Auffahren auf Autobahn und Andere nicht reinlassen
Hallo,
ich habe heute einen Fall erlebt, der leider von Zeit zu Zeit immer wieder mal vorkommt und möchte gerne wissen, wie die Rechtslage hier aussieht (wenn möglich mit §):
Ich war auf der Beschleunigungsspur einer normalen Autobahn, vor mir und hinter mir waren ebenfalls Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur. Der rechte Fahrstreifen der Autobahn war soweit frei. Als ich dann ungefähr auf der Mitte der Beschleunigungsspur war und grade rausziehen wollte, ist zwei Fahrzeuge hinter mir ein Audi so ziemlich am Anfang der Beschleunigungsspur herausgezogen und hat sofort stark beschleunigt. Dabei ist er aber auf der rechten Fahrspur der Autobahn geblieben, ist also nicht weiter auf die Mittelspur herübergezogen und hätte mich und andere dadurch am Auffahren behindert. Ich hab das zwar beobachtet, da ich aber schon selbst beim Auffahren war, habe ich den Spurwechsel von der Beschleunigungsspur auf die rechte Fahrspur dann auch fortgesetzt und den Audi dadurch natürlich ausgebremst.
Weiß jemand, wie das hier rechtlich aussieht? Meiner Überzeugung nach ist es unzulässig, durch rasches Belegen der Fahrspur die Vordermänner am Auffahren zu behindern, sofern man selbst von der Beschleunigungsspur kommt.
In der Anlage hab ich das Ganze nochmal skizziert.
Edit: Bitte keine Vermutungen. Dass so ein Manöver von der logischen Seite her ziemlich hirnrissig ist, sollte soweit klar sein. Mir geht es um die Rechtslage!
Beste Antwort im Thema
wenn der andere dich einfach so überholen konnte warst du wohl zu langsam ;-) es heißt beschleunigungsstreifen und nicht schneckenspur. micht nervt es immer tierisch wenn irgendwelche deppen zu blöde sind um ordentlich feuer zu geben um auf die autobahn aufzufahren. meine autobahnaufahrt wo in in der regel auffahr ist ellenlang und wenn ich keinen vor mir hab der nicht in die puschen kommt kann ich mit meinem mercedes kastenwagen schon relativ locker auf 160 kmh beschleunigen... mir geht es tierisch auf den sack wenn manche hohlbirnen mit 80 kmh auf die autobahn auffahren und alles zum spurwechsel oder was noch schlimmer ist zum bremsen nötigen.
515 Antworten
Sorry, aber wenn ich jemand wie den TE vor mir hätte, würde ich genau so handeln wie der Audi.
Wenn der vor mir nicht aus der Knete kommt und die rechte Autobahnspur so frei ist, dass es möglich ist einzufädeln warte ich kurz ab... geht er dann nicht rüber, weil man sieht ja von weitem ein Auto heranfahren, hat er eben Pech gehabt.
Auf der anderen Seite kann ich es auch nicht verstehen, dass man nicht kurz auf die linke Spur wechseln kann um das Auffahren zu erleichtern.
Zitat:
Original geschrieben von turboprinz01
Reihenfolge beachten
Danke, so etwas habe ich gesucht! Hier nochmal ein andere Link zu demselben Urteil, der die Rechtslage aus Sicht des OLG Hamburg m.E. etwas genauer beschreibt:
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p01083.htmZitat:
Original geschrieben von torre01
Du solltest Dir den ersten Beitrag des TE genau durchlesen, bevor Du ihm die Fähigkeit Auto zu fahren absprichst. Der TE war Nr. 2 in einer 3er Kolonne und wollte Nr 1 nicht durch so ein Manöver, wie es dann die Nr. 3 der Kolonne gebracht hat, noch weiter verunsichern und so vielleicht zu einer Gefährdung eben dieses ersten Fahrers beitragen.
Einer der Wenigen, der die Situation verstanden hat! Es geht hier um rücksichtsloses oder vorsätzliches Blockieren der Fahrbahn durch einen ebenfalls auffahrenden Hintermann, so dass vorausfahrende Teilnehmer ggf. den Standstreifen benutzen oder sogar noch auf dem Beschleunigungsstreifen abbremsen muss, wenn auf die Beschleunigungsspur kein Standstreifen, sondern direkt die Leitplanke folgt. Das o.g. Urteil zeigt auch klar, dass die
Reihenfolgeeingehalten werden muss.
Für diejenigen, die die Situation nicht so ganz verstanden haben, habe ich das Ganze nochmal etwas ausführlicher skizziert (s. Anlage). Hier sollte auch noch einmal zu erkennen sein, dass die Geschwindigkeit des grünen Fahrzeugs nicht höher sein kann als die der beiden vorausfahrenden schwarzen Fahrzeuge.
Ich selbst bin weder Fahranfänger noch unfähig, mein FZ ordnungsgemäß zu beschleunigen (je nach Situation zieh ich beim Auffahren auf die AB im dritten Gang auch schon mal bis kurz vor den Begrenzer). Durch meine langjährige Fahrpraxis und die dadurch gesammelten Erfahrungen habe ich die Situation auch korrekt einschätzen können, u.a. auch deshalb, weil ich viel im Rückspiegel beobachte. Der Audi ist mir durch seine Fahrweise bereits im Vorfeld aufgefallen (starkes Beschleunigen i.V.m. dichtem Auffahren auf den Vordermann).
Hätte ich diese Erfahrung nicht gehabt und nicht mit einem derartigen Verhalten seitens des Audi gerechnet, wäre ich möglichweise erst etwas später aufgefahren in dem Vertrauen, dass die AB ja frei war, und es wäre zum Unfall gekommen!
Nochmal zur Sache: Der Audi (rot) und ich (grün) sind etwa zeitgleich aufgefahren, d.h. ich hatte den Spurwechsel ebenfalls schon teilweise vollzogen, als er dann näher kam.
Zitat:
Original geschrieben von nWO
Hallo,Ich war auf der Beschleunigungsspur einer normalen Autobahn, vor mir und hinter mir waren ebenfalls Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur. Der rechte Fahrstreifen der Autobahn war soweit frei. Als ich dann ungefähr auf der Mitte der Beschleunigungsspur war und grade rausziehen wollte, ist zwei Fahrzeuge hinter mir ein Audi so ziemlich am Anfang der Beschleunigungsspur herausgezogen und hat sofort stark beschleunigt. Dabei ist er aber auf der rechten Fahrspur der Autobahn geblieben, ist also nicht weiter auf die Mittelspur herübergezogen und hätte mich und andere dadurch am Auffahren behindert.
Ich war auch schon in so Situationen wie der hier zu Recht gescholtene Audi-Fahrer. Bin auch auf die rechte Spur gezogen. Habe aber dann nicht beschleunigt, sondern den noch sich einfädelnden die Gelegenheit gegeben, auf die AB aufzufahren.
So geht es auch.
Und wenn dann links frei ist, dann kann ich immer noch beschleunigen und vorbeifahren.
Hast du dir das Urteil und den Unfallhergang auch einmal genau durchgelesen?
Urteil
Es befanden sich drei PKW auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn. Da auf der rechten Autobahnspur ein Fahrzeug fuhr, das nicht Platz schaffen wollte, war der als erster in der Reihe fahrende Fahrzeuglenker gezwungen, am Ende des Beschleunigungsstreifens abzubremsen. In der Zwischenzeit waren der zweite und dritte PKW vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte Autobahnspur gelangt. Um dem ersten PKW ebenfalls das Einfädeln zu ermöglichen, bremste der zweite und daraufhin der dritte PKW ab. Dadurch musste ein anderes Fahrzeug, das auf dem rechten Fahrzeugstreifen grundsätzlich vorfahrtsberechtigt war, ebenfalls stark seine Geschwindigkeit verringern. Auf diesen PKW ist ein weiteres Fahrzeug schließlich aufgefahren. Das Gericht hat entschieden, dass das zweite Fahrzeug im Beschleunigungsstreifen, das unzulässiger Weise zuerst in die Autobahn eingefahren war, im Verhältnis zu dem PKW, der schließlich auf das letzte Fahrzeug in der Reihe aufgefahren war, den Schaden allein zu tragen hat. Das Einfahren mehrerer Fahrzeuge, die in kurzem Abstand aufeinander den Beschleunigungsstreifen benutzen, dürfe nur hintereinander durchgeführt werden, weil sonst erhebliche Behinderungsgefahr entstehen könne. Ein Mitverschulden des auffahrenden Fahrzeugs sei auszuschließen, da die vorherfahrenden Fahrzeuge durch ihr starkes Abbremsen ein plötzliches Hindernis auf der Autobahn gebildet hätten. Vorfahrtsberechtigte Fahrer auf der Autobahn müssten damit nicht rechnen.
http://www.anwalt-bauer.de/.../...ei-einfahrt-auf-die-autobahn-84.html
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Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Ich war auch schon in so Situationen wie der hier zu Recht gescholtene Audi-Fahrer. Bin auch auf die rechte Spur gezogen. Habe aber dann nicht beschleunigt, sondern den noch sich einfädelnden die Gelegenheit gegeben, auf die AB aufzufahren.So geht es auch.
Und wenn dann links frei ist, dann kann ich immer noch beschleunigen und vorbeifahren.
Generell nicht verkehrt, allerdings habe ich beobachtet, dass dann viele der noch nicht Aufgefahrenen sich erst recht nicht trauen aufzufahren! Irgendwie auch doof! 🙁
Zitat:
Original geschrieben von nWO
Danke, so etwas habe ich gesucht! Hier nochmal ein andere Link zu demselben Urteil, der die Rechtslage aus Sicht des OLG Hamburg m.E. etwas genauer beschreibt:Zitat:
Original geschrieben von turboprinz01
Reihenfolge beachten
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p01083.htm
Was bitte sind das für Urteile, die sich über gültige Vorfahrtsregelungen hinweg setzen ?
Der Fall ist hier ganz klar... egal ob sich das Fahrzeug bereits auf der Autobahn befindet, oder sich das Fahrzeug hinter dir auf dem Beschleunigungsstreifen zuerst auf die rechte Spur der Autobahn begibt. Vorfahrt hat derjenige, der sich auf der Autobahn befindet und nicht der, der sich einfädelt.
Wird eine Fahrzeugkolonne auf der Landstraße überholt ist auch nicht derjenige Unfallverursacher, welcher schon 3 Autos überholt hat, sondern derjenige welcher zum Überholen ausschert und in den bereits Überholenden reinfährt.
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Generell nicht verkehrt, allerdings habe ich beobachtet, dass dann viele der noch nicht Aufgefahrenen sich erst recht nicht trauen aufzufahren! Irgendwie auch doof! 🙁Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Ich war auch schon in so Situationen wie der hier zu Recht gescholtene Audi-Fahrer. Bin auch auf die rechte Spur gezogen. Habe aber dann nicht beschleunigt, sondern den noch sich einfädelnden die Gelegenheit gegeben, auf die AB aufzufahren.So geht es auch.
Und wenn dann links frei ist, dann kann ich immer noch beschleunigen und vorbeifahren.
Ich gebe dann immer Lichtzeichen und das klappt immer. Die sehen ja, dass ich nicht beschleunige. Und man wird dann sogar gegrüßt.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Was bitte sind das für Urteile, die sich über gültige Vorfahrtsregelungen hinweg setzen ?
Abgesehene davon, dass du anscheinend weder den Thread überhaupt richtig gelesen hast (was an sich schon ein Frechheit und Unhöflichkeit allen Anderen gegenüber ist), scheinst du auch das verlinkte Urteil nicht richtig gelesen zu haben.
Der Audi Fahrer konnte sich garnicht auf sein Recht berufen, Vorfahrt zu haben, weil schon der Spurwechsel vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte AB Spur illegal war.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Hast du dir das Urteil und den Unfallhergang auch einmal genau durchgelesen?Urteil
...Das Einfahren mehrerer Fahrzeuge, die in kurzem Abstand aufeinander den Beschleunigungsstreifen benutzen, dürfe nur hintereinander durchgeführt werden, weil sonst erhebliche Behinderungsgefahr entstehen könne...http://www.anwalt-bauer.de/.../...ei-einfahrt-auf-die-autobahn-84.html
Vielen Dank für den Link. Anhand des Urteils ist die Lage aus meiner Sicht völlig klar. Laut dem o.g. Auszug muss die Reihenfolge der Fahrzeuge auf der Autobahn der Reihenfolge entsprechen die vorher auf dem Beschleunigungsstreifen gewesen ist. Auch der Kommentar der Anwaltskanzlei spricht für sich:
"Immer wieder ist zu beobachten, dass Autofahrer bei Einfahrt in die Autobahn es nicht abwarten können, bis das Fahrzeug vor ihnen auf dem Beschleunigungsstreifen in die Autobahn einfährt. Der Überholvorgang, der später auf der Autobahn zulässig wäre, wird hier also vorgezogen. Diese Ungeduld – oder häufiger Rücksichtslosigkeit – des vermeintlich schnelleren Fahrers führt immer wieder zu kritischen und gefährlichen Situationen im Bereich der Autobahneinfahrten. Bei den dort gefahrenen Geschwindigkeiten zeigt sich ein derart hohes Gefährdungsrisiko, das der regelwidrig überholend auf die Autobahn einfahrende Fahrzeuglenker aufbaut, dass dessen alleinige Haftung für einen daraus resultierenden Verkehrsunfall in der Regel zu akzeptieren sein wird. Es gilt halt immer wieder – ungeduldiges oder rücksichtsloses Drängeln lohnt nicht!"
Zitat:
Original geschrieben von nWO
2. Mein Fahrzeug hat 75 PS, der Audi war ein SUV, vermutlich Turbodiesel. Wenn der Audi es also drauf anlegt, kann dieser mit Leichtigkeit eine Situation hervorrufen, wie ich sie dargestellt und skizziert habe! Da könnte ich Gas geben, soviel ich will.
Die korrekte Vorgehensweise für dich:
Blinker gesetzt lassen, Gas geben und langsam aber souverän rüber ziehen.
Der Experte im Audi hat ein Spielchen angefangen. Bei diesem Spielchen gibt es für ihn zwei Möglichkeiten:
1. Der andere (in diesem Falle Du) lässt sich einschüchtern und verringert sein Tempo.
2. Der andere lässt sich nicht beeindrucken und fährt ganz normal auf die AB auf.
Da der Audi-Fahrer sich seines Spielchens und seiner Provokation voll bewusst ist, rechnet er natürlich auch mit Variante 2 und verhält sich dann dementsprechend. Der fährt dir schon nicht rein, keine Sorge.
Nehmt nicht immer alles gleich so persönlich.
Wenn ich mir jedes Mal um solchen Mist Gedanken machen würde, dann hätte ich ansonsten nichts anderes mehr zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Was bitte sind das für Urteile, die sich über gültige Vorfahrtsregelungen hinweg setzen ?
Wie schon erwähnt geht es hier nicht um einen Verstoß, den begeht der Audi nicht, sondern um die zivilrechtliche Haftung im Falle eines Unfalls
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Nehmt nicht immer alles gleich so persönlich.
Wenn ich mir jedes Mal um solchen Mist Gedanken machen würde, dann hätte ich ansonsten nichts anderes mehr zu tun.
Es geht hier nicht um irgendwelche persönlichen Angriffe, sondern um unfallverursachende Fahrweisen. Der Audi hatte ja bereits das Fahrzeug vor ihm (hinter mir) überholt, wenn dieses dann trotzdem rausgezogen wäre, hätte der Audi den Unfall auch nicht mehr verhindern können (ausweichen auf die Mittelspur wäre nicht möglich gewesen, die war voll).
Da ich mich aber bezüglich der Verkehrsrechte ansonsten recht gut auskenne, geht es mir überwiegend um die verkehrsrechtliche Situation. Die ist aber für mich nun zufriedenstellend folgendermaßen geklärt worden:
Wenn ein Fahrzeug vor der Autobahnauffahrt bereits auf der AB ist, hat dieses wie gehabt Vorfahrt. Wenn das Fahrzeug aber ebenfalls von derselben Beschleunigungsspur auffährt, hat dieses nicht Vorfahrt, sondern es gilt das Prinzip der Reihenfolge!
Das Gericht wertet halt die Tatsache, daß der Unfall nur durch die Inkompentenz des Überholenden entstanden ist, höher als das Recht auf Vorfahrt. Das Gleiche haben wir in allen anderen Situationen ja auch. Ich kann nicht einfach auf meine Vorfahrt bestehen und vorsätzlich einen Unfall riskieren, nur weil jemand anderes einen Fehler macht.
Zitat:
Original geschrieben von nWO
Wenn ein Fahrzeug vor der Autobahnauffahrt bereits auf der AB ist, hat dieses wie gehabt Vorfahrt. Wenn das Fahrzeug aber ebenfalls von derselben Beschleunigungsspur auffährt, hat dieses nicht Vorfahrt, sondern es gilt das Prinzip der Reihenfolge!
Dann hat also deiner Meinung nach an einer Kreuzung, wo Rechts vor Links gilt, auch derjenige Vorfahrt der zuerst da war ?
Das war wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, dass partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr für manchen ein Fremdwort ist. Dem Audi-Fahrer möchte ich keine Böswilligkeit unterstellen - er hat mal kurz seinen Pferden die Sporen gegeben - einfach für nichts.😉 Dass er mit seinem Fahrmanöver den langsamen oder unsicheren Auffahrer noch mehr verunsichert, kommt in seinem Gedankengut nicht vor. Es bringt ihm ja nichts außer: Ich war zuerst da! Das sind so die kleinen Spielchen, so kleine Nadelstiche, die nicht sein müssten.
Und die hier so oft geächtete zögerliche Nutzung der Beschleunigungsspur: Der Hintermann verliert dadurch ein paar Sekunden - ist das so schlimm🙄