Aufahrunfall, habe Haftpflicht

BMW 5er E39

Aufahrunfall, habe nur Haftpflicht, trotzdem was kann ich daür bekommen? eine ist mir aufgefahren :/ Danke.

14 Antworten

Da das Seitenteil betroffen ist kann sich's schon ordentlich lohnen, wenn du einen vernünftigen Gutachter hast / nimmst.
Deine eigene Versicherung spielt bei solchen Themen überhaupt keine Rolle.

Sie ist dir drauf gefahren, dann ist doch ihre Versicherung wichtig! Ab zur Werkstatt und Kostenvoranschlag machen oder sogar gleich Gutachter und bei ihrer Versicherung einreichen. Erst dann kann man Sehen ob sich ihre Versicherung quer stellt.

Wenn der Unfall von anderen verschuldet ist bekommst du auf gut deutsch gesagt alles. Ich würde dazu raten einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen, auch diesen bekommst du von Unfallgegner gezahlt und der wird sich um alles kümmern bzw dir sagen was du tun musst (ist einfacher so da du scheinbar keine Ahnung hast wie vorzugehen ist)...

Naja, wenn der Schaden den Wiederbeschaffungswert übersteigt, dann gibt es nicht alles. Wie die Vorredner schon sagten, ab in die Werkstatt, entweder Gutachten oder Kostenvoranschlag machen lassen und bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

Deine eigene Versicherung hat mit dem Unfall hier nichts zu tun.

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NICHTS SELBST MACHEN!!!
Geh wie schon gesagt wurde zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Er regelt alles. Du glaubst gar nicht wie penetrant Versicherungen sein können. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet deinen Anwalt zu zahlen.

Wenn’s hinten knallt gibt‘s vorne Geld.

Danke für Antwort, die Gegnerische Vers. wollen mir eine von DEKRA zuschicken, soll ich ihn nehme? oder nicht so toll, wahrscheinlich Arbeiten die zusammen mit Huk , und der macht nicht so gute, und für mich günstige Gutachten :/

Eigentlich haben die Versicherungen keine eigene Gutachter, die geben es auch nur in Auftrag, aber wenn du zu bmw fährst und lässt dir einen Kostenvoranschlag ausstellen für 25€ bis 50€ da fährst du am besten mit, notfalls kannst du es dem Gutachter vorzeigen ob er da mithalten kann ? Da es ja nicht deine Schuld war würde ich an deiner Stelle alles dem Anwalt übergeben da die HUK-Versicherung einfach sch.... ist sobald die Geld zahlen müssen, der Anwalt wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt und du hast alles sicher und ohne nervenverlust.

Du kannst auch bei deiner eigenen Versicherung anfragen, was sie dir für einen Gutachter empfehlen - der ist dann mit großer Wahrscheinlich "auf deiner Seite" - und das Geld dafür muss eh die gegnerische Versicherung zahlen.

edit: Achso, Kostenvoranschlag würde ich wenn, dann nur optional einholen. Die Werte vom Gutachter sollten i.d.R. deutlich höher liegen als die reinen Reparaturkosten.

Ich hab das bei meinen zwei (jeweils fremdverschuldeten) Unfällen allerdings nicht so gemacht, und war mit dem Ergebnis des von der gegnerischen Versicherung beauftragten Gutachters trotzdem sehr zufrieden - hängt wohl immer von der Person ab.

Beim Arzt warst du hoffentlich schon, falls du nicht absolut 100%ig unberührt geblieben bist? Ich hab damals für Kopfschmerzen bzw. Zerrung im Arm 300 bzw. 200€ bekommen.

Den Gegnerischen Gutachter kann man nicht ablehnen, man kann aber trotzdem seinen eigenen beauftragen. Zahlen muss die Gegnerische Versicherung dann trotzdem BEIDE. Man sagt allerdings auch das der Gutachter sich eher dem verpflichtet fühlt der ihn beauftragt, damit ist die Wahrscheinlichkeit das die Summe beim eigenen höher ausfällt größer.

Dir steht aber noch mehr zu, z.B. Nutzungsausfall für die Reparaturzeit (oder ein Mietwagen) oder eine kostenpauschale für Telefon und Briefmarken und noch das eine oder andere mehr. All dies wird Dir die Gegnerische Versicherung (in den allermeisten Fällen) nicht freiwillig zahlen bzw nicht ohne das vorher nachgefragt wurde und auch sonst suchen die sich gerne mal eine Ausrede um die Leistung zu kürzen. Wenn mich nicht alles täuscht habe ich mit der HUK auch schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht, als ich das selber abgewickelt hatte wussten die im zweiten Telefonat zufälligerweise nicht mehr was sie im ersten mir gesagt und zugesichert hatten. Wenn man also wirklich das maximum haben will und/oder man nicht selber weiss was einem zusteht und wie man das zu regeln hat kann ich nur dringend wieder auf den Anwalt verweisen, dieser steht Dir zu und wird von der Versicherung ebenfalls übernommen. Es entsteht da kein Kostenrisiko für Dich und Du wirst sicher mehr geld bekommen bei weniger stress!

Doch man kann ihn ablehnen wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt. Ich sag es nochmal. Geh zu nem Anwalt. Es kostet dich nix. Ganz im Gegenteil. Du ersparst dir einiges an Stress. Aber wer nicht hören will muss eben fühlen. Ich müsste das selbst leidvoll erfahren. War sogar im Bekanntenkreis.

Wir reden vielleicht aneinander vorbei. Man kann einen eigenen Gutachter verlangen und der muss bezahlt werden aber die Versicherung kann trotzdem ihren eigenen Gutachter (zusätzlich) schicken wenn sie das möchte.

Beim Thema Anwalt sind wir uns aber auf jeden Fall einig

Ja. Thema Anwalt is klar. Ich habe beim letzten Unfall den ich ohne Anwalt abgewickelt habe, den Gutachter den mir die Versicherung anbat weg geschickt. Gab keine Diskussionen...

Und das widerspricht wieder nicht dem was ich geschrieben habe: Die Versicherung muss Deinen Gutachter bezahlen, sie kann aber trotzdem ein zusätzliches Gutachten Ihrerseits veranlassen.
Die Versicherung muss einen Gutachter Deiner Wahl bezahlen und auch (erstmal) akzeptieren. Wenn Du Ihren Gutachter ablehnst wird dieser auch unverrichteter Dinge abziehen damit die Versicherung nicht "sinnlos" 2 Gutachter bezahlen muss. Sollte es dann allerdings von Deinem Gutachter zu einem Gutachten kommen das die Versicherung als unrealistisch ansieht (die Versicherer haben im Normalfall Gutachter unter Vertrag die unter anderen dafür zuständig sind die Gutachten zu begutachten) wird sie ein Gegengutachten erstellen lassen mit einem Gutachter Ihrer Wahl und diesen kannst Du dann auch nicht mehr ablehnen sondern musst Ihn meines Wissens nach auch an Dein Auto lassen. Welches Gutachten dann allerdings das "gültige" ist wird dann wohl vor Gericht entschieden...

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