Auffahrunfall beim Vorlassen im Kreisverkehr

Hallo, hätte da mal gerne eine Antwort auf folgendes Szenario:

Ich hab mal versucht ein Bild zu malen zur besseren Verdeutlichung.

Nochmal eine kleine Erklärung:
Das Rote Auto fährt im Kreisverkehr und will dann an der oberen Ausfahrt raus und blinkt auch dementsprechend etc. Der gelbe Wagen direkt dahinter will auch dort raus. Plötzlich bremst das rote Auto ab, um Fußgängern die Vorfahrt zu "schenken", es ist kein Zebrastreifen oder ähnliches an dieser Stelle.
Der gelbe Wagen fährt dem Roten auf, da er nicht damit gerechnet hat, dass das Rote Fahrzeug abrupt bremst.

Wer hat hier Schuld? Man sagt ja immer, wer auffährt hat immer Schuld, aber ist es auch in diesem Fall so, da der Rote Wagen ja unberechenbar eine Vollbremsung hingelegt hat?

Ich hoffe jemand kann darauf eine Antwort geben.

Beste Antwort im Thema

Das ist einfach.

Es handelt sich um ein Abbiegen.
Was macht man beim Abbiegen mit Fußgängern?
Daher ist das kein "Schenken".

Daher ist das Anhalten nicht unberechenbar.

Und daher hat der der auffährt schuld.

94 weitere Antworten
94 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von OPC



Die Frage ist wer hier wen kreuzt. Wenn man abbiegt und z.B. über einen Gehweg in die Einfahrt fährt ist das klar. Genauso beim Verlassen einer Einfahrt, wenn man dann den Gehweg überfährt.

Nicht aber wenn man einfach abbiegt (keine Ampel, kein Gehweg, kein Zebrastreifen usw.).

Das stimmt einfach nicht. Auf der Straße haben Autos Vorrang und nicht die Fußgänger. Oder bremst du auf der Landstrasse um wartenden Wanderer rüber zu lassen?

Man sollte aus Höflichkeit bremsen, was ich natürlich auch mache wenn ich jemanden sehe. Aber die Sorgsamspflicht liegt hier auch beim Fußgänger. Niemand kann einfach über die Straße laufen und damit den Verkehr einbremsen.

Dann solltest du dir die Gesetzestexte mal genau durchlesen und vielleicht auch mal bei einer Fahrschule vorbeischauen. Das war damals eins der ersten Dinge die wir im Theorieunterricht gelernt haben. 😉

Wenn du auf einer Strasse fährst und in eine andere Strasse einbiegen willst, dann kreuzt du den Weg der Fussgänger. Somit bist du Wartepflichtig. Der Fussgänger hat Vorrang. Dies gilt im Kreisverkehr, an jeder Kreuzung ohne Ampel ect.

Zitat:

Original geschrieben von konitime



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Hier mal ein schickes Bild zum Thema für Leute denen lesen nicht so liegt.
komische eckige Kreisverkehre???

Wilfried

Ob Kreisverkehr oder nicht, spielt für den Vorrang der Fußgänger keine Rolle. Abbiegen ist Abbiegen.

Aber wenn da kein Überweg ist?

Der Fußgänger kann nicht einfach so drüber laufen.

Doch - genau das kann er nicht nur, er darf es auch und hat dabei Vorrang vor dem Abbieger.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von OPC


Aber wenn da kein Überweg ist?

Der Fußgänger kann nicht einfach so drüber laufen.

Doch kann er.

§9 Absatz 3

Zitat:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Gut zu wissen.

In der Praxis ist das aber bei schwer einzusehenden Ecken schwer machbar. Hier hat der Fußgänger trotztem mit aufzupassen, da er sich nicht darauf verlassen darf, dass ein Auto ihn sieht oder hält.
Beispiel, Hecke verdeckt den Blickwinkel des Fahrers.

Dann wird bestimmt noch unterschieden, zwischen Kind und Erwachsener. Zumindest ein Erwachsener muss genauso wie der Autofahrer auch mit Fehler anderer rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von OPC


Gut zu wissen.

In der Praxis ist das aber bei schwer einzusehenden Ecken schwer machbar. Hier hat der Fußgänger trotztem mit aufzupassen, da er sich nicht darauf verlassen darf, dass ein Auto ihn sieht oder hält.
Beispiel, Hecke verdeckt den Blickwinkel des Fahrers.

Dann wird bestimmt noch unterschieden, zwischen Kind und Erwachsener. Zumindest ein Erwachsener muss genauso wie der Autofahrer auch mit Fehler anderer rechnen.

Ich persönlich bin da sehr vorsichtig als Fußgänger, es gibt viele Autofahrer die kennen diese Regelung nicht bzw. ignorieren sie einfach.

Einfach den Kreisverkehr nicht als Kreis betrachten, sondern alle gerade Straße/ Kreuzung, dann dürfte eigentlich alles klar sein.
Wer abbiegt, hat Rücksicht zu nehmen.
Und im Zweifelsfall § 1 der StVO: vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme bzw. der stärkere gibt nach. 😉😁

Zitat:

Bein Einfahren in den Kreisverkehr gilt, die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorrang.

In Kreisverkehren gilt grundsätzlich rechts vor links, in einem Kreisverkehr der typischerweise entgegen dem Urzeigersin verläuft, gilt demnach auch rechts vor links, das heißt, grundsätzlich hat der welcher im Kreisverkehr fährt, den nächsten Einfahren zu lassen, außer das ist anders geregelt.

Im Normalfall stehen daher immer "Vorfahrt Gewähren" Schilder am Eingang eines Kreisverkehres...

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86



Zitat:

Bein Einfahren in den Kreisverkehr gilt, die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorrang.

In Kreisverkehren gilt grundsätzlich rechts vor links, in einem Kreisverkehr der typischerweise entgegen dem Urzeigersin verläuft, gilt demnach auch rechts vor links, das heißt, grundsätzlich hat der welcher im Kreisverkehr fährt, den nächsten Einfahren zu lassen, außer das ist anders geregelt.
Im Normalfall stehen daher immer "Vorfahrt Gewähren" Schilder am Eingang eines Kreisverkehres...

Genau, aber nur bei der Einfahrt stehen auf allen vier Seiten die Z 205. Im Kreisverkehr hat jedoch das dort fahrende Fahrzeug Vorfahrt. Deshalb einfach nicht als Kreis vorstellen, sondern als ganz normale Vorfahrtsstr.

Zitat:

In Kreisverkehren gilt grundsätzlich rechts vor links …

… wenn

keine

Schilder vorhanden sind.

Ein Kreisverkehr ist nur dann ein Kreisverkehr wenn Zeichen 215 vorhanden ist. Und dann gilt auch kein rechts vor links.

Zitat:

Original geschrieben von OPC



Zitat:

Original geschrieben von rabbit1988


Sowas lernt man in der Fahrschule 😉 Da brauch kein Zebrastreifen sein. Biegst du ab und kreuzt den Weg eines Fussgängers, dann hast du diesen durchzulassen.

Die Frage ist wer hier wen kreuzt. Wenn man abbiegt und z.B. über einen Gehweg in die Einfahrt fährt ist das klar. Genauso beim Verlassen einer Einfahrt, wenn man dann den Gehweg überfährt.

Nicht aber wenn man einfach abbiegt (keine Ampel, kein Gehweg, kein Zebrastreifen usw.).

Das stimmt einfach nicht. Auf der Straße haben Autos Vorrang und nicht die Fußgänger. Oder bremst du auf der Landstrasse um wartenden Wanderer rüber zu lassen?

Man sollte aus Höflichkeit bremsen, was ich natürlich auch mache wenn ich jemanden sehe. Aber die Sorgsamspflicht liegt hier auch beim Fußgänger. Niemand kann einfach über die Straße laufen und damit den Verkehr einbremsen.

Sagenhaft, was Du hier von Dir gibs 😁

Mich wundert es so langsam, dass es so wenige Unfälle im Straßenverkehr gibt. 🙄

Deine Antwort
Ähnliche Themen