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  5. AUDI Q5/SQ5 Fahrzeugbreite mit Spiegeln 2,14 m. Fahrspur 2,10 m: nicht erlaubt!!

AUDI Q5/SQ5 Fahrzeugbreite mit Spiegeln 2,14 m. Fahrspur 2,10 m: nicht erlaubt!!

Themenstarteram 31. Mai 2022 um 10:13

Fahre seit Jahren die 2,10 m-Fahrspur in Baustellen, jetzt das erste Mal eine schriftliche Verwarnung erhalten. AUDI Q5, Bj. 2020. Verkehrsverbotszeichen 264 nicht beachtet: Gesamt-Kfz-Breite größer 2,10 m auf dieser Fahrspur nicht erlaubt. Beweismittel: mobile Digitalkamera. 40 € Verwarnungsgeld. Siehe Anlage. Freundliche Grüße an die Foren zuvor. G.

Verwarnung Nichtbeachtung VZ 264
Verwarnung Nichtbeachtung VZ 264
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56 Antworten

[Unsinn von MOTOR-TALK entfernt. Bitte die NUB/Beitragsregeln beachten!]

Zitat:

@fernQ schrieb am 31. Mai 2022 um 19:36:51 Uhr:

Von welchem GLE sprichst du, W166? Der hat offiziell 2,14 m. Der aktuelle sogar 2,16 m.

War jetzt nochmal nachmessen. Du hast recht.

2.14 m

am 31. Mai 2022 um 19:22

...richtig interessant wird das Thema bei einem Unfall, wenn sich einer mit so einem überbreiten Fahrzeug z.B. beim Überholen eines LKW den Spiegel abfährt, etc.

Vor Jahren hatte ein Kollege so einen Fall, da ist einer mit einem VW Passat auf einer auf 2,0m beschränkten Spur in der Spurverschwenkung am LKW vorbei und es kam zu einer Berührung mit ein paar Kratzern an seinem heiligen Blechle. Dieser Vogel dachte echt er würde seinen Schaden bezahlt bekommen... letztendlich hat der Kollege die Polizei für eine Unfallaufnahme hinzugerufen, die haben auf seinen Hinweis hin die Breite von dem Passat gemessen und sind auf 2,03 gekommen.

Damit war die Sache erledigt... hat den Passat-Fahrer als Unfallverursacher die übliche 35,-€ gekostet -soll wohl auch gegenüber den Polizisten recht uneinsichtig gewesen sein- und auf seinem Schaden ist er auch sitzen geblieben.

Breite ohne Aussenspiegel: 1894mm

Breite mit Aussenspiegeln: 2081mm

Yipieee, ich darf links an den LKW vorbei.

Hätte aber vermutet, dass meiner doch zu groß ist. Aber beim nachmessen merken wir Männers dann oft, dass er doch kürzer...ähm,.. schmaler ist als gedacht.

Ich sehe es jeden Tag in der Baustelle auf der A1 Höhe Raststätte Dammer Berge Richtung Dortmund.

 

Weil die Fahrspuren nun mal eng sind kommt gefühlt alle hundert Meter ein Absolutes Überholverbot Schild.

 

Scheint aber die meisten Pkw Fahrer nicht zu interessieren.

Zitat:

@Mtec schrieb am 31. Mai 2022 um 21:22:15 Uhr:

...richtig interessant wird das Thema bei einem Unfall, wenn sich einer mit so einem überbreiten Fahrzeug z.B. beim Überholen eines LKW den Spiegel abfährt, etc.

Vor Jahren hatte ein Kollege so einen Fall, da ist einer mit einem VW Passat auf einer auf 2,0m beschränkten Spur in der Spurverschwenkung am LKW vorbei und es kam zu einer Berührung mit ein paar Kratzern an seinem heiligen Blechle. Dieser Vogel dachte echt er würde seinen Schaden bezahlt bekommen... letztendlich hat der Kollege die Polizei für eine Unfallaufnahme hinzugerufen, die haben auf seinen Hinweis hin die Breite von dem Passat gemessen und sind auf 2,03 gekommen.

Damit war die Sache erledigt... hat den Passat-Fahrer als Unfallverursacher die übliche 35,-€ gekostet -soll wohl auch gegenüber den Polizisten recht uneinsichtig gewesen sein- und auf seinem Schaden ist er auch sitzen geblieben.

So sieht das aus, wenn es ums Recht geht zählt jeder cm.

Ein anderes Beispiel :

Wenn du ein halben trinkst und danach losfährst und in einen Unfall verwickelt wird, in dem der Gegner voll Schuld hat und sie dir wegen dem „Halben=0,5 Liter“ 0,0005 Promille im Blut nachweisen können, hast du die Schuld. Den Lappen nehmen sie dir nicht ab, aber du wirst in der Versicherung zurückgestuft.

Wenn es ums Recht geht, gehts manchmal um Kleinigkeiten. So ist das nun mal im deutschen Recht.

Öhem... sorry @dolofan

Darf ich sagen, dass der Zwiebelring nicht rechnen kann? 0,0005 Promille sind gleich was???

Werden überhaupt 4 Stellen nach dem Komma ermittelt?

Nö, die persönlichen Fragen lassen wir lieber.

Back to topic, please!

Windel.. es geht um die Promille nach der Zahl... 0,0005 geteilt durch 1000 sind??? Nicht nachweisbar....

Naja. das Topic wurde ja beantwortet. Man darf eben nicht immer mit ner breiten Karre dort fahren, wo es nicht erlaubt ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Damit wäre doch vieles geklärt. :)

Das ist ja eine schöne Zusammenfassung. Und bevor hier wieder falsch abgebogen wird, stelle ich mal das Schild "Sackgasse" auf.

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