Audi Q4 und der geänderte Umweltbonus
Da das Thema die Besteller doch intensiv beschäftigt, habe ich dafür einen Extra-Thread aufgemacht.
Wer ist in Deutschland betroffen, weil er einen Brutto-Fahrzeugpreis über 65000€ (inkl. Sonderausstattungen) erreicht hat und ab Januar ’23 keine Förderung erhält?
Was bietet sich an Lösungen an?
Im Anhang noch einmal die (nicht abgestimmte) Absicht der Regierung.
208 Antworten
Es gibt
hiereine detaillierte Vorstellung der Änderungen. Zum Herstelleranteil heißt es dort:
Zitat:
Bei den genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Förderung inklusive Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent davon betragen und noch hinzukommen.
Für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Gesamtverkaufspreis von 65.000€ gilt somit für die Förderung:
- 2023: 4.000€ (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie) + 2.380€ (Herstelleranteil plus Umsatzsteuer) = 6.380€
- 2024: 3.000€ (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie) + 1.785€ (Herstelleranteil plus Umsatzsteuer) = 4.785€
- 2025: 3.000€ (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie) + 1.785€ (Herstelleranteil plus Umsatzsteuer) = 4.785€
Natürlich müssen diese Änderungen noch beschlossen werden.
Zitat:
@206driver schrieb am 20. April 2022 um 08:03:21 Uhr:
Es gibt hier eine detaillierter Vorstellung der Änderungen. Zum Herstelleranteil heißt es dort:Förderung:
- 2023: 4.000€ (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie) + 2.380€ (Herstelleranteil plus Umsatzsteuer) = 6.380€
Genau auf das sollte man sich einstellen und überleben, ob es für einen selbst noch wirtschaftlich ist.
Wobei, und das ist der einzige Unterschied unserer Ansätze, dass bei Bestellung 2022 der Herstelleranteil nicht nachträglich reduziert werden kann, da er als Rabatt in der Auftragsbestätigung fester Bestandteil ist. Beim Q4 40er dann:
2023: 4.000€ (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie) + 3.5700€ (Herstelleranteil alt weil Bestellung 2022 plus Umsatzsteuer) = 7.570€
Man darf aber nicht vergessen, dass eine inflationäre Preisanpassung analog Tesla sicherlich bald auch von Audi kommt, was bei Minimum 5% weitere 2500 Euro Preiserhöhung darstellt. Das heißt in Deutschland wird ein 2023 bestellter Q4 ca. 5500 Euro teurer als ein noch 2022 ausgeliefertes Fahrzeug.
Ich meine der BLP ist maßgebend.
Zitat:
@guiseppe73 schrieb am 20. April 2022 um 08:22:43 Uhr:
Wobei, und das ist der einzige Unterschied unserer Ansätze, dass bei Bestellung 2022 der Herstelleranteil nicht nachträglich reduziert werden kann, da er als Rabatt in der Auftragsbestätigung fester Bestandteil ist.
Diese Änderungen der Förderung gelten für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2023.
Zitat:
@daveg schrieb am 20. April 2022 um 09:17:03 Uhr:
Ich meine der BLP ist maßgebend.
Ab 01.01.2023 soll der Gesamtfahrzeugpreis (GFP, brutto, inkl. Sonderausstattung) maßgeblich sein.
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Beziehen sich die 65.000.- eigentlich auf den ursprünglichen Fahrzeugpreis oder auf den ausgehandelten Preis den man wirklich bezahlt?
@Neugierig71 Schau mal einen Beitrag zurück, da steht es!
Ja, habe ich gelesen, Ich brauch ein bisschen um es zu verstehen. Also der Geasamtfahrzeugpreis ist der Listenpreis ohne Rabatte. Es zählt also nicht der verhandelte Preis, richtig?
Es gilt der BLP, also Bruttolistenpreis ohne Rabatte und ich meine auch ohne Umweltbonus Hersteller zum Zeitpunkt der Zulassung
Danke für die Info, mein altes Hirn braucht ein bisschen länger.
Dann habe ich leider Pech, keine Prämie. Ich könnte zwar noch etwas ändern (letzten Monat bestellt), aber soviel Ausstattung möchte ich dann doch nicht rausnehmen, echt ärgerlich.
Ärgerlich, wenn es wirklich so kommt.
Da auch das Sonderzubehör eingerechnet wird, kann z.B. der Kauf der Winterreifen „ab Werk“ die Zahlung des Umweltbonus verhindern.
Mir ist nicht klar ob mit "Gesamtfahrzeugpreis (brutto)" der Listenpreis gemeint ist oder einfach der Rechnungsbetrag den man zahlt. Das Wort "Liste" wird nicht erwähnt also ist es vermutlich eher der Preis der auf der Rechnung als Fahrzeugpreis steht?
Ohne Abzug des Herstelleranteils?
Ohne Überführungskosten?
Was meint Ihr?
Konfiguriere dir ein Auto, z.B. auf der Audi Website.
Das, was am Ende als Preis dort steht, ist der zur Berechnung zugrundeliegende Brutto-Gesamtfahrzeugpreis.
Es wird kein Herstelleranteil oder Rabatt abgezogen.
Es ist wie bei der jetzigen Regelung mit den Nettopreis, da werden auch keine Anteile oder Rabatte berücksichtigt.
In der Kfz-Handel Mitteilung steht nun, dass Audi für bereits bestellte E Fahrzeuge den Herstellerrabatt bei Auslieferung 2023 weiter gewährt. Damit ist dieser Anteil für Altbestellungen immerhin quasi gesetzt
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 23. April 2022 um 23:17:05 Uhr:
Konfiguriere dir ein Auto, z.B. auf der Audi Website.
Das, was am Ende als Preis dort steht, ist der zur Berechnung zugrundeliegende Brutto-Gesamtfahrzeugpreis.
Es wird kein Herstelleranteil oder Rabatt abgezogen.Es ist wie bei der jetzigen Regelung mit den Nettopreis, da werden auch keine Anteile oder Rabatte berücksichtigt.
Woher hast Du diese Gewissheit?
Die Bafa sieht doch nicht das was im Konfigurator stand sondern dass was auf der Rechnung steht.
Deshalb hätte ich gedacht der Rechnungsbetrag ist relevant.