Auffahren auf Autobahn und Andere nicht reinlassen

Hallo,

ich habe heute einen Fall erlebt, der leider von Zeit zu Zeit immer wieder mal vorkommt und möchte gerne wissen, wie die Rechtslage hier aussieht (wenn möglich mit §):

Ich war auf der Beschleunigungsspur einer normalen Autobahn, vor mir und hinter mir waren ebenfalls Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur. Der rechte Fahrstreifen der Autobahn war soweit frei. Als ich dann ungefähr auf der Mitte der Beschleunigungsspur war und grade rausziehen wollte, ist zwei Fahrzeuge hinter mir ein Audi so ziemlich am Anfang der Beschleunigungsspur herausgezogen und hat sofort stark beschleunigt. Dabei ist er aber auf der rechten Fahrspur der Autobahn geblieben, ist also nicht weiter auf die Mittelspur herübergezogen und hätte mich und andere dadurch am Auffahren behindert. Ich hab das zwar beobachtet, da ich aber schon selbst beim Auffahren war, habe ich den Spurwechsel von der Beschleunigungsspur auf die rechte Fahrspur dann auch fortgesetzt und den Audi dadurch natürlich ausgebremst.

Weiß jemand, wie das hier rechtlich aussieht? Meiner Überzeugung nach ist es unzulässig, durch rasches Belegen der Fahrspur die Vordermänner am Auffahren zu behindern, sofern man selbst von der Beschleunigungsspur kommt.

In der Anlage hab ich das Ganze nochmal skizziert.

Edit: Bitte keine Vermutungen. Dass so ein Manöver von der logischen Seite her ziemlich hirnrissig ist, sollte soweit klar sein. Mir geht es um die Rechtslage!

Beste Antwort im Thema

wenn der andere dich einfach so überholen konnte warst du wohl zu langsam ;-) es heißt beschleunigungsstreifen und nicht schneckenspur. micht nervt es immer tierisch wenn irgendwelche deppen zu blöde sind um ordentlich feuer zu geben um auf die autobahn aufzufahren. meine autobahnaufahrt wo in in der regel auffahr ist ellenlang und wenn ich keinen vor mir hab der nicht in die puschen kommt kann ich mit meinem mercedes kastenwagen schon relativ locker auf 160 kmh beschleunigen... mir geht es tierisch auf den sack wenn manche hohlbirnen mit 80 kmh auf die autobahn auffahren und alles zum spurwechsel oder was noch schlimmer ist zum bremsen nötigen.

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Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Seit wann ist es ein Problem, mit 120-130 km/h von rechts auf die Mitte zu wechseln?

Um anderen das Auffahren auf die BAB zu erleichtern ?

schlicht weil das eigentlich verboten ist 😁
wers nicht glauben mag kann ruhig mal einen Fahrlehrer fragen, kostet auch nichts. 😉

Edit:

es werden (nicht nur bei uns) mehr und mehr rechte Fahrspuren aus dem Grund entlang von Auf-fahrten mittels durchzogener Linie abgegrenzt und die Durzogene höhrt etwa 200meter nach dem Beschleunigungsstreifen wieder auf um genau dieses Spurwechseln zu unterbinden.

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Von der Praxis des Spurwechsels an Auffahrten ist IMHO dringend abzuraten, da dies die Vorfahrtsregelung auf der BAB praktisch konterkariert. ...
Hallo,

aus diesem Grund gibt es auch immer mehr Autobahnauffahrten, bei denen das Wechseln von der rechten auf die linke Spur durch eine durchgezogene Linie unterbunden wird.

Hier ein Bespiel, siehe die nach Süden führende Autobahn:
https://maps.google.de/maps?...

Grüße,

diezge

Sehe ich das richtig, die durchgezogene Line ist

nur in einer Fahrtrichtung

vorhanden?

Wenn genau aus diesem Grund in der einen Richtung der Spurwechsel untersagt ist, warum dann nicht auch in der Gegenrichtung?

Zitat:

Original geschrieben von Ruebe-ruebe



Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Seit wann ist es ein Problem, mit 120-130 km/h von rechts auf die Mitte zu wechseln?
Um anderen das Auffahren auf die BAB zu erleichtern ?

schlicht weil das eigentlich verboten ist 😁
...

Seit wann ist es ein Problem, sich über Verbote hinweg zu setzen?

Im übrigen scheint es mir nicht verboten, sondern nur nicht vorschrieben zu sein, die Spur ggf. kurzfristig zu wechseln - was für einige offenbar einem Verbot gleich kommt.

Zitat:

Spurwechsel auf der Autobahn

Die kleine BAB-Fahrschule

http://www.autobild.de/artikel/spurwechsel-auf-der-autobahn-54114.html

.

Mal sehen, welcher schlechte Autofahrer sich von diesen Tipps bestätigt fühlt:

Zitat:

In jedem Fall die Spur wechseln?
http://www.fahrtipps.de/frage/autobahn-einfaedeln.php

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

Original geschrieben von diezge


Hallo,

aus diesem Grund gibt es auch immer mehr Autobahnauffahrten, bei denen das Wechseln von der rechten auf die linke Spur durch eine durchgezogene Linie unterbunden wird.

Hier ein Bespiel, siehe die nach Süden führende Autobahn:
https://maps.google.de/maps?...

Grüße,

diezge

Sehe ich das richtig, die durchgezogene Line ist nur in einer Fahrtrichtung vorhanden?

Wenn genau aus diesem Grund in der einen Richtung der Spurwechsel untersagt ist, warum dann nicht auch in der Gegenrichtung?

Ist er doch.

Wie sagte mal mein Fahrlehrer:

Stell dir die Linie als Betonwand vor.

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Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Sehe ich das richtig, die durchgezogene Line ist nur in einer Fahrtrichtung vorhanden?

Wenn genau aus diesem Grund in der einen Richtung der Spurwechsel untersagt ist, warum dann nicht auch in der Gegenrichtung?

Ist er doch.
Wie sagte mal mein Fahrlehrer:
Stell dir die Linie als Betonwand vor.

Ähm von "Nord nach Süd" sehe ich auf der 2-Spurigen AB eine durchgezogene Linie. Du siehst sie auch von "Süd nach Nord"? 😕

Guck doch nochmal genau hin.

Mea culpa, war die Fahrbahnbegrenzung🙄

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

Original geschrieben von martins42


Nein, genau diese Vorschrift gibt es nicht, sondern eben genau das Gegenteil!
(Es sei denn in den letzten 10 Jahren hätte sich da was geändert.)

LOL oder besser 🙄

In den letzten 10 Jahren hat sich soweit ich weiß übrigens nichts geändert.

Für mache Spezialisten muß nur leider für jede denkbare Situation eine VORSCHRIFT erstellt werden, die im Wortlaut eben diese Situation exakt definiert.

Sonst gilt das nicht oder wird einfach nicht verstanden.

Tipp: Mal das fett hervor gehobene beachten und sich fragen, ob da nicht irgendwas irgendwie geregelt ist.

Für die Korinthenkacker nochmal: Auch wer mit "dem Gesetzbuch" im Handgepäck durch die Gegend fährt, kann Rücksicht auf Andere nehmen, selbst wenn er nicht muß.

Leider orientieren sich Manche nur an Vorschriften.

Es hat gute Gründe warum die StVO so ist, wie sie ist.

Der Spurwechsel von der Rechten zur Linken Spur um Auffahrenden das Einscheren zu ermöglichen, ist deswegen nicht vorgesehen, weil diese Spurwechsel zusätzliche Risiken erzeugen, weswegen man da als Spurwechselnder gerade in der Situation auch voll in der Haftung ist. Das ist auch insofern unklug, als dass dadurch das Risiko des Auffahrenden ja nicht zwangsläufig eliminiert ist (dann wäre es zumindest nur ein Risikentausch), der kann es ja immer noch verkacken, weil ja dadurch die rechte Spur nicht zwangsläufig frei ist.
Die Schöpfer der StVO haben da - wie an vielen anderen Stellen auch wieder - Risikominimierung in den Vordergrund gestellt und Risikoübertragung vermieden.

Aber wenn du meinst schlauer als die Leute zu sein, die das Regelwerk entworfen haben, bastele dir halt deinen eigenen Mikrokosmos. Nur nicht wundern, wenn du irgendwann von der Judikativen aus deinem Wolkenkuckucksheim voller edler Menschen im gepflegten Miteinander geholt wirst.

PS: Die Thematik mit der Risikoverlagerung wird auch hier http://www.fahrtipps.de/frage/autobahn-einfaedeln.php ganz gut erläutert.

Zitat:

Original geschrieben von martins42



Zitat:

Original geschrieben von Swallow


LOL oder besser 🙄

In den letzten 10 Jahren hat sich soweit ich weiß übrigens nichts geändert.

Für mache Spezialisten muß nur leider für jede denkbare Situation eine VORSCHRIFT erstellt werden, die im Wortlaut eben diese Situation exakt definiert.

Sonst gilt das nicht oder wird einfach nicht verstanden.

Tipp: Mal das fett hervor gehobene beachten und sich fragen, ob da nicht irgendwas irgendwie geregelt ist.

Für die Korinthenkacker nochmal: Auch wer mit "dem Gesetzbuch" im Handgepäck durch die Gegend fährt, kann Rücksicht auf Andere nehmen, selbst wenn er nicht muß.

Leider orientieren sich Manche nur an Vorschriften.

Es hat gute Gründe warum die StVO so ist, wie sie ist.

Der Spurwechsel von der Rechten zur Linken Spur um Auffahrenden das Einscheren zu ermöglichen, ist deswegen nicht vorgesehen, weil ...

... weil es völlig blödsinnig wäre das

pauschal

vorzuschreiben.

Denn es gibt genügend Situationen, wo sich ein Spurwechsel verbietet bzw. wo der GG diesen verbietet - nämlich, wenn der nachfolgende Verkehr behindert oder gefährdet wird.
(und nötig ist er ja auch nicht immer - nur manchmal hilfreich)

Nun könnte der GG hingehen und einen Passus in die StVO aufnehmen, der besagt, daß ein Spurwechsel für Auffahrende grundsätzlich vorzunehmen ist, wenn nicht gewisse Punkte akut dagegen sprechen.

Das wäre aber für den Durchschnittsuntertanen wohl zu kompliziert umzusetzen. Bis der das Für und Wider gegeneinander abgewogen hat ist schon die übernächste Auffahrt da. Und bei Ausnahmeregellungen kommen ja manchmal sogar Juristen durcheinander.

Deshalb belässt es der GG besser dabei, einen Spurwechsel nicht grundsätzlich vorzuschreiben.
Zumal er damit ja streng genommen seinen eigenen Anordnungen (Rechtsfahrgebot) widersprechen würde.

Der gute Autofahrer passt sich ohnehin der Situation an, der schlechte den Vorschriften.
Da könnte eine derartige Vorschrift fatale Folgen haben.

Zitat:

Original geschrieben von martins42


... Die Schöpfer der StVO haben da - wie an vielen anderen Stellen auch wieder - Risikominimierung in den Vordergrund gestellt und Risikoübertragung vermieden.

...

PS: Die Thematik mit der Risikoverlagerung wird auch hier http://www.fahrtipps.de/frage/autobahn-einfaedeln.php ganz gut erläutert.

Muß ich mich glatt selber zitieren:

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Mal sehen, welcher schlechte Autofahrer sich von diesen Tipps bestätigt fühlt:

Zitat:

In jedem Fall die Spur wechseln?
http://www.fahrtipps.de/frage/autobahn-einfaedeln.php

Ansonsten ist es in der Tat recht gut erklärt:

Zitat:

Mit dem Fahrspurwechsel würde also das Problem nicht gelöst, sondern nur an jemand anderen weitergegeben. Und das ist verboten, denn die Spur wechseln darf nur, wer eine Gefährdung Anderer ausschließen kann.

Muß man das hier wirklich über Seiten diskutieren?

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

Original geschrieben von gershX


sagmal ist das dein ernst?
wie oft fährst du denn wirklich auf der bab?

Also ich habe schon etwas länger den Führerschein und bin zudem auch schon ein paar mal auf der AB unterwegs gewesen.
Häufig mit mehr als 120 und das trotzdem wenn möglich Rechts.

Wenn ich also nun, weil es die Verkehrslage zuläßt, Rechts sagen wir mal 150 fahre, wechsel ich soweit es mir problemlos* möglich ist die Spur, da nur die wenigsten Einfädler auf 150 beschleunigen, bevor sie auffahren.

Daß sowas hier ernsthaft in Frage gestellt wird wundert mich doch ein wenig.

Wenn man also mit Überschuß ankommt, und es absehbar ist, daß man in Höhe des Beschleunigungsstreifens im Weg sein würde, ist es im Sinne des gegenseitigen Miteinanders von Vorteil, kurz Platz zu machen.

Ich meine sogar, daß es in dieser Richtung eine Vorschrift gibt - für DIE, DIE SOWAS BRAUCHEN!

* Spiegel- und Schulterblick sowie Lenken machen jedenfalls MIR keine Probleme

Mensch

swallow,

von dieser Seite kenne ich dich noch gar nicht. Respekt und GD für dich😉

@Swallow

Die Frage ist nicht, warum es nicht vorgeschrieben ist, sondern warum es nicht explizit verboten ist. (In der DDR war es das übrigens, und wieder aus gutem Grund.)

Und du bist der "gute Autofahrer"? Sicher ? Ganz sicher ? Immer ?
Blöd nur, dass das fast alle von sich glauben. Kurioser Weise insbesondere diejenigen, die beobachtbar eher unterdurchschnittlich fahren. Ein Effekt gestörter Selbstwahrnehmung, sehr weit verbreitet. Befragungsstatistiken sprechen da Bände. Unfallstatistiken aber auch.

Doof nur, dass Glauben keine Unfälle verhindert und Überheblichkeit vor dem Fall kommt.

PS:

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Zitat:

Mit dem Fahrspurwechsel würde also das Problem nicht gelöst, sondern nur an jemand anderen weitergegeben. Und das ist verboten, denn die Spur wechseln darf nur, wer eine Gefährdung Anderer ausschließen kann.

Muß man das hier wirklich über Seiten diskutieren?

Ja, anscheinend. Weil du davon ausgehst, dass du gottgleich unter allen Umständen die Gefährdung anderer ausschließen kannst. Und das ist entsetzlich naiv.

Zitat:

Original geschrieben von martins42


@Swallow

Die Frage ist nicht, warum es nicht vorgeschrieben ist, sondern warum es nicht explizit verboten ist.

Die Frage kann ich Dir beantworten:

Das Verbot für Auffahrende die Spur zu wechseln, käme einem (beinahe*) generellen Überholverbot in Höhe von Auffahrten gleich.
Der GG muß dabei nämlich davon ausgehen, daß sich die Verkehrsteilnehmer an das Rechtsfahrgebot halten und zum Überholen die Spur wechseln müssen.
😉

Du siehst, Regelungen zu erlassen, mit denen alle klar kommen, kann ganz schön kompliziert zu sein.

Zitat:

Und du bist der "gute Autofahrer"? Sicher ? Ganz sicher ? Immer ?
Blöd nur, dass das fast alle von sich glauben. ...

Lies mal meine Signatur!

Im übrigen glaube ich mittlerweile in der Tat, ein beseserer Autofahrer als ein beträchtlicher Teil der User hier (im Fred) zu sein.

Daß hier seitenlang über Banalitäten wie "Platz machen", permanente Rücksicht - damit ist auch der Blick in den Spiegel gemeint - kurzum was man gemeinhin unter umsichtiger Fahrweise versteht - diskutiert werden "muß" zeigt, wie viele Nieten scheinbar den Führerschein bekommen haben.

Ich bekomme es jedenfalls problemlos hin, mich der Situation entsprechend zu verhalten.
Wenn es mir gefahrlos (für Andere und mich) möglich ist und nötig erscheint, wechsle ich die Spur.

Da ich meist permanent darüber im Bilde bin, was vor, neben oder hinter mir vorgeht, klappt das auch. Auch der Schulterblick ist mir auch weit über 20 Jahre nach der Führerscheinprüfung noch nicht zu mühselig - 2 Unfälle konnte ich dadurch vermeiden - 2 Situationen, wo ich zuvor selber mal gepennt habe.
Deshalb behalte ich ihn, genau wie das Blinken vor dem Spurwechsel bei.

Ob ich deswegen ein guter Autofahrer bin? Nun, ich versuche (siehe Signatur) bei mir anzusetzen.
Und wenn ich einen Fehler mache, versuche ich ihn kein 2. mal zu machen.

Gelingt nicht immer, aber ich bemühe mich.

Was ich hingegen nicht mache sind Gedanken darüber, ob mein Verhalten nun exakt den Vortschriften entspricht. Bislang fahre ich ganz gut damit (SF-25 oder so).

Ich weiß, viele sind mit dieser Selbstverantwortung überfordert. Bei der Bundeswehr soll es wegen solcher Typen die Vorschrift geben, daß ab Wassertiefe von XY Meter selbständig Schwimmbewegungen einzuleiten sind. (stimmt das? es stimmt wirklich)

Brenzlige Situationen jedenfalls, mit denen hier Andere offenbar tagtäglich zu kämpfen haben, kann ich an einer... na gut 2 Händen abzählen.

Hier sind genug Pfeifen unterwegs, denen es wichtiger ist im Recht zu sein, als sich umsichtig und partnerschaftlich zu verhalten. Das ist meine Definition eines schlechten Autofahrers.

Und wenn man sich umsichtig und partnerschaftlich verhält, kommt dabei nicht unbedingt ein Verkehrshindernis heraus - ganz im Gegenteil, diese Angst kann ich vielleicht dem ein oder Anderen nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von martins42



Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Muß man das hier wirklich über Seiten diskutieren?

Ja, anscheinend. Weil du davon ausgehst, dass du gottgleich unter allen Umständen die Gefährdung anderer ausschließen kannst. ...

Wenn Du Gottes Beistand brauchst, um den rückwärtigen Verkehr im Auge zu haben,

gib den Führerschein ab!

Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Bei der Bundeswehr soll es wegen solcher Typen die Vorschrift geben, daß ab Wassertiefe von XY Meter selbständig Schwimmbewegungen einzuleiten sind. (stimmt das?)

Dabei entfällt dann auch die Grußpflicht. Ob das allerdings wirklich stimmt kann ich Dir auch nicht sagen, ich brachte es damals nicht über's Herz, den Zivildienst zu verweigern. 😉

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Bei der Bundeswehr soll es wegen solcher Typen die Vorschrift geben, daß ab Wassertiefe von XY Meter selbständig Schwimmbewegungen einzuleiten sind. (stimmt das?)
... Ob das allerdings wirklich stimmt kann ich Dir auch nicht sagen, ich brachte es damals nicht über's Herz, den Zivildienst zu verweigern. 😉

Google hilft:

Zitat:

... So hat in der ZDv 3/11 früher beispielsweise gestanden: Ab einer Wassertiefe von 1,20 m beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrale_Dienstvorschrift

Schätze

wenn es diese Vorschrift nicht gäbe

, es würde heute

weniger

schlechte Autofahrer geben. 😁

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