Habe folgendes in den Garantiebedingungen von Skoda.de gefunden.
Könnte auch in anderen Ländern so sein und damit für EU Importe relevant sein?
XII.Wo besteht der Versicherungsschutz? Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland und bei einer vorübergehenden Nutzung in folgenden Ländern: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (ohne Überseegebiete), ....
. Eine vorübergehende Nutzung liegt dann nicht vor, wenn sich das Fahrzeug für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen vorwiegend im Ausland befindet.