Audi Kauf --> Arbeitsvertrag
Hallo zusammen,
ich möchte mir gern einen gebrauchten Audi A3 kaufen (über die Audi Bank Finanzieren) --> da wollte ich fragen ob man gefragt wird, ob man einen Unbefristeteten oder einen befristeten Arbeitsvertrag hat?
Oder wird in der regel nur nach den 2-3 letzten Lohnabrechnungen gefragt?
Was wird alles in der Selbstauskunft bei Audi gefragt?
-z4n3
Beste Antwort im Thema
Bei aller Diskussion darüber, ob befristete Verträge an der Abrechnung zu erkennen sind möchte ich dringend davor warnen, falsche Angaben zu machen.
Ich verweise hier auch auf den Beitrag von Holgernilsson.
Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich bestätigen, dass bei falschen Angaben sehr schnell der Kuckuck auf dem Fernseher klebt...
Greets, Stefan
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es gibt allenfalls ungekündigte, aber keine unbefristeten Arbeitsverhältnisse.
Ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit ist auch "ungekündigt".
"Befristet" und "unbefristet" bedeutet hier doch nur das der Vertrag nicht grundlos gekündigt werden kann vom Arbeitgeber, so wie es in der Probezeit möglich ist. Jemand der unbefristet angestellt ist kann nicht einfach rausgeworfen werden nur weil der Arbeitgeber sich es anders überlegt. Und das stellt einfach eine wesentlich höhere Sicherheit dar.
Zitat:
Original geschrieben von scrabbl
Ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit ist auch "ungekündigt".Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es gibt allenfalls ungekündigte, aber keine unbefristeten Arbeitsverhältnisse."Befristet" und "unbefristet" bedeutet hier doch nur das der Vertrag nicht grundlos gekündigt werden kann vom Arbeitgeber, so wie es in der Probezeit möglich ist. Jemand der unbefristet angestellt ist kann nicht einfach rausgeworfen werden nur weil der Arbeitgeber sich es anders überlegt. Und das stellt einfach eine wesentlich höhere Sicherheit dar.
Na ja, wenn jemand in einer kleinen Firma arbeitet, bei der die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes nicht greift, ist die Kündigung schon sehr einfach möglich.
Genau deshalb muss man bei einer Bonitätsprüfung nicht nur angeben ob man befristet oder unbefristet ist sondern auch WER dein Arbeitgeber ist. Ich nehme schon an dass das alles da mit einfließt.
Zitat:
Original geschrieben von scrabbl
Ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit ist auch "ungekündigt".Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es gibt allenfalls ungekündigte, aber keine unbefristeten Arbeitsverhältnisse."Befristet" und "unbefristet" bedeutet hier doch nur das der Vertrag nicht grundlos gekündigt werden kann vom Arbeitgeber, so wie es in der Probezeit möglich ist. Jemand der unbefristet angestellt ist kann nicht einfach rausgeworfen werden nur weil der Arbeitgeber sich es anders überlegt. Und das stellt einfach eine wesentlich höhere Sicherheit dar.
Bei einem befristetem Arbeitsverhältnis steht schon bei Abschluss des Arbeitsvertrages fest, wann der Vertrag ausläuft.
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung seitens des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers oder durch Aufhebungsvertrag oder durch Tod.
O.
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Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Bei einem befristetem Arbeitsverhältnis steht schon bei Abschluss des Arbeitsvertrages fest, wann der Vertrag ausläuft.
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung seitens des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers oder durch Aufhebungsvertrag oder durch Tod.O.
Die Probezeit gilt rechtlich ebenfalls als befristetes Arbeitsverhältnis. Und da steht bei Abschluß des Vertrags keinerlei Endzeitpunkt fest.
Zitat:
Original geschrieben von scrabbl
Die Probezeit gilt rechtlich ebenfalls als befristetes Arbeitsverhältnis. Und da steht bei Abschluß des Vertrags keinerlei Endzeitpunkt fest.
Das ist nicht korrekt. Es gibt zweierlei Arten von Probezeit. Die erste Variante nennt man Probearbeitsverhältnis; dieses ist befristet und endet nach Ablauf der Probezeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die zweite - gängigere - Variante ist Bestandteil eines unbefristeten Arbeitsvertrags. Während der Dauer der Probezeit (max. 6 Monate) ist die Kündigungsfrist kürzer und es kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
In Finanzierungsverträgen wäre im zweiteren Fall "unbefristet" anzugeben. Da i. d. R. danach gefragt wird, wie lange man bereits beim jetzigen AG beschäftigt ist, kann daraus geschlossen werden, dass der Kreditnehmer noch in der Probezeit ist.
Gruß
Der Chaosmanager
Ich kenne es z.B das man einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag bekommt und dabei 6 Monate Probe-Zeit enthalten sind.
In diesen 6 Monaten können beide Seiten mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Dannach muss es einen guten Grund geben wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigen möchte.
Der Arbeitnehmer kann allerdings jederzeit Kündigen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende und/oder Mitte.
Wenn der 1jährige Vertrag abgelaufen ist - ist man Arbeitslos... es sei denn der Arbeitgeber gibt einen neuen Vertrag.
Meist wird man ja die ersten 1-2 Jahre befristet. Dannach bekommt man meist einen unbefristeten Vertrag.
Das ist für ein Unternehmen mehr oder weniger "schlecht" denn es kann den Arbeitnehmer nicht so einfach Kündigen...da muss es dann auch gute Gründe dafür geben. Diebstahl z.B
Ansonsten kann auch hier der Arbeitnehmer mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
Das schwankt aber wohl von Branche zu Branche... es gibt ja verschiedene Tarifverträge und Gesetze.