Auffahren auf Autobahn und Andere nicht reinlassen

Hallo,

ich habe heute einen Fall erlebt, der leider von Zeit zu Zeit immer wieder mal vorkommt und möchte gerne wissen, wie die Rechtslage hier aussieht (wenn möglich mit §):

Ich war auf der Beschleunigungsspur einer normalen Autobahn, vor mir und hinter mir waren ebenfalls Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur. Der rechte Fahrstreifen der Autobahn war soweit frei. Als ich dann ungefähr auf der Mitte der Beschleunigungsspur war und grade rausziehen wollte, ist zwei Fahrzeuge hinter mir ein Audi so ziemlich am Anfang der Beschleunigungsspur herausgezogen und hat sofort stark beschleunigt. Dabei ist er aber auf der rechten Fahrspur der Autobahn geblieben, ist also nicht weiter auf die Mittelspur herübergezogen und hätte mich und andere dadurch am Auffahren behindert. Ich hab das zwar beobachtet, da ich aber schon selbst beim Auffahren war, habe ich den Spurwechsel von der Beschleunigungsspur auf die rechte Fahrspur dann auch fortgesetzt und den Audi dadurch natürlich ausgebremst.

Weiß jemand, wie das hier rechtlich aussieht? Meiner Überzeugung nach ist es unzulässig, durch rasches Belegen der Fahrspur die Vordermänner am Auffahren zu behindern, sofern man selbst von der Beschleunigungsspur kommt.

In der Anlage hab ich das Ganze nochmal skizziert.

Edit: Bitte keine Vermutungen. Dass so ein Manöver von der logischen Seite her ziemlich hirnrissig ist, sollte soweit klar sein. Mir geht es um die Rechtslage!

Beste Antwort im Thema

wenn der andere dich einfach so überholen konnte warst du wohl zu langsam ;-) es heißt beschleunigungsstreifen und nicht schneckenspur. micht nervt es immer tierisch wenn irgendwelche deppen zu blöde sind um ordentlich feuer zu geben um auf die autobahn aufzufahren. meine autobahnaufahrt wo in in der regel auffahr ist ellenlang und wenn ich keinen vor mir hab der nicht in die puschen kommt kann ich mit meinem mercedes kastenwagen schon relativ locker auf 160 kmh beschleunigen... mir geht es tierisch auf den sack wenn manche hohlbirnen mit 80 kmh auf die autobahn auffahren und alles zum spurwechsel oder was noch schlimmer ist zum bremsen nötigen.

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Zitat:

Original geschrieben von torre01



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Da hat der Fahrer des Audi nichts verbotenes gemacht.

Doch:

StVO § 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert
ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer
geschädigt,
gefährdet
oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert
oder belästigt wird.

Der Fahrer des Audi hat legal auf die Hauptfahrbahn gewechselt und da weiter beschleunigt. Das waren die Umstände, mit denen unser TE klarkommen musste.

Bitte nicht falsch verstehen: Gut finde ich das Verhalten des Audi-Fahrers nicht. Aber formal gibt es da nichts zu beanstanden.

Rechtlich hat der Audi wenn er einmal auf der Autobahn ist zwar Vorfahrt. Man wird ihm also rechtlich nichts vorwerfen können. Es gibt aber meines Wissens nach zivilrechtlich Gerichtsurteile, dass die vorfahrenden Fahrzeuge auf die Reihenfolge vertrauen können und daher der von hinten kommende Audi im Falle eines Unfalls den Großteil des Schadens zu tragen hätte.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


Rechtlich hat der Audi wenn er einmal auf der Autobahn ist zwar Vorfahrt. Man wird ihm also rechtlich nichts vorwerfen können. Es gibt aber meines Wissens nach zivilrechtlich Gerichtsurteile, dass die vorfahrenden Fahrzeuge auf die Reihenfolge vertrauen können und daher der von hinten kommende Audi im Falle eines Unfalls den Großteil des Schadens zu tragen hätte.

Kann ich mir nur schwer vorstellen, da das Auffahren ja wie ein Spurwechsel bewertet werden muss, und da gilt ja auch die Sorgfaltspflicht für denjenigen, der die Spur wechselt.

Der Verkehr auf der Autobahn hat Vorrang.

Und wenn der Hintermann dann auf der Autobahn schneller beschleunigt, dann muß derjenige auf dem Beschleunigungsstreifen halt warten oder sogar gegebenenfalls anhalten. Partnerschaftliches Verhalten wäre das nach § 1 StVO zwar nicht, ebenso aber auch das Auffahren obwohl da einer auf der vorrangigen Spur kommt.

Wer auf die Autobahn auffährt, hat sogar eine erhöhte Sorfallspflicht, was Ihm optisch durch die etwas breiteren gestrichelten Linien angezeigt wird. Auf dem Beschleunigungsstreifen darf man schneller fahren als auf dem daneben liegenden Fahrstreifen.

Und annerven tun mich die Autofahrer auch, die mit 70-80 auf die Autobahn wechseln und noch 2/3 des Beschleunigungsstreifens übrig haben. Da komm ich dann meistens auf dem Beschleunigungsstreifen gut vorbei.

Gruß
Frank

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Die Rechtslage ist eindeutig, der Audi hat Vorfahrt. Unkollegial, aber korrekt.

Solche Situationen kann man vermeiden, wenn man die Regeln Nr.1, 2 und 3 einhält:
Abstand, Abstand und nochmal Abstand.

Wenn man genug Platz zum Vordermann lässt, kann man immer geschmeidig auffahren. Egal, wie planlos vor oder hinter oder neben einem gerade gefahren wird.

Wenn man zu dicht hinterher fährt, hat man keine Optionen.

Das beste dabei ist: Abstand kostet nichts, nur ein bißchen Disziplin.

Hallo TE,

ich habe nicht den Eindruck, dass man Dich nicht auf die AB lassen wollte 😉

Es ist doch viel stets eine subjetive Meinung eines Einzelnen, wie er die Sache sieht. Der Audifahrer hat sicherlich gemeint, man wann bewegt der sich mal, hat schneller beschleunigt und war dann eben schneller auf der Bahn als Du.

Man muss ja nicht den Beschleunigungsstreifen voll ausschöpfen, wenn die Verkehrslage es ermöglicht, ist ein zügiges Auffahren sicherlich besser.

Es kommt immer auf die Situation an. Es gib sogar Autofahrer, die bremsen am Ende des Beschleunigungsstreifen, weil sie vollkommen unsicher sind. Wenn ich solch einen vor mir habe, wird wir immer schlecht.

Auch die Annahme, dass auf der AB fahrende Fahrzeuge auf die linke Spur ausweichen müssen, weil andere auf die AB auffahren wollen, meinen viele und verhalten sich vollkommen falsch beim auffahren.

Viele wissen wahrscheinlich nicht einmal warum der Beschleunigungsstreifen Beschleinigungsstreifen heist.

Reihenfolge beachten

Zitat:

Original geschrieben von turboprinz01


Reihenfolge beachten

Es gibt Verkehrsregeln, die besagen, das der Audi unrecht hat... Und es gibt Verkehrsregeln, die besagen, das er recht hat... Würde es eine klare Reglung geben, dann wäre dieser Fall nicht vor Gericht gelandet, sondern hätte vorher geklärt werden können... Und wie bei fast so jedem gerichtlichem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Vor Gericht und auf hoher See...

Ich denke aber auch, dass man genau wissen sollte, wie sich die drei VT im einzelnen verhalten haben. Ähnliche Streitfälle sind auch immer wieder Überholmanöver aus einer Kolonne heraus. Da hat wohl auch der Erste das Recht, als erster zu überholen. Hat er aber schon mehrere Chancen verstreichen lassen, so müssen die Nachfolgenden nicht mehr mit einer Überholabsicht rechnen...

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Hallo TE,

ich habe nicht den Eindruck, dass man Dich nicht auf die AB lassen wollte 😉

Du solltest Dir den ersten Beitrag des TE genau durchlesen, bevor Du ihm die Fähigkeit Auto zu fahren absprichst. Der TE war Nr. 2 in einer 3er Kolonne und wollte Nr 1 nicht durch so ein Manöver, wie es dann die Nr. 3 der Kolonne gebracht hat, noch weiter verunsichern und so vielleicht zu einer Gefährdung eben dieses ersten Fahrers beitragen.

Einige der Antworten hier, nicht nur Deine, zeigen leider sehr deutlich, dass es in dieser Hinsicht mit der Fairness und allgemeinen Rücksichtnahme im Straßenverkehr steil bergab geht.
Es fährt nun einmal nicht jeder sein Fahrzeug digital und viele Autofahrer kommen nur selten auf die Autobahn und sind deshalb beim Auffahren eben unsicherer als andere.
Dann einfach auf diese Leute einzutreten und sie als unfähig oder nicht geeignet Auto zu fahren abzustempeln und damit rücksichtsloses und eventuell sogar gefährdendes Verhalten (nicht überall geht eine Beschleunigungsspur in eine Standspur über, auf der man einfach weiterfahren könnte) zu erklären oder sogar zu legitimieren ist einfach nur armselig und traurig.

Die Rechtslage in dieser Situation ist leider nicht eindeutig geklärt und man kann dem Audifahrer theoretisch recht geben. Für solche Situationen gibt es eben den bereits zitierten §1 der STVO. So lange aber für ein bestimmtes Verhalten keine dezidierte Strafe und/oder Punkte angedroht werden, ist dieser leider für viele nur eine Fiktion oder eine Art Richtlinie, an die man sich ja nicht halten muss.
Schließlich kann ich ja auf diese Weise 5 Sekunden schneller an der nächsten Schilderbrücke sein. Das ist es schon wert, auf Fairness und Manieren zu pfeifen und einen anderen, den man noch nicht einmal kennt, auflaufen zu lassen.

Ich finde es erstaunlich wieviel Sülze man von sich geben kann in diesem konkreten Fall.

Einfach mal den (falls vorhanden) Verstand einschalten und nach § 1 fahren, schon dürfte das Problem gelöst sein.
Der Audi würde dann auch begreifen was für ein Arsch er ist.

Auch die hier vertretene Ansicht:"Der Audi war zuerst auf der AB und hat somit Vorrang" dürfte rechtlich keine Relevanz haben.

Bei solchen Strategen, die es offenbar unterbinden wollen, dass man den Beschleunigungsstreifen zum beschleunigen ausnutzt, gibts nur eins: wenn man in der Auffahrt sieht, der Hintermann will rausziehen und einen somit abdrängen, dann muss man eben auch rausziehen, bevor er sich neben einen setzt und alles blockiert.

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111


schnelleres auto kaufen->problem gelöst😁

sagte der Dacia Fahrer der am ende des Beschleunigungsstreifens bei 88km/h angekommen war....😉

Hmm, das ganze erinnert mich sehr an das Überholen auf Landstraßen von Kolonnen. Alles fährt hinter einem Traktor her, die ersten kommen nicht in die Pötte und von hinten schießt immer einer mit 100 km/h an der ganzen Kolonne vorbei... Ich hab mir da das Überholen abgewöhnt... zu oft zieht einfach einer raus.

Wie der Audifahrer agiert hat, finde ich nicht sonderlich gut, da einfach zu gefährlich. Aber auch die Reaktion des TE ist nicht so ganz optimal! 😉

Ich ärgere mich auch, wenn auf dem Beschleunigungstreifen gepennt wird, warte aber trotzdem dahinte und fahre dann erst auf der AB vorbei, sobald alle aufgefahren sind. Man muss ja nicht auf Teufel komm raus gefährliche Situationen provozieren.

Zitat:

Original geschrieben von nWO


Edit: Bitte keine Vermutungen. Dass so ein Manöver von der logischen Seite her ziemlich hirnrissig ist, sollte soweit klar sein. Mir geht es um die Rechtslage!

Der SUV hinter dir hat eher den Spurwechsel vollzogen somit befindet er sich  bereits auf der vorfahrtberechtigten Straße.Du musst dich  noch auf die Autobahn einfädeln auch durch den noch nicht getätigten Spurwechsel musst du warten bzw. dem SUV den Vorrang gewähren.   §1 StVO  gilt auch  für dich.

§ 18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

Dass das Reißverschlussverfahren auf das Einfahren vom Beschleunigungsstreifen auf die Hauptfahrbahn der Autobahn keine Anwendung findet, hat das OLG Köln (Urteil vom 24.10.2005 - 16 U 24/05) entschieden:

Link

www.verkehrslexikon.de/Module/BABEinfahren.php

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