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Audi Chiptuning Manipulationsskandal wer trägt die Kosten ?

Audi SQ5 8R, Audi Q5 8R
Themenstarteram 23. Januar 2016 um 2:03

Hallo Gemeinde der Audi Fahrer

Ich melde mich zurück weil gerade folgende Frage auftritt.

Ich habe beim Audi 2.0 Diesel Chiptuning von B&B drin. Von 170 auf ca. 210 PS.

Mir wurde bei der Einspielung der Software gesagt es dürfe keine komplette neue Software von Audi eingespielt werden, dann ist die Leistungssteigerung wieder gelöscht.

Vor paar Tagen sprach mich mein Audi Händler an, das in nächster Zeit ein Brief von Ihnen kommt, das ich mein Auto zum updaten in die Audi Werkstatt bringen soll(Grund Audi Manipulationsskandal).Auf die Frage was mit meinen Chiptuning passiert, sagte man mir das ist dann auf null.

Ich fragte wer die Kosten für das neue aufspielen bezahlt, man konnte mir keine Antwort geben.

Ich weiß das man mich darauf hingewiesen hat wenn Audi notwendige Komplettsoftware aufspielt alles null ist, aber dieses bisher noch nicht vorgekommen ist.

Nun hat Audi beschissen und wir sollen jetzt die Leittragenden sein?

Wer hat schon Erfahrungen gemacht.

Ich glaube dieses wir ein großer Tread wenn es los geht mit neuer Software.

Ich stelle das Thema auch nocheinmal bei Audi A6 rein oder der Moderator plaziert es für alle sichtbar.

Danke Klaus

Es handelt hier um einen Q5 BJ. 2000 mit Dieselmotor 170 PS

Gruß Klaus

Beste Antwort im Thema

Guten Tag,

aufgrund mehrerer Mitteilungen von Usern dieses Forums sind wir auf diese Diskussion aufmerksam gemacht worden.

Es ist grundsätzlich nicht unsere Art, uns in Foren-Themen einzumischen, aber leider führen verschiedene Mitteilungen hier in eine Richtung, wo wir jetzt den Sachverhalt aus unserer Sicht darstellen müssen.

Unser Kunde Herr Klaus R. aus K. hat uns am 14.10.2014 mit der Leistungssteigerung seines Audi Q5 2.0TDI beauftragt. Der Audi Q5 wurde erstmals am 1.4.2010 zugelassen und hatte am Umrüsttage einen Kilometerstand von 94.086km. Herr Klaus R. nutzte unsere Sonderaktion für ältere Fahrzeuge und erhielt auf unseren Preis einen Nachlass von 25%.

Laut erteiltem Auftrag wurde ausdrücklich keine TÜV Abnahme der Leistungssteigerung auf dem Auftragsformular vereinbart. Hierzu war es erforderlich bei dem Punkt TÜV Abnahme entweder Ja oder Nein zu vermerken. Es erfolgte eine Verneinung zum Thema TÜV. Ansonsten hätte die TÜV Eintragung Mittwochs oder (auf Wunsch) Freitags durchgeführt werden können. An diesen Tagen haben wir einen TÜV Sachverständigen in unserem Betrieb, welcher die Eintragung der Leistungssteigerung dann problemlos mit unseren Teilegutachten/Prüfberichten am selben Tage durchführt. Die Vermutung eines Users, dass keine Gutachten vorliegen, wenn ein Tuningbetrieb die Eintragung nur in seinem Betrieb vornimmt, kann auch nicht unwidersprochen bleiben. Bei unserer Vorgehensweise handelt es sich lediglich um eine Schutzmaßnahme, welche den Missbrauch unserer Gutachten verhindern soll. Es gibt viel mehr Tuningbetriebe, welche über gar keine Gutachten verfügen, als solche, die eigene Gutachten besitzen. Auch der Hinweis eines Users, dass kein aktuelles Abgasgutachten vorliegt und somit die Umweltverträglichkeit nicht bescheinigt werden kann, ist unrichtig. Alle Kunden-Fahrzeuge, welche mit unserer Leistungssteigerung auch die TÜV Abnahme bei uns haben durchführen lassen, behalten die gleiche Euro Norm bei.

 

Auftragserteilung des Kunden Klaus R. per E-Mail am 02.10.2014:

 

Guten Tag Nachdem heutigen Telefonat möchte ich bitte den Termin bestätigt haben. Audi Q5 Leistungspaket 1 2,0 TDI 170 PS Bj. 04/10 Fahrgestelln. WAUZZ8R***** (unkenntlich gemacht - MT-Moderation)

Termin: 14.10.2014 13.00 Uhr Preis: 998,00 - 25% Montage 98,00 Leistungsprüfung vorher-hinterher 85,00 Mit freundlichen Grüßen (Name und Anschrift)

 

Zur TÜV Abnahme Thematik:

Die Nicht-Eintragungsquote unserer Kunden mit durchgeführter Leistungssteigerung liegt leider bei ca.70%. Gründe hierfür gibt es einige:

a) Kosten der TÜV Abnahme von 198.- Euro inkl. Mwst.

b) Rückrüstung vor Verkauf des Fahrzeuges

c) kein Eintrag im KFZ Schein

d) spurenfreie Rückrüstung bei Leasingablauf

e) sehr geringes Risiko dass die Tuningmassnahme ohne Eintragung nachgewiesen wird

 

PS: Wir weisen ausdrücklich auf unserer Internetseite sowie in unseren Geschäftsbedingungen darauf hin, dass eine TÜV Abnahme der Leistungsoptimierung erforderlich ist – siehe Absatz 11 http://www.bb-automobiltechnik.de/.../index.html Desweiteren steht auf jeder Informationsseite zur Leistungssteigerung unten der Text: „…. Verfügbarkeit und TÜV Abnahme auf Anfrage.“ siehe http://www.bb-automobiltechnik.de/.../index.html

 

Es liegt jetzt die Vermutung nahe, dass Herr Klaus R. nun dasselbe Problem bekommen hat, wie viele andere TDI Fahrer auch, welche das Tuning nicht haben eintragen lassen oder bei Billig-Anbietern waren, welche über gar kein eigenes Gutachten verfügen. Uns nun für diese Situation verantwortlich machen zu wollen, halten wir für unfair und wir werden uns auch nicht durch einen Drohbrief des Kunden oder ein Anwaltsschreiben von unserer Vorgehensweise zur TÜV-Eintragung unserer Leistungssteigerung abbringen lassen.

 

E-Mail unseres Kunden Klaus R. aus K. vom 29.01.2016:

An die Geschäftsleitung der Fa. B&B

Automobiltechnik GmbH

Birlenbacher Str. 126

 

57078 Siegen

 

Betr. Auftrag AF2140505 vom 14.10.2014

Kd. Nr. 57383

KFZ.

 

K. den 28.01.2016

 

Sehr geehrte Geschäftsführer

 

Sie haben mir am 14.10.2014 folgendes verkauft und eingebaut. Ihre Artikelnummer BB Q5 M 66/1 B&B Stufe 1 AudiQ5 2.0 TDI 125 Kw/170 PS. Ich habe das Fahrzeug heute den TÜV in Waren/Müritz vorgeführt und der TÜV braucht zur Eintragung des von Ihnen verkauften Artikels die dazu gesetzlichen vorgeschriebenen Unterlagen (ABE-TÜV-oder Teilegutachten). Da nach 2 Telefonaten mit Ihrer Firma (Herr Widner) kein Termin für die Übersendung der dazugehörenden Unterlagen für den verkauften und eingebauten Artikel erfolgte, setzte ich Ihnen hiermit letztmalig eine Frist zur Übersendung der Unterlagen bis zum 13.02.2016 an unten genannte Adresse

 

gez.

Name und Anschrift

 

Anbei der positive Erfahrungsbericht vom 9.11.2014 vom selben Kunden Herrn Klaus R. aus K.:

Hallo Ich habe vor ca. 4 Wochen meinen Audi Q5 bei Ihnen PS mäßig aufrüsten lassen. Ich muß sagen es war alles perfekt. Ich bin vollauf zufrieden und kann Sie nur weiterempfehlen. Das müßen auch andere so sehen, denn man hat mir ihr schöne 3D Chrom Emblem gestohlen. Meine Frage ist nun kann ich von Ihnen noch ein bekommen. Mit besten Dank (Name und Anschrift)

 

Nach einer aktuellen internen Anweisung des VW Konzerns vom 27.01.2016 werden die Kosten der Leistungssteigerung von VW dann übernommen, wenn die Leistungssteigerung im KFZ Schein eingetragen ist. Als Folge hieraus versuchen nun Kunden von Chiptuning Anbietern, welche über gar keine TÜV Gutachten verfügen, sich diese anzueignen, um die Kosten von VW erstattet zu bekommen. Da dies nun immer weitere Kreise zieht, wird von vielen nun versucht, sich solch eine Eintragung zu „besorgen“.

Wir haben schon vor vielen Jahren entschieden, die TÜV Abnahme ausschließlich in Verbindung mit unserer Leistungssteigerung in unserem Betrieb durchzuführen, um den Missbrauch unserer Gutachten zu verhindern. Die Kosten für TÜV Teilegutachten betragen übrigens je nach Fahrzeug und Umrüstungsart zwischen 3.000.- und 6.000 Euro… für jede Motorisierung. Daher kommt ein Gutachtenversand – egal ob an VW/Audi-Autohäuser oder TÜV Prüfstellen für uns nicht in Betracht.

Gerne kann jeder Kunde, welche bei uns eine Leistungssteigerung ohne TÜV Abnahme hat durchführen lassen, diese nun bei uns nachholen. Das gilt auch ausdrücklich für Herrn Klaus R. aus K.

Mit freundlichen Grüßen aus Siegen

- Geschäftsleitung -

B&B Automobiltechnik GmbH ®

__________________________

Birlenbacher Straße 126

D-57078 Siegen

Telefon 0271-30323-0

Telefax 0271-30323-99

E-Mail: info@bb-automobiltechnik.de

Internet: www.bb-automobiltechnik.de

Geschäftsführer: Siegfried Becker, Michael Bentler - Amtsgericht Siegen HRB 3897

 

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81 Antworten
Themenstarteram 29. Januar 2016 um 22:17

Zitat:

@krracing schrieb am 29. Januar 2016 um 19:44:09 Uhr:

Selbst wenn, da kann stehen was will. :D

Das Produkt ist generell eintragungsfähig, somit muss dir als Endkunde auch die Möglichkeit gegeben sein dies zu tun.

Anders würde es sich verhalten wenn direkt beim Bestellen/Verkauf (sollte ebenfalls so auf der Rechnung gekennzeichnet sein) erklärt wird, dass eine Nutzung im Bereich der StVZO nicht zulässig ist.

Wenn es ein Gutachten gibt gehört dies zum Produktpaket.

Das einzige Haar in der Suppe finde ich beim Termin der mutmaßlichen Eintragung.

Wenn der TE jetzt erst die Eintragung veranlasst, nach Bekanntwerden des "Manipulationsskandals", könnte sich Audi beim Übernehmen etwaiger Kosten querstellen.

Eigentlich m.E. ne simple Sache, die irgendwie doch verzwickt ist. :D (verzwickt jedoch nur wegen, sowie ich es verstanden habe, einer bislang noch nicht erfolgten Eintragung - Das mit dem Gutachten lässt eigentlich keinerlei Spielraum. Das steht jedem Kunden zu, nicht nur dem, der vor Ort kauft.)

Bin echt gespannt wie diese Story weiter geht...

Ich gebe einen Bericht ab, wenn ich wieder schreiben darf(Aussage Anwalt)

Gruß

...und bis dahin drücke ich meine Daumen! ;)

Zitat:

@nanimarc schrieb am 23. Januar 2016 um 15:27:54 Uhr:

Mit dem Chiptuning hat Audi nichts zu tun, das hast du in Eigenregie in Eigenverantwortung ohne Genehmigung von Audi ( Werk ) machen lassen. Garantietechnisch führt das Chiptuning ja ebenfalls zum Erlöschen dieser.

Ich würde in dem Falle B&B ansprechen wie die Vorgehensweise ist. Manche Tuner bieten dir in dem Falle, daß eine neue Motorsteuerungssoftware im Rahmen der Wartung o.Ä. aufgespielt wird eine kostenlose "Reanimierung" an.

Das sehe ich hier genau gleich wie Du. Sehr gut beschrieben. Ob man da jetzt einen Anwalt einschalten soll fragt sich. Denke seitens AUDI kann man da nichts erwarten. Tuner haben doch immer noch ein gewisses Hinterhof Image. Also von dieser Seite würde ich mir auch nicht zu viel versprechen. Das wirst Du wohl unter dem Kapitel "Höhere Gewalt" abbuchen müssen.

Themenstarteram 30. Januar 2016 um 12:46

Zitat:

@Q3Ronaldo schrieb am 30. Januar 2016 um 00:42:23 Uhr:

Zitat:

@nanimarc schrieb am 23. Januar 2016 um 15:27:54 Uhr:

Mit dem Chiptuning hat Audi nichts zu tun, das hast du in Eigenregie in Eigenverantwortung ohne Genehmigung von Audi ( Werk ) machen lassen. Garantietechnisch führt das Chiptuning ja ebenfalls zum Erlöschen dieser.

Ich würde in dem Falle B&B ansprechen wie die Vorgehensweise ist. Manche Tuner bieten dir in dem Falle, daß eine neue Motorsteuerungssoftware im Rahmen der Wartung o.Ä. aufgespielt wird eine kostenlose "Reanimierung" an.

Das sehe ich hier genau gleich wie Du. Sehr gut beschrieben. Ob man da jetzt einen Anwalt einschalten soll fragt sich. Denke seitens AUDI kann man da nichts erwarten. Tuner haben doch immer noch ein gewisses Hinterhof Image. Also von dieser Seite würde ich mir auch nicht zu viel versprechen. Das wirst Du wohl unter dem Kapitel "Höhere Gewalt" abbuchen müssen.

Hallo Ronaldo

Eigentlich ist B&B kein Hinterhof Tuner und mit dem Audi Händler ist alles geklärt. Brauchen das Gutachten und lassen es dann eintragen. Ist mit dem TÜV schon geklärt und Audi übernimmt dann die Kosten für das Chip Tuning.

Das Tuning hat ca. 1000,00 € gekostet und als höhere Gewalt werde ich das bestimmt nicht abbuchen.

Es geht nicht um das Geld sondern um das Prinzip.

Gruß Klaus

Aber sonst alles ok? Hotel läuft gut? Schon lange nichts mehr gelesen von Dir :)

am 30. Januar 2016 um 17:41

Für was bitte drücken die Leute hierbei danke, wen hat diese Frage/Antwort weiter geholfen?

Manchmal glaube ich, der user hat den Sinn dieser Funktion nicht verstanden...

Zitat:

@Q3Ronaldo schrieb am 30. Januar 2016 um 14:03:59 Uhr:

Aber sonst alles ok? Hotel läuft gut? Schon lange nichts mehr gelesen von Dir :)

Zitat:

@Q3Ronaldo schrieb am 30. Januar 2016 um 00:42:23 Uhr:

Ob man da jetzt einen Anwalt einschalten soll fragt sich.

Man hat doch eine Rechtschutzversicherung mit Hilfe der man sich mit jedem nur noch per Anwalt unterhalten muss. Ist doch einfacher so.

Und wenn doch nichts dabei rum kommt ist der Anwalt scheixxe.

Ein guter Freund von mir ist Anwalt, ich habe ihn selber noch nie gebraucht ( zum Glück ) weil man ( fast ) alles auch ohne Rechtsbeistand regeln kann. Er selbst schüttelt aber auch immer wieder den Kopf womit Klienten bei ihm aufschlagen und womit er sich beschäftigen muss.

In dem vorliegenden Falle würde ich das unter eigene Dusseligkeit abhaken.

Ich frage mich was der Anwalt jetzt meint herausholen zu können. Der Streitwert ist ja lächerlich.

am 30. Januar 2016 um 18:06

Zitat:

@peati schrieb am 30. Januar 2016 um 18:41:43 Uhr:

Für was bitte drücken die Leute hierbei danke, wen hat diese Frage/Antwort weiter geholfen?

Manchmal glaube ich, der user hat den Sinn dieser Funktion nicht verstanden...

Zitat:

@peati schrieb am 30. Januar 2016 um 18:41:43 Uhr:

Zitat:

@Q3Ronaldo schrieb am 30. Januar 2016 um 14:03:59 Uhr:

Aber sonst alles ok? Hotel läuft gut? Schon lange nichts mehr gelesen von Dir :)

Sorry das muss heißen die User :D :):):) ;) ;)

 

Zitat:

@peati schrieb am 30. Januar 2016 um 18:41:43 Uhr:

Für was bitte drücken die Leute hierbei danke, wen hat diese Frage/Antwort weiter geholfen?

Manchmal glaube ich, der user hat den Sinn dieser Funktion nicht verstanden...

Zitat:

@peati schrieb am 30. Januar 2016 um 18:41:43 Uhr:

Zitat:

@Q3Ronaldo schrieb am 30. Januar 2016 um 14:03:59 Uhr:

Aber sonst alles ok? Hotel läuft gut? Schon lange nichts mehr gelesen von Dir :)

Weil man manchmal einfach eine gewisse Vorgeschichte kennen muss, um das zu verstehen :rolleyes:

Themenstarteram 31. Januar 2016 um 0:38

Zitat:

@Q3Ronaldo schrieb am 30. Januar 2016 um 14:03:59 Uhr:

Aber sonst alles ok? Hotel läuft gut? Schon lange nichts mehr gelesen von Dir :)

Hallo Ronaldo

Vielen Dank für die Nachfrage.Es läuft alles gut im Hotel.

Ich lese hier im Forum viel mit und solange ich keine Probleme oder Fragen habe reicht mir das. Aber jetzt ist ein neues Problem aufgetaucht und du siehst ich bin wieder da und es kommt noch mehr.

Gruß Klaus

Themenstarteram 31. Januar 2016 um 0:44

Zitat:

@nanimarc schrieb am 30. Januar 2016 um 18:43:26 Uhr:

Zitat:

@Q3Ronaldo schrieb am 30. Januar 2016 um 00:42:23 Uhr:

Ob man da jetzt einen Anwalt einschalten soll fragt sich.

Man hat doch eine Rechtschutzversicherung mit Hilfe der man sich mit jedem nur noch per Anwalt unterhalten muss. Ist doch einfacher so.

Und wenn doch nichts dabei rum kommt ist der Anwalt scheixxe.

Ein guter Freund von mir ist Anwalt, ich habe ihn selber noch nie gebraucht ( zum Glück ) weil man ( fast ) alles auch ohne Rechtsbeistand regeln kann. Er selbst schüttelt aber auch immer wieder den Kopf womit Klienten bei ihm aufschlagen und womit er sich beschäftigen muss.

In dem vorliegenden Falle würde ich das unter eigene Dusseligkeit abhaken.

Ich frage mich was der Anwalt jetzt meint herausholen zu können. Der Streitwert ist ja lächerlich.

Man Nanimarc du bist aber schlau!

Wenn du den Tread richtig lesen kannst was ich hoffe? dann wirst du gelesen haben 1000,00 € Streitwert ist für dich lächerlich-deine Meinung-.Aber mir Dusseligkeit zu erstellen ist schon eine Frechheit!! Da merkt man das du keine Ahnung von den deutschen Gesetzen hast.Jeder muß sich daran halten Käufer und Verkaüfer.

Ende Klaus

Zitat:

@Karibik-MV schrieb am 31. Januar 2016 um 01:44:19 Uhr:

Zitat:

@nanimarc schrieb am 30. Januar 2016 um 18:43:26 Uhr:

 

Man hat doch eine Rechtschutzversicherung mit Hilfe der man sich mit jedem nur noch per Anwalt unterhalten muss. Ist doch einfacher so.

Und wenn doch nichts dabei rum kommt ist der Anwalt scheixxe.

Ein guter Freund von mir ist Anwalt, ich habe ihn selber noch nie gebraucht ( zum Glück ) weil man ( fast ) alles auch ohne Rechtsbeistand regeln kann. Er selbst schüttelt aber auch immer wieder den Kopf womit Klienten bei ihm aufschlagen und womit er sich beschäftigen muss.

In dem vorliegenden Falle würde ich das unter eigene Dusseligkeit abhaken.

Ich frage mich was der Anwalt jetzt meint herausholen zu können. Der Streitwert ist ja lächerlich.

Man Nanimarc du bist aber schlau!

Wenn du den Tread richtig lesen kannst was ich hoffe? dann wirst du gelesen haben 1000,00 € Streitwert ist für dich lächerlich-deine Meinung-.Aber mir Dusseligkeit zu erstellen ist schon eine Frechheit!! Da merkt man das du keine Ahnung von den deutschen Gesetzen hast.Jeder muß sich daran halten Käufer und Verkaüfer.

Ende Klaus

Warum hast du denn seinerzeit das Tuning nicht eintragen lassen ? Warum fährst du schon lägere Zeit illegal durch die Gegend ? Jetzt wo es an dein Portemonnaie geht sind auf einmal die Anderen in der Pflicht deine Versäumnisse nachzuholen. Das nenne ich Frechheit, wenn du es mit deinen Worten hören möchtest.

Themenstarteram 31. Januar 2016 um 15:04

Zitat:

@nanimarc schrieb am 31. Januar 2016 um 11:58:37 Uhr:

Zitat:

@Karibik-MV schrieb am 31. Januar 2016 um 01:44:19 Uhr:

 

Man Nanimarc du bist aber schlau!

Wenn du den Tread richtig lesen kannst was ich hoffe? dann wirst du gelesen haben 1000,00 € Streitwert ist für dich lächerlich-deine Meinung-.Aber mir Dusseligkeit zu erstellen ist schon eine Frechheit!! Da merkt man das du keine Ahnung von den deutschen Gesetzen hast.Jeder muß sich daran halten Käufer und Verkaüfer.

Ende Klaus

Warum hast du denn seinerzeit das Tuning nicht eintragen lassen ? Warum fährst du schon lägere Zeit illegal durch die Gegend ? Jetzt wo es an dein Portemonnaie geht sind auf einmal die Anderen in der Pflicht deine Versäumnisse nachzuholen. Das nenne ich Frechheit, wenn du es mit deinen Worten hören möchtest.

Wenn du vorher im Tread gelesen hättest, war es a.nicht möglich beim Einbau, weil den Tag der TÜV nicht da war sondern nur am Mittwoch. b. ca. 80% aller KFZ Halter haben lt. Aussage B&B keine Eintragung und c. es geht nicht an mein Portemannie sondern der Verkäufer soll nur die beim Verkauf zuständigen Papiere liefern Mehr nicht.!

Gruß

am 31. Januar 2016 um 15:39

Zitat:

@Karibik-MV schrieb am 31. Januar 2016 um 16:04:00 Uhr:

 

Wenn du vorher im Tread gelesen hättest, war es a.nicht möglich beim Einbau, weil den Tag der TÜV nicht da war sondern nur am Mittwoch. b. ca. 80% aller KFZ Halter haben lt. Aussage B&B keine Eintragung und c. es geht nicht an mein Portemannie sondern der Verkäufer soll nur die beim Verkauf zuständigen Papiere liefern Mehr nicht.!

Gruß

Ein sehr verqueres Rechtsverständnis

a) und seit dem keine Zeit gehabt das nachzuholen?

b) das macht es natürlich "richtiger"...

c) Genau, nur andere haben Pflichten. Unverschämtheit das der sich nicht an die gesetzl. Vorschriften hält. Bei Dir ist das natürlich was anderes - Betriebserlaubnis für die Teilnahme im Strassenverkehr ist völlig überbewertet...

PS

Und auch sehr schön - Dein echauffieren das andere sich nicht um TÜV Eintragung kümmern:

http://www.motor-talk.de/.../...eiben-fuer-felgen-q5-t2672887.html?...

 

am 31. Januar 2016 um 17:34

Dafür das du eigentlich hier erst einmal nichts schreiben wollte, ist es jetzt aber sehr viel und in meinen Augen dann aber auch nur Ausreden. Das ist zwar egal, aber würde ich schon die km auf mich nehmen um doch TÜV mit der Eintragung zu bekommen.

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