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Auf der Autobahn abgedrängt, Unfall
Hallo ihr, ich versuche mich kurz und knapp zu halten
Gestern Abend auf der Autobahn, Regen, viel Verkehr, ich auf der linken Spur mit 80kmh ( wie gut, dass es nicht schneller ging ! ) Ein Autofahrer nehmen mir auf der rechten Spur wollte zu mir rüberwechseln, hat mich anscheinend nicht gesehen oder die Entfernung falsch eingeschätzt, jedenfalls zog er einfach rüber. Ich konnte nicht bremsen, der war auf einmal vor mir. Also bin ich ihm reingerauscht, dadurch habe ich mich gedreht und bin in die Leitplanke auf der linken Spur. Von dort kam ich auch nicht weg. Aussteigen konnte ich nicht. Also hab ich gezittert, dass mir keiner hinten drauf brummt. War ein scheiß Gefühl, ist aber alles gut gegangen. Polizei kam, Verkehr kurzfristig gesperrt, damit man mich und mein Auto rausholen konnte. Der Typ ( ich nenne ihn jetzt so ) hatte etwa 500m rechts auf dem Standstreifen gehalten und auch den Unfall gemeldet. Dort wurde ich hin gebracht, die Personalien aufgenommen und der Typ musste Strafe zahlen, weil er eine Verkehrswiedrigkeit beging, indem er die Fahrspur unachtsam gewechselt hat und es dazu zu einem Unfall kommen. Das Ganze hätte auch wirklich in die Hose gehen können.
Nun meine Fragen :
Zuhause habe ich gleich meine Versicherung angerufen und den Unfall gemeldet. Laut der Versicherung bekomme ich keine Schuld zugesprochen. Das ist aber ja noch gar nicht geklärt !! Heute morgen stand dann schon der Mietwagen vor meiner Tür ( das ging echt fix ) und mein Auto wurde zur BMW Vertragswerkstatt gebracht. Was ist, wenn ich Schuld bekomme ? Bleibe ich dann auf den Kosten für den Mietwagen sitzen ? Wie seht ihr die Schuldfrage ? Er oder ich ? Wie gehe ich jetzt am besten vor ?
Ich bitte ganz dolle um Ratschläge !!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Die Polizei ist zwar keine Rechtsauskunft, Anhand der Sachlage ist die Sache aber schon eindeutig, und der Gegner mit zu zahlendem Bußgeld belastet..
Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ging von ihm aus.
Den Schaden der gegnerischen Versicherung melden, Schadensgutachten abwarten, ob die Kosten des Unfallersatzwagens in voller Höhe erstattet werden wird sich in ein paar Wochen zeigen..
Wenn es sich um einen witschaftlichen Totalschaden handelt, wird der Unfallersatzwagen für eine Dauer von max. 14 Tagen von der gegnerischen Versicherung bezahlt..
Hier werden Sachen verbreitet.
Jetzt mal unabhängig von der Versicherung. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist quatsch. Hier liegt ein Fahrstreifenwechsel vor, durch den ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kostet 35 Euro Verwarngeld und fertig. Passiert jeden Tag hunderte Mal. Sowohl auf der BAB als auch in der Stadt.
Das was du meinst ist ein Straftatbestand und wird nicht mit einem Verwarngeld abgetan.
Also bitte nichht verwechseln, da zwei völlig verschiedene Sachen.
Gruß
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31 Antworten
Die Polizei ist zwar keine Rechtsauskunft, Anhand der Sachlage ist die Sache aber schon eindeutig, und der Gegner mit zu zahlendem Bußgeld belastet..
Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ging von ihm aus.
Den Schaden der gegnerischen Versicherung melden, Schadensgutachten abwarten, ob die Kosten des Unfallersatzwagens in voller Höhe erstattet werden wird sich in ein paar Wochen zeigen..
Wenn es sich um einen witschaftlichen Totalschaden handelt, wird der Unfallersatzwagen für eine Dauer von max. 14 Tagen von der gegnerischen Versicherung bezahlt..
Danke für die Antwort !!
Also melde ich den Unfall auch noch der Gegenversicherung ?
Als ich gestern bei meiner Versicherung angerufen habe ( Bruderhilfe ), hat sie gleich nach dem "Typen" geschaut, der ist bei der HUK und beide Versicherungen arbeiten irgendwie zusammen, jedenfalls hat sie ihn gleich gefunden.
Eine Schadensnummer gibt es schon, die habe ich bei BMW auch angegeben. Und meine Versicherung meinte auch, dass sie mit der Vertragswerkstatt via Intranet verbunden sind.
Geld werde ich ja eh erst dann bekommen, wenn der Schulspruch geklärt ist ? Wie setzt sich denn die Summe bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zusammen ? Was das Fahrzeug wert war ? Und der Restwert kommt dazu ?
Und wie lange steht mir der Mietwagen zu, wenn bei meinem Auto kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt ?
14 Tage, bei Ausfall durch Totalschaden.
Eigentlich meldet man den Schaden bei der Versicherung des Gegners, wenn man Anspruch auf Schadensersatz hat, die eigene Versicherung bekommt erst Kenntnis, wenn Personen zu Schaden kamen.
In dem Falle laufen Ausgleichzahlungen, ohne das der eigene Versicherungsvertrag belastet wird.
Nachtrag,
der Restwert wird abgezogen und vom Aufkäufer erstattet, das hat keinen Einfluß auf die Gesamtsumme.
Was aber wichtig ist, ist die Vorsteuerabzugsfähigkeit, wie bei Selbstständigen.
Moin,
für die Dauer der Reparatur.
Hoffentlich habe ich mal keinen Unfallgegener, der bei der Bruderhilfe versichert ist, sonst wäre der RAW in jedem Fall nötig.
Hier im Ort kenne ich Jemanden, der Opfer der Bruderhilfe geworden ist.
Obwohl der Bruderhilfe Versicherte bei Rot eine Ampel überfahren hat (mit Zeugen) und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht hat, hat er nur 50% seines Schadens ersetzt bekommen, die Regulierung erfolgte nach über 5 Jahren.
wie gut, dass ich bei der Bruderhilfe versichert bin
dann hoffe ich mal, das der Typ die Schuld bekommt, ich meinen Mietwagen ab dem heutigen Tag bezahlt bekomme und die Sache dann abgeschlossen ist.
Was ist, wenn ich Schuld bekomme ? Dann bleibe ich, natürlich, auf den Kosten für mein Auto hängen, werde höher gestuft UND muss den Mietwagen zahlen !!!
Ich danke euch sehr für die Antworten.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Die Polizei ist zwar keine Rechtsauskunft, Anhand der Sachlage ist die Sache aber schon eindeutig, und der Gegner mit zu zahlendem Bußgeld belastet..
Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ging von ihm aus.
Den Schaden der gegnerischen Versicherung melden, Schadensgutachten abwarten, ob die Kosten des Unfallersatzwagens in voller Höhe erstattet werden wird sich in ein paar Wochen zeigen..
Wenn es sich um einen witschaftlichen Totalschaden handelt, wird der Unfallersatzwagen für eine Dauer von max. 14 Tagen von der gegnerischen Versicherung bezahlt..
Hier werden Sachen verbreitet.
Jetzt mal unabhängig von der Versicherung. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist quatsch. Hier liegt ein Fahrstreifenwechsel vor, durch den ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kostet 35 Euro Verwarngeld und fertig. Passiert jeden Tag hunderte Mal. Sowohl auf der BAB als auch in der Stadt.
Das was du meinst ist ein Straftatbestand und wird nicht mit einem Verwarngeld abgetan.
Also bitte nichht verwechseln, da zwei völlig verschiedene Sachen.
Gruß
Eins sollst Du wissen, der Unfallgegner ist bei der beschisssensten Vers. versichert.
Du hast ohne Deckungszusage die Werkstatt beauftragt, das ist immer risikohaft!
Zitat:
Original geschrieben von Sammens
Du hast ohne Deckungszusage die Werkstatt beauftragt, das ist immer risikohaft!
Eben. Der Unfallgegner könnte es z.B. so gesehen haben:
Zitat:
Fiktive Aussage des Unfallgegners
Gestern Abend auf der Autobahn, Regen, viel Verkehr, ich auf der linken Spur mit 80kmh ( wie gut, dass es nicht schneller ging ! ) Der Autofahrer hinter mir hat mich anscheinend nicht gesehen oder die Entfernung falsch eingeschätzt, jedenfalls schloss er immer näher auf mich auf und machte keine Anstalten zu bremsen. Ich konnte nicht auf die rechte Spur ausweichen wegen der hohen Verkehrsdichte. Also ist er mir reingerauscht, dadurch hat er sich gedreht und ist in die Leitplanke auf der linken Spur. Von dort kam er auch nicht weg. War ein scheiß Gefühl, aber Gott sei Dank ist mir nichts weiter passiert. Polizei kam, Verkehr kurzfristig gesperrt, damit man ihn und sein Auto bergen konnte. Ich hatte etwa 500m rechts auf dem Standstreifen gehalten und auch den Unfall gemeldet. Dort wurde der andere Typ (ich nenn ihn jetzt mal so) auch hin gebracht, die Personalien aufgenommen und jetzt der Hammer: Ich musste Strafe zahlen, weil ich angeblich eine Verkehrswiedrigkeit beging, indem ich die Fahrspur unachtsam gewechselt habe und es dadurch zu einem Unfall kam.
Das mit dem Strafzettel hab ich in dem ersten Schockmoment garnicht richtig kapiert. Erst heute ist mir so richtig bewusst geworden, was da eigentlich passiert sein muss. Ich gehe davon aus, dass der Typ mit der Polizei gesprochen haben muss und denen erzählt hat ich hätte die Fahrspur gewechselt um seine Unaufmerksamkeit zu vertuschen.
Ich habe heute sofort meinen Rechtsanwalt mit ins Boot geholt und sowohl seine als auch meine Versicherung über den wahren Sachverhalt informiert.
Böse Menschen gibt es überall...
Aber nun nochmal zum Mietwagen:
Deine Versicherung hat dir also gesagt, du sollst den Wagen in die Werkstatt bringen und deine Versicherung hat dir auch einen Mietwagen organisiert?
Ohne das der Unfall vorher der gegnerischen Versicherung überhaupt von dir gemeldet wurde?
Ich vermute mal stark, dass das auf jeden Fall noch Probleme geben wird. Bei der Schuldfrage kann hinterher alles mögliche rauskommen. Mit ein wenig Pech beim Schadensbild (hatte dein Unfallgegner schon komplett die Fahrspur gewechsel?) und ein wenig Ideenreichtum deines Unfallgegners (s.o.) bleibst du hinterher auf allen Kosten sitzen und zahlst seine Schäden auch noch.
Eigentlich sollte man den Sachbearbeiter deiner Versicherung verklagen, weil er dir solche Ratschläge gibt und allein aufgrund der Einzelasussage seines eigenen Kunden sofort die Schuldfrage klärt.
Ich wünsch dir zumindest viel Glück, dass am Ende alles gut ausgeht (auch wenn ich da große Bedenken habe).
Ohje....das gibt schlaflose Nächte
Also meine "Versicherungstante" hat gesagt, dass ich mein Auto in die Werkstatt bringen soll, aber nur, um einen Kostenvornschlag zu machen. Nicht, um das Auto zu reparieren.
Das heißt also, ich rufe gleich morgen bei der HUK ( dem Typen seiner Versicherung ) an und melde den Unfall. Und dann ? Was sage ich denen ? Gott sei Dank habe ich eine Verkehrsrechtschutz, vielleicht ist das ja ganz hilfreich.
Es tut mir leid, dass ich so viele dämliche Fragen habe, aber ich hatte noch nie solch einen Unfall. Falls ich Schuld bekomme, zahlt meine Teilkasko irgendetwas ?
Außerdem rufe ich morgen meinen "persönlichen Berater" an....der wird mir hoffentlich mal ein paar ordentliche Aussagen machen.
Und das mit dem Mietwagen, das verunsichert mich schon !!!
Ich gehe davon aus, das mein Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden hat, die Vorderachse ist total krumm. Also ein neues Auto muss ich mir so oder so kaufen. Dann kann ich also nur hoffen, dass ich am Ende Geld von der Gegenversicherung bekomme.
Was ist mit Schmerzensgeld ? Ich habe das Übliche, Schleudertrauma und Gehirnerschütterung, war abends gleich im Krankenhaus.
Vielen Dank euch allen.
Zitat:
Original geschrieben von Gluecksbaerchen
Das heißt also, ich rufe gleich morgen bei der HUK ( dem Typen seiner Versicherung ) an und melde den Unfall. Und dann ? Was sage ich denen ?
Du meldest lediglich den Unfall. Daraufhin wird man dir einen Fragebogen zum Unfallhergang zusenden, den du dann in Ruhe (und ggf. mit Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht) ausfüllen und an die Versicherung zurücksenden kannst.
Damit du wieder besser schlafen kannst kannst du ja auch einen Anwalt damit beauftragen deine Sachen zu regeln. Möglicherweise wäre das sogar die klügere Möglichkeit, weil ich hier ein sehr ungutes Gefühl bezüglich deiner Fragen habe wie man mit der gegenerischen Versicherung kommunizieren soll.
Du musst auch keinen Mietwagen nehmen wenn du kein Auto brauchst,benötigst du dennoch eins und du hast schuldhaft den Unfall verursacht so sind das natürlich Kosten die du zu zahlen hast.
Stelle doch mal ein paar Bilder von deinem Auto ein.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Die Polizei ist zwar keine Rechtsauskunft, Anhand der Sachlage ist die Sache aber schon eindeutig, und der Gegner mit zu zahlendem Bußgeld belastet..
Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ging von ihm aus.
Den Schaden der gegnerischen Versicherung melden, Schadensgutachten abwarten, ob die Kosten des Unfallersatzwagens in voller Höhe erstattet werden wird sich in ein paar Wochen zeigen..
Wenn es sich um einen witschaftlichen Totalschaden handelt, wird der Unfallersatzwagen für eine Dauer von max. 14 Tagen von der gegnerischen Versicherung bezahlt..
Hier werden Sachen verbreitet.
Jetzt mal unabhängig von der Versicherung. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist quatsch. Hier liegt ein Fahrstreifenwechsel vor, durch den ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kostet 35 Euro Verwarngeld und fertig. Passiert jeden Tag hunderte Mal. Sowohl auf der BAB als auch in der Stadt.
Das was du meinst ist ein Straftatbestand und wird nicht mit einem Verwarngeld abgetan.
Also bitte nichht verwechseln, da zwei völlig verschiedene Sachen.
Gruß
Kann auch 135 Euro incl. Gebühren kosten und 3 Punkte in Flensburg einbringen, das liegt im Ermessen des Beamten, ob er es bei einer Verwarnung belässt oder ein Bußgeldverfahren einleitet.
Vergiss mal endlich deine Versicherung. Die hat sofern du wirklich keine Schuld hast nichts mit de Sache zu tun. Du hast sie informiert, dass du einen Unfall hattest und gut.
Du rufst morgen bei der HUK an und meldest den Unfall. Fragen zu persönlichen Daten beantwortest du Wahrheitsgemäß. Fragen zum Unfall bzw. dessen Hergang beantwortest du nicht.
Du triffst auch erstmal keine Absprachen über das weitere Vorgehen und lässt dir keinen Gutachter oder Werkstatttermin aufschwatzen.
Danach solltest du deine Rechtsschutz anrufen und dir eine Deckungszusage holen, dass sie die Anwaltskosten übernimmt falls du am Ende doch eine Schuld zugesprochen bekommst und die HUK deinen Anwalt nicht voll zahlt.
Danach zum Anwalt und den Sachverhalt wahrheitsgemäß und emotionslos klären. Sprich auch die Mietwagenproblematik an.
Im Falle des Falles den Wagen schnellstmöglich wieder zurückgeben um die Kosten niedrig zu halten.
Alles weitere sagt dir dein Anwalt. Alles was du alleine oder auf Anraten in diversen Foren unternimmst ist definitiv das Falsche.