Gelle ;)

Gruss

Delle

Gut, das mit dem Pauschalbetrag habe ich fälschlicherweise der Versicherung angelastet. Aber das Gebahren der Versicherung würde mich trotzdem in die Hände eines Anwalts treiben.

Delle, im allgemeinen liegen wir konform, aber leider gibt es immer wieder Leute, die auf Aussagen von Versciherungen hereinfallen. Die sehen dann unkalkulierbare Kosten auf sich zukommen (da sie ihre Rechte nicht kennen), falls sie sich nicht auf die Regulierungsvorschläge der Versicherung einlassen.

Mich ärgert sowas! Dreister kann man es doch nicht regeln! Das Einschalten eines Anwalts würde zumindestens garantieren, dass inadäquate Angebote von der Versicherung wohl nicht mehr geschickt werden.

Hätte die Versicherung von vorne herein "normal" reguliert, dann wäre der Besuch beim Anwalt aus meiner Sicht hinfällig.

Gruss

silver

Das kann Sie doch im Moment noch gar nicht.

 

Der Sachbearbeiter muss doch erst einmal eine Stellungnahme vom VN haben. Er kann doch nicht einfach ins Blaue hinein regulieren.

Auch wenn er das vielleicht sogar möchte.....

 

Ein Anwalt führt (zumindest in diesem Fall zum jetzigen Zeitpunkt) nur dazu, dass alle Türen zugeschlagen werden. 

 

Wenn gezzi dort noch mal anruft, bekommt er zu hören, dass er keine Auskunft mehr bekommt, da er anwaltlich verteten ist.

 

Der nächte Brief, der nächste Schriftwechsel, Klageandrohung vom RA, Verweis der Versicherung auf fehlende Schadenmeldung des VN, erneute Fristsetzung blablaba.......

 

Hier wird mit einem RA im Moment überhaupt nichts beschleunigt.

 

Der Sachbearbeiter wird dem VN schon das notwendige mitteilen und wenn der ordentliche Werdegang eingehalten wird, kann und wird er sogar nach Aktenlage den Schaden regulieren, aber dass geht nur, wenn er sich an die Spielregeln hält.

 

Also, Ball flachhalten ist hier angesagt, in der Ruhe liegt die Kraft............;)

 

Gruss

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Das kann Sie doch im Moment noch gar nicht.

Der Sachbearbeiter muss doch erst einmal eine Stellungnahme vom VN haben. Er kann doch nicht einfach ins Blaue hinein regulieren.

Auch wenn er das vielleicht sogar möchte.....

Stimmt zum jetzigen Zeitpunkt wartet die Versicherung auf die Aussage des VN. Wie lange will sie denn darauf warten, dass sich der Versicherungsnehmer mitteilt?

Zitat:

Ein Anwalt führt (zumindest in diesem Fall zum jetzigen Zeitpunkt) nur dazu, dass alle Türen zugeschlagen werden. 

Wenn gezzi dort noch mal anruft, bekommt er zu hören, dass er keine Auskunft mehr bekommt, da er anwaltlich verteten ist.

Der nächte Brief, der nächste Schriftwechsel, Klageandrohung vom RA, Verweis der Versicherung auf fehlende Schadenmeldung des VN, erneute Fristsetzung blablaba.......

Es stimmt, dass gezzi damit die Regulierung an seine Anwältin abgibt. Seine Anwältin kann aber der Versicherung Regulierungsfristen setzen, an denen die Versicherung wohl nicht vorbeikommen wird.

Dass sich der VN nicht zum Hergang äussert, ist erstmal nicht gezzis Problem, das ist Problem der Versicherung.

Zitat:

Hier wird mit einem RA im Moment überhaupt nichts beschleunigt.

Hängt davon ab wann der VN bequehmt sich zu äussern.

Zitat:

Also, Ball flachhalten ist hier angesagt, in der Ruhe liegt die Kraft............;)

Gruss

Delle

Würde ich auch sagen, wenn das vorhergehende Prozedere "normal" abgelaufen wäre, mein Vertrauen in die Versicherung wäre an gezzis Stelle aufgrund der vorhergehenden Falschaussagen (erst KVA, dann GA muss von Versicherung gestellt werden) verloren. Ich würde nicht darauf vertrauen, dass die Versicherung sich jetzt in die Regulierung des Schadens kniet. Deshalb ist ein Anwalt auch jetzt von Nutzen, da er weiss, wie rechtlich bindende Fristen zu setzen sind.

Gruss

silver

Zitat:

Original geschrieben von silver2

Gut, das mit dem Pauschalbetrag habe ich fälschlicherweise der Versicherung angelastet. Aber das Gebahren der Versicherung würde mich trotzdem in die Hände eines Anwalts treiben.

 

Mich ärgert sowas! Dreister kann man es doch nicht regeln! Das Einschalten eines Anwalts würde zumindestens garantieren, dass inadäquate Angebote von der Versicherung wohl nicht mehr geschickt werden.

 

Hätte die Versicherung von vorne herein "normal" reguliert, dann wäre der Besuch beim Anwalt aus meiner Sicht hinfällig.

silver

Silver,

es wäre wirklich hilfreich, wenn Du Dich bei Deier Auferegung an das halten würdest, was der TE tatsächlich geschildert hat und nicht irgendwelche Fanfasiefälle mit reinbrächtest.

 

Es gab kein Angebot von der Versicherung und es gibt keine Aussage der Versicherung dem TE gegnüber, was er zu tun oder zu lassen hat.

 

Wenn es dazu käme, würde der TE hier sicher von uns allen darauf hingewiesen werden, was seine Rechte sind und was er jetzt am sinnvollsten unternehmen sollte.

Bis dahin: bitte keine künstliche Panik schüren. Das hilft doch keinem.

 

@TE: Wenn der Schlipsträger sich nochmal bei Dir meldet, solltest Du ihn darauf hinweisen, dass er laut Auskunft der Versicherung den Schaden entgegen seiner Verpflichtung hierzu noch nicht gemeldet hat. Er möge das doch bitte nachholen, damit die Sache abgeschlossen werden kann er er nicht unnötigen Ärger mit der Versicherung (Verlust des Versicherungsschutzes) riskiert.

Der Versicherung würde ich die Telefonnummer des Schlipsträgers mitteilen und um telefonische Klärung des Hergangs (und Rückmeldung bei Dir) bitten.

Dann sollte der ganze Vorgang eigentlich schnell abgeschlossen werden sein

 

Schneller als über den Anwalt. Das ist nämlich vielen hier nicht klar: Der Gang zum Anwalt ist oft gut und wichtig. Aber er führt in den seltensten Fällen zu einer Beschleunigung der Sache.

1. Beratungstermin.

2. RA wartet Unterklagen ab.

2. Postlauf

3. Unterlagen gehen ein. RA sitzt aber nicht neben dem Briefkasten und wartet genau auf dieses Gutachten. Zeitverlust.

4. Brief diktieren, korrigieren usw.

5. Postlauf

6. VU bekommt Post

7. interne verarbeitung: scannen usw.

8. Punkt 3., diesmal aber SB statt RA

9. Antwort / Zahlung

 

Kann sich also jeder selbst ausrechnen, welche Punkte er sich sparen kann, wenn er sein Zeug selbst eintütet und mal zum Hörer greift.

 

Schöne Grüße

Hafi

 

am 29. November 2008 um 18:32

@silver2

Warum möchtet du TE unbedingt zum Anwalt treiben?

TE hat doch noch alles im Griff.

Sorry, aber du machst hier "Panik" und verfälscht auch noch die Aussagen.

Wie Delle, Hafi und twelferider es formulieren. Ball flach halten und ein wenig abwarten.

Das schwere Geschütz kann TE immer noch auspacken.

Wenn du einmal einen unverschuldeten Unfall hast, dann regelst du das wie du willst. ;)

Gruß

Frank, der die Meinung vertritt, nur zum Anwalt gehen wenn es wirklich nötig ist.

ich versteh silver schon ein bisschen.

die aussage , dass ein KVA anstatt gutachten NUR durch freigabe der SBin OK sei, ist schon komisch.

das verhalten des VN ebenso.

es wird nie moeglich sein den "perfekten" weg bei sowas zu beschreiten.

Harry

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