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Auffahrunfall..Rechtsanwalt....muss ich den auch zahlen???

Themenstarteram 5. September 2008 um 20:55

hallo

wir haben uns nun entschlossen selber zu zahlen.

hatte einen auffahrunfall vor knapp einem monat und haben vorgestern von einem RECHTSANWALT von dem taxiunternehmen einen anruf bekommen. er fragte, wer unsere versicherung ist und wer für den schaden aufkommen würde.

die kosten betragen sich auf um die 2500euro.

der auffahrunfall war minimal...tempo 20km/h oder so. unser wagen hatte gar nix kaputt an der stossstange und das taxi hatte einen kleinen kratzer und lackschaden an der creme farbenen stossstange.

da meinte der rechtsanwalt:

er würde 1500euro kosten; der schaden selber 500euro und der gutachter auch nochmal um die 400-500 euro.

wieso muss ich den rechtsanwalt auch zahlen???

normalerweise schickt ne versicherung nur den gutachter und dann muss man den zahlen und den schaden.

aber einen rechtsanwalt??????

verstehe ich nun nicht :(

hat einer antwort darauf?!

dank euch

lieber gruss

mikki

Beste Antwort im Thema
am 5. September 2008 um 21:26

@TE

Nach deutschem Recht:

 

1) Fahrzeugschaden 500 Euro (scheint nach deinen Schilderungen plausibel)

 

2) SV-Honorar 400-500 Euro (leider gibt es genügend Sachverständige, die auch bei dieser geringen Schadenhöhe tatsächlich ein derartiges Honorar berechnen). Da der Taxifahrer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine fiktive Abrechnung bevorzugen wird (sofern ohnehin nicht schon geschehen, wird ihm demnäxt der nächste auf den Benz fahren :D), düfte im Wege der Schadenminderungspflicht ein Kostenvoranschlag sicherlich auch ausreichen.

 

3) Anwaltshonorar 1.500 Euro bei einem Streitwert von 1.000 Euro - da träumt der Herr Anwalt einen schönen Traum (aber hier fehlt der Glaube, dass eine derartige Forderung erhoben worden sein soll).

 

Die Abwicklung sollte man also dem Profi überlassen. Für den Schädiger gilt also die Abwicklung über die eigene Versicherung, die mit überhöten Forderungen umzugehen weis.

 

Würde - bei bestehendem Versicherungsschutz - der Schaden über eine deutsche Versicherungsgesellschaft abgewickelt werden, hätte der deutsche Versicherungsnehmer zur Erhaltung seines Schadenfreiheitsrabattes die Möglichkeit des Schadenrückkaufes. In diesem Fall müßte der deutsche Versicherungsnehmer allerdings nur den Fahrzeugschaden nicht aber die Kosten für SV und Anwalt zurückzahlen.

 

Wie es bei dir bzw. der britischen Versicherung aussieht, wird wohl kaum einer hier im Forum mit Gewissheit beantworten können.

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Hallo.

 

Warum schaltet das Taxiunternehmen einen Rechtsanwalt ein wenn doch die Modalitäten geklärt sind?

Oder waren die Modalitäten nicht geklärt?

 

www.unfallweb.de/index.php?page=haftpflichtschaden

 

 

 

 

am 5. September 2008 um 21:26

@TE

Nach deutschem Recht:

 

1) Fahrzeugschaden 500 Euro (scheint nach deinen Schilderungen plausibel)

 

2) SV-Honorar 400-500 Euro (leider gibt es genügend Sachverständige, die auch bei dieser geringen Schadenhöhe tatsächlich ein derartiges Honorar berechnen). Da der Taxifahrer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine fiktive Abrechnung bevorzugen wird (sofern ohnehin nicht schon geschehen, wird ihm demnäxt der nächste auf den Benz fahren :D), düfte im Wege der Schadenminderungspflicht ein Kostenvoranschlag sicherlich auch ausreichen.

 

3) Anwaltshonorar 1.500 Euro bei einem Streitwert von 1.000 Euro - da träumt der Herr Anwalt einen schönen Traum (aber hier fehlt der Glaube, dass eine derartige Forderung erhoben worden sein soll).

 

Die Abwicklung sollte man also dem Profi überlassen. Für den Schädiger gilt also die Abwicklung über die eigene Versicherung, die mit überhöten Forderungen umzugehen weis.

 

Würde - bei bestehendem Versicherungsschutz - der Schaden über eine deutsche Versicherungsgesellschaft abgewickelt werden, hätte der deutsche Versicherungsnehmer zur Erhaltung seines Schadenfreiheitsrabattes die Möglichkeit des Schadenrückkaufes. In diesem Fall müßte der deutsche Versicherungsnehmer allerdings nur den Fahrzeugschaden nicht aber die Kosten für SV und Anwalt zurückzahlen.

 

Wie es bei dir bzw. der britischen Versicherung aussieht, wird wohl kaum einer hier im Forum mit Gewissheit beantworten können.

Themenstarteram 5. September 2008 um 21:40

ich verstehe das auch nicht!

alles war mit dem taxifahrer besprochen. er wollte es seinem arbeitgeber erklären, der sollte sich bei mir melden und dann wird alles weitere besprochen. naja,...beide sind türkischer abstammung und es sah aus, als wenn er tierisch schiss hatte, vor dem arbeitgeber und alles nur halb verstand. auch was der polizist ihm erklärte!

er rief den auch zuerst an, den arbeitgeber, bevor er die polizei rief...und ich bin schwanger. zu der zeit war ich im 8. monat....da musste ich ihm erst mal sagen:

"HALLO! wenn du nun nicht sofort die polizei anrufst, wenn du das für den kleinen kratzer willst, fahre ich mich selbst in s krankenhaus. ich muss durchgecheckt werden! da ich hcch-schwanger bin!! ich habe keine zeit hier dein gespräch mit deinem arbeitgeber anzuhören!".

daraufhin rief er die polizei an.

naja und nun rief vor 2 tagen der rechtsanwalt an.

ich sehe das irgendwie nicht ein den auch noch zu bezahlen, da ich den einsatz von ihm als total unnütz sehe! und er nicht notwendig ist!

wenn der taxiunternehmer den umbedingt wollte um seine dinge zu erledigen, wieso soll ich für die kosten aufkommen????

der gutachter hätte vollkommen gereicht!

sicher für mich ist:

ich werde nichts bezahlen, wo ich nicht ne rechnung von einer werkstatt sehe!! nich das die sich die moneten einfach in die tasche stecken- da es eben nur so ne art schönheits OP am taxiauto ist....

mensch,...das nervt mich total!

wahrscheinlich will der rechtsanwalt auch noch irgend ne kacke abziehen, da der weiss, es war ein ausländisches kennzeichen. mit m blöden ausländer kann man es ja machen.

wir wollen aber auf jeden fall cash bezahlen und die versicherung da raus halten!

lieber gruss

mikki

am 6. September 2008 um 0:45

Zitat:

Original geschrieben von mikki80

 

naja und nun rief vor 2 tagen der rechtsanwalt an.

ein seriöser rechtsanwalt ruft niemals an. da geht alles übern postweg.

schon lang her: da wollte mir jemand einreden, dass ich für den steinschlag verantwortlich wäre (fuhr vor ihm und habe den aufgewirbelt). ich "nö", er "doch". habe ihm dann meine adresse gegeben und er kann sich ruhig melden.

am selben tag hat dann noch der "anwalt" angerufen(wohl ausm telefonbuch die nummer rausgesucht). bissle aufgeklärt und ndanach kam nichts mehr

damals war ich noch jung und naiv, aber nicht so naiv:D

ich kann dich zwar verstehen, aber grade bei unfallteilnehmern aus dem ausland (kennzeichen), kommt es gerne auch schon mal zu problemen/verzoegerungen.

es ist da sein gutes recht gutachter und anwalt einzuschalten um den schaden gerichtsverwertbar zu dokumentieren und seine ansprueche fachgerecht durchsetzen zu lassen.

Zitat:

da meinte der rechtsanwalt:

er würde 1500euro kosten; der schaden selber 500euro und der gutachter auch nochmal um die 400-500 euro.

das soll er dir nochmal schriftlich bestaetigen, damit du dann damit die anwaltskammer informieren kannst :D

sowohl anwalt als auch die gutachtenkosten scheinen mir doch eher unangemessen.

bei schaeden unter +- 700EUR duerfte ein kurzgutachten eher zwischen 100-200 EUR liegen.

wenn es bei deiner versicherung auch so ist wie in DE, lass deine VS den typen mal den "finger" zeigen, und kaufe danach evtl zurueck.

ansonsten wuensche ich mutter und kind eine reibungslose geburt und viel spass und aerger mit dem neuen erdenbuerger ;)

Harry

melde den Schaden deiner Versicherung und schildere denen deine Bedenken. Die Versicherung dient zur Regulierung berechtigter und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

 

Du kannst dann immer noch entscheiden, ob du den Schaden zurückzahlen möchtest. 

 

Wenn du hier meinst dass du über den Tisch gezogen werden sollst -was nach deiner Schilderung schon naheliegt- kommst du hier alleine sowieso nicht weiter.

 

Hier muss sicherlich auch geprüft werden, ob evtl. Altschäden mit abgerechnet werden sollen. Und das kann nur ein qualifizierter Sachverständiger feststellen.

 

Das dein Unfallgegner sich einen Rechtsanwalt genommen hat kannst du sowieso nicht verhindern, dass ist im ürbrigen sein gutes Recht 

 

Gruß

 

Delle

500 Eur sind ein Bagatellschaden, da darf kein echtes Gutachten abgerechnet werden, da hätte ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten ausgereicht. Ein richtiger Schaverständiger, der diese Bezeichnung verdient, muss das wissen.

Um den Rechtsanwalt, so wirklich einer beauftragt war, kommt man leider nicht herum. Aber natürlich die Gebühren streng nach BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung).

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

Aber natürlich die Gebühren streng nach BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung).

BRAGO gibts nicht mehr.

nach RVG ist wohl aussergerichtlich alles frei verhandelbar.

Harry

Für den RA gibts eine 1,3-Geschäftsgebühr gemäß §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2400 Vergütungsverzeichnis + Auslagenpauschale + MWSt. = 83,54 €

 

Und SV-Kosten sind überhaupt nicht zu ersetzen, da wegen Bagatellschaden (unter 700 €) ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt..

 

Zitat:

Original geschrieben von Prosecutor

Für den RA gibts eine 1,3-Geschäftsgebühr gemäß §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2400 Vergütungsverzeichnis + Auslagenpauschale + MWSt. = 83,54 €

Und SV-Kosten sind überhaupt nicht zu ersetzen, da wegen Bagatellschaden (unter 700 €) ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt..

ich hab mir die anlage 1 (RVG) ned reingezogen, sry ^^

aber ein grund mehr, dass dem einer mal "den finger" zeigt bzw. die kammer daruber informiert.

dazu sollte aber was schriftliches vorhanden sein.

SV kosten wären schon zu zahlen (aus meiner sicht) aber eher ein kurzgutachten und nicht diese summe !

nebenbei koennte ich mir vorstellen, dass sich auch die taxi "innung" dafuer interessieren koennte ;)

(das aber erst wenns ernst wird)

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Prosecutor

Für den RA gibts eine 1,3-Geschäftsgebühr gemäß §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2400 Vergütungsverzeichnis + Auslagenpauschale + MWSt. = 83,54 €

Nichtmal das. AS ist vorsteuerabzugsberechtigt: Nur netto-Gebühren! :D

 

Ansonsten: ganz Deiner Meinung!

 

@TE: Lass die Sache Deine Versicherung regeln.

Der Super-Anwalt wird schon wissen, wie er einen Unfall mit einem ausländischen Versicherer abzuwickeln hat:cool:

Bevor Du schriftliche Unterlagen vorliegen hast, brauchst Du Dir keine großen Gedanken zu machen.

Wenn der RA Dich anschreibt, melde den Schaden Deinem Versicherer und schicke ihm die Unterlagen.

 

Gruß

Hafi.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

@TE: Lass die Sache Deine Versicherung regeln.

Sag ich doch, aber mir glaubt ja wieder keiner hier.... :(

Also im Computer und EDV Recht wird die Kostennote des Anwalts dann abgelehnt, wenn der Mandant z.b. auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ohne Anwalt ohne Probleme druchgesetzt haben könnte. 

 

Kann mir auch vorstellen, dass du die Kosten des Anwalts ablehnen kannst, da der Unfallgegner, eine Schadensminderungsobliegenheit hat. 

Sprich es unnötig wäre einen Anwalt einzuschalten.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Also im Computer und EDV Recht wird die Kostennote des Anwalts dann abgelehnt, wenn der Mandant z.b. auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ohne Anwalt ohne Probleme druchgesetzt haben könnte. 

Kann mir auch vorstellen, dass du die Kosten des Anwalts ablehnen kannst, da der Unfallgegner, eine Schadensminderungsobliegenheit hat. 

Sprich es unnötig wäre einen Anwalt einzuschalten.

Könnte man versuchen, auch wenn grundsätzlich die Kosten der Rechtsverfolgung auch bei Bagatellschäden als Schadensposotiton anerkannt sind.

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