Audi Q4 aufrüsten
So habe die Embleme in schwarz jetzt dran. Meine Parksensoren vorne sind auch angekommen. Diese baue ich nächstes Wochenende (wenn Audi am Mittwoch die großen Updates gemacht hat 🙄) rein. Schicke dann mal Fotos von vorher und nachher. Danach kommt die Rückfahrkamera rein, die auch schon geliefert wurde und mache dann auch hier mal Fotos rein. So und heute sind die Heckleuchten rechts und links außen angekommen und die mittlere Heckleuchte kommt am Montag an, die haben es in zwei Sendungen aufgeteilt. Sensor und Rückfahrkamera ist von K-Electronic wo man mit dem Dongle das direkt freischalten kann. Die Heckleuchten sind von Kufatec und ich muss das Steuergerät erstmal bei einer Werkstatt für eine Bestimmte Zeit freischalten lassen um mit dem Dongle arbeiten zu können, warum weiß ich nicht, da man es bei K-Electronic nicht muss. Das Freischalten kostet dann noch mal 150 €. Die Montageanleitung von K-Electronic ist in Ordnung, die von Kufatec ist nicht so der Börner.
118 Antworten
Bevor das wieder in die übliche Diskussion mit den Datenschutzrecht-Bedenkenträger ausufert, sei der folgende Artikel zur Einordnung der Rechtslage empfohlen Was darf die Dashcam
Zitat:
@Torck schrieb am 12. August 2024 um 07:26:19 Uhr:
Zitat:
@DennisOlja schrieb am 11. August 2024 um 20:22:01 Uhr:
So, endlich Zeit gehabt, mal anzufangen. Heute die Dashcam installiert. Hoffe nächstes Wochenende habe ich Zeit um die Parksensoren vorne einzubauen.Hi, welche Kamera hast Du da installiert?
Guten Morgen,
Habe die Marke Fitcamx gekauft.
https://www.amazon.de/.../B0BNLFFSP6?...
TOP ! Hoffe Du berichtest hier weiter von Deinen "Projekten" - Endlich mal abwechslungsreiche Beiträge ...
VG Uwe
hat sich erledigt
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So, kennst sich jemand mit dem hier aus:
https://euronavmaps.com/.../...schnittstelle-carplay-android-auto.html
da ich ja, entweder noch ein dritten Monitor für mein Carplay einbauen müsste, dachte ich mir, dies wäre die feinere Art und nimmt kein extra Platz weg im Q4. Vielleicht kennt sich jemand damit aus. Dies muss man ja am MIB anschließen, wenn man kein Interface hat um trotzdem Carplay auf der Mittelkonsole zu bekommen.
Gruß
Dennis
Zitat:
@DennisOlja schrieb am 12. August 2024 um 08:17:53 Uhr:
Habe die Marke Fitcamx gekauft.https://www.amazon.de/.../B0BNLFFSP6?...
Bin mal gespannt, was Deine Erfahrungen damit sind. Bei mir hat sie irgendwann für Fehler in den Sensoren gesorgt. Anscheinend hilft hier kurz die Stecker lösen und neu stecken.
Ich hab das Teil erstmal wieder ausgebaut. Zum einen ist das (bei mir) eine ganz schöne Fummelei, zum anderen möchte Frau ein funktionierendes Auto nutzen…
hab sie drin seit einem Jahr. Ja, hat mal zu Problemen geführt gehabt, aber jetzt habe ich den Stecker richtig rein gedrückt, und seit 7 Monaten keine Macken mehr. Das Problem war der Stecker der nicht so gut Klemmt wie der von Audi. Hat ja auch keine Verriegelung dran und hat sich wohl wegen Vibrationen gelöst gehabt.
Warum, wenn ich was hätte ist sie in 2min abgebaut und niemand weiss dass die drin war.
Nur weil ich etwas Strom ab zapfe kann ich mir nicht vorstellen, dass die Garantie weg fällt. Ich demontiere dazu nur eine Plastikabdeckung. Das haben hier schon ganz viele gemacht um etwas anders zu lackieren oder sonst was. Oder Hupe ersetzt, meinst dann erlischt die Garantie vom ganzen Fahrzeug?
Zitat:
@DennisOlja schrieb am 13. August 2024 um 09:31:21 Uhr:
Halle Nachrüstteile mit ein ECE Zeichen, dürfen verbaut werden und die Garantie bleibt
Gibt es dazu eine Quellenangabe?
Erstmal dieses hier:
Erlischt die Herstellergarantie durch den Einbau von Zubehör?
Nein, der Einbau von freiem Zubehör führt nicht zum Erlöschen der gesetzlichen Gewährleistung am Fahrzeug. Gemäß § 475 Absatz 1 BGB sind die Rechte der Verbraucher gesetzlich abgesichert und können weder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch individualvertragliche Vereinbarungen beschränkt werden. Ein genereller Ausschluss der Gewährleistung durch den Fahrzeughersteller oder Verkäufer ist daher nicht zulässig. Der Einbau von freiem Zubehör hat nur dann Auswirkungen auf die Gewährleistung des Verkäufers, wenn das Zubehör nachweislich als Ursache für einen Mangel festgestellt werden kann. In diesem Fall geht die Gewährleistung auf den Hersteller des Zubehörs über, der für eventuelle Schäden am Fahrzeug haftet.
Zitat:
@DennisOlja schrieb am 13. August 2024 um 18:14:59 Uhr:
Erstmal dieses hier:Erlischt die Herstellergarantie durch den Einbau von Zubehör?
Nein, der Einbau von freiem Zubehör führt nicht zum Erlöschen der gesetzlichen Gewährleistung am Fahrzeug. Gemäß § 475 Absatz 1 BGB sind die Rechte der Verbraucher gesetzlich abgesichert und können weder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch individualvertragliche Vereinbarungen beschränkt werden. Ein genereller Ausschluss der Gewährleistung durch den Fahrzeughersteller oder Verkäufer ist daher nicht zulässig. Der Einbau von freiem Zubehör hat nur dann Auswirkungen auf die Gewährleistung des Verkäufers, wenn das Zubehör nachweislich als Ursache für einen Mangel festgestellt werden kann. In diesem Fall geht die Gewährleistung auf den Hersteller des Zubehörs über, der für eventuelle Schäden am Fahrzeug haftet.
Also da sind meines Wissens nach mehrere Fehler drin.
1.) Die Garantie kann der Hersteller (oder jemand anderer) Regeln wie er möchte. Da kann es sein, dass Umbauten die Garantiebedingungen verletzen. Deshalb haben verschiedene Hersteller verschiedene Garantiezeiträume.
2.) Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht die Garantie. Die gilt nur für den Verkäufer und läuft 2 Jahre lang. Wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt.
Es stellen sich daher 2 Fragen:
- Verletzt ein Umbau die Garantiebedingungen von Audi? (zB wenn er nicht von einer Fachwerkstätte gemacht wird)
- Beeinflussen Umbauten die gesetzliche Gewährleistung? Hier kann ich mir gut vorstellen, dass ein Umbau keinen direkten Einfluss auf die Gewährleistung hat.
Alles ohne Gewähr mit Restwissen aus meinem Studium.
EDIT: Im übrigen würde ich einen Verkäufer von Zubehörteilen nicht unbedingt als verlässliche Quelle in dem Zusammenhang ansehen.
Auszug aus den Audi Garantiebedingungen:
7. Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden
ist, dass: – das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden
ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder – das Fahrzeug zuvor durch
den Garantienehmer selbst oder einen Dritten, der kein Audi Servicepartner ist,
unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß
gepflegt worden ist oder – in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren
Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von
Audi nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder – der Garantienehmer
die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (z.
B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Quelle: https://www.google.com/url?...
Klingt für mich zumindest nach einer mühsamen Diskussion, wenn was sein sollte.