Auffahren auf Autobahn und Andere nicht reinlassen

Hallo,

ich habe heute einen Fall erlebt, der leider von Zeit zu Zeit immer wieder mal vorkommt und möchte gerne wissen, wie die Rechtslage hier aussieht (wenn möglich mit §):

Ich war auf der Beschleunigungsspur einer normalen Autobahn, vor mir und hinter mir waren ebenfalls Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur. Der rechte Fahrstreifen der Autobahn war soweit frei. Als ich dann ungefähr auf der Mitte der Beschleunigungsspur war und grade rausziehen wollte, ist zwei Fahrzeuge hinter mir ein Audi so ziemlich am Anfang der Beschleunigungsspur herausgezogen und hat sofort stark beschleunigt. Dabei ist er aber auf der rechten Fahrspur der Autobahn geblieben, ist also nicht weiter auf die Mittelspur herübergezogen und hätte mich und andere dadurch am Auffahren behindert. Ich hab das zwar beobachtet, da ich aber schon selbst beim Auffahren war, habe ich den Spurwechsel von der Beschleunigungsspur auf die rechte Fahrspur dann auch fortgesetzt und den Audi dadurch natürlich ausgebremst.

Weiß jemand, wie das hier rechtlich aussieht? Meiner Überzeugung nach ist es unzulässig, durch rasches Belegen der Fahrspur die Vordermänner am Auffahren zu behindern, sofern man selbst von der Beschleunigungsspur kommt.

In der Anlage hab ich das Ganze nochmal skizziert.

Edit: Bitte keine Vermutungen. Dass so ein Manöver von der logischen Seite her ziemlich hirnrissig ist, sollte soweit klar sein. Mir geht es um die Rechtslage!

Beste Antwort im Thema

wenn der andere dich einfach so überholen konnte warst du wohl zu langsam ;-) es heißt beschleunigungsstreifen und nicht schneckenspur. micht nervt es immer tierisch wenn irgendwelche deppen zu blöde sind um ordentlich feuer zu geben um auf die autobahn aufzufahren. meine autobahnaufahrt wo in in der regel auffahr ist ellenlang und wenn ich keinen vor mir hab der nicht in die puschen kommt kann ich mit meinem mercedes kastenwagen schon relativ locker auf 160 kmh beschleunigen... mir geht es tierisch auf den sack wenn manche hohlbirnen mit 80 kmh auf die autobahn auffahren und alles zum spurwechsel oder was noch schlimmer ist zum bremsen nötigen.

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Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Damit meint er offensichtlich den Kühlergrill Deines Peugeot. 😁

Mein kleiner Löwe kann ja nun gar nichts dafür, den wollen wir hier mal bitte nicht mit reinziehen.

das hat wenig mit Perfektion zu tun. Man gewöhnt sich z. B. diese und andere Verhaltensweisen an, wenn man mit schwach motorisierten Fahrzeugen in einer Meute stärkerer Fahrzeuge unterwegs ist.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Dann hat also deiner Meinung nach an einer Kreuzung, wo Rechts vor Links gilt, auch derjenige Vorfahrt der zuerst da war ?

Jetzt hast du es ja doch vertanden. Genau, wenn 3 Autos von Rechts kommen, hat der, der zuerst da war Vorfahrt. Der Letzte von Rechts hat zu warten bis die zwei vor ihm gefahren sind.

Und genau so ist es beim Beschleunigungsstreifen. Die auf der rechten Spur der AB haben Vorfahrt und wenn drei Autos auffahren wollen müssen sie das in der Reihenfolge tun, wie sie ankommen. Der Letzte hat zu warten bis die zwei vor ihm weg sind. Auch wenn er 800 PS hätte und 5 mal schneller weg wäre.

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer


das hat wenig mit Perfektion zu tun. Man gewöhnt sich z. B. diese und andere Verhaltensweisen an, wenn man mit schwach motorisierten Fahrzeugen in einer Meute stärkerer Fahrzeuge unterwegs ist.

Doch das hat was mit Perfektion zu tun, die wenigsten denken soweit, für die meisten ist dicht auffahren die Lösung.

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Jetzt hast du es ja doch vertanden. Genau, wenn 3 Autos von Rechts kommen, hat der, der zuerst da war Vorfahrt. Der Letzte von Rechts hat zu warten bis die zwei vor ihm gefahren sind.

Und genau so ist es beim Beschleunigungsstreifen. Die auf der rechten Spur der AB haben Vorfahrt und wenn drei Autos auffahren wollen müssen sie das in der Reihenfolge tun, wie sie ankommen. Der Letzte hat zu warten bis die zwei vor ihm weg sind. Auch wenn er 800 PS hätte und 5 mal schneller weg wäre.

Wo hast du das denn her? Habe ich so noch nicht gehört. Ich hab mal gelern wenn alle Vorfahrtsregeln versagt haben hat man sich per Zeichen zu verständigen.

Moorteufelchen

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen


Wo hast du das denn her? Habe ich so noch nicht gehört. Ich hab mal gelern wenn alle Vorfahrtsregeln versagt haben hat man sich per Zeichen zu verständigen.

Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor. Ich meinet einer kommt aus Süden und drei Andere aus Richtung Osten (also drei von Rechts).

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Hai,

aber auch mit 75 PS kann man den Beschleunigungssteifen als einen solchen nutzen, da hat buggymaxi schon recht.

..aber nicht wenn der Vordermann, wie im Fall des TE, es nicht zulässt.

Wo ist ein Hai ?😰

Wenn man

den

Hai benutzt, fällt man auf 😛

Nun, das ist die Aussage einer von zwei betroffenen Personen. Frage mal die zweite Person, wie die den Vorgang wohl schildert. 😉

Die Darstellung solcher Vorgänge kann man nicht beurteilen. Wenn sich einer angepis st fühlt, stellt er es so dar, wie er es möchte.

@ TE

Sorry, aber das betrifft nicht nur Dich, sondern alle die hier sowas vorbringen. Ist ja auch eine rein menschliche Sache 😉

Wer nicht nach 10 Metern auf dem Beschleunigungsstreifen ohne Blinker links rüber zieht, sollte eigentlich keine Probleme haben...denn nicht umsonst heißt es Beschleunigungsstreifen der 2/3 ausgenutzt werden soll, um dann mit Blinker in die richtige Richtung anzeigt, dass man nun soweit ist auf die BAB zu fahren....😉

Aber die Realität zeigt viele Autos, die nach 10 Metern mit ca. 60-80 km/h, ohne Blinker links, mal so rüber ziehen und alles ausbremst was ankommt...! Und über Hupsignale...nur blöd aus der Wäsche schauen...😠

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Eine berechtigte Frage an den TE:
Konnten alle vor dir fahrenden Fahrzeuge vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfädeln ?

Ja, die rechte Fahrspur war ja soweit frei. Vor mir ist dann auch alles reibungslos abgelaufen. Ich bin zwar vor meinen Vordermännern auf die rechte Fahrspur gezogen, was streng genommen ebenfalls unzulässig ist, habe diese jedoch ganz normal reingelassen und nicht wie der Audi blind draufgehalten.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Hai,

aber auch mit 75 PS kann man den Beschleunigungssteifen als einen solchen nutzen, da hat buggymaxi schon recht.

..aber nicht wenn der Vordermann, wie im Fall des TE, es nicht zulässt.

So sieht's aus. Man kann leider nicht durch seine Vordermänner durchfahren, so hart das auch manchmal ist...

Ich möchte auch nochmal auf den Link mit dem Gerichtsurteil verweisen:
http://www.anwalt-bauer.de/urteile/haftung-bei-einfahrt-auf-die-autobahn-84.html

Hier steht in der Mitte der Satz: "Das Gericht hat entschieden, dass das zweite Fahrzeug im Beschleunigungsstreifen, das unzulässiger Weise zuerst in die Autobahn eingefahren war, im Verhältnis zu dem PKW, der schließlich auf das letzte Fahrzeug in der Reihe aufgefahren war, den Schaden allein zu tragen hat."

Damit ist doch eigentlich alles klar bezüglich der geltenden Bestimmungen. Zuerst muss das erste FZ auffahren, und erst wenn das geschehen ist, darf das zweite FZ auffahren usw.

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111


manche leute sollten sich lieber von der autobahn fernhalten.....

Dann werdens die aber nie lernen können 🙂

Zitat:

Original geschrieben von nWO



Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Eine berechtigte Frage an den TE:
Konnten alle vor dir fahrenden Fahrzeuge vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfädeln ?
Ja, die rechte Fahrspur war ja soweit frei. Vor mir ist dann auch alles reibungslos abgelaufen. Ich bin zwar vor meinen Vordermännern auf die rechte Fahrspur gezogen, was streng genommen ebenfalls unzulässig ist, habe diese jedoch ganz normal reingelassen und nicht wie der Audi blind draufgehalten.

Zitat:

Original geschrieben von nWO



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


..aber nicht wenn der Vordermann, wie im Fall des TE, es nicht zulässt.

So sieht's aus. Man kann leider nicht durch seine Vordermänner durchfahren, so hart das auch manchmal ist...

Ich möchte auch nochmal auf den Link mit dem Gerichtsurteil verweisen:
http://www.anwalt-bauer.de/urteile/haftung-bei-einfahrt-auf-die-autobahn-84.html

Hier steht in der Mitte der Satz: "Das Gericht hat entschieden, dass das zweite Fahrzeug im Beschleunigungsstreifen, das unzulässiger Weise zuerst in die Autobahn eingefahren war, im Verhältnis zu dem PKW, der schließlich auf das letzte Fahrzeug in der Reihe aufgefahren war, den Schaden allein zu tragen hat."

Damit ist doch eigentlich alles klar bezüglich der geltenden Bestimmungen. Zuerst muss das erste FZ auffahren, und erst wenn das geschehen ist, darf das zweite FZ auffahren usw.

Das Urteil ist 15 Jahre alt.

Willst Du bei vielbefahrenden Autobahnen am Ende der Beschleunigungsstreifen einen Parkplatz einrichten, nur weil ein Autofahrer nicht in der Lage ist ( ich meine jetzt nicht das nicht können, als vielmehr der Verkehr 😁)) auf die Bahn zu kommen und alle warten bis er sich traut, äh ich meine natürlich es schafft, äh, ich meine natürlich der Verkehr es zulässt und dann alle der Reihe nach auf die Bahn fahren ???

Was ein Schwachsinn ?

Wenn alle divensiv fahren und gegenseitig Rücksicht nehmen, dann gibt es da keine Probleme. Wer da welche bekommt ist scheinbar nicht unschuldig an der Sache, hat sie vielleicht sogar provoziert.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Dann hat also deiner Meinung nach an einer Kreuzung, wo Rechts vor Links gilt, auch derjenige Vorfahrt der zuerst da war ?
Nein natürlich nicht, Danke für das Beispiel, es widerlegt das Gefasel von: "Der Audi war zuerst auf der AB und hat somit Vorfahrt."
Ich habe nach einem Beispiel gesucht, mir ist es nicht eingefallen, Du warst da besser. Danke.

Also in meinen Augen taugt das Beispiel gar nicht:

Ich warte doch nicht, bis da einer mal von rechts kommt.

Wenn ich schon auf der Kreuzung bin, muss der halt warten oder ein wenig Gas wegnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von blogreiter


Also in meinen Augen taugt das Beispiel gar nicht:

Doch, das Beispiel ist super. Es zeigt wie der Verstand über Polemik und Ignoranz siegt.

Zitat:

Original geschrieben von blogreiter



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Nein natürlich nicht, Danke für das Beispiel, es widerlegt das Gefasel von: "Der Audi war zuerst auf der AB und hat somit Vorfahrt."
Ich habe nach einem Beispiel gesucht, mir ist es nicht eingefallen, Du warst da besser. Danke.
Also in meinen Augen taugt das Beispiel gar nicht:
Ich warte doch nicht, bis da einer mal von rechts kommt.
Wenn ich schon auf der Kreuzung bin, muss der halt warten oder ein wenig Gas wegnehmen.

Das Beispiel taugt schon etwas, Du musst den Zeitraum schon etwas enger sehen.

Der Audi vom TE ist auch nicht so lange vorher einfach rausgezogen das der TE noch lange warten musste, das waren Sekunden, und da kann es auch bei rechts vor links eng werden.

Zitat:

Wenn ich schon auf der Kreuzung bin, muss der halt warten....

.. dann hast Du ihm die Vorfahrt genommen.

Zu warten hast Du wenn Du von links kommst.

Hall Jungs und Mädels,

folge ich den Links zu dem Urteil, ist für mich nur eines Klar. Die Unfälle waren Auffahrunfälle auf der Vorfahrtsberechtigten Spur und ein Fahrzeug welches von dem Beschleunigungsstreifen kam war schuld. Die wende ich dann lieber einmal nicht auf unser Beispiel an. Die genaue Situation ist dabei Unklar, da beide Links zum Fall unterschiedliche Unfallbeteiligte schildern und deshalb die Situation unklar ist.

Gruß frank

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