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Auffahren auf Autobahn und Andere nicht reinlassen

Themenstarteram 26. Dezember 2013 um 20:05

Hallo,

ich habe heute einen Fall erlebt, der leider von Zeit zu Zeit immer wieder mal vorkommt und möchte gerne wissen, wie die Rechtslage hier aussieht (wenn möglich mit §):

Ich war auf der Beschleunigungsspur einer normalen Autobahn, vor mir und hinter mir waren ebenfalls Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur. Der rechte Fahrstreifen der Autobahn war soweit frei. Als ich dann ungefähr auf der Mitte der Beschleunigungsspur war und grade rausziehen wollte, ist zwei Fahrzeuge hinter mir ein Audi so ziemlich am Anfang der Beschleunigungsspur herausgezogen und hat sofort stark beschleunigt. Dabei ist er aber auf der rechten Fahrspur der Autobahn geblieben, ist also nicht weiter auf die Mittelspur herübergezogen und hätte mich und andere dadurch am Auffahren behindert. Ich hab das zwar beobachtet, da ich aber schon selbst beim Auffahren war, habe ich den Spurwechsel von der Beschleunigungsspur auf die rechte Fahrspur dann auch fortgesetzt und den Audi dadurch natürlich ausgebremst.

Weiß jemand, wie das hier rechtlich aussieht? Meiner Überzeugung nach ist es unzulässig, durch rasches Belegen der Fahrspur die Vordermänner am Auffahren zu behindern, sofern man selbst von der Beschleunigungsspur kommt.

In der Anlage hab ich das Ganze nochmal skizziert.

Edit: Bitte keine Vermutungen. Dass so ein Manöver von der logischen Seite her ziemlich hirnrissig ist, sollte soweit klar sein. Mir geht es um die Rechtslage!

Beste Antwort im Thema
am 26. Dezember 2013 um 20:20

wenn der andere dich einfach so überholen konnte warst du wohl zu langsam ;-) es heißt beschleunigungsstreifen und nicht schneckenspur. micht nervt es immer tierisch wenn irgendwelche deppen zu blöde sind um ordentlich feuer zu geben um auf die autobahn aufzufahren. meine autobahnaufahrt wo in in der regel auffahr ist ellenlang und wenn ich keinen vor mir hab der nicht in die puschen kommt kann ich mit meinem mercedes kastenwagen schon relativ locker auf 160 kmh beschleunigen... mir geht es tierisch auf den sack wenn manche hohlbirnen mit 80 kmh auf die autobahn auffahren und alles zum spurwechsel oder was noch schlimmer ist zum bremsen nötigen.

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Zitat:

Original geschrieben von haye88

habe gerade irgendwo gelesen, dass der erste auf der Beschleunigungsspur sich auch als erstes einzuordnen hat. Die dahinterfahrenden haben sich danach zu richten und erst aufzufahren wenn der jeweils vordere aufgefahren ist. Also erst Kfz 1, dann Kfz 2 und dann Kfz 3 usw.

Kommt es zu einem Unfall, weil Kfz 2 vor Kfz 1 auf die BAB aufgefahren ist, ist auch Kfz 100%ig Schuld.

Hab hier nochmal mein gelesenes gefunden. Gerichtsurteil wegen Unfall beim auffahren auf die BAB:

http://www.anwalt-bauer.de/.../...ei-einfahrt-auf-die-autobahn-84.html

Von mir aus, hoffentlich fährt er früh auf die AB auf dann kann ich Ihn noch rechts auf der Beschleunigsungsspur Überholen :)

Aber schön das eine Schnarchnase wiedermal recht bekommen hat und sich somit in seinem tuen besätigt fühlt. Supper Toll :mad:

PS: erst am Freitag gehabt....

Grüner VW T3, vollgepackt bis unters Dach fährt mit 50 auf die Beschleunigsspur und zog sofort auf die AB. Ein LKW durfte dabei stark Bremsen. Ich habe den T3 dann rechts auf der Beschleunigungsspur überholt, der Fahrer war mehr mit den Kindern auf der Rücksitzbank beschäftigt als mit dem Verkehr auf der AB.

Zitat:

Original geschrieben von Floo1993

Aber schön das eine Schnarchnase wiedermal recht bekommen hat und sich somit in seinem tuen besätigt fühlt. Supper Toll :mad:

Ja sehr schön, da es die anderen beiden geschafft haben auf die Autobahn zu kommen kann die rechte Spur ja nicht soo voll gewesen sein. Wenn ich vor mir solch eine Schnarchnase habe dann bleibe ich doch nicht hinter ihm stehen wenn ich die Möglichkeit zu einem Spurwechsel habe. Schon gar nicht würde ich dann den fließenden Verkehr ausbremsen um den Schnarcher rein zu lassen.

Zumal die Begründung unter dem Urteil gar nicht zum Thema passt,

"Immer wieder ist zu beobachten, dass Autofahrer bei Einfahrt in die Autobahn es nicht abwarten können, bis das Fahrzeug vor ihnen auf dem Beschleunigungsstreifen in die Autobahn einfährt. Der Überholvorgang, der später auf der Autobahn zulässig wäre, wird hier also vorgezogen. Diese Ungeduld – oder häufiger Rücksichtslosigkeit – des vermeintlich schnelleren Fahrers führt immer wieder zu kritischen und gefährlichen Situationen im Bereich der Autobahneinfahrten."

der Fahrer des 2. PKW wollte den ersten doch reinlassen, da kann man doch nicht von rücksichtslosen überholen sprechen, sondern von rücksichtslosen Ausbremsen des fließenden Verkehrs.

Gruß

Manchmal frage ich mich echt ob es keine Getriebe mehr gibt da wird gemütlich auf der Auffahrt rum gegondelt und wenn der Standstreifen kommt voll abgebremst weil nicht die volle Beschleunigungskraft des Fahrzeuges ausgenutzt wurde.

Da sag ich nur Pech gehabt und Autofahren lernen.

Dabei wäre das doch eigentlich ganz einfach

Allen ein Motorrad und schon klappt das Beschleunigen.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Dabei wäre das doch eigentlich ganz einfach

Allen ein Motorrad und schon klappt das Beschleunigen.

Gruß

Frank

ne ne lieber nicht, bei Leuten die nicht auf die Autobahn kommen sind Drehzahlen über 2500 U/min verpöhnt, da wird das nichts mit Motorrad fahren. ;)

Genau so ist es. Die ersten Seiten in diesem Thread machen aber mal wieder deutlich, wie häufig fehlende Sachkunde gepaart mit falscher Selbsteinschätzung auf der BAB unterwegs ist. Gruselig...

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