Audi Pedallerie Nachbau verboten?
Guten Tag Freunde,
Ich habe meine Pedallerie Set Nachbau verkauft da ich das Fahrzeug verkauft habe. Es handelt sich um
Nachbau Produkt jedoch ist kein Teilenummer eingestanzt o. ä.
Ich habe sie auch nicht als Original im Inserat bezeichnet und jeder der mich gefragt hat, habe ich gesagt das sie nicht Original sind.
Nun habe ich sie für 50€ verkauft und der Kunde hat mich nicht gefragt ob sie Orignal sind. Nun bedroht er mich, dass er es an Marken- und Produktschutz und seinen Anwalt weitergeben wird.
Nun zu meine Frage, ist es verboten zu verkaufen? Auf Ebay werden von sehr viele deutsche Händler verkauft.
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Lasst es einfach gut sein, interessiert am Ende doch eh kein Sch**in. Der TE hat ja nun nicht gewerblich irgendwelche Fälschungen vertrieben, sondern irgendein Teil XYZ von Hersteller XYZ... 😉
47 Antworten
Wenn sie nicht als original deklariert waren und keine gefälschte Teilenummer enthalten, kann er Dir prinzipiell gar nichts.
Ich denke, da will sich jemand wichtig machen.
Da will wohl jemand noch mal sparen .... für 50 Euro zum Anwalt, wegen was ? weil Du nicht originale als nicht original verkauft hast ?
Oder gab es in Deinem Inserat einen "missverständlichen" Bezug zu Originalteilen ?
Nein ich habe nur Audi Pedale A4 B8 A5 angeschrieben und er meint, dass es ein Betrug ist. Nun will er das Geld zurück inkl. Versandkosten und dann werden die Pedale angeblich zurück gesendet.
Setz doch mal den genauen Anzeigentext hier rein. Vielleicht findet jemand den "Knackpunkt"
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Zitat:
@-QaRiizMa- schrieb am 6. März 2016 um 11:10:18 Uhr:
... Audi Pedale A4 B8 A5 ....
Da ist schon ein gewisser Interpretationsspielraum vorhanden. Wenn Du Fragen zum Produkt aber immer wahrheitsgemäß beantwortet hast, kann dir nach meinem Empfinden keiner was ( ist aber nur meine persönliche Auffassung )
Wenn du es wirklich nur so geschrieben hast "Audi Pedale A4 B8 A5" dann lass ihn rumspinnen...es wurde nichts von Original oder sonst was geschrieben.
Wie war die Abwicklung? Er hat bezahlt und bei erhalt des Geldes hast du sie dann erst losgeschickt? Wenn ja dann einfach umgekehrt, also er schickt sie zurück dann erst Geld zurück. Das sagst du ihm so, kurz und knapp. Ansonsten lass ihn rennen. Hast du Rechtsschutz? Wenn ja dann zurücklehnen und lass ihn machen 😁
So ein Fall hatte ich auch schon, lass es drauf ankommen.
Ist zu 90% ein typischer Fall, dass er dich abziehen will. Keine neue Masche...
LG
Andere Kunden die mich gefragt haben, habe ich immer gesagt, dass die nicht Original sind aber er hat mich nicht gefragt. Es sind auch keine Teilenummer eingestanzt
Prinzipiell kann er dir nichts bzw wird er es nicht tun für 60€. Du hast nicht geschrieben, dass es original ist. Ebenso hast du auch keine Teilenummer drauf geklebt oder genannt. Natürlich hättest du im Text fairerweise drauf hinweisen sollen, dass es ein Nachbau ist..
Die Frage wäre höchstens wie es Audi sieht, wenn du etwas nachbaust, das Design von Audi nutz und dann (gewinnbringend?!) verkaufst.
Falls Audi auf das Design der Pedallerie ein Patent hat könnte dir höchstens Audi was tun.
Aber ob sie dass in einem einmaligen Fall tun...weiß ich nicht. Vllt kann auch irgendein x-beliebiger Anwalt drauf anspringen und dich Abmahnen (inkl. entsprechende Gebühren). Ist in der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken.
Falls du auf Nummer sicher gehen willst, nimm die Pedallerie zurück. Ärgerlich, aber naja..dumm gelaufen. Ich würde aber auf jeden Fall keinen Rabatt geben, weil das will er vllt erreichen
Aber so ganz eindeutig scheint mir die Sachlage nicht wie bei meinen Vorrednern.
Keine eindeutige Beschreibung, ob original, oder nicht.
Mit einem findigen Anwalt könnte er unter Umständen damit durchkommen.
Hm da steht doch Audi Pedale... Und nicht Pedale für audi.
Ich würde die Anzeige so lesen als ob sie Original sind.
Dann biete ihm es an, wie Else2210 schon geschrieben hat. Ware zurück senden und wenn diese unbeschädigt bei dir eingetroffen ist, überweist du ihm die 60€.
Also ich kenn mich mit der Materie eigentlich schon ein bissl aus, würde aber zu diesem Zeitpunkt weder verbindlich so noch so sagen... Wie schon gemeint wurde, es kommt explizit auf den Wortlaut in der Verkaufsanzeige an. Wenn dieser missverständlich ist, hat der Käufer durchaus gute Karten. Zudem würde jedes normale Gericht darauf verweisen, dass im Zweifelsfalle darauf hinzuweisen wäre, wenn es sich um Eigenbauten oder Nachbauten handelt, denn davon muss ein potenzieller Käufer nicht automatisch ausgehen. Hat bei manchen Teilen auch was mit der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges zu tun, die mit harmlosen aber gleichzeitig falschen Anbauteilen schneller erlischt, als man meinen mag... 😉
Ich schließe mich hier an, auf dessen eigene Kosten zurücksenden lassen und nach Prüfung erstatten. Alles andere ist zu viel Ärger um nix. Ob Wichtigtuer oder nicht, davon gibt es bei Ebay reichlich... 😁