Auffahrunfall beim Vorlassen im Kreisverkehr
Hallo, hätte da mal gerne eine Antwort auf folgendes Szenario:
Ich hab mal versucht ein Bild zu malen zur besseren Verdeutlichung.
Nochmal eine kleine Erklärung:
Das Rote Auto fährt im Kreisverkehr und will dann an der oberen Ausfahrt raus und blinkt auch dementsprechend etc. Der gelbe Wagen direkt dahinter will auch dort raus. Plötzlich bremst das rote Auto ab, um Fußgängern die Vorfahrt zu "schenken", es ist kein Zebrastreifen oder ähnliches an dieser Stelle.
Der gelbe Wagen fährt dem Roten auf, da er nicht damit gerechnet hat, dass das Rote Fahrzeug abrupt bremst.
Wer hat hier Schuld? Man sagt ja immer, wer auffährt hat immer Schuld, aber ist es auch in diesem Fall so, da der Rote Wagen ja unberechenbar eine Vollbremsung hingelegt hat?
Ich hoffe jemand kann darauf eine Antwort geben.
Beste Antwort im Thema
Das ist einfach.
Es handelt sich um ein Abbiegen.
Was macht man beim Abbiegen mit Fußgängern?
Daher ist das kein "Schenken".
Daher ist das Anhalten nicht unberechenbar.
Und daher hat der der auffährt schuld.
94 Antworten
Hallo,
ganz einfach:
Beim Einfahren in den Kreisel muss der Fußgänger warten, man biegt ja nicht ab. Oder anders gesagt, der Fußgänger kreuzt die Fahrbahn des Autos.
Beim Ausfahren aus dem Kreisel muss der Ausfahrende warten, denn man biegt ab. Oder anders gesagt, das Auto kreuzt die "Bahn" des Fußgängers.
Das ist wie an jeder Kreuzung auch:
Von der Hauptstraße in die Seitenstraße: Auto muss Fußgänger durchlassen.
Von der Seitenstraße in die Hauptstraße: Fußgänger muss Autos durchlassen.
Das heißt, in der Mitte der Straße ändert sich für den Fußgänger das Verhältnis, wer wen durchlassen muss, ins Gegenteil. Bei größeren Kreuzungen sind deshalb auch Mittelinseln für die Fußgänger vorhanden.
Wobei man gegenüber Fussgängern immer besonders vorsichtig sein muss, denn ein Fußgänger muss, im Gegensatz zum Autofahrer, die StVO weder lesen können (Analphabet) noch verstehen.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Von der Hauptstraße in die Seitenstraße: Auto muss Fußgänger durchlassen.
Nur wenn es nötig wird (!), hat der Abbieger zu warten. Ein z.B. noch 10 m entfernter zu Fuß Gehender lässt ein Warten nicht nötig werden.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Nur wenn es nötig wird (!), hat der Abbieger zu warten. Ein z.B. noch 10 m entfernter zu Fuß Gehender lässt ein Warten nicht nötig werden.Zitat:
Original geschrieben von diezge
Von der Hauptstraße in die Seitenstraße: Auto muss Fußgänger durchlassen.
Das ergibt sich stets aus der Situation und kann mit Sicherheit nicht so pauschal gesagt werden. Ein Jogger z.B. ist auch ein Fußgänger, nur etwas schneller 😉
Lieber einmal Rücksicht als irgendwann einmal Nachsicht ( z.B. dem Führerschein nach 😁 )
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo TE,Kreisverkehr
Bein Einfahren in den Kreisverkehr gilt, die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorrang.
Beim Ausfahren, hat der Ausfahrende ggf. Radfahrer und Fußgänger Vorrang zu gewähren, wenn diese die Straße überqueren wollen.
Wenn jemand dann auf ein anderes FZ auffährt, welches Vorrang gewähren muss, dann hat der Fahrer des auffahrenden Fahrzeuges Schuld. Bei einer solch klaren Rechtslage gibt es auch keine Teilschuld für den anderen Fahrzeugführer.
Das Problem bei den Kreisverkehren ist m.E., dass viele Fahrzeugführer unsicher sind und eventuell nicht einmal die Vorfahrtsregelung kennen.
Seit wann das, wenn da kein Zebrastreifen ist? Ob Kreisverkehrausfahrt oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn jemand auf der Strasse bremst um Leute rüber zu lassen, die sich nicht auf der Strasse befinden, ist das Unrecht.
So eindeutig ist die Frage gar nicht. Fußgänger haben zu warten, wenn da keine Ampel oder kein Zebrastreifen ist.
Heisst natürlich nicht, dass der Autofahrer von seiner Sorgfaltspflicht entbunden ist. Ich denke niemand will jemanden an- oder überfahren.
Zitat:
Original geschrieben von OPC
Seit wann das, wenn da kein Zebrastreifen ist? Ob Kreisverkehrausfahrt oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn jemand auf der Strasse bremst um Leute rüber zu lassen, die sich nicht auf der Strasse befinden, ist das Unrecht.So eindeutig ist die Frage gar nicht. Fußgänger haben zu warten, wenn da keine Ampel oder kein Zebrastreifen ist.
Heisst natürlich nicht, dass der Autofahrer von seiner Sorgfaltspflicht entbunden ist. Ich denke niemand will jemanden an- oder überfahren.
Sowas lernt man in der Fahrschule 😉 Da brauch kein Zebrastreifen sein. Biegst du ab und kreuzt den Weg eines Fussgängers, dann hast du diesen durchzulassen.
Das Problem ist, es gibt eben keine extra Regeln beim Kreisverkehr.
Ich erinnere mal an das Thema "zweispuriger Kreisverkehr"
http://www.motor-talk.de/.../...utzt-man-ihn-richtig-t4705173.html?...
Man muß stumpf die Regeln die es gibt auf den Kreisverkehr aufpropfen. So als wäre das eine runde Straße (die nie endet). 😉
diezge hat die Regeln in Bezug auf Fußgänger gut beschrieben.
Bei Fahrradfahrern kommt allerdings noch hinzu, die haben Vorfahrt, da sie der Kreisbahn folgen - auch gegenüber den Einfahrern. Wie eine ganz normale Straße... stumpf die Regeln...
(Spezialsachen wie stetige Radwege, fahrbahnbegleitend, 5 Meter Regel... mal ausgelassen)
Lustig wirds wenn da dann ein fahrbahnbegleitender Radweg über einen Zebrastreifen führt (nach Verwaltungsvorschrift nicht erlaubt - aber geht den normalen Verkehrsteilnehmer nichts an wenn es so beschildert ist). Da hat dann ein über einen Zebrastreifen fahrender Radfahrer Vorfahrt. - nicht wegen dem Zebrastreifen, sondern weil er der Kreisbahn folgt. 😁
Zitat:
Original geschrieben von rabbit1988
Sowas lernt man in der Fahrschule 😉 Da brauch kein Zebrastreifen sein. Biegst du ab und kreuzt den Weg eines Fussgängers, dann hast du diesen durchzulassen.Zitat:
Original geschrieben von OPC
Seit wann das, wenn da kein Zebrastreifen ist? Ob Kreisverkehrausfahrt oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn jemand auf der Strasse bremst um Leute rüber zu lassen, die sich nicht auf der Strasse befinden, ist das Unrecht.So eindeutig ist die Frage gar nicht. Fußgänger haben zu warten, wenn da keine Ampel oder kein Zebrastreifen ist.
Heisst natürlich nicht, dass der Autofahrer von seiner Sorgfaltspflicht entbunden ist. Ich denke niemand will jemanden an- oder überfahren.
Die Frage ist wer hier wen kreuzt. Wenn man abbiegt und z.B. über einen Gehweg in die Einfahrt fährt ist das klar. Genauso beim Verlassen einer Einfahrt, wenn man dann den Gehweg überfährt.
Nicht aber wenn man einfach abbiegt (keine Ampel, kein Gehweg, kein Zebrastreifen usw.).
Das stimmt einfach nicht. Auf der Straße haben Autos Vorrang und nicht die Fußgänger. Oder bremst du auf der Landstrasse um wartenden Wanderer rüber zu lassen?
Man sollte aus Höflichkeit bremsen, was ich natürlich auch mache wenn ich jemanden sehe. Aber die Sorgsamspflicht liegt hier auch beim Fußgänger. Niemand kann einfach über die Straße laufen und damit den Verkehr einbremsen.
Hier gibt es aber rechts neben der Fahrbahn zumindest einen Gehweg (ob zusätzlich ein Radweg vorhanden ist, wissen wir nicht). Wenn Du von den Kreisverkehr nach rechts in die wegführende Strecke einbiegst, haben ganz klar Radfahrer und Fußgänger Vorrang. Entweder hast Du eine andere Lage vor Augen oder in der Fahrschule nicht aufgepasst. 😕
Moin,
Ob der Fußgänger "vorfahrt" hatte oder nicht, tut doch eigentlich nix zur sache, oder?
Ich sag mal nur StVO §4 abs 1.
Zitat:
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. [..]
Klar, wird gefolgt von:
Zitat:
Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Aber das hebt den vorhergehenden satz nicht auf!
Hier mal ein schickes Bild zum Thema für Leute denen lesen nicht so liegt.
Wenn ich irgendwo einbiege habe ich den Fußgängern oder Fahrradfahrern immer den Vorrang zu gewähren, egal ob da nun ein Gehweg, ein Fahrradweg, ein roter Teppich oder garnix ist. Ausnahme ist ein explizites aufgestelltes Schild für den parallelen verkehr
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Hier mal ein schickes Bild zum Thema für Leute denen lesen nicht so liegt.
komische eckige Kreisverkehre???
Wilfried
Zitat:
Original geschrieben von konitime
komische eckige Kreisverkehre???Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Hier mal ein schickes Bild zum Thema für Leute denen lesen nicht so liegt.Wilfried
Mir ging es speziell um:
Zitat:
Die Frage ist wer hier wen kreuzt. Wenn man abbiegt und z.B. über einen Gehweg in die Einfahrt fährt ist das klar. Genauso beim Verlassen einer Einfahrt, wenn man dann den Gehweg überfährt.
Nicht aber wenn man einfach abbiegt (keine Ampel, kein Gehweg, kein Zebrastreifen usw.).
Das stimmt einfach nicht. Auf der Straße haben Autos Vorrang und nicht die Fußgänger. Oder bremst du auf der Landstrasse um wartenden Wanderer rüber zu lassen?
Man sollte aus Höflichkeit bremsen, was ich natürlich auch mache wenn ich jemanden sehe. Aber die Sorgsamspflicht liegt hier auch beim Fußgänger. Niemand kann einfach über die Straße laufen und damit den Verkehr einbremsen.