Auf der Autobahn abgedrängt, Unfall

Hallo ihr, ich versuche mich kurz und knapp zu halten🙂

Gestern Abend auf der Autobahn, Regen, viel Verkehr, ich auf der linken Spur mit 80kmh ( wie gut, dass es nicht schneller ging ! ) Ein Autofahrer nehmen mir auf der rechten Spur wollte zu mir rüberwechseln, hat mich anscheinend nicht gesehen oder die Entfernung falsch eingeschätzt, jedenfalls zog er einfach rüber. Ich konnte nicht bremsen, der war auf einmal vor mir. Also bin ich ihm reingerauscht, dadurch habe ich mich gedreht und bin in die Leitplanke auf der linken Spur. Von dort kam ich auch nicht weg. Aussteigen konnte ich nicht. Also hab ich gezittert, dass mir keiner hinten drauf brummt. War ein scheiß Gefühl, ist aber alles gut gegangen. Polizei kam, Verkehr kurzfristig gesperrt, damit man mich und mein Auto rausholen konnte. Der Typ ( ich nenne ihn jetzt so ) hatte etwa 500m rechts auf dem Standstreifen gehalten und auch den Unfall gemeldet. Dort wurde ich hin gebracht, die Personalien aufgenommen und der Typ musste Strafe zahlen, weil er eine Verkehrswiedrigkeit beging, indem er die Fahrspur unachtsam gewechselt hat und es dazu zu einem Unfall kommen. Das Ganze hätte auch wirklich in die Hose gehen können.
Nun meine Fragen :
Zuhause habe ich gleich meine Versicherung angerufen und den Unfall gemeldet. Laut der Versicherung bekomme ich keine Schuld zugesprochen. Das ist aber ja noch gar nicht geklärt !! Heute morgen stand dann schon der Mietwagen vor meiner Tür ( das ging echt fix ) und mein Auto wurde zur BMW Vertragswerkstatt gebracht. Was ist, wenn ich Schuld bekomme ? Bleibe ich dann auf den Kosten für den Mietwagen sitzen ? Wie seht ihr die Schuldfrage ? Er oder ich ? Wie gehe ich jetzt am besten vor ?

Ich bitte ganz dolle um Ratschläge !!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Die Polizei ist zwar keine Rechtsauskunft, Anhand der Sachlage ist die Sache aber schon eindeutig, und der Gegner mit zu zahlendem Bußgeld belastet..
Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ging von ihm aus.

Den Schaden der gegnerischen Versicherung melden, Schadensgutachten abwarten, ob die Kosten des Unfallersatzwagens in voller Höhe erstattet werden wird sich in ein paar Wochen zeigen..
Wenn es sich um einen witschaftlichen Totalschaden handelt, wird der Unfallersatzwagen für eine Dauer von max. 14 Tagen von der gegnerischen Versicherung bezahlt..

Hier werden Sachen verbreitet.

Jetzt mal unabhängig von der Versicherung. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist quatsch. Hier liegt ein Fahrstreifenwechsel vor, durch den ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kostet 35 Euro Verwarngeld und fertig. Passiert jeden Tag hunderte Mal. Sowohl auf der BAB als auch in der Stadt.

Das was du meinst ist ein Straftatbestand und wird nicht mit einem Verwarngeld abgetan.

Also bitte nichht verwechseln, da zwei völlig verschiedene Sachen.

Gruß

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So, ich habe gerde mit der HUK telefoniert, der "Gegner" hat den Unfall auch gemeldet. Ihr habt Recht, ich bekomme einen Unfallbogen zugeschickt, in dem ich mich äußern muss.

Auch die HUK hat gesagt, ich soll für mein Auto einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Da würde dann auch noch ein Gutachter kommen. Wie sich der, meiner Meinung nach, Unfallverursacher geäußert hat, wurde mir, verständlicher Weise, nicht gesagt.
Ich kann keine Fotos reinstellen, mein Auto steht schon bei BMW.
Da mein E36 Kombi Baujahr 96 ist, auf dem Tacho 210000km hat und die Vorderachse verzogen ist ( laut meines Vaters, der ist Karosseriebauer ), wird die Reperatur eindeutig mehr kosten, als das Auto wert ist.
Also auf die Suche nach einem neuen Auto kann ich mich also so oder so begeben🙁 ich habe meinen Kombi sehr gemocht. Ist doch alles scheiße....ja, vielleicht sollte ich die ganze Geschichte an einen Anwalt abgeben, das wird ja dann von meiner Rechtschutz bezahlt ?!

Und noch zu meinem Mietwagen : gestern stand ich echt unter Schock und eben habe ich mir mal den Mietvertrag vom Auto durchgelesen, und da ist mir erst richtig schlecht geworden. Ich habe eine Teilkaskoversicherung mit 500€ SB, bei einem Unfall, egal ob groß oder klein, muss ich komplett haften. Ich habe einen neuen VW Passat Komi bekommen, mit Vollausstattung und der erst 45 Kilometer gelaufen ist. Wenn ich den in den Graben setzen, na dann aber Gute Nacht. Den bewege ich keinen cm mehr. Ich habe gerade bei der Autovermietung angerufen und gesagt, die sollen heute noch den Mietwagen abholen. So ist das, wenn Frau sich nicht richtig informiert. Laut Versicherung soll ich in Vorkasse treten und denen dann die Rechnung zuschicken.

@ SpeedPiet : da haben sich unsere Beiträge gerade überschnitten. So werde ich es machen, mit dem Anwalt. Und meine Versicherung vergessen.

Aber das ich mein Auto schon zu BMW gebracht habe, finde ich okay. Da ich ja selber wissen muss, ob nun Totalschaden oder nicht. Damit ich mich mit Sicherheit auf die Suche nach einem neuen Auto begeben kann. Danch kann ich ihn ja einfach stehen lassen und abwarten, wie es sich weiter entwickelt.

Und wenn ich für den Kostenvoranschlag zahlen muss, dann ist das halt so.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Hier werden Sachen verbreitet.
Jetzt mal unabhängig von der Versicherung. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist quatsch. Hier liegt ein Fahrstreifenwechsel vor, durch den ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kostet 35 Euro Verwarngeld und fertig. Passiert jeden Tag hunderte Mal. Sowohl auf der BAB als auch in der Stadt.
Das was du meinst ist ein Straftatbestand und wird nicht mit einem Verwarngeld abgetan.
Also bitte nichht verwechseln, da zwei völlig verschiedene Sachen.

Gruß

Kann auch 135 Euro incl. Gebühren kosten und 3 Punkte in Flensburg einbringen, das liegt im Ermessen des Beamten, ob er es bei einer Verwarnung belässt oder ein Bußgeldverfahren einleitet.

Nein, kann es nicht.

Den Tatbestand hätte ich dann gerne gesehen. Es gibt einen bundesweiten Tatbestandskatalog.

107101 Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall. ( B - 1 ) 35,00
§ 7 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 31.1 BKat; § 19 OWiG

Und mehr gibt der Sachverhalt nun mal nicht her.

Und das ist Fakt. Als ob sich jeder Beamte aussuchen könnte, welche Maßnahmen er trifft😕

Aber jetzt genug o.T.

Von Versicherungen, und darum gehts hier ja, hast du wahrscheinlich mehr Ahnung.

Zitat:

Original geschrieben von Gluecksbaerchen


So, ich habe gerde mit der HUK telefoniert, der "Gegner" hat den Unfall auch gemeldet. Ihr habt Recht, ich bekomme einen Unfallbogen zugeschickt, in dem ich mich äußern muss.

Auch die HUK hat gesagt, ich soll für mein Auto einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Da würde dann auch noch ein Gutachter kommen. Wie sich der, meiner Meinung nach, Unfallverursacher geäußert hat, wurde mir, verständlicher Weise, nicht gesagt.
Ich kann keine Fotos reinstellen, mein Auto steht schon bei BMW.
Da mein E36 Kombi Baujahr 96 ist, auf dem Tacho 210000km hat und die Vorderachse verzogen ist ( laut meines Vaters, der ist Karosseriebauer ), wird die Reperatur eindeutig mehr kosten, als das Auto wert ist.
Also auf die Suche nach einem neuen Auto kann ich mich also so oder so begeben🙁 ich habe meinen Kombi sehr gemocht. Ist doch alles scheiße....ja, vielleicht sollte ich die ganze Geschichte an einen Anwalt abgeben, das wird ja dann von meiner Rechtschutz bezahlt ?!

Und noch zu meinem Mietwagen : gestern stand ich echt unter Schock und eben habe ich mir mal den Mietvertrag vom Auto durchgelesen, und da ist mir erst richtig schlecht geworden. Ich habe eine Teilkaskoversicherung mit 500€ SB, bei einem Unfall, egal ob groß oder klein, muss ich komplett haften. Ich habe einen neuen VW Passat Komi bekommen, mit Vollausstattung und der erst 45 Kilometer gelaufen ist. Wenn ich den in den Graben setzen, na dann aber Gute Nacht. Den bewege ich keinen cm mehr. Ich habe gerade bei der Autovermietung angerufen und gesagt, die sollen heute noch den Mietwagen abholen. So ist das, wenn Frau sich nicht richtig informiert. Laut Versicherung soll ich in Vorkasse treten und denen dann die Rechnung zuschicken.

Ich nehme an, du meinst Vollkasko🙂

Rechtsanwalt halte ich übrigens für eine gute Idee.

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Zitat:

Original geschrieben von AS60


Ich nehme an, du meinst Vollkasko🙂

Für mich Klang das so, als zahle er bei Teilkasko 500 Euro SB und eine Vollkasko gibt's nicht. Bei Eigenverschulden zahlt er alles aus eigener Tasche.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Ich nehme an, du meinst Vollkasko🙂
Für mich Klang das so, als zahle er bei Teilkasko 500 Euro SB und eine Vollkasko gibt's nicht. Bei Eigenverschulden zahlt er alles aus eigener Tasche.

Wenn´s dann so ist, würde ich den auch nicht mehr fahren. Ist für Mietwagen aber ungewöhnlich, ohne Vollkasko. Daher meine Frage.

Ich wäre mir auch garnicht sicher ob sowas überhaupt zulässig ist.

In Deutschland ist ja sonst auch alles geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von Gluecksbaerchen


So, ich habe gerde mit der HUK telefoniert, der "Gegner" hat den Unfall auch gemeldet. Ihr habt Recht, ich bekomme einen Unfallbogen zugeschickt, in dem ich mich äußern muss.

Auch die HUK hat gesagt, ich soll für mein Auto einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Da würde dann auch noch ein Gutachter kommen. Wie sich der, meiner Meinung nach, Unfallverursacher geäußert hat, wurde mir, verständlicher Weise, nicht gesagt.
Ich kann keine Fotos reinstellen, mein Auto steht schon bei BMW.
Da mein E36 Kombi Baujahr 96 ist, auf dem Tacho 210000km hat und die Vorderachse verzogen ist ( laut meines Vaters, der ist Karosseriebauer ), wird die Reperatur eindeutig mehr kosten, als das Auto wert ist.
Also auf die Suche nach einem neuen Auto kann ich mich also so oder so begeben🙁 ich habe meinen Kombi sehr gemocht. Ist doch alles scheiße....ja, vielleicht sollte ich die ganze Geschichte an einen Anwalt abgeben, das wird ja dann von meiner Rechtschutz bezahlt ?!

Und noch zu meinem Mietwagen : gestern stand ich echt unter Schock und eben habe ich mir mal den Mietvertrag vom Auto durchgelesen, und da ist mir erst richtig schlecht geworden. Ich habe eine Teilkaskoversicherung mit 500€ SB, bei einem Unfall, egal ob groß oder klein, muss ich komplett haften. Ich habe einen neuen VW Passat Komi bekommen, mit Vollausstattung und der erst 45 Kilometer gelaufen ist. Wenn ich den in den Graben setzen, na dann aber Gute Nacht. Den bewege ich keinen cm mehr. Ich habe gerade bei der Autovermietung angerufen und gesagt, die sollen heute noch den Mietwagen abholen. So ist das, wenn Frau sich nicht richtig informiert. Laut Versicherung soll ich in Vorkasse treten und denen dann die Rechnung zuschicken.

Ich nehme an, du meinst Vollkasko🙂

Rechtsanwalt halte ich übrigens für eine gute Idee.

Nein, ich meine tatsächlich Teilkasko, mit 500€ SB. Der Mietwagen wurde heute vormittag abgeholt. Eine Vollkasko war gar nicht abgeschlossen....
Wenigstens die Mietwagensorge bin ich los.

Zitat:

Original geschrieben von Gluecksbaerchen


Nein, ich meine tatsächlich Teilkasko, mit 500€ SB. Der Mietwagen wurde heute vormittag abgeholt. Eine Vollkasko war gar nicht abgeschlossen....
Wenigstens die Mietwagensorge bin ich los.

Was ist denn das für ein Autovermieter ?

Zum Mietwagen:

Die meisten großen Mietwagenfirmen haben ihre Autos nicht vollkaskoversichert. Das ist deren Risiko. Im Regelfall vereinbaren sie eine Selbstbeteiligung im Fall eines selbstverschuldeten Unfalls - abhängig von der Fahrzeuggröße etc. Nehmen wir mal an, die beträgt 2.500,-- €. Die Teilkasko gilt für den Fall des Diebstahls, Glasbruch und evtl. für Wildschaden. Dafür liegt die Selbstbeteiligung niedriger, in Deinem Fall also 500,-- €.

Um die Selbstbeteiligung egal für welchen Fall auszuschließen bieten Dir die Vermieter einen sog. Haftungsausschluss im Schadenfall an - "CDW" genannt, der dann pro Tag aber eine erkleckliche Summe ausmacht. Damit ist der Kunde in Deutschlang genauso abgesichert wie bei einer Vollkaskoversicherung - und das wird dann fälschlicherweise auch gerne so genannt; eine richtige Vollkasko ist das aber nicht.

Entscheidend ist also, welche SB da im Vertrag vereinbart worden ist. Einen Mietwagen mit unbegrenzter Selbstbeteiligung im Schadenfall würde ich natürlich auch sofort wieder abholen lassen.

Einen neuen Mietwagen gibt es jetzt auch erst, wenn die Schuldensfrage geklärt ist. Heute hat BMW angerufen, die HUK schickt am Mittwoch einen Gutachter raus. Und sie meinten, mein Kombi =wirtschaftlicher Totalschaden🙁 aber das war ja schon vorher klar.
Und einen Unfallbogen bekomme ich zugeschickt.
Wie lange dauert es so in etwa, wann geklärt ist, wer der / die Schuldige ist ?

Wenn der Verursacher zu seinem Fehler steht, geht das schnell. Wenn nicht, dann kann sich das hinziehen...

Der Verursacher meines Unfalls beharrt weiterhin darauf - trotz polizeilicher Verwarnung - nicht der Schuldige zu sein. Das zieht sich jetzt seit fast 3 Monaten. Immerhin sieht die Versicherung es etwas anders und hat nach 6 Wochen 3/4 des Schadens bezahlt. Um den Rest kümmert sich jetzt meine Anwältin.

Zitat:

Original geschrieben von Gluecksbaerchen


Wie lange dauert es so in etwa, wann geklärt ist, wer der / die Schuldige ist ?

Wir hatten in der Firma einen ähnlichen Fall. Auffahrunfall nach Spurwechsel. Hat 15 Monate gedauert, bis das vom Gericht entschieden war. Mit Unfallrekonstruktion eines Sachverständigen. Ging übrigens zu Ungunsten des Auffahrenden aus.

Oh....dann kann ich mich ja auf langes Warten einstellen....heute kam der Unfallbogen an und bei BMW war ich auch.
D.h. wenn ein Unfallbogen kommt, hat der Typ nicht zugegeben, dass er den Unfall verusracht hat !? Oder würde trotzdem ein Unfallbogen kommen, so oder so ? Natürlich will keine Versicherung freiwillig zahlen...aber wenn er das zugegeben hätte ? Und laut Schreiben ist es der HUK lieber, wenn ich mich telefonisch melde statt den Bogen auszufüllen.

Was ist mit Schmerzensgeld ? Ich hatte vor kurzem einen Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsäule, jetzt bin ich leider deswegen wieder in Behandlung und erstmal 2 Wochen krank geschrieben.

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