Auffahren auf Autobahn und Andere nicht reinlassen
Hallo,
ich habe heute einen Fall erlebt, der leider von Zeit zu Zeit immer wieder mal vorkommt und möchte gerne wissen, wie die Rechtslage hier aussieht (wenn möglich mit §):
Ich war auf der Beschleunigungsspur einer normalen Autobahn, vor mir und hinter mir waren ebenfalls Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur. Der rechte Fahrstreifen der Autobahn war soweit frei. Als ich dann ungefähr auf der Mitte der Beschleunigungsspur war und grade rausziehen wollte, ist zwei Fahrzeuge hinter mir ein Audi so ziemlich am Anfang der Beschleunigungsspur herausgezogen und hat sofort stark beschleunigt. Dabei ist er aber auf der rechten Fahrspur der Autobahn geblieben, ist also nicht weiter auf die Mittelspur herübergezogen und hätte mich und andere dadurch am Auffahren behindert. Ich hab das zwar beobachtet, da ich aber schon selbst beim Auffahren war, habe ich den Spurwechsel von der Beschleunigungsspur auf die rechte Fahrspur dann auch fortgesetzt und den Audi dadurch natürlich ausgebremst.
Weiß jemand, wie das hier rechtlich aussieht? Meiner Überzeugung nach ist es unzulässig, durch rasches Belegen der Fahrspur die Vordermänner am Auffahren zu behindern, sofern man selbst von der Beschleunigungsspur kommt.
In der Anlage hab ich das Ganze nochmal skizziert.
Edit: Bitte keine Vermutungen. Dass so ein Manöver von der logischen Seite her ziemlich hirnrissig ist, sollte soweit klar sein. Mir geht es um die Rechtslage!
Beste Antwort im Thema
wenn der andere dich einfach so überholen konnte warst du wohl zu langsam ;-) es heißt beschleunigungsstreifen und nicht schneckenspur. micht nervt es immer tierisch wenn irgendwelche deppen zu blöde sind um ordentlich feuer zu geben um auf die autobahn aufzufahren. meine autobahnaufahrt wo in in der regel auffahr ist ellenlang und wenn ich keinen vor mir hab der nicht in die puschen kommt kann ich mit meinem mercedes kastenwagen schon relativ locker auf 160 kmh beschleunigen... mir geht es tierisch auf den sack wenn manche hohlbirnen mit 80 kmh auf die autobahn auffahren und alles zum spurwechsel oder was noch schlimmer ist zum bremsen nötigen.
515 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor. Ich meinet einer kommt aus Süden und drei Andere aus Richtung Osten (also drei von Rechts).Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Wo hast du das denn her? Habe ich so noch nicht gehört. Ich hab mal gelern wenn alle Vorfahrtsregeln versagt haben hat man sich per Zeichen zu verständigen.
Es hat doch ne Weile gedauert😁, jetzt hab ich´s😁
Ich war schon drauf und dran zu glauben du würdest seit neuestem ziemlichen Unfug schreiben😎
LG Moorteufelchen
Zitat:
Original geschrieben von nWO
der Audi war ein SUV
ich hätte dich auch überholt, aber sowas von.
wenn der audi fahrer nicht gepennt hätte, hättest du dich nicht der nötigung schuldig gemacht.
wenn man auf dem beschleunigungsstreifen nicht schnell genug beschleunigen kann, muss man eben auch mal gas wegnehmen bis frei ist...
Zitat:
Original geschrieben von gershX
ich hätte dich auch überholt, aber sowas von.
wenn der audi fahrer nicht gepennt hätte, hättest du dich nicht der nötigung schuldig gemacht.
wenn man auf dem beschleunigungsstreifen nicht schnell genug beschleunigen kann, muss man eben auch mal gas wegnehmen bis frei ist...
Es ist frei, wenn niemand ausser anderen Auffahrenden hinter einem ist.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Es ist frei, wenn niemand ausser anderen Auffahrenden hinter einem ist.Zitat:
Original geschrieben von gershX
ich hätte dich auch überholt, aber sowas von.
wenn der audi fahrer nicht gepennt hätte, hättest du dich nicht der nötigung schuldig gemacht.
wenn man auf dem beschleunigungsstreifen nicht schnell genug beschleunigen kann, muss man eben auch mal gas wegnehmen bis frei ist...
fehler beim überholt werden mit anschliessender nötigung durch ausbremsen.
ob der deutlich schnellere jetzt schon 300km auf der rechten spur rumkrebste oder grad erst auffuhr ist völlig latte, eine nötigung wird dadurch nicht entschuldigt.
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Zitat:
Original geschrieben von nWO
Ich möchte auch nochmal auf den Link mit dem Gerichtsurteil verweisen:
http://www.anwalt-bauer.de/urteile/haftung-bei-einfahrt-auf-die-autobahn-84.htmlHier steht in der Mitte der Satz: "Das Gericht hat entschieden, dass das zweite Fahrzeug im Beschleunigungsstreifen, das unzulässiger Weise zuerst in die Autobahn eingefahren war, im Verhältnis zu dem PKW, der schließlich auf das letzte Fahrzeug in der Reihe aufgefahren war, den Schaden allein zu tragen hat."
Damit ist doch eigentlich alles klar bezüglich der geltenden Bestimmungen. Zuerst muss das erste FZ auffahren, und erst wenn das geschehen ist, darf das zweite FZ auffahren usw.
Und nu?
Willst Du dir das Urteil ausdrucken und damit herum wedeln, wenn Du wieder in eine solche Situation kommst?
Man sollte auch in der Lage sein, mit 75 PS souverän auf die AB aufzufahren, dann passieren solche Sachen nicht.
Zitat:
Original geschrieben von nWO
Ja, die rechte Fahrspur war ja soweit frei. Vor mir ist dann auch alles reibungslos abgelaufen. Ich bin zwar vor meinen Vordermännern auf die rechte Fahrspur gezogen, was streng genommen ebenfalls unzulässig ist, habe diese jedoch ganz normal reingelassen und nicht wie der Audi blind draufgehalten.Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Eine berechtigte Frage an den TE:
Konnten alle vor dir fahrenden Fahrzeuge vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfädeln ?
Wo in der StVO steht das ? Es ist keine Reihenfolge bei der Auffahrt der Autobahn festgelegt, es handelt sich vielmehr um ein Spurwechsel und einem Überholvorgang.
StVO lesen scheint so den einen oder anderen Richter zu überfordern. Dass das bis zu einem OLG ging- okay.
War ja nur Zivilrecht....
Zitat:
Original geschrieben von gershX
fehler beim überholt werden mit anschliessender nötigung durch ausbremsen.Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Es ist frei, wenn niemand ausser anderen Auffahrenden hinter einem ist.
ob der deutlich schnellere jetzt schon 300km auf der rechten spur rumkrebste oder grad erst auffuhr ist völlig latte, eine nötigung wird dadurch nicht entschuldigt.
Nein. Von Nötigung und Ausbremsen könnte ggF keine Rede sein, dies bestätigen verschiedene Urteile immer wieder, im Gegenteil: man geht im Fall des Unfalles häufig von einer Mitschuld für den nicht in Reihenfolge Auffahrenden aus. Der muss jedenfalls mit dem Einfädeln der anderen von der Auffahrt sehr wohl rechnen und sogar ggf. zurückstehen (u.a. wird wegen § 11 Abs. 3 StVO so geurteilt). Auch Stichwort "besondere Sorgfalt" findet man in dem Zusammenhang immer wieder.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Nein. Von Nötigung und Ausbremsen könnte ggF keine Rede sein, dies bestätigen verschiedene Urteile immer wieder, im Gegenteil: man geht im Fall des Unfalles häufig von einer Mitschuld für den nicht in Reihenfolge Auffahrenden aus. Der muss jedenfalls mit dem Einfädeln der anderen von der Auffahrt sehr wohl rechnen und sogar ggf. zurückstehen (u.a. wird wegen § 11 Abs. 3 StVO so geurteilt). Auch Stichwort "besondere Sorgfalt" findet man in dem Zusammenhang immer wieder.Zitat:
Original geschrieben von gershX
fehler beim überholt werden mit anschliessender nötigung durch ausbremsen.
ob der deutlich schnellere jetzt schon 300km auf der rechten spur rumkrebste oder grad erst auffuhr ist völlig latte, eine nötigung wird dadurch nicht entschuldigt.
heul doch.
wenn ich mit kleinwagen unterwegs bin spiel ich mich nicht so auf und meine die 75ps pinne ist der nabel der welt nur weil ich drin sitze...
wenn der held selber zugibt "ausgebremst" zu haben, dann war es nötigung.
es kann keine mitschuld geben, da es keinen unfall gab.
naja, der Audi hatte mal gerade 2 Wagenlängen Platz, dann war die Beschleunigungsorgie dank des TE schon wieder zuende. So what ?
Für die beiden hinter dem TE dürften sich dadurch ganz neue Perspektiven ergeben haben.
Zitat:
Original geschrieben von gershX
heul doch.
wenn ich mit kleinwagen unterwegs bin spiel ich mich nicht so auf und meine die 75ps pinne ist der nabel der welt nur weil ich drin sitze
Das ist Stuss vom Affenfelsen.
Zitat:
Original geschrieben von gershX
wenn der held selber zugibt "ausgebremst" zu haben, dann war es nötigung.
Wenn jemand eine Nötigung einräumt, dann war es wohl eine. Und?
Zitat:
Original geschrieben von gershX
es kann keine mitschuld geben, da es keinen unfall gab.
Es geht um was ganz anderes. Es geht darum, dass es zur Situation/Reihenfolge der Auffahrt keinen Paragraphen gibt. Verschiedene Ansichten gibt es aber offenbar trotzdem (wie nunmal immer).
Deshalb kommt es aus diesen Situationen u.U. mal zu Unfällen. Und aus diesen Unfällen folgt Rechtsstreit. Wie dieser Rechtsstreit ausgeht, das gibt uns Hinweise.
Dieser geht meist so aus, dass der nicht in Reihenfolge Auffahrende Ärger bekommt.
Daraus kann nun jeder seine eigenen Schlüsse ziehen. Ich persönlich hätte dazu aber weder Paragraphen noch Urteile benötigt.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Nein. Von Nötigung und Ausbremsen könnte ggF keine Rede sein, dies bestätigen verschiedene Urteile immer wieder, im Gegenteil: man geht im Fall des Unfalles häufig von einer Mitschuld für den nicht in Reihenfolge Auffahrenden aus. Der muss jedenfalls mit dem Einfädeln der anderen von der Auffahrt sehr wohl rechnen und sogar ggf. zurückstehen (u.a. wird wegen § 11 Abs. 3 StVO so geurteilt). Auch Stichwort "besondere Sorgfalt" findet man in dem Zusammenhang immer wieder.
Die besondere Sorgfalt liegt aber bei beiden Fahrzeugführern.
Nochmals... es handelt sich hier um einen "Spurwechsel" vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn. Sprich, dass der, der den Spurwechsel durchführt sich zu vergewissern hat, dass die Spur in die er wechseln möchte auch frei ist und ein gafahrloses wechseln möglich ist.
Fädelt sich der Hintermann schon vorher ein weil der Vordermann nicht aufs Gas tritt oder eben unsicher ist, kann er nicht einfach rüberziehen weil er als nächstes drankommt. Wenn man den Blödsinn mit der Reihenfolge befolgt.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Die besondere Sorgfalt liegt aber bei beiden Fahrzeugführern.
Natürlich. Aber damit sind wir wieder am Anfang. Wir müssen hier wohl doch genauer hinsehen (auch wenns manchen offenbar schwer fällt).
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Nochmals... es handelt sich hier um einen "Spurwechsel" vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn. Sprich, dass der, der den Spurwechsel durchführt sich zu vergewissern hat, dass die Spur in die er wechseln möchte auch frei ist und ein gafahrloses wechseln möglich ist.
Fädelt sich der Hintermann schon vorher ein weil der Vordermann nicht aufs Gas tritt oder eben unsicher ist, kann er nicht einfach rüberziehen weil er als nächstes drankommt. Wenn man den Blödsinn mit der Reihenfolge befolgt.
... und der "aus der Reihenfolge die Spur Besetzer" muss nach diversen Urteilen dann damit rechnen, dass der ursprünglich vor ihm in der Auffahrt Fahrende ebenfalls in die rechte Spur wechselt oder ihm dies sogar ermöglichen (begründet u.a. mit § 11 Abs. 3 StVO).
Zitat:
Original geschrieben von gershX
wenn der held selber zugibt "ausgebremst" zu haben, dann war es nötigung.
es kann keine mitschuld geben, da es keinen unfall gab.
Ups, und was machst Du dann bezüglich der Nötigung?
Hoffentlich nicht zur Polizei gehen und heulen "Herr Wachtmeister, ich wollte meinem Vordermann beim Einfahren in die Autobahn die Tür vor der Nase zuschlagen und ihn ausbremsen aber er hat mich nicht gelassen!!!" 😉
Zitat:
Original geschrieben von torre01
Ups, und was machst Du dann bezüglich der Nötigung?Zitat:
Original geschrieben von gershX
wenn der held selber zugibt "ausgebremst" zu haben, dann war es nötigung.
es kann keine mitschuld geben, da es keinen unfall gab.Hoffentlich nicht zur Polizei gehen und heulen "Herr Wachtmeister, ich wollte meinem Vordermann beim Einfahren in die Autobahn die Tür vor der Nase zuschlagen und ihn ausbremsen aber er hat mich nicht gelassen!!!" 😉
Ich?
Ich haette ueberholt hab ich doch gesagt. Der te haette mich schon rammen muessen.
Viel zuviele haette, koennte, bla in diesem thread 😉