Auffahrunfall auf Anhängerkupplung
Hallo Forum,
ich bin neu hier und hab zugleich einige Fragen
Ich bin einem anderen Fahrer auf die Anhängerkupplung gefahren. Problem dabei ist, währe diese nicht gewesen, hätte ich ihn nichtmal berührt.
Am Unfallort sah ich bei mir keine Beschädigung, jedoch am nächsten morgen das meine Stoßstange einen Kratzer und mein Kühlergrill an einer Stelle ein ca. 4-5 cm großes Stück rausgebrochen ist.
Nun meine Fragen.
Wie groß KANN der Schaden bei ihm sein?
Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?
GrEeTz
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wieso nur Teilschuld? Wäre er gar nicht da gewesen, wäre überhaupt nichts passiert, ergo volle Schuld von ihm.Zitat:
Original geschrieben von LuckyGolf4
Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?
Nein der Hersteller des Fahrzeuges ist schuld, er hätte den Wagen 10cm kürzer bauen müssen.....
80 Antworten
Sie muss nicht abgenommen werden, sie kann abgenommen werden.
Macht in vielen Garagen aus den 50ern und 60ern auch Sinn, weil es mancher Haken an manchem Auto verhindert, das das Garagentor geschlossen werden kann.
An Fahrzeugen, bei denen an Anbauteilen rumgeschnitten werden musste, um die abnehmbare Kupplung montieren zu können, sollte man sie dran lassen, weil es besch... aussieht, wenn der Haken demontiert ist.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
....ist das wirklich so? Dann spar ich mir zukünftig, die abnehmbare AHK abzumachen; allerdings dachte ich, dass die schon entfernt werden muss bei Nichtgebrauch?Zitat:
Original geschrieben von Amen
Für den hypothetischen thread des "Gegners" des TE:
- Natürlich muss die AHK nicht ab, lass den Auffahrer mal quatschen.
Ich habe da auch mal was von gehöhrt.
Aber ist egal, der TE kann doch froh sein, dass er nicht den Stoßfänger getroffen hat.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wieso nur Teilschuld? Wäre er gar nicht da gewesen, wäre überhaupt nichts passiert, ergo volle Schuld von ihm.Zitat:
Original geschrieben von LuckyGolf4
Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?
Wieso, er? Hätten seine Eltern ihn nicht in die Welt gesetzt, hätte er dort gar nicht fahren, ääh bremsen, können. Allerdings müssten dann wohl die Grosseltern im Erlebensfall herhalten. Das wär dann zumindest ne neue Variante vom Enkeltrick.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
".....
Seine Anhängerkupplung hat dich gebremst, beim Einschlag. Darum fehlt dir jetzt auch ein Stück Kühlergrill. Ohne diese "Bremse" wärst Du also spätestens 10cm später selbst zum stehen gekommen?....
also bei dem minischaden denke ich nicht, dass die ahk überhaupt einen einfluss auf den bremsweg hatte.
von daher natürlich die korrekte aussage: ohne ahk, kein schaden.
(mal abgesehen von der schuldfrage)
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Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Nee, muss sie wirklich nicht. Steht nirgendwo geschrieben, dass sie muss, also muss sie nicht.
Würde mich mal stark interessieren. Es steht ja auch nirgendwo, dass sie dran bleiben muss.
Aus versicherungstechnischer Sicht stellt sie ein vermeidbares Risko dar, wenn sie im ungenutzten Zustand herausragt. da ich als VN eine Schadensabwehr-/bzw. -verminderungspflicht habe, macht für mich als Laien aktuell die Rechtsprechung mehr Sinn, dass die AHK abgenommen werden muss.
solch eine diskussion gab es bereits hier im forum: http://www.motor-talk.de/.../...re-ahk-demontage-pflicht-t1344423.html
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Würde mich mal stark interessieren. Es steht ja auch nirgendwo, dass sie dran bleiben muss.
Aus versicherungstechnischer Sicht stellt sie ein vermeidbares Risko dar, wenn sie im ungenutzten Zustand herausragt. da ich als VN eine Schadensabwehr-/bzw. -verminderungspflicht habe, macht für mich als Laien aktuell die Rechtsprechung mehr Sinn, dass die AHK abgenommen werden muss.
Die AHK bleibt doch zur Schadensabwehr und Verminderung dran,aber an meinem Wagen 😁
Dadurch das die Schürze des Geschädigten noch heile ist hat die AHK doch den Zweck erfüllt.Wir wissen ja nicht ob er nicht doch die Schürze des anderen erwischt hätte
Ich nehme sie sofort ab,sieht doch Schei.. aus mit dem Haken.Die Technik mit dem steckbaren Haken ist
sowieso veraltet.Aktuell sind doch schwenkbare
Hier hat ein Betroffener etwas dazu geschrieben, eigentlich war es eher ein Treffender:
http://www.motor-talk.de/.../...ngerkupplung-abnehmen-t920403.html?...
Zitat von User Uliah:
Kann folgendes zum Thema sagen:
Ich hatte 2007 einen Auffahrunfall. Bin damals jemanden mit abnehmbarer AHK draufgeknallt.
Kollegen schilderten mir die Meinung, dass eben nichtgebrauchte AHK´s abgenommen werden müßten. Daraufhin hab ich mich mit meiner Versicherung kurzgeschlossen wegen dieser "Schadensminderungspflicht". Der Sachbearbeiter kannte die Problematik und meinte, dass dies zwar eine oft gehörte Meinung sei, aber er kenne keinen Fall, bei dem so etwas berücksichtigt wurde.
Er rief mich sogar ein paar Tage nachher nochmals an und teilte mir mit, dass er sich nochmals mit der Rechtsabteilung besprochen habe und auch diese keine solchen Fälle kenne. Er meinte noch dazu, dass die Rechtsabteilung froh wäre, einen Präsedenzfall genannt zu bekommen.
Tja, war wohl nix mit Teilschuld wegen nicht abgenommener AHK (zumindest in meinem Fall).
Ich denke, dass Versicherungen, sollte es eine solche Vorschrift geben, schon sehr genau darüber bescheid wissen würden. Geht ja um einen Haufen Kohle......
Zitat Ende
@pfann:
ob der bremsweg sonst wirklich gereicht hätte, werden wir wohl nie erfahren. Aber solange die AHK überhaupt einen Schaden, wenn auch so gering, verursacht, denke ich nach wie vor, er hätte zumindest die Heckstoßstange berührt und mind. einen Kratzer beim anderen Verursacht. Dann würde allerdings auch wieder rumgeheult werden, nach dem Motto: Ich hab den ja kaum berührt, da war doch nix. Wieso will der jetzt Kohle haben. Oder so ähnlich.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Würde mich mal stark interessieren. Es steht ja auch nirgendwo, dass sie dran bleiben muss.Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Nee, muss sie wirklich nicht. Steht nirgendwo geschrieben, dass sie muss, also muss sie nicht.
Aus versicherungstechnischer Sicht stellt sie ein vermeidbares Risko dar, wenn sie im ungenutzten Zustand herausragt. da ich als VN eine Schadensabwehr-/bzw. -verminderungspflicht habe, macht für mich als Laien aktuell die Rechtsprechung mehr Sinn, dass die AHK abgenommen werden muss.
Es geht ja auch nicht darum, ob dranbleiben muss, sondern ob sie ab muss bei Nichtgebrauch. Und das muss nach der gängigen Rechtsauffassung wohl nur, wenn sie einen Teil des Kennzeichens abdeckt. Dann wäre sie aber auch gar nicht zulässig. Also was solls. Bring mir einen, der in einem solchen Fall von einer VS belangt worden wäre, weil sie noch dran war.
Wie ist das dann eigentlich mit übersthender Ladung nach hinten? Über 1m muss das rote Fähnchen dran, darunter nicht. Vermeidbar wäre auch das. Und wenn dir nu einer reinkracht?
Anderes Szenario: Draussen Matschwetter, Du machst die AHK dran, um einen Hänger zu holen. Natürlich vorher, man will ja nicht im Matsch rumhantieren. Auf dem weg, sagen wir mal 398m entfernt steht der Hänger, knallt dir einer drauf und erklärt dir dann: Tut mir leid, bin Ihnen draufgefahren, war meine Schuld, hab einen Moment nicht aufgepasst. Ach Moment, die AHK ist ja abnehmbar und kein Hänger dran. Schade, aber dann haste automatisch Teilschuld.
Dann würdest Du dann also sagen: Oh sorry, war mein Fehler. Da hab ich ja wirklich ne Teilschuld und übernehme selbstverstndl. x% von Ihrem Schaden. ????
Hallo,
soweit mir bekannt ist muss sie nur dann abgenommen werden, wenn sie das Kennzeichen bei Nichtgebrauch verdeckt.
Obs stimmt oder nicht - ich weis es nicht!?
Gruß
fordfuchs
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,soweit mir bekannt ist muss sie nur dann abgenommen werden, wenn sie das Kennzeichen bei Nichtgebrauch verdeckt.
Obs stimmt oder nicht - ich weis es nicht!?Gruß
fordfuchs
Etwas anders lautendes konnte ich auch nicht finden.
Oh Jungs nu pappt doch net noch das Versicherungsforum damit zu, sondern nehmt das doch in dem alten Thread wieder auf!!!
Was bei Ford darf oder net darf, wissen ja nun mittlerweise ALLE, die diesen Thread hier gelesen haben, dank Euch 😉!!!
Gruß Roger
nicht vergessen: abklappbare Aussenspiegel!!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
evtl wegen:
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ausserdem stand ja mal im raum, dass es moeglicherweise eine mitschuld geben koennte, wenn schaeden eben durch die montierte AHK am eigenen fahrzeug entstehen.Zitat:
STVZO §30c
Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."lieber eine neue stossstange als einen verbeulten unterboden"
@Speedhubauto
Glückwunsch Dir!!!
Gleich mit deinem 2. Beitrag einen längst abgeschlossenen Thread hervorgeholt, ohne irgendwelchen Sinn.
MFG
Vielleicht hättest in der Slowakei sogar Chancen gehabt. :-)
http://www.motor-talk.de/.../...ngerkupplung-abnehmen-t920403.html?...
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Stimmt wobei wir nun beim Verursacherprinzip wären. Eben war die Türe noch auf.Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Nee, der der die Tür dahin gebaut hat und sie zum verschliessen ausgerüstet hat. Wenn der nicht greifbar ist, muss der der sie zugemacht hat, herhalten. Ist doch logisch 🙂
Allerdings bin ich vor vielen Jahren mal zwischen zwei Autos im dunkeln durchgegangen, nur leider hatte der eine ne Anhängerkupplung wo ich mir mein Schienbein heftigst dran stieß. Wie siehts denn da eigentlich mit dem Schmerzensgeld für mich aus aus🙄 So 500 € wäre ok oder?