Audi Q4 und der geänderte Umweltbonus

Audi Q4 FZ

Da das Thema die Besteller doch intensiv beschäftigt, habe ich dafür einen Extra-Thread aufgemacht.
Wer ist in Deutschland betroffen, weil er einen Brutto-Fahrzeugpreis über 65000€ (inkl. Sonderausstattungen) erreicht hat und ab Januar ’23 keine Förderung erhält?
Was bietet sich an Lösungen an?
Im Anhang noch einmal die (nicht abgestimmte) Absicht der Regierung.

208 Antworten

Es ist doch völlig egal, welches Einkommen jemand hat und was er damit machen möchte oder wofür er es ausgeben möchte.

Das Problem ist doch, dass es keine Planungssicherheit mehr gibt. Das fing mit dem vorzeitigen Ende/Änderung der KfW für Effizienzhäuser an und soll hier scheinbar so weitergehen.

Die Fakten sind doch ganz klar. Die Innovationsprämie (2.500€/3.000€) war schon für 2022 lange Zeit nicht sicher und dann war klar, dass diese zum 31.12.2022 ausläuft. Damit würde ab 01.01.2023 nur noch der Umweltbonus (2.500€/3.000€) ausgezahlt werden. Dieser wurde nämlich schon 2020 bis zum 31.12.2025 beschlossen. Jeder der ein Auto bestellt hat, dass erst 2023 ausgeliefert wird, musste also damit rechnen, dass er nur noch den Umweltbonus erhält, nicht mehr aber auch nicht weniger.

Und immer daran denken, von den Reichen lernt man das Sparen ;-)

Zitat:

@JimRockford schrieb am 2. Mai 2022 um 11:19:11 Uhr:



Zitat:

@SigK schrieb am 2. Mai 2022 um 09:05:15 Uhr:


Die leider auch meistens schrecklich "ID4 etc." ausschauen. Dann lieber meinen jetzigen Diesel behalten.

Naja, Design ist doch wie immer Geschmackssache. Für mich sieht ein Q5 altbacken aus - von gestern halt. Und seitdem ich elektrisch fahre, empfinde ich die Fake-Auspuffblenden an den Audi S-Modellen einfach nur noch als lächerlich.

Ehrlich gesagt - die Blenden hinten sind mir völlig egal da ich noch das VFL habe und dort alles schwarz ist. Den Q4 finde ich optisch in Ordnung, den Q6 finde ich innen und außen noch viel schöner.

Das zum Thema Optik.

Aber zurück zur Thematik Umweltbonus.

Ich bin seit Monaten immer wieder hin und her gerissen und noch nicht richtig e überzeugt. Ich habe noch etwas Zeit mir schlüssig zu werden in welche Richtung ich gehe. Wenn man mal von min. 12 Monaten LZ ausgeht muss ich in 8-10 Monaten Wissen was ich tue - Neubestellung e-, PHEv oder Verbrenner oder den jetzigen behalten (Ist gerade auch etwas schwierig da es seit vielen Jahren der erste Mängelfreie Audi ist der auch noch Spass macht).

In den letzten Monaten habe ich viel herumkonfiguriert Q4, Q5 TFSIe etc.

Ich wäre zum Reduzieren der Voraussetzungen an das Fahrzeug in Richtung Q4 bereit gewesen wenn der Preis da er mir teilweise recht gut gefällt - nicht perfekt aber oK. Da ich den Q4 trotzdem aber persönlich überteuert finde ist für mich das Thema der Förderung schon wichtig.

Meine Konfiguration auf das für mich mit großen Abstrichen angepasste Auto liegt halt dann mal bei ca. 69000€ BLP. Noch mehr würde ich nicht streichen denn dann habe ich ein Auto das ich eigentlich so nicht will.

Somit verschiebt sich bei mir halt wieder mal in diverse andere Richtungen wie z.B. ich übernehme meinen jetzigen Diesel, vielleicht kommen die PHEV wieder dann wäre der Q5 55 TFSIe wieder die schöne goldene Mitte.

Es ist halt aktuell auch sehr schwierig da auch die Rabatte total im Keller sind und somit noch mehr Geld in der Kasse klafft. Ich habe mir eine Preis-Wert Analyse mit ein Preisziel für jede der verschiedenen Modelle gesetzt und da ist es halt aktuell durch die miesen Rabatte so das wenn die Förderung entfällt wie folgt aussieht - Ersatz für meinen aktuellen SQ5 zu teuer, Q4 zu teuer, Q5 PHEV könnte grade so passen (würde am besten zu meinem Fahrprofil passen), Q6 (echt tolles Auto) keine Preise bekannt oder Übernahme der aktuellen SQ5 am günstigsten (wenn auch durch die teueren Gebrauchtwagenpreise auch schon nicht mehr so toll).

Mit Förderung wäre es wahrscheinlich der Q4 geworden.

Also es ist schwierig und bleibt schwierig. Open End !

Wahnsinn, wie sich hier alle seit Wochen die Köpfe heiß reden. Es handelt sich immer noch um einen Gesetzesvorschlag eines Abgeordneten, der in Gänze nie so kommen wird, da noch viele andere Politiker mitreden werden und dann noch die Autoindustrie. Diesen Vorschlag kriegst Du niemals unter einen Hut, noch nicht einmal innerhalb der Koalition…

Zitat:

@Holginator71 schrieb am 2. Mai 2022 um 18:31:16 Uhr:


Wahnsinn, wie sich hier alle seit Wochen die Köpfe heiß reden. Es handelt sich immer noch um einen Gesetzesvorschlag eines Abgeordneten, der in Gänze nie so kommen wird, da noch viele andere Politiker mitreden werden und dann noch die Autoindustrie. Diesen Vorschlag kriegst Du niemals unter einen Hut, noch nicht einmal innerhalb der Koalition…

Es wird interessant zu sehen sein, ob diese Prognose Bestand hat.

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Zitat:

@martiko70 schrieb am 30. April 2022 um 14:25:19 Uhr:


Ich weiß nicht, warum hier über eindeutige Dinge diskutiert und x-mal nachgefragt wird. Es steht genau drin: "Bruttolistenpreis inkl. Zubehör und ohne Rabatte". Was genau ist daran nicht zu verstehen?

Eindeutig? Im Schreiben welches hier am Anfang des Threads anhängt steht nichts von einem Bruttolistenpreis. Es heisst dort

Zitat:

Gesamtfahrzeugpreis

. Das kann genauso gut der Rechnungspreis sein. Das würde für mich auch mehr Sinn machen weil wie will man den Bruttolistenpreis mit allen Ausstattungsoptionen kontrollieren?

Zitat:

@krani42 schrieb am 5. Mai 2022 um 22:36:56 Uhr:



Zitat:

@martiko70 schrieb am 30. April 2022 um 14:25:19 Uhr:


Ich weiß nicht, warum hier über eindeutige Dinge diskutiert und x-mal nachgefragt wird. Es steht genau drin: "Bruttolistenpreis inkl. Zubehör und ohne Rabatte". Was genau ist daran nicht zu verstehen?

Eindeutig? Im Schreiben welches hier am Anfang des Threads anhängt steht nichts von einem Bruttolistenpreis. Es heisst dort

Zitat:

@krani42 schrieb am 5. Mai 2022 um 22:36:56 Uhr:



Zitat:

Gesamtfahrzeugpreis

. Das kann genauso gut der Rechnungspreis sein. Das würde für mich auch mehr Sinn machen weil wie will man den Bruttolistenpreis mit allen Ausstattungsoptionen kontrollieren?

Bitte richtig und komplett lesen:

"Ab 1.1.2023 soll die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Höhe der

Fördersätze für BEVs der Gesamtfahrzeugpreis (GFP, brutto, inkl. Sonderausstattung) sein (bisher Nettolistenpreis des Basismodells, ohne Sonderausstattung)."

Da steht das Wort brutto und inkl. Sonderausstattung.

Zum Kontrollieren ist das überhaupt kein Problem da die Preise bei den Herstellern im System drin sind. Das hat der Hersteller sowieso zur Berechnung vom Endpreis.

Aber mal schauen ob es so kommt oder abgewandelt.

Ja klar steht da Brutto aber eben nicht Liste !
Wenn ich vom Rechnungsbetrag rede dann meine ich natürlich Brutto mit allen Extras. Eben dem Gesamtfahrzeugpreis wie im Schreiben. Ob man nun noch Überführung und Herstellerbonus rein oder rausrechnet sei mal dahin gestellt.

Leicht nachvollziehbar ist der Listenpreis für die BAFA mitnichten. Die haben es bisher ja nicht einmal geschafft die Grundpreise in allen Fällen korrekt zu halten. Und das soll nun für jedes kleine Extra funktionieren? Wie lang soll denn die Liste bei der BAFA werden. Und was ist der Nutzen?
Sinnvoll wäre es einfach zu sagen: Für alle Rechnungen bis 65.000€ gibt es die Prämie und sonst nicht.
Damit meine ich nur die technische Abwicklung nicht etwa dass es sinnvoll ist bis 65.000 eine Prämie zu zahlen und darüber nicht.

Auch diese Idee öffnet der Umgehung des Limits zu viele Optionen. Ich habe zwei Autos, zusammen unter 130 T€ Ist-Preis. Einzeln ist eins über 65 T€. Was auf der Rechnung steht kann ich mit der Verkäufer verhandeln. Ich fände (!) den verpflichtenden Ausweis des BLP inkl. Ausstattung , ohne Bezugsnebenkosten, auf der Rechnung eine einfache und nachvollziehbare Lösung.

Am Ende steht der Verkäufer in der Haftung, dass die gezeigten Preise stimmen und die werden da einen Teufel tun und reihenweise bescheixxxn. Und wenn einer den korrekten BLP hat, dann der Verkäufer. So what???

Zitat:

@krani42 schrieb am 6. Mai 2022 um 10:14:04 Uhr:


Ja klar steht da Brutto aber eben nicht Liste !
Wenn ich vom Rechnungsbetrag rede dann meine ich natürlich Brutto mit allen Extras. Eben dem Gesamtfahrzeugpreis wie im Schreiben. Ob man nun noch Überführung und Herstellerbonus rein oder rausrechnet sei mal dahin gestellt.

Leicht nachvollziehbar ist der Listenpreis für die BAFA mitnichten. Die haben es bisher ja nicht einmal geschafft die Grundpreise in allen Fällen korrekt zu halten. Und das soll nun für jedes kleine Extra funktionieren? Wie lang soll denn die Liste bei der BAFA werden. Und was ist der Nutzen?
Sinnvoll wäre es einfach zu sagen: Für alle Rechnungen bis 65.000€ gibt es die Prämie und sonst nicht.
Damit meine ich nur die technische Abwicklung nicht etwa dass es sinnvoll ist bis 65.000 eine Prämie zu zahlen und darüber nicht.

Ich weiß ja nicht ob ich recht habe, aber bei der Berechnung des geldwerten Vorteils wird Grundsätzlich der Bruttolistenpreis herangezogen. Dabei ist es egal wo der Arbeitgeber das Fahrzeug herbekommt(Reimport DK, etc.) oder welche Rabatte er als evtl. Großkunde bekommt. Zur Berechnung wird immer der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Rechungsstellung herangezogen. Letztes Mal hatte ich Glück, da auf Grund Covid durch den abgesenkten Mehrwertsteuersatz das Auto ca. 1200 Euro günstiger wurde.
Was ich aber eigentlich sagen möchte: Da wird extra jemand abgestellt werden, der die Fahrzeuge gemäß Auftragsbestätigung prüft und feststellt ob kleiner oder größer 65.000 Euro rauskommt.
Gruß Kloppi

Es wird der BLP herangezogen, der vom Verkäufer anzugeben ist. Wenn der Verkäufer den nicht angibt/angeben kann, muss man den selbst nachweisen. Bei der Besteuerung ist bitte auch zu berücksichtigen, das der Geldwerte Vorteil nicht größer als die Gesamtkosten sein darf. Wird gerne nicht geprüft, kann aber speziell beim BEV und (ehemals) gute Leasingkonditionen schnell erreicht werden.

Seit Tagen verfolge ich hier die Diskussion um Bruttolistenpreis und Versteuerung.
Da es mich auch persönlich betrifft, habe ich mich im Vorfeld intensiv mit unserer Personalabteilung ausgetauscht – und schweren Herzens die Konfiguration abgespeckt.
Der Grund ist die unter folgendem Link nochmal näher beleuchtete Erläuterung: „die Viertel-Regelung greift, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlenstoffdioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als € 60.000 beträgt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 und S. 3 Nr. 3 EstG)“

siehe auch: https://www.haufe.de/.../...g%20der%20leketromobilitaet_78_490496.html

…. und dann noch ein ‚frohes ‚diskutieren

Ja bei der Dienstwagen Steuer macht der Listenpreis Sinn. Da gibt es ja auch nichts anderes weil der Arbeitnehmer ja das Fahrzeug nicht kauft. Und es es kann gut sein dass es bei der BAFA Förderung jetzt auch so ist aber "eindeutig" aus dem Schreiben ist das nicht zu entnehmen. Das Wort Liste steht da eben nicht.

Und auch wenn es der Listenpreis ist stellt sich, sofern man hart an der Grenze ist, noch die Frage ob es der Preis ist den der Verkäufer in die Rechnung schreibt oder einer den die BAFA irgendwie bestimmt. Und ob es der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung ist oder etwa der Preis zum Zeitpunkt der Zulassung.

https://teslamag.de/.../...ermietung-geplante-umweltbonus-reform-48505

„Der im Entwurf genannte Bruttogesamtfahrzeugpreis entspricht dem Endpreis auf dem Kaufvertrag und berücksichtigt damit Händlerrabatte sowie bspw. auch eine zusätzliche Sonderausstattung eines Fahrzeuges“, lautete die Antwort aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

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