Audi Umweltprämie Plus Bedingungen
Hallo,
kennt jemand die genauen Bedingungen für die "Audi Umweltprämie Plus"?
Mich interessiert nämlich folgendes:
Muss das Altfahrzeug zum Zeitpunkt der Verschrottung 9 Jahre alt sein oder
muss die EZ vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben?
Hintergrund ist, dass mein jetziges Auto erst Ende März 9 Jahre alt sein wird.
Lt. BAFA hätte ich für mein jetziges Auto Anspruch auf die staatliche Prämie, wenn ich es
bspw im April 2009 verschrotten lasse.
Ich weiß aber nicht ob das auch für die Audi Umweltprämie Plus gilt. Habe nämlich schon
verschiedene und widersprüchliche Infos gelesen.
Hier steht z.B.:
"Ergänzend zur staatlichen Umweltprämie erhalten Sie von uns beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagens die Audi Umweltprämie plus von bis zu 2.500 Euro."
Allerdings steht hier:
"Die Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro erhält einmalig, wer zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 einen Neu- oder Jahreswagen kauft, der mindestens die Euro 4-Abgasnorm erfüllt und gleichzeitig ein Altauto, dessen Erstzulassung vor dem 14.01.2000 stattgefunden hat und mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen sein muss, stilllegt und verschrottet."
Was ist nun richtig??
63 Antworten
dann meld dich halt entsprechend um- kostst ja nix oder nur wenig und für 2500€ kannst du bestimmt nen monat oder so damit warten!? 😉
Zitat aus den BAFA-FAQ:
"Ich möchte ein Altfahrzeug verschrotten lassen und ein Neufahrzeug auf mich zulassen. Der Erwerb des Neufahrzeugs erfolgt allerdings durch eine andere Person (z.B. Familienangehörigen). Ist dies nach der Richtlinie möglich?"
Ja, auch der Erwerb durch eine andere Person ist möglich. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das neu erworbene und in Rechnung ausgewiesene Fahrzeug identisch ist mit dem von Ihnen zugelassenen Neufahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von MIBEL
Ich habe heute von meinem Audihändler die Aussage erhalten, daß definitiv eine "Namens- und Adressidentität" von Besteller, Halter des Altfahrzeuges und Halter des Neufahrzeuges vorliegen muß. Mein Altfahrzeug ist am 2.Wohnsitz zugelassen - das Neufahrzeug muß ich nach neusten Bestimmungen am 1.Wohnsitz zulassen. Damit ist keine Adressidentität zwischen Fahrzeugschein alt und Fahrzeugschein neu gegeben und die Audiumweltprämie Plus wird somit nicht !!!! gewährt. Das bedeutet, daß auch ein Umzug im Zeitraum zwischen Bestellung und Anmeldung des Neufahrzeuges zum Verfall der Audi Prämie führen könnte. Kann das sein ?????????
Gibt es da etwas neues?
Laut meinem Händler, ich habe das gleiche "Problem" und ADAC Anwaltshotline kein Problem, lediglich der Besitzer muss identisch sein. Jedoch hat Audi eine Meldebescheinigung von mir angefordert, seitdem habe ich aber nichts mehr gehört....
Gruß
Arne
Hi Arne,
ich hab' meine Unterlagen am 26.06.2009 an Audi geschickt und dabei eine Meldebescheinigung vom ersten und auch eine Meldebescheinigung vom zweiten Wohnsitz mitgeschickt um die Halteridendität nachzuweisen.
Vor einer Woche habe ich nun ohne weiteren Kommentar die 2.500,- vom Audihändler überwiesen bekommen.
Auf die Umweltprämie der BAFA warte ich aber noch, obwohl ich die Unterlagen dorthin schon am 16.6.09 abgeschickt habe. Auf telefonische Anfrage bei der Bafa vor 3 Wochen wurde mir mitgeteilt, daß es aufgrund der unterschiedlichen Halteradressen von Alt- und Neufahrzeug zu Irritationen gekommen sei und man deshalb meinen Antrag ohne jede Nachfrage bei mir aus der Bearbeitung genommen hätte. Man würde die Bearbeitung nach dem klärenden Telefonat jetzt aber wieder aufnehmen. Allerdings keine bevorzugte Bearbeitung sondern wieder ganz hinten in der Reihe anstellen. Toll !!!!!!!!