auf einmal totalschaden nach ablehnen von auto-online händler?
moin leute,
meine mutter hatte anfang januar einen unverschuldeten unfall mit ihrem passat.
hier ein auszug aus dem gutachten:
reparaturkosten ohne mwst. 1400.21€
wiederbeschaffungswert 2600.00€
restwert mit mwst 1760.00€
wertminderung keine
mit dem gutachten kam auch ein verbindliches kaufangebot von auto-online eines händler mit dem 1760,-€
meine mutter hat das angebot ablehnt weil sie dann gar kein auto mehr hätte.
was auch der versicherung und dem händler gesagt wurde.
vor ein paar tagen kam dan ein brief von der versicherung mit folgenden inhalt:
"-totalschadenbetrag 840€
-auslagenbetrag 25€
-gesamtbetrag 865€
nach dem vorliegendem gutachten ist ein totalschaden eingetreten. der wiederbeschaffungswert beläuft sich auf 2600€. nach abzug des restwertes von 1760€ ergibt sich ein fahrzeugschaden von 840€.
vorab rechnen wir auf der grundlage eines wirtschaftlichen totalschadens ab.
nach abzug des restwertes in höhe von 1760€vom wiederbeschaffungswert von 2600€ ergibt sich ein betrag von 840€.
gemäss A.2.10 der allgemeinen bedingungen für kfzversichjerungen können die rep.kosten nur erstetzt werden wenn der nachweis einer vollständigen reperatur erbracht wurde. bitte legen sie uns in diesem falle eine rep.rechnung vor.
die überweisung des oben genannten betrages ist veranlasst "
so, und letzt meine frage(n):
in dem gutachten steht doch was von 1400€ ohne mwst, wieso will die versicherung jetzt nur noch 865€ überweisen?
oder hats damit zu tun daß wir den passat nicht an den händler verkaufen.
könnt ihr es mir bitte so erklären daß ich es versteh.......stellt euch vor ich wär sechs jahre alt😁
danke euch für eure hilfe
rod
Beste Antwort im Thema
Leute, jetzt mal im Ernst.
Wer soll hier noch durchsteigen ?
Restwert plus 30% zuzüglich 14 Tage Nutzungsausfall oder Abrechnung der Reparaturkosten.
Langsam verzweifele ich hier im Versicherungsform.
Da geben wir uns Mühe, hier immer alles schön und richtig zu erklären.
Und was macht Ihr hier ?
Ihr schreibt so einen Bullschitt.....😠
73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ich schreibt so einen Bullschitt.....😠
stimmt 😁 😉
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
stimmt 😁 😉Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ich schreibt so einen Bullschitt.....😠
Danke Harry habe es auch schon bemerkt.
Aber hast du auch noch etwas zum Thema ?
Gern kannst du dazu beitragen dem TE hier richtige Informationen zu geben.
Ich freue mich schon darauf.
ich werde dem "godfather" doch nicht vorgreifen wollen, der ja auch nichts helfendes/korrigierendes beitrug.
ist aber auch mein letzter OT beitrag zu dem thema. bei bedarf gerne PN
Original geschrieben von Harry999
ich werde dem "godfather" doch nicht vorgreifen wollen, der ja auch nichts helfendes/korrigierendes beitrug.
ist aber auch mein letzter OT beitrag zu dem thema. bei bedarf gerne PN
Hoffentlich Herr Hilfsmoderator
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Und nun mal zur Richtigstellung hier:
gemäss A.2.10 der allgemeinen bedingungen für kfzversichjerungen können die rep.kosten nur erstetzt werden wenn der nachweis einer vollständigen reperatur erbracht wurde. bitte legen sie uns in diesem falle eine rep.rechnung vor.
Was sagt uns das?
Hier liegt ein Kaskoschaden vor.
Also nix mit 130% auf den WBW (und schon gar nicht auf den RW).
Die Abrechnung erfolgt hier in Kasko auf Basis WBW - Restwert.
Wenn Mutti reparieren lässt, gibt es gegen Rechnung die Reparaturkosten Brutto.
Wenn nicht, bleibt es bei der Abrechnung der Versicherung.
Gute Nacht
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Original geschrieben von Harry999
ich werde dem "godfather" doch nicht vorgreifen wollen, der ja auch nichts helfendes/korrigierendes beitrug.
ist aber auch mein letzter OT beitrag zu dem thema. bei bedarf gerne PNHoffentlich Herr Hilfsmoderator
Könntet Ihr zwei (oder einer von euch) evtl. dem jungen Herrn hier helfen und ihm (und mir und anderen) erklären, was jetzt Sache ist?
Ich bin nämlich auch neugierig. Mir wurden dereinst schlicht und ergreifend die Reperaturkostenüberwiesen, obwohl ich den Wagen selbst wieder herrichtete. Ist allerdings auch ca. 20 Jahre her und es wird sich ind er Zwischenzeit einiges geändert haben.
Danke schon mal vorab für eine Erklärung des Sachverhaltes.
EDIT:
Ok, mit Dellenzähler überschnitten.
Aber wo ist den die Rede von einem Kaskoschaden? Er schrieb doch, sie hätte einen unverschuldeten Unfall; das klingt doch nach einem Hatpflichtschaden. Oder ist das letztendlich egal?
Zitat:
Original geschrieben von frosch112000
Könntet Ihr zwei (oder einer von euch) evtl. dem jungen Herrn hier helfen und ihm (und mir und anderen) erklären, was jetzt Sache ist?
Ich bin nämlich auch neugierig. Mir wurden dereinst schlicht und ergreifend die Reperaturkostenüberwiesen, obwohl ich den Wagen selbst wieder herrichtete. Ist allerdings auch ca. 20 Jahre her und es wird sich ind er Zwischenzeit einiges geändert haben.
Danke schon mal vorab für eine Erklärung des Sachverhaltes.
Siehe oben.
Du hast Recht, in den 20 Jahren hat sich einiges geändert.
Die Erklärung in Kasko kannst du ja nun oben nachlesen.
Möchtest du das im KH Schaden auch noch erklärt haben?
Zitat:
Original geschrieben von frosch112000
Aber wo ist den die Rede von einem Kaskoschaden? Er schrieb doch, sie hätte einen unverschuldeten Unfall; das klingt doch nach einem Hatpflichtschaden. Oder ist das letztendlich egal?
Wenn es ein KH Schaden wäre, dann hätte die Versicherung sicher nicht die AKB zitiert. Oder der TE bringt da etwas durcheinander.
Zwischen KH und Kasko gibt es erhebliche Unterschiede bei der Regulierung!
Zitat:
moin leute,
meine mutter hatte anfang januar einen unverschuldeten unfall mit ihrem passat.
Wo liegt hier ein Kaskoschaden vor?
Bei einem Haftpflichschaden auf Totalschadenbasis abgerechnet gilt noch immer die 130% Regel zzgl. Ausfallgeld für 14 Tage + Kostenpauschale, wenn man den Wagen wieder herrichtet oder herrichten lässt.
Der Anspruch auf die MWSt besteht, denn für die erforderlichen Ersatzteile muss MWSt bezahlt werden
Dann lies bitte das hier noch mal:
http://www.motor-talk.de/.../...auto-online-haendler-t3726593.html?...
Der Text aus dem Schreiben der Versicherung bezieht sich auf einen Kaskoschaden und nicht auf einen KH Schaden.
Aber was da nun wirklich Thema ist, kann man nach den Infos des TE nicht wirklich sagen.
Wenn du im KH-Schaden dein Auto reparierst, dann bekommst du nicht die Wiederbeschaffungdauer von 14 Tagen sondern maximal die erforderliche Reparaturdauer.
Aber auch nur dann, wenn du die Reparatur nachweist.
Die 130% (spielen hier im übrigen keine Rolle) werden nur erstattet, wenn das Fahrzeug nach den Vorgaben in Gutachten repariert wurde. Wenn nicht, gibt es WBW-Restwert.
Diese Fahreuge werden von den Versicherungen regelmäßig nachbesichtigt und die Gutachten werden kritisch geprüft.
Man, man - wird hier wieder ein Blödsinn geschrieben und auf den TE wird kaum eingegangen.
Zum einen darf man wohl davon ausgehen, dass der TE weiß, ob selbstverschuldet oder nicht. Wenn NICHT selbstverschuldet, dann sollte es die Versicherung des Unfallgegeners sein, über die wir hier reden und die den Schaden als Haftpflichtschaden abrechnen muss.
Und da eine Reparatur erfolgen soll, ist die Sache doch sowieso glasklar. Reparaturkosten liegen weit unter Wiederbeschaffungswert. Da könnte man sogar fiktiv mit der Versicherung abrechnen . @TE, bitte weiter Infos.
Wenn, wie in diesem Fall der WBW höher liegt als der Restwert +30% kommt man besser davon. Ich kenn das nur über Restwert +30% plus Ausfallgeld + Kostenpauschale, das und die ich in jedem Fall bekommen habe.
Egal, ob selbst repariert oder in einer Werkstatt raparieren ließ.
Der WBW wurde in jedem meiner Schadensfälle immer tiefer angestzt als der Unfallschaden..
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Man, man - wird hier wieder ein Blödsinn geschrieben und auf den TE wird kaum eingegangen.
Zum einen darf man wohl davon ausgehen, dass der TE weiß, ob selbstverschuldet oder nicht. Wenn NICHT selbstverschuldet, dann sollte es die Versicherung des Unfallgegeners sein, über die wir hier reden und die den Schaden als Haftpflichtschaden abrechnen muss.
Und da eine Reparatur erfolgen soll, ist die Sache doch sowieso glasklar. Reparaturkosten liegen weit unter Wiederbeschaffungswert. Da könnte man sogar fiktiv mit der Versicherung abrechnen . @TE, bitte weiter Infos.
Richtig, fragt sich nur von wem hier (mal wieder) Blödsinn geschrieben wird.
Bei fiktiver Abrechnung bekommt der TE WBW minus Restwert also in Zahlen ausgedrückt:
2.600 Euro minus 1760 Euro also: 840 Euro
Die Reparaturkosten bekommt der TE, wenn er repariert.
Das ist wieder echt stark, kein Ahnung vom Thema, aber hier einen auf dicke Hose machen......🙄
Diesen Schit hat meine Versicherung jetzt vor kurzem auch mit mir versucht und mich praktisch erpreßt. Ich sagte dann dass sie von meinem Anwalt hören würden, wenn ich jetzt nicht sofort eine Reparaturfreigabe für den Wert vor dem Unfall bekäme. Ich bin dann in die Werkstatt und hab das Auto reparieren lassen. Mein Werkstattmensch meinte zu mir, dass dies eine "Schweinerei" sei und die Versicherung mir die Reparatur nicht verweigern dürfe.
Die Versicherung vom Threadopener ist auch eine mit 1 Schaden "frei" im Jahr ?? Ich denke da sind "die" besonders pingelig.
Zitat:
Original geschrieben von towerlexa
Diesen Schit hat meine Versicherung jetzt vor kurzem auch mit mir versucht und mich praktisch erpreßt. Ich sagte dann dass sie von meinem Anwalt hören würden, wenn ich jetzt nicht sofort eine Reparaturfreigabe für den Wert vor dem Unfall bekäme. Ich bin dann in die Werkstatt und hab das Auto reparieren lassen. Mein Werkstattmensch meinte zu mir, dass dies eine "Schweinerei" sei und die Versicherung mir die Reparatur nicht verweigern dürfe.
Die Versicherung vom Threadopener ist auch eine mit 1 Schaden "frei" im Jahr ?? Ich denke da sind "die" besonders pingelig.
wer behauptet denn, dass der TE hier nicht reparieren darf ?
Es geht hier darum, was er bekommt, wenn er den Schaden ohne Reparatur abrechnen will......🙄