- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- Audi/Volkswagen Variocredit Erfahrungen?
Audi/Volkswagen Variocredit Erfahrungen?
Hallo Allerseits,
durch einen Unfall ist leider eines unserer Fahrzeuge ein Totalschaden. Dafür bräuchten wir einigermaßen zügig Ersatz. Deshalb hat uns der freundliche Audi Händler ein Angebot für einen A6 Vorführwagen berechnet. Da das Audi Leasing für "Gebrauchtfahrzeuge" nicht so prickelnd war, hat er ein Angebot über den sog. VarioCredit erstellt.
https://www.audibank.de/.../auf_einen_blick.html
Das Angebot, dass uns erstellt wurde, ist sehr "leasingähnlich" aufgebaut. Es beinhaltet keine Anzahlung, niedrige Raten und dafür eine - meiner Meinung nach - zu hohe Schlussrate. Sprich: Ich persönlich würde nicht davon ausgehen, dass der veranschlagte Preis in drei Jahren am Markt zu realisieren ist.
Nun bietet der Variocredit ja das verbriefte Rückgaberecht. Der Händler ist also verpflichtet, das Fahrzeug nach der festgelegten Laufzeit zurückzunehmen und die Schlussrate bei der Bank abzulösen. Demnach kann mir die Schlussrate - im Gegensatz zu einer normalen Drei Wege Finanzierung - relativ egal sein.
Das einzige Problem, dass ich momentan sehe, ist das der Händler pleite geht und ich nur ihm gegenüber ein verbrieftes Rückgaberecht habe.
Hat jemand Erfahrungen mit der Fahrzeugrückgabe im Rahmen des Vario Credites gemacht? Ist die ähnlich unkompliziert, wie beim Leasing? Oder seht ihr andere Fallstricke?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wieso hast du denn dann eigentlich das Thema hier eröffnet ,wenn du sowieso über alles bescheid weißt?
Ich gestatte mir, mich in die Diskussion einzumischen.
Der TE hat danach gefragt, ob jemand konkrete Erfahrungen mit der Fahrzeugrückgabe und mit dem VarioCredit gemacht hat. Die selbe Frage hat er Dir, werter Pepperduster, ebenfalls gestellt ohne dass Du auf diese Frage geantwortet hättest.
Deine Meinungen und Ansichten kenne ich ja mittlerweile. Aber mir scheint, dass sich in diesem Forum auch sonst viele Leute äußern, die selbst gar keine persönlichen Erfahrungen mit der Rückgabe bei Leasing oder verbrieftem Rückgaberecht beim VarioCredit haben, sich dafür um so mehr mit populistischem Halbwissen zu Wort melden.
Und wenn Du eine Behauptung in den Raum stellst (Rücknahmepreis würde nur bei erneutem Fahrzeugkauf gelten) und der TE erkundigt sich daraufhin beim verkaufenden Audi-Händler direkt (was ich für sehr vernünftig halte) und widerlegt damit Deine Behauptung, ist dieser in Deinen Augen auf einmal ein Besserwisser ... seltsame Ansichten ...
Gruß
Der Chaosmanager
Ähnliche Themen
72 Antworten
Wieso fragt man in einem Forum wenn man eh meint, man würde alles besser wissen
Ob es dir schmeckt oder nicht, am Ende wird ein Zustandsbericht seitens des Händlers erstellt und dies mit Sicherheit nach diesen (oder sehr ähnlichen) Regeln hier:
https://www.vw-leasing-fleet.de/.../beulenkatalog.Par.0001.File.pdf
http://www.sixt-leasing.de/fileadmin/sys/websites/Schadenkatalog.pdf
Erst dann stellt sich heraus, ob deine Form der Finanzierung ein Schnapp war oder eben nicht, Punkt Schluss Aus Ende...
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Wieso fragt man in einem Forum wenn man eh meint, man würde alles besser wissen
Weil es ein DISKUSSIONSFORUM ist?
Nur weil Du antwortest, heisst das ja nicht, dass ich das kommentarlos als alleinige Wahrheit zur Kenntnis nehme. Für GUTE Argumente und TASTÄCHLICHE Erfahrungen bin ich aber jederzeit offen
Zitat:
Ob es dir schmeckt oder nicht, am Ende wird ein Zustandsbericht seitens des Händlers erstellt
Das ist schlicht falsch. Ich habe hier ja nicht grundlos nach KONKRETEN Erfahrungen mit dem VarioCredit gefragt, die hier anscheinend die wenigsten haben. Du ja offensichtlich auch nicht, oder?
Wie eine Leasingrückgabe beim Händler aussieht weiß ich selbst zur genüge - das habe ich bereits etliche Male durch. Offensichtlich im Gegensatz zu einigen anderen hier. Ich wiederhole mich da: Egal, ob es nun Audi/BMW oder Mercedes ist - bei allen großen Herstellern wird die Rückgabe mittlerweile durch "unabhängige" Dienstleister wie Dekra oder TÜV geregelt. Das ist im Interesse beider Seiten.
Die Theorie, dass hier der Händler mal schnell ein paar Tausender einstreichen kann, ist schlicht hahnebüchen. Ich kann sie aus der Praxis auch nicht bestätigen.
Wieso hast du denn dann eigentlich das Thema hier eröffnet ,wenn du sowieso über alles bescheid weißt?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wieso hast du denn dann eigentlich das Thema hier eröffnet ,wenn du sowieso über alles bescheid weißt?
Ich gestatte mir, mich in die Diskussion einzumischen.
Der TE hat danach gefragt, ob jemand konkrete Erfahrungen mit der Fahrzeugrückgabe und mit dem VarioCredit gemacht hat. Die selbe Frage hat er Dir, werter Pepperduster, ebenfalls gestellt ohne dass Du auf diese Frage geantwortet hättest.
Deine Meinungen und Ansichten kenne ich ja mittlerweile. Aber mir scheint, dass sich in diesem Forum auch sonst viele Leute äußern, die selbst gar keine persönlichen Erfahrungen mit der Rückgabe bei Leasing oder verbrieftem Rückgaberecht beim VarioCredit haben, sich dafür um so mehr mit populistischem Halbwissen zu Wort melden.
Und wenn Du eine Behauptung in den Raum stellst (Rücknahmepreis würde nur bei erneutem Fahrzeugkauf gelten) und der TE erkundigt sich daraufhin beim verkaufenden Audi-Händler direkt (was ich für sehr vernünftig halte) und widerlegt damit Deine Behauptung, ist dieser in Deinen Augen auf einmal ein Besserwisser ... seltsame Ansichten ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wieso hast du denn dann eigentlich das Thema hier eröffnet ,wenn du sowieso über alles bescheid weißt?
Ich gestatte mir, mich in die Diskussion einzumischen.
Und wenn Du eine Behauptung in den Raum stellst (Rücknahmepreis würde nur bei erneutem Fahrzeugkauf gelten) und der
Gruß
Der Chaosmanager
Nee mein lieber das habe ich so nicht geschrieben, ich habe hier lediglich verdeutlichen wollen das ein verbrieftes Rückgaberecht kein garantierter Rücknahmepreis ist, weil sonst ein unkundiger das liest und denkt das man ein Schrottauto abgeben kann ohne dafür zahlen zu müssen, weil es ja verbrieft wurde.
Glaube mir es gibt so naive Leute die das so sehen.
Wie du selbst aus deinen beruflichen Leasingvertägen weißt wird bei Neuabschluß eines Leasingvertrages die eine oder andere Macke großzügig hinweggesehen, weil ein Anschlußvertrag getätigt wird. Das habe ich geschrieben und nichts anderes.
Sorry das ich mich hier nicht weiter geäußert habe, habe auch noch anderes zu tun als Fragen zu beantworten, aber Anschuldigungen das ich hier falsche Behauptungen aufstelle weise ich scharf zurück.
p.s. kennst du nicht meine Einstellung zu Krediten? spätestens hier wäre die Frage des TE dir beantwortet worden
Hallo TE,
habe z.Z einen Q5 über Vario-Credit teilfinanziert, Ablauf genau wie beim Leasing: Auto nach Ablauf dem Händler auf den Hof stellen (falls man die Karre nicht selber übernehmen möchte), Abrechnung Mehr/Minder-km zu den festgelegten Konditionen, Schäden/Abnutzung über das normale Maß hinaus mit dem Händler verhandeln. Der Q5 ist mein dritter (1x BMW, 1x DB) finanzierter Wagen, ich hatte nie Probleme oder Nachzahlungen bei der Rückgabe. Einziger Wermutstropfen ist die angesprochene Insolvenz des Händlers, das kann dann wirklich ein Problem sein.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wie du selbst aus deinen beruflichen Leasingvertägen weißt wird bei Neuabschluß eines Leasingvertrages die eine oder andere Macke großzügig hinweggesehen, weil ein Anschlußvertrag getätigt wird. Das habe ich geschrieben und nichts anderes.
Auch wenn ich mich zum x-ten Mal wiederhole:
Ich habe meine Erfahrungen mit Privatleasing-Verträgen gemacht. Auch mein jetziger BMW ist privat geleast (das hatte ich Dir aber schon mehrfach geschrieben - ich weiß also nicht, weshalb Du bei mir immer von "beruflichen Leasingverträgen" sprichst). Ich bin Angestellter und habe keine eigene Firma.
Des weiteren habe ich auch schon mehrfach geschrieben, dass ich nicht in jedem Fall einen Anschlussvertrag getätigt habe. Bezüglich der Rückgabe bei BMW habe ich da keine Unterschiede in der Behandlung festgestellt. Ich kann auch nicht nachvollziehen, weshalb immer wieder unterstellt wird, dass es mehr oder weniger grundsätzlich Probleme bei der Rückgabe von Leasingautos geben soll, insbesondere wenn kein Anschlussvertrag getätigt wurde.
Aber das passt ins Bild: Einfach die Antworten, die ein User mal gegeben hat, negieren, und immer wieder aufs Neue behaupten, Chaosmanager least ja geschäftlich, obwohl er dies nicht tut usw.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
p.s. kennst du nicht meine Einstellung zu Krediten? spätestens hier wäre die Frage des TE dir beantwortet worden
... ich kenne auch Deine Angewohnheit, Beiträge nachträglich zu editieren (wie in diesem Fall).
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wie du selbst aus deinen beruflichen Leasingvertägen weißt wird bei Neuabschluß eines Leasingvertrages die eine oder andere Macke großzügig hinweggesehen, weil ein Anschlußvertrag getätigt wird. Das habe ich geschrieben und nichts anderes.
Auch wenn ich mich zum x-ten Mal wiederhole:
Ich habe meine Erfahrungen mit Privatleasing-Verträgen gemacht. Auch mein jetziger BMW ist privat geleast
Ok.... privat geleast geschäftlich genutzt über die km Abrechnung des AG vergütet ( besser so ?) Eigentlich ist das für mich aber ein beruflich ein genutztes Fahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
p.s. kennst du nicht meine Einstellung zu Krediten? spätestens hier wäre die Frage des TE dir beantwortet worden
... ich kenne auch Deine Angewohnheit, Beiträge nachträglich zu editieren (wie in diesem Fall).
Gruß
Der Chaosmanager
Eine mir selbst sehr unangeneme Eigenschaft, das passiert aber nur wenn ich mehrere Beiträge zur selben Zeit schreibe und mir dann noch was zum Beitrag A einfällt während ich am Beitrag D schreibe
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ja möglicherweise hast du meinen Beitrag nicht verstanden, das ein verbrieftes Rückgaberecht kein garantierter Rücknehmepreis ist sondern der Kunde falls ein Neukauf ( siehe unten weiter) nicht infrage kommt die Differenz zum Minusgeschäft blecht , aber dann kann man doch gleich ein Fahrzeug leasen wenn der Sinn darin besteht das Fahrzeug nach der Nutzung wieder abzugeben, welchen Sinn soll denn dann eine Ballonfinanzierung machen wenn am Ende der Laufzeit Geld und Auto weg sind?
Das verbriefte Rückgaberecht beinhaltet auch einen festen Rücknahmepreis
Wenn Laufleistung und Zustand passen ist dieser garantiert,egal was du hier schreibst
Wenn das Fahrzeug bar bezahlt wird und nach 4 Jahren zurückgegeben wird ist auch Geld weg,oder bekommst du den Neupreis erstattet
Genauso gibt es bei Inzahlunggabe Abzug wenn der Zustand des Fahrzeuges nicht in Ordnung ist
Theoretisch ist es der Betrag der aufgelaufenen Zinsen der verloren geht
Mich würde jetzt mal interessieren wieviel Fahrzeuge du nach Ablauf Leasing oder 3-Wege Finanzierung schon zurückgegeben hast ?
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ja möglicherweise hast du meinen Beitrag nicht verstanden, das ein verbrieftes Rückgaberecht kein garantierter Rücknehmepreis ist sondern der Kunde falls ein Neukauf ( siehe unten weiter) nicht infrage kommt die Differenz zum Minusgeschäft blecht , aber dann kann man doch gleich ein Fahrzeug leasen wenn der Sinn darin besteht das Fahrzeug nach der Nutzung wieder abzugeben, welchen Sinn soll denn dann eine Ballonfinanzierung machen wenn am Ende der Laufzeit Geld und Auto weg sind?
Das verbriefte Rückgaberecht beinhaltet auch einen festen Rücknahmepreis
Wenn Laufleistung und Zustand passen ist dieser garantiert,egal was du hier schreibst
Genau das wenn habe ich schon oben dick angemakert, irgendwie versteht ihr nicht das was ich meine.
Wenn ich das Auto nach 3 Jahren in diesem Zustand ( siehe Bild) zurückgebe,bekomme ich diesen fest verbrieften Rücknahepreis ja oder nicht?
Bild
www.piadettmer.de/uploaded_images/audi1-750907.gif
Keins zurückgegeben eins behalten,weil es sonst keinen Sinn macht. Seit dem zahle ich meine Autos bar
Ja ,sicher bekommst man dann den garantierten Rücknahmepreis,nur die kleine Beule wird abgezogen
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ok.... privat geleast geschäftlich genutzt über die km Abrechnung des AG vergütet ( besser so ?) Eigentlich ist das für mich aber ein beruflich ein genutztes Fahrzeug.
Dein Beitrag ließ bei unbedarften Lesern durchaus den Schluss zu, dass zwischen Geschäftsleasing und Privatleasing Unterschiede bei den Rückgabemodalitäten existieren könnten.
Deshalb insistierte ich so vehement, dass es bei mir um Privatleasing geht (dabei ist es dann unerheblich, wie das Fahrzeug genutzt wird - es geht um die Vertragsform).
Gruß
Der Chaosmanager
@Pepperduster
...es bringt nix, der TE will oder kann es nicht verstehen...
Er glaubt wohl ernsthaft, dass kleine grüne Kobolde (nein, nicht die Dekra ) die Kriterien für die Rücknahme ins Leben gerufen haben oder gar festlegen...
http://www.frag-einen-anwalt.de/...eftes-Rueckgaberecht-__f169440.html
Der Karren durchläuft den selben Rückgabe/Rücknahmeprozess wie ein Leasingwagen mit allem was dazugehört, auch hier hat keine Dekra/Tüv & Co. die Kriterien aufgestellt sondern der Leasinggeber (Bank) als Eigentümer des Wagens...
...wer aber hier (TE) wohl die Weisheit mit Löffeln gefressen und eh alles besser weiss brauch in meinen Augen nicht fragen und ja, ich habe bereits 2 verbriefte Rückgaben im VAG Konzern hinter mir sowie vier Leasingrückgaben (VW/Seat/BMW)...
Bin hier ab jetzt raus denn helfen kann dem TE wohl keiner der im nicht nach dem Munde spricht...