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Auffahrunfall beim Wendevorgang ! Schuldfrage ungeklärt ...

Themenstarteram 17. August 2010 um 8:23

HILFE !

Mir ist leider im Urlaub etwas passiert.

Die Fakten:

Innerorts zweispurig nach einer Verkehrsinsel und doppelt durchgezogene Linie beim Wendevorgang (Linke Spur,Links Blinken,Bremsen,Abbiegen) ist mit hinten Links jemand aufgefahren (Schaden bei mir 950 Euro ) !

Polizei vor Ort gab mir mündlich Recht da der andere wohl hätte ausweichen oder bremsen können. Jedoch wäre dies wohl ein Fall der Versicherungen wie die Schuldfrage aussieht.

Nun das Besondere vielleicht:

DER aufgefahrene fuhr ein Hochzeitsauto mit Rechtslenker und auf der linken Seite wo der Unfall passierte hatte dieser den Blumenschmuck platziert ! Dies hatte vielleicht auch die Sicht behindert ....

Beste Antwort im Thema
am 17. August 2010 um 9:02

Bin sicher kein Fachmann, aber wenn Du die durchgezogene Linie vorschriftswidrig überfahren hast, wirst Du wohl zumindest eine Teilschuld bekommen.

Die eingeschränkte Sicht des Hochzeitsfahrzeugs musst Du erstmal nachweisen können.

Aber ich wundere mich immer wieder, dass so viele ihre Unfallberichte hier einstellen, um die Schuld und Haftung hier zu klären. Alles was hier geäußert wird, ist reine Spekulation. Du musst wohl abwarten, wie Polizei und Versicherungen die Sache bewerten.

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am 17. August 2010 um 15:39

Unverständlich für mich was hier geschrieben wird.

Der TE wird sicher geblinkt haben und keine panische vollbremsung inkl lenkrad rumreissen hingelegt haben.

Der der hinten drauf geknallt ist kann sich nicht auf "der darf da nicht abbiegen , also brems ich auch nicht" berufen.

Es ist IMMER mit fehlern anderer (in diesem falle dem TE) zu rechnen.. da der TE hier keinen vor eine unlösbare aufgabe gestellt hat, wüsste ich nicht, warum der TE teilschuld bekommen sollte..

grüße, visi

am 17. August 2010 um 15:51

Zitat:

Original geschrieben von visioner

Unverständlich für mich was hier geschrieben wird.

Und, wie hilft das jetzt dem TE weiter?!

Nur weil du nicht alles verstehst muss es doch nicht falsch sein, oder?!

Zitat:

... da der TE hier keinen vor eine unlösbare aufgabe gestellt hat, wüsste ich nicht, warum der TE teilschuld bekommen sollte..

grüße, visi

Das Fehlverhalten des TE (hier überfahren einer Sperrlinie mit vorherigem Abbremsen des Fzg.) ist nunmal mitunfallursächlich und trägt zu einer Teilung der Schuld bei!

am 17. August 2010 um 15:51

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi

Sprich, um einer Mitschuld zu entgehen, würde ich sagen, daß Du nicht über die Linie gefahren wärst und gerade als der Hintermann Dir aufgefahren ist, wieder beschleunigen wolltest ....

Super Tipp :rolleyes:

Du hast dir aber schon das Foto vom Unfallschaden angeschaut?

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

am 17. August 2010 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von visioner

Es ist IMMER mit fehlern anderer (in diesem falle dem TE) zu rechnen.. da der TE hier keinen vor eine unlösbare aufgabe gestellt hat, wüsste ich nicht, warum der TE teilschuld bekommen sollte..

Cool.

Kannst du mir das schriftlich geben? Dann kann ich ja demnächst beruhigt an einer roten Ampel abbiegen oder links in einen Kreisverkehr einfahren. Ich muss halt nur rechtzeitig blinken, dass die Anderen bescheid wissen. Die müssen ja schliesslich immer mit allem rechnen.

:rolleyes:

am 17. August 2010 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi

Wenn Du noch gerollt bist, denn würde ich mich an Deiner Stelle absichern und sagen, daß Du zwar wenden wolltest und daher verzögert hast, die durchgezogenen Linie jedoch erst sehr spät registriert hast (Soweit ich das auf Deinen Bildern erkenne, war da ja ne Verkehrsinsel, bevor die weiße Linie begonnen hat).

Tolle Idee! Du hast aber schon auf Bild 3 gesehen, dass die Linie NEBEN der "Verkehrsinsel" anfängt und somit bei der Annäherung an die freie Stelle ohne "Insel" sichtbar ist?

Zitat:

Sprich, um einer Mitschuld zu entgehen, würde ich sagen, daß Du nicht über die Linie gefahren wärst und gerade als der Hintermann Dir aufgefahren ist, wieder beschleunigen wolltest ....

Die Idee ist aber noch besser:

Wie soll der TE erklären das sein Auto ganz links außen getroffen wurde wenn er geradeaus fahren wollte und dann noch von dem Auto welches nur äußerst links vorn beschädigt ist?

Damit sich die Autos soh treffen wie es hier die Bilder zeigen MUSS der TE schräg bzw. quer vor dem Hochzeitsauto gestanden haben.

Somit bleibt es bei einem Verstoss des TE und führt zu einer Teilschuld.

Kannst ja noch ins Feld führen, der TE sei einfach vor dem Hochzeitsauto vom Himmel gefallen (eventuell hilft das ja weiter).

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi

Sprich, um einer Mitschuld zu entgehen, würde ich sagen, daß Du nicht über die Linie gefahren wärst und gerade als der Hintermann Dir aufgefahren ist, wieder beschleunigen wolltest ....

Super Tipp :rolleyes:

Du hast dir aber schon das Foto vom Unfallschaden angeschaut?

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Ja natürlich, sonst hätte ich das nicht geschrieben.

PS. Solltest mal ein ABO auf das Rolleye Smiley abschließen :D

EDIT: ok, jetzt hab ichs erkannt, Asche auf mein Haupt ...

Trotzdem ABO Abschließen würde sich lohnen;)

Zitat:

Original geschrieben von visioner

Unverständlich für mich was hier geschrieben wird.

Der TE wird sicher geblinkt haben und keine panische vollbremsung inkl lenkrad rumreissen hingelegt haben.

Der der hinten drauf geknallt ist kann sich nicht auf "der darf da nicht abbiegen , also brems ich auch nicht" berufen.

Warum nicht?

Ich würde mich auf " Da ist Wenden verboten, ich bin davon ausgegangen, der Blinker gilt der nächsten Einmündung" berufen.

Also ich wende auch desöfteren... an vielleicht nicht so ganz erlaubten Stellen... keine durchgezogenen Linien... aber naja... über zwei drei Spuren... natürlich nicht auf der Autobahn... :eek:

Wichtig ist dabei meiner Meinung nach, dass man niemanden behindert oder gefährdet, sprich...

Ich blinke rechts, fahre rechts ran, halte.

Beobachte nun den Verkehr und wenn sich eine Lücke ergibt, blinke ich links und wende.

Ganz ungefährlich...

Auf der linken Spur grundlos stehenzubleiben oder zu bremsen, weil man verbotenerweise abbiegen oder wenden will, das geht gar nicht... damit rechnet nun wirklich niemand, auch der TE nicht... sprich, wäre er im hinteren Wagen gesessen, wär´s jetzt genau umgekehrt... er würde niemals auch nur eine Teilschuld akzeptieren... wie kann da auch einer verbotenerweise wenden?

Achja... und was hätten die Polizisten zu ihm gesagt?

 

Da haben sie zu 100 % recht, man darf hier nicht wenden, somit trifft sie keine Schuld... Polizistenmeinungen... sorry... aber so sieht´s aus...

@Brauner:

950 € geht ja noch... beim Hintermann sieht´s nach deutlich mehr aus und der soll jetzt auf seinem Schaden sitzen bleiben? Ich weiß ja nicht... mal ein wenig fair bleiben...

An und für sich sehe ich das ähnlich wie die Polizisten, der Auffahrende hat Schuld, er darf ja nicht draufhalten, bloss weil du verbotenerweise abgebogen bist. Solange er nicht geltend macht, dass du quasi ne Vollbremsung hingelegt hast, um dort abzubiegen, ist er verpflichtet, so zu fahren, dass er von einem Hindernis rechtzeitig anhalten kann. Dazu noch der Blumenschmuck, der evt. Einfluss darauf hatte, dass er dich nicht rechtzeitig sehen konnte... Aber das ist nur meine Meinung, was die Versicherungen daraus machen, steht auf nem völlig anderen Blatt.

Anders gesagt: Hättest du, statt abzubiegen, z.B. angehalten wegen einer Panne, würde dir ja auch keiner die Schuld geben, wenn da einer drauf rauscht.

Und wenn du vorher geblinkt und normal abgebremst hast... naja, viel Glück

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Das Fehlverhalten des TE (hier überfahren einer Sperrlinie mit vorherigem Abbremsen des Fzg.) ist nunmal mitunfallursächlich und trägt zu einer Teilung der Schuld bei!

Stimmt, aber nachdem ich die Schilderung dann richtig verstanden habe (:o) würde ich nur eine geringe Teilschuld für den TE aufgrund des unzulässigen Wendemanövers sehen.

am 18. August 2010 um 7:05

Hallo,

wer hinten Auffährt, hat Schuld. Gilt fast immer, ich würde sagen, auch in diesem Fall. Der TE hat ja nicht eine Vollbremsung ohne Grund hingelegt.

Nach seinen Schilderungen hat er die Geschwindigkeit nur verringert. Und er hat seinen, nicht erlaubten, Abbiegevorgang fast beendet.

Ich behaupte, der Hintermann ist aufgefahren weil: a) Rechtslenker, für ungeübte sind die Seitenabstände nach links schwer einzuschätzen (eigene Erfahrungen, hab schon öfter in Ausübung meines Berufes Rechtslenker gefahren) und b: Volle Sichtbehinderung durch den Blumenschmuck genau auf der Ecke, wo es gekracht hat.

Allein aus diesen beiden Gründen trägt er für mich die alleinige Schuld. Egal, ob der TE verbotenerweise gewendet hat oder sonstwie anhalten oder Langsamer werden musste.

@ an den TE

Ich würde es im Falle eines Falles auf jeden Fall auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Aber soweit ist es ja noch nicht. Warte erstmal ab, was passiert. Was in den nächsten Tagen so an Post kommt. Die Unfallsituation hast du ja schon wunderbar Fotografiert.

Jetzt fahr in die Werkstatt deines Vertrauens und lass den Schaden durch einen Gutachter feststellen. Als Geschädigter hast du freie Gutachterwahl.

MFG Thomas

am 18. August 2010 um 8:14

Auch meiner Meinung nach ist der schuld der hinten auffährt.

Auf der Linksabbiegerspur muss er immer damit rechnen, dass du abbremsen musst um ein entgegenkommendes (oder eben die abbiegespur kreuzendes) Fahrzeug vorbeizulassen. Wenn an der Insel das wenden nicht verboten ist, und in dem Land in dem du warst das wenden so wie du es durchgeführt hast nicht generell verboten ist muss der hinter dir fahrende damit rechnen dass du das so tust.

Wenn er es wegen rechtslenker und einem die Sicht versperrenden Blumenstrauß nicht gesehen hat kannst du dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Es liegt in seiner Verantwortung so zu fahren, wie er sehen und verantworten kann.

Wie gesagt, der Blumenstrauß auf seiner Motorhaube darf nicht dein Problem werden und du kannst nicht für den hinterherfahrenden Abstand halten.

Edit:

Ist es genau da passiert wo der stehengeblieben ist?

Doppelt durchgezogene Linie und er wollte gradeaus weiter?

Themenstarteram 18. August 2010 um 8:30

Zitat:

 

Edit:

Ist es genau da passiert wo der stehengeblieben ist?

Doppelt durchgezogene Linie und er wollte gradeaus weiter?

Ja genau,

ich wolte links wenden; er auf der linken Spur geradeausfahren.

am 18. August 2010 um 10:01

Ein extrembeispiel warum der, der hinten drauf fährt (in diesem fall) nicht immer vollschuld hat zeigen:

annahme, jemand bleibt direkt vor dir auf der Autobahn auf der linken seite stehen bzw fährt extremlangsam und will vor einem tunnelportal irgendwie wenden.

Laut eurer argumentation hätte, der hinten drauf fahrt vollschuld: kann ich mir aber beileibe nicht vorstellen.

Teilschuld ja, aber vollschuld: nein.

am 18. August 2010 um 10:35

eine teilschuld bekommt bestenfalls der aufgefahrene.

§9 STVO

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

und das bei durchgezogener linie (foto) tztztz:eek:

zu zeichen 295 hat sich zille ja schon geäußert....

und polizeiaussagen bei VU :rolleyes: (auch rolleyesmilieabo brauch :D)

 

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