Auffahrunfall auf Anhängerkupplung
Hallo Forum,
ich bin neu hier und hab zugleich einige Fragen
Ich bin einem anderen Fahrer auf die Anhängerkupplung gefahren. Problem dabei ist, währe diese nicht gewesen, hätte ich ihn nichtmal berührt.
Am Unfallort sah ich bei mir keine Beschädigung, jedoch am nächsten morgen das meine Stoßstange einen Kratzer und mein Kühlergrill an einer Stelle ein ca. 4-5 cm großes Stück rausgebrochen ist.
Nun meine Fragen.
Wie groß KANN der Schaden bei ihm sein?
Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?
GrEeTz
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wieso nur Teilschuld? Wäre er gar nicht da gewesen, wäre überhaupt nichts passiert, ergo volle Schuld von ihm.Zitat:
Original geschrieben von LuckyGolf4
Wenn die Anhängerkupplung abnehmbar ist, trägt er dann nicht Teilschuld?
Nein der Hersteller des Fahrzeuges ist schuld, er hätte den Wagen 10cm kürzer bauen müssen.....
80 Antworten
Hi bei mir (bmw x3) ist eine vor paar Tagen in die Anhängerkupplung gedonnert, beim Auto nix zu sehen. Leider hab ich durch den Aufprall hws & Lws schleudertrauma & bauchprellung erlitten, bin mit Krankenwagen ins kh gefahren zur Sicherheit den ich hatte im Mai eine op Frauengeschichte ( bedenken das da was passiert ist innerlich & äußerlich) Polizei war auch vor Ort was soll ich jetzt tun??? Denn ich nehme seit Donnerstag den 21.06.18 Schmerzmittel ein. Anwalt einschalten Strafantrag stellen wegen fahrlässige kv oder nicht ???
bin sonst eher nicht am Anwalt schreien, aber in deinem Fall auf jeden Fall zum Anwalt. Auch beim Fahrzeug Gutachter einschalten. Anhängerkupplung muss auch getauscht werden. Oft sieht man die Schäden nicht gleich, die durch die Kupplung entstanden sind.
Wenn du eine eigene Unfallversicherung hast, den Unfall melden.
Zitat:
@MM478 schrieb am 24. Juni 2018 um 17:10:14 Uhr:
Vielen Dank
Gute Besserung, lass dich gut durchchecken.
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Das Auto sollte von einem Sachverständigen angeschaut werden, ob da ein Schaden im Bereich der Befestigung der Anhängerkupplung entstanden ist. Da Du - wir wollen hoffen nur geringfügig - verletzt wurdest, solltest Du einen Anwalt mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen.
hab eine Rechtschutz -und Haftpflichtversicherung
Zitat:
@27239 schrieb am 24. Juni 2018 um 17:09:03 Uhr:
bin sonst eher nicht am Anwalt schreien, aber in deinem Fall auf jeden Fall zum Anwalt. Auch beim Fahrzeug Gutachter einschalten. Anhängerkupplung muss auch getauscht werden. Oft sieht man die Schäden nicht gleich, die durch die Kupplung entstanden sind.
Wenn du eine eigene Unfallversicherung hast, den Unfall melden.
Zitat:
@MM478 schrieb am 24. Juni 2018 um 18:01:08 Uhr:
hoffe das genügt oder ???😁😁😁
in dem Fall übernimmt auch die Haftpflicht des Verursachers die Anwaltskosten. So brauchst du keine SB zahlen, wenn diese in der Rechtschutzversicherung vereinbart wurde.
Ob Haftpflicht und Rechtsschutz reicht kann ich dir nicht sagen.
Wenn es sich über 6 Wochen Krankheit hin zieht, dann wäre eine Krankentagegeld gut. Wenn dauerhaft ein Schaden bleibt, wäre eine Unfallversicherung hilfreicht, wenn sich beruflich etwas verändert, dann wäre die Berufsunfähigkeit wichtig.
Aber gehen wir mal von aus, das alles gut wird.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6Wo+) übernimmt in der gKV für eine gewissen Dauer die Krankenkasse.