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Auf dem Weg zum Youngtimer

Themenstarteram 23. August 2004 um 8:36

Hallo zusammen :)!

Ich bin ein 23-jaehriger Student ("also nicht sehr erfahren" nehme ich euch vorweg :D- schon gar nicht, was Oldtimer angeht :)) und wuerde gerne meinen 89er Honda Prelude erhalten.

Ist zwar noch ein Weilchen hin, aber solang wollt ich mich mal schlau machen.

Bedank mich vornerein fuer jede Hilfe.

 

Zitat:

Chevycoupe

Während die roten Nummern beschränkt sind auf Probe- Werkstatt- Überführungs- und Wartungsfahrten, sowie Fahrten von und zu Treffen., gibt es bei H-Kennzeichen meist von Versichererseite eine "Kilometer pro Jahr Begrenzung."

Hierbei interessieren mich zwei Dinge:

Darf man einen 07er Youngtimer einmal in ein oder zwei Wochen eine laengere Strecke bewegen, damit er nicht "verschimmelt"? Man kann den Wagen doch nicht 10 Jahre stehen lassen. Soviel zu reparieren, warten und probefahren gibts doch da nicht.

Gibt es vom Gesetz her Beschraenkungen fuer das H-Kennzeichen (Fahrleistung, Verwendungszweck) wie beim 07er Kennzeichen?

 

Jetzt bitte sachlich bleiben: :)

Mein Wagen ist nicht tiefergelegt und hat die urspruengliche Abgasanlage, aber breitere Reifen, Alufelgen und nen Heckspoiler.

Ich weiss allerdings nicht von wann das alles ist, sieht aber schon sehr alt aus.

Wuerde so etwas in den Bereich "Aenderungen von vor 20 Jahren" fallen, wenn der Wagen als 30-jaehriger dann ein H bekommen soll (jetzt ist er 15 Jahre alt)?

Oder muss das bis dahin in Orginalzustand gebracht werden?

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13 Antworten

Moin,

Lies dir mal den Link in meiner Sig zu der Zulassung durch.

Einige Fragen sollten dann schon geklärt sein.

Sofern deine Spoiler zeitgenössisches Zubehör sind, dann iss das auch später in Bezug auf ein H-Kennzeichen in Ordnung. Besorg dir Prospekte oder sonstiges Material vom Hersteller, das dir bescheinigt wann das Zeugs produziert wurde und du wirst NIEMALS Probleme damit bekommen. Sofern sich der Passus im Gesetz nicht ändert, logisch ;) (Irgendwo an dem Zeugs müßte ne KBA Nr. sein, oder dieselbige steht im Brief als Eintragung mitdrin, darüber müßte über das KBA der Hersteller herauszufinden sein, ggf. bekommst du von denen auch ein Gutachten, aus dem hervorgeht, wann das Zeug zugelassen wurde)

Nein, bei einer 07 sind KEINE Fahrten erlaubt, die man zum Spaß macht. Ausschließlich Erhaltungs-, Wartungs- und Einstellfahrten sind erlaubt. Da dein Fahrzeug einen Kat hat, lohnt sich die 07er Zulassung glaub Ich eh nicht für dich. Im Zweifel rüste die Abgasreinigung (sofern möglich) lieber auf oder greife zur Saisonzulassung.

MFG Kester

P.S. Nur Mut, dein Auto muss nur dir gefallen. Alles andere iss egal, solange es rechtlich in Ordnung ist.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

...

P.S. Nur Mut, dein Auto muss nur dir gefallen. Alles andere iss egal, solange es rechtlich in Ordnung ist.

Na ja, Kester, so schlimm sieht doch so ein Prelude nun auch wieder nicht aus. ;) :)

Themenstarteram 23. August 2004 um 9:21

Hi Rotherbach!

Fahrten zum Spass waren damit nicht gemeint.

Ich weiss, dass sich viele 07er Besitzer ueber die Missachtung der Regelung durch einige "zum Spass Fahrer" und verrottenden Studentenautos unter 07er Zulassung aufregen. Und auch zurecht.

War doch auch mal im Gespraech, das Kennzeichen deswegen wieder abzuschaffen, wie ich das mitbekommen habe...

Wenn man aber kein Geld hat, mehrere Autos normal zuzulassen und auch kein Grundstueck/ Parkplatz, wo man es unabgemeldet stehen lassen kann, muss es ja doch auf die Strasse.

Und faellt es nicht unter "Erhaltungs-, Wartungs- und Einstellfahrten", wenn man das Auto ein paar mal im Monat bewegt?

Ich kenn einen 07er, einen Opel Admiral, der war wohl in zu schlechtem Zustand, um ein H zu bekommen. Der stand ewig am selben Fleck und verrottete vor sich hin. Irgendwann waren die Reifen platt und noch spaeter mal war er dann weg. So ist doch auch nicht richtig.

Zitat:

--------------------------------------------------------------------------------

Original geschrieben von Rotherbach

...

P.S. Nur Mut, dein Auto muss nur dir gefallen. Alles andere iss egal, solange es rechtlich in Ordnung ist.

--------------------------------------------------------------------------------

War wohl etwas langsam....

Ueber Geschmack laesst sich gluecklicherweise streiten. Sonst haetten wir draussen nur Einheitswagen und auf jeder Oldtimerschau nur 300SL er rumstehen. :)

Moin,

Tja ... Das ist ein weitläufiges Feld ... WAS ist eine Erhaltungsfahrt was nicht, gell ? Ich wette mit dir, da könnten ganze Gerichte Jahrelang mit beschäftigt werden.

Das Problem : Sowas ist ziemlich mangelhaft geregelt und jeder sieht es anders.

Das mit dem Mut bezog sich auf die Spoiler ... Nich auf das Auto generell.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

...

Das mit dem Mut bezog sich auf die Spoiler ... Nich auf das Auto generell.

MFG Kester

Rückzieher?! ;):p

*g*

Kennst Du das EINZIGE Schild auf Deutschlands Autobahnen, das es einem erlaubt sofort den Wagen zu wenden und gegen den Verkehr zurück zu fahren ?

:D

MFG Kester

P.S. : Richtig ... "Herzlich Willkommen im Saarland"

:D :D :D

*just kidding* ;)

Kester, Kester... bist du doof. ;):)

*grins*

Neee ... Du doch auch nich *g*

MFG Kester

am 23. August 2004 um 14:32

Mit rotem Kennzeichen auf dem Gehweg parken is auch nicht. Da wird dir keine Versicherung Deckung geben. Bei meinem H-Oldi musste ich angeben, dass der Wagen in einer Garage steht.

07 würde ich nie machen, zu viele Einschränkungen.

Gruß

Bewood

Themenstarteram 23. August 2004 um 19:46

Zitat:

----------------------------------------------------------------------

Original geschrieben von Rotherbach

Auch das H-Kennzeichen entspricht in seiner rechtlichen Tragweite einer normalen Zulassung zum Strassenverkehr.

----------------------------------------------------------------------

Um nochmal auf meine urspruengliche Frage zurueckzukommen:

Hab ich es richtig verstanden, dass es fuer das H-Kennzeichen keine Einschraenkung bezueglich Fahrleistung und Verwendungszweck o.ä. vom Gesetz her gibt?

am 23. August 2004 um 21:21

Stark abhängig von deiner versicherung.

Die Zulassung ist ja staatlich. Mit H wird dir eine steuerbegünstigte Möglichkeit der Zulassung geboten die aber sonst keine Einschränkungen hat soweit ich weiß. Auch Fahrten ins AUsland sind ohne weiteres möglich. Jedoch empfiehlt sich hier die mehrsprachige Broschüre der Zulassungsstellen oder Versicherungen. Die ausländischen Polis reagieren manchmal komisch auf die seltsamen deutschen Schilder.

Wie das mit der km Begrenzung oder sonstigen Fahrten aussieht mußt du mit deiner Versicherung abklären.

Denn nur weil der Staat den Wagen als Oldie anerkennt tut das die Versicherung noch lange nicht. Da gibts die wüstesten Regelungen. Z.B.

Es darf nur noch unter tausend Exemplare geben

Wagen muß vor 1960 sein

zeitwert muß mindestens so hoch sein wie zur Zeit der Erstzulassung

usw.

Das kann sich jede Versicherung so zurechtlegen wie sie will.

Da ich Bestandskunde bei meiner bin, habe ich da mal nachgefragt. Die haben das mit dem Zeitwert. Da gibts aber keine Probleme wenn man Bestandskunde ist. ALso Neukunde wäre es da problematischer, sagte mein Vertreter

Eisenschwein

Moin,

Grundsätzlich hast Du seitens des Gesetzgebers KEINE Beschränkungen in der Nutzung eines Fahrzeuges mit einem H-Kennzeichen.

Die Versicherer kalkulieren die Prämien aber bei Oldies zum Teil sehr knapp. Um dort wirklich GUTE Angebote zu bekommen muss man seitens der Versicherer mit einigen Punkten leben. Da wird oftmals die Jahresfahrleistung festgesetzt und andere Punkte. Ein Fahrzeug mit einem H versichert generell jede Versicherung. Meist auch mit einem zusätzlichen Rabatt verbunden. Nur ist die Versicherung unter diesen Bedingungen nicht zwangsläufig BILLIG.

Die wirklich guten Angebote haben immer das ein oder andere Häckchen und DA sind die Versicherer teilweise SEHR kreativ.

MFG Kester

Ja,

die Zulassungsmöglichkeiten sind ein weites Feld.

Ist jemand richtig ehrlich- ja dann ist der Einsatz der 07 Nummer für den Normalverbraucher sehr beschränkt.

Nicht falsch verstehen, ich bin auch kein Freund der Typen die irgentwelche Monsterumbauten oder verkehrsunsicheren Autos mit der 07 bewegen und dann noch fröhlich vor dem Baumarkt parken und Fliesen einladen.

Da kann man dann den Herren in Grün argumentativ bestimmt nicht mehr viel entgegenhalten.

Aber wenn einer mal alle paar Monate etwas herumfährt um das Fahrzeug nicht zum Stehzeug werden zu lassen?

Mann könnte ja im tiefsten inneren mit einem Verkauf des PKW schwanger gehen, vielleicht hat man auch schon Schilder im Fenster.

Das währe eine Fahrt zur Steigerung des Kaufinteresses.

Und wenn dann tatsächlich ein gutes Angebot kommt, wer weiss.

Vielleicht röchelt aber auch nur der Vergaser? Einstellen tut not.

Ja, wer gut rechnet fährt aber auch mit der normalen Zulassung nicht schlecht wenn den Wagen mit Saisonkennzeichen bewegt oder über den Winter abmeldet wird. Miene Erfahrung, seit es die Saisonkennzeichen gibt bin ich mit vorübergehender Stillegung und Wiederinbetirebnahme in Bonn zügig fertig.

Der Wagen kann dann in der Zulassungszeit ohne Anflug eines schlechten Gewissens genutzt werden.

Ja und die H-Nummer- erhlich tolle Sache.

Wenn man die Voraussetzungen sowohl der Behörde (finde ich noch zahm) als auch der Versicherung (teilweise schon anspruchsvoller wie vor beschrieben) erfüllt.

Die H-Nummer ist auch nicht an Auflagen bezüglich der Behörde in Punkto Nutzung des Fahrzeugs gebunden.

Und 30 Jahre Alter, naja wenn ich überdenke was alles vor 1974 und älter gebaut wurde.

Da fällt mir für jeden Geschmack was ein.

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