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Auffahrunfall beim Wendevorgang ! Schuldfrage ungeklärt ...

Themenstarteram 17. August 2010 um 8:23

HILFE !

Mir ist leider im Urlaub etwas passiert.

Die Fakten:

Innerorts zweispurig nach einer Verkehrsinsel und doppelt durchgezogene Linie beim Wendevorgang (Linke Spur,Links Blinken,Bremsen,Abbiegen) ist mit hinten Links jemand aufgefahren (Schaden bei mir 950 Euro ) !

Polizei vor Ort gab mir mündlich Recht da der andere wohl hätte ausweichen oder bremsen können. Jedoch wäre dies wohl ein Fall der Versicherungen wie die Schuldfrage aussieht.

Nun das Besondere vielleicht:

DER aufgefahrene fuhr ein Hochzeitsauto mit Rechtslenker und auf der linken Seite wo der Unfall passierte hatte dieser den Blumenschmuck platziert ! Dies hatte vielleicht auch die Sicht behindert ....

Beste Antwort im Thema
am 17. August 2010 um 9:02

Bin sicher kein Fachmann, aber wenn Du die durchgezogene Linie vorschriftswidrig überfahren hast, wirst Du wohl zumindest eine Teilschuld bekommen.

Die eingeschränkte Sicht des Hochzeitsfahrzeugs musst Du erstmal nachweisen können.

Aber ich wundere mich immer wieder, dass so viele ihre Unfallberichte hier einstellen, um die Schuld und Haftung hier zu klären. Alles was hier geäußert wird, ist reine Spekulation. Du musst wohl abwarten, wie Polizei und Versicherungen die Sache bewerten.

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Hier wird der Begriff SCHULD teilweise in einen Topf mit dem Begriff UNFALLVERURSACHUNG geworfen. Auch wurde teilweise nicht richtig dargestellt, welche Folgen ein Verkehrsverstoß nach sich zieht.

Zur Klarstellung:

Die Polizei vor Ort prüft lediglich, welcher der beiden Unfallbeteiligten einen Verkehrsverstoß begangen hat und dadurch zur Unfallverursachung BEIGETRAGEN hat. Die Sache ist hier denkbar einfach: der TE wendet an einer Stelle, an der es verboten ist (schafft durch sein Abbremsen eine Gefahrensituation) und der Nachfolgende "pennt" und fährt auf. Ergo: Beide Verkehrsteilnehmer haben zur Unfallverursachung beigetragen (der Grad des "dazu Beitragens" ist hierbei - was die Beteiligten oft nicht kapieren - völlig unerheblich!) und können gebührenpflichtig verwarnt werden, wenn sie damit einverstanden sind. Ist nur einer der beiden nicht einverstanden, geht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige an die Bußgeldstelle. Auch dort wird nur geprüft, welcher der Beteiligten gegen die StVO verstoßen hat. Also wiederum beide. Folge: Beide bekommen einen Bußgeldbescheid in der Höhe wie es der Bußgeldkatalog vorsieht. Erhebt jetzt wieder einer der beiden Einspruch dagegen, geht sein Verfahren/Verstoß (nicht das des anderen VU-Beteiligten wenn dieser zahlt) zum Amtsgericht. Auch dort prüft der Richter nur, ob der Angeklagte einen Verkehrsverstoß begangen hat oder nicht. Was der andere Verkehrsteilnehmer zum Zustandekommen des VU beigetragen hat, interessiert den Richter nicht, da dessen Fehlverhalten nicht verhandelt wird. Eigentlich logisch.

Völlig anders sieht die zivilrechtliche Abwicklung der Sache aus. Die beiden involvierten Versicherungen lassen sich die Schilderungen ihrer VN und den Polizeibericht kommen und entscheiden dann in der Regel in gegenseitiger Absprache, wessen Fehlverhalten wie gewichtet wird. Darauf basiert auch die Schadensregulierung. Wenn das einem VN nicht passt, was seine oder die generische Versicherung für angemessen hält, muss er seine eigene/die gegnerische Versicherung verklagen.

Und wozu? Was habe ich davon, wenn meine Versicherung dem Unfallgegner statt 4.500 € nur 3.200 € bezahlt? Meine Prämie geht im Folgejahr immer in selber Höhe nach oben! Und mein eigener Schaden? Ob mir der Unfallgegener(seine Versicherung) jetzt 30% oder 20% meines Schadens erstattet, macht in Euro aus Sicht des TE hier ca. 100 Euro aus. Ein Zivilprozess kostet ihn aber locker das 5 bis 10-fache. Also nicht groß aufregen, abwarten, was die Versicherungen aushandeln und dann akzeptieren.

Alles andere ist nicht zielführend, kostet Geld, Nerven und besser schlafen kann ich auch nicht.

am 18. August 2010 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Der Grund dafür ist, daß es vielen Zeitgenossen schwer fällt, den Unterschied zwischen Schuld und Haftung zu begreifen. Das wird übrigens auch in den meisten Beiträgen des Themas deutlich.

Na da bin ich aber gespannt. Wo wird denn im Strassenverkehrsrecht das Prinzip Haftung folgt auf Schuld aufgehoben?

Mfg Zille

am 18. August 2010 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Der Grund dafür ist, daß es vielen Zeitgenossen schwer fällt, den Unterschied zwischen Schuld und Haftung zu begreifen. Das wird übrigens auch in den meisten Beiträgen des Themas deutlich.

Na da bin ich aber gespannt. Wo wird denn im Strassenverkehrsrecht das Prinzip Haftung folgt auf Schuld aufgehoben?

Mfg Zille

läuft im Endeffekt genau aufs gleiche raus

am 18. August 2010 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Na da bin ich aber gespannt. Wo wird denn im Strassenverkehrsrecht das Prinzip Haftung folgt auf Schuld aufgehoben?

Es gibt zB die sog. Gefährdungshaftung, die aus der allgemeinen Betriebsgefahr resultiert. Dadurch kann ein schuldlos in einen Unfall verwickelter VT anteilig zur Haftung für den Schaden herangezogen werden, wenn der Unfall für ihn kein unabwendbares Ereignis darstellt.

am 18. August 2010 um 20:24

Das wäre dann aber doch Haftung ohne Schuld.

Das bedeutet aber doch nicht, dass z.B. für den TE Schuld ohne Haftung zutrifft. Von daher ist es doch erstmal egal ob hier von Schuld = Haftung ausgegangen wird.

Jeder Verkehrsteilnehmer der mitschuldig an einem Unfall ist (bzw zu seiner Ursache beigetragen hat), ist damit auch mithaftbar. Zusätzlich kann aber auch ein Unschuldiger haftbar gemacht werden.

Mfg Zille

Die Frage nach einer Mithaftung des TE aus der Betriebsgefahr würde sich in erster Linie stellen, wenn der TE nicht bereits unmittelbar deliktisch haften würde.

 

Aufgrund des hier geschilderten Fehlverhaltens kommt es darauf aber m.E. nicht an. Der TE haftet hier wohl aus eigenem Verschulden. Allenfallls die Quote wird diskutiert werden müssen.

 

Da wir aber weder wissen, ob und wenn ja, wie früh der TE sein verbotswidriges Wenden angezeigt hat (Hand aufs Herz: meist sind solche Aktionen ja eher spontan: "Mist, verfahren, rumreißen ohne Blinker und ohne Spiegel"), noch wie aufmerksam der Hochzeitskutscher war und wie groß sein Abstand war und was die Zeugen sagen, können wir die Quote nicht sinnvoll beurteilen. 

 

Die literarische Fantasie mancher Mitschreiber lässt übrigens schöne Rückschlüsse auf den Wert subjektiver Unfallschilderungen zu: "Ich würde schreiben, dass..."

 

Hafi

am 19. August 2010 um 17:30

mein erster grüner daumen für die olle haifi-tanne wegen kurzer treffender beurteilung der lage :D

Hallo,

im zweiten Beitrag des TE sind Bilder angehängt.

Seht euch mal Bild 2 u. 3 genau an, besonders die Farbe der Schilder an der Kreuzung im Hintergrund! Die Schilder sind gelb..., befinden wir uns eventuell auf einer Bundesstrasse?

Wenn ja, Status Innerorts o. Außerorts..?

MfG Günter

am 20. August 2010 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni

Hallo,

im zweiten Beitrag des TE sind Bilder angehängt.

Seht euch mal Bild 2 u. 3 genau an, besonders die Farbe der Schilder an der Kreuzung im Hintergrund! Die Schilder sind gelb..., befinden wir uns eventuell auf einer Bundesstrasse?

Wenn ja, Status Innerorts o. Außerorts..?

MfG Günter

Hallo Günter, nicht nur Bilder gucken, sondern auch Text lesen. Da steht Innerorts.

Wie ich schon schrieb, der TE mit seinem Touran hatte den (verbotenen) Abbiegevorgang schon fast beendet, als ihm der silberne hinten dran gefahren ist. Da der TE ja alles andere Richtig gemacht hat ( Blinken, Bremsen, Abbiegen ) gehe ich mal davon aus, das der Hintermann alles vorher gesehen hat und sich Verschätzt hat. Bedingt durch die Kombination Rechtslenker im deutschen Straßenverkehr und dem Blumenarrangement vorn links au der Haube. Er hat nicht gesehen, das noch ein kleines Stück des Touran auf seiner Fahrbahn ist. GEPENNT!

MFG Thomas

 

am 20. August 2010 um 7:59

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

....... Da der TE ja alles andere Richtig gemacht hat ( Blinken, Bremsen, Abbiegen ) gehe ich mal davon aus, das der Hintermann alles vorher gesehen hat und sich Verschätzt hat. Bedingt durch die Kombination Rechtslenker im deutschen Straßenverkehr und dem Blumenarrangement vorn links au der Haube. Er hat nicht gesehen, das noch ein kleines Stück des Touran auf seiner Fahrbahn ist. GEPENNT!

MFG Thomas

falsch.

laut aussage des aufgefahrenen hat der TE urplötzlich gebremst um schlagartig ein verbotenes wendemanöver einzuleiten, im stress und hektik hat er weder nach hinten geguckt denn geblinkt.

der auffahrende konnte nur knapp schlimmeres vermeiden als diesen leichten rempler.

so war es oder zumindest wird so der andere die sachlage schildern:p

dann bleibt noch übrig der anscheinsbeweis und das nun wirklich eindeutig verbotene wendemanöver.

ansonsten, siehe hafi545;)

am 20. August 2010 um 8:09

Du kannst doch nicht einfach behaupten, das das Falsch ist. :) Ist aber auch nur meine Sicht. Aber Recht hast du, was Geschichten angeht. Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, das selbst in Gerichten gelogen wird bis zu es geht nicht mehr. Da bleibt kaum einer bei der reinen Wahrheit.

MFG Thomas

Themenstarteram 22. August 2010 um 12:23

Fazit:

Habe einen erfreulichen Brief der gegnerischen Versicherung bekommen:

Zitat: "..... wir sind bereit den Schaden im Rahmen unserer Eintrittspflicht zu regulieren "

Also volle Kostenübernahme ! 100% :D

Keine Teilschuld !

Zitat:

Original geschrieben von brauner

  im Rahmen unserer Eintrittspflicht zu regulieren "

Ich will nicht unken, aber das heißt nicht 100%. Das heißt nur: "Wir  sind grundsätzlich zuständig."

 

Naja, abwarten. Vielleicht hast Du ja Glück;).

 

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von brauner

 

Zitat: "..... wir sind bereit den Schaden im Rahmen unserer Eintrittspflicht zu regulieren "

Wo leitest du da die Kostenübernahme ab. Die teilen dir mit, dass das ganze jetzt auf Schuld geprüft wird und dann entscheiden Sie, auch unter Umständen unter Absprache mit der gegnerischen Versicherung, wie was bezahlt wird.

Gruß Frank

Lese jetzt erst mit.

Ich hatte mal vor einiger Zeit ein sehr ähnliches Thema angeschnitten, korrektes Verhalten beim Wenden. Aus dem, was mir daraus erinnerlich ist, wäre im Fall des TE eine Teilschuldregelung das Wahrscheinlichste.

Sollte sein Gegner nun aber tatsächlich 100 % Schuld bekommen, wäre das m. E. schon ein recht glücklicher Ausgang.

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