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Audi Chiptuning Manipulationsskandal wer trägt die Kosten ?

Audi SQ5 8R, Audi Q5 8R
Themenstarteram 23. Januar 2016 um 2:03

Hallo Gemeinde der Audi Fahrer

Ich melde mich zurück weil gerade folgende Frage auftritt.

Ich habe beim Audi 2.0 Diesel Chiptuning von B&B drin. Von 170 auf ca. 210 PS.

Mir wurde bei der Einspielung der Software gesagt es dürfe keine komplette neue Software von Audi eingespielt werden, dann ist die Leistungssteigerung wieder gelöscht.

Vor paar Tagen sprach mich mein Audi Händler an, das in nächster Zeit ein Brief von Ihnen kommt, das ich mein Auto zum updaten in die Audi Werkstatt bringen soll(Grund Audi Manipulationsskandal).Auf die Frage was mit meinen Chiptuning passiert, sagte man mir das ist dann auf null.

Ich fragte wer die Kosten für das neue aufspielen bezahlt, man konnte mir keine Antwort geben.

Ich weiß das man mich darauf hingewiesen hat wenn Audi notwendige Komplettsoftware aufspielt alles null ist, aber dieses bisher noch nicht vorgekommen ist.

Nun hat Audi beschissen und wir sollen jetzt die Leittragenden sein?

Wer hat schon Erfahrungen gemacht.

Ich glaube dieses wir ein großer Tread wenn es los geht mit neuer Software.

Ich stelle das Thema auch nocheinmal bei Audi A6 rein oder der Moderator plaziert es für alle sichtbar.

Danke Klaus

Es handelt hier um einen Q5 BJ. 2000 mit Dieselmotor 170 PS

Gruß Klaus

Beste Antwort im Thema

Guten Tag,

aufgrund mehrerer Mitteilungen von Usern dieses Forums sind wir auf diese Diskussion aufmerksam gemacht worden.

Es ist grundsätzlich nicht unsere Art, uns in Foren-Themen einzumischen, aber leider führen verschiedene Mitteilungen hier in eine Richtung, wo wir jetzt den Sachverhalt aus unserer Sicht darstellen müssen.

Unser Kunde Herr Klaus R. aus K. hat uns am 14.10.2014 mit der Leistungssteigerung seines Audi Q5 2.0TDI beauftragt. Der Audi Q5 wurde erstmals am 1.4.2010 zugelassen und hatte am Umrüsttage einen Kilometerstand von 94.086km. Herr Klaus R. nutzte unsere Sonderaktion für ältere Fahrzeuge und erhielt auf unseren Preis einen Nachlass von 25%.

Laut erteiltem Auftrag wurde ausdrücklich keine TÜV Abnahme der Leistungssteigerung auf dem Auftragsformular vereinbart. Hierzu war es erforderlich bei dem Punkt TÜV Abnahme entweder Ja oder Nein zu vermerken. Es erfolgte eine Verneinung zum Thema TÜV. Ansonsten hätte die TÜV Eintragung Mittwochs oder (auf Wunsch) Freitags durchgeführt werden können. An diesen Tagen haben wir einen TÜV Sachverständigen in unserem Betrieb, welcher die Eintragung der Leistungssteigerung dann problemlos mit unseren Teilegutachten/Prüfberichten am selben Tage durchführt. Die Vermutung eines Users, dass keine Gutachten vorliegen, wenn ein Tuningbetrieb die Eintragung nur in seinem Betrieb vornimmt, kann auch nicht unwidersprochen bleiben. Bei unserer Vorgehensweise handelt es sich lediglich um eine Schutzmaßnahme, welche den Missbrauch unserer Gutachten verhindern soll. Es gibt viel mehr Tuningbetriebe, welche über gar keine Gutachten verfügen, als solche, die eigene Gutachten besitzen. Auch der Hinweis eines Users, dass kein aktuelles Abgasgutachten vorliegt und somit die Umweltverträglichkeit nicht bescheinigt werden kann, ist unrichtig. Alle Kunden-Fahrzeuge, welche mit unserer Leistungssteigerung auch die TÜV Abnahme bei uns haben durchführen lassen, behalten die gleiche Euro Norm bei.

 

Auftragserteilung des Kunden Klaus R. per E-Mail am 02.10.2014:

 

Guten Tag Nachdem heutigen Telefonat möchte ich bitte den Termin bestätigt haben. Audi Q5 Leistungspaket 1 2,0 TDI 170 PS Bj. 04/10 Fahrgestelln. WAUZZ8R***** (unkenntlich gemacht - MT-Moderation)

Termin: 14.10.2014 13.00 Uhr Preis: 998,00 - 25% Montage 98,00 Leistungsprüfung vorher-hinterher 85,00 Mit freundlichen Grüßen (Name und Anschrift)

 

Zur TÜV Abnahme Thematik:

Die Nicht-Eintragungsquote unserer Kunden mit durchgeführter Leistungssteigerung liegt leider bei ca.70%. Gründe hierfür gibt es einige:

a) Kosten der TÜV Abnahme von 198.- Euro inkl. Mwst.

b) Rückrüstung vor Verkauf des Fahrzeuges

c) kein Eintrag im KFZ Schein

d) spurenfreie Rückrüstung bei Leasingablauf

e) sehr geringes Risiko dass die Tuningmassnahme ohne Eintragung nachgewiesen wird

 

PS: Wir weisen ausdrücklich auf unserer Internetseite sowie in unseren Geschäftsbedingungen darauf hin, dass eine TÜV Abnahme der Leistungsoptimierung erforderlich ist – siehe Absatz 11 http://www.bb-automobiltechnik.de/.../index.html Desweiteren steht auf jeder Informationsseite zur Leistungssteigerung unten der Text: „…. Verfügbarkeit und TÜV Abnahme auf Anfrage.“ siehe http://www.bb-automobiltechnik.de/.../index.html

 

Es liegt jetzt die Vermutung nahe, dass Herr Klaus R. nun dasselbe Problem bekommen hat, wie viele andere TDI Fahrer auch, welche das Tuning nicht haben eintragen lassen oder bei Billig-Anbietern waren, welche über gar kein eigenes Gutachten verfügen. Uns nun für diese Situation verantwortlich machen zu wollen, halten wir für unfair und wir werden uns auch nicht durch einen Drohbrief des Kunden oder ein Anwaltsschreiben von unserer Vorgehensweise zur TÜV-Eintragung unserer Leistungssteigerung abbringen lassen.

 

E-Mail unseres Kunden Klaus R. aus K. vom 29.01.2016:

An die Geschäftsleitung der Fa. B&B

Automobiltechnik GmbH

Birlenbacher Str. 126

 

57078 Siegen

 

Betr. Auftrag AF2140505 vom 14.10.2014

Kd. Nr. 57383

KFZ.

 

K. den 28.01.2016

 

Sehr geehrte Geschäftsführer

 

Sie haben mir am 14.10.2014 folgendes verkauft und eingebaut. Ihre Artikelnummer BB Q5 M 66/1 B&B Stufe 1 AudiQ5 2.0 TDI 125 Kw/170 PS. Ich habe das Fahrzeug heute den TÜV in Waren/Müritz vorgeführt und der TÜV braucht zur Eintragung des von Ihnen verkauften Artikels die dazu gesetzlichen vorgeschriebenen Unterlagen (ABE-TÜV-oder Teilegutachten). Da nach 2 Telefonaten mit Ihrer Firma (Herr Widner) kein Termin für die Übersendung der dazugehörenden Unterlagen für den verkauften und eingebauten Artikel erfolgte, setzte ich Ihnen hiermit letztmalig eine Frist zur Übersendung der Unterlagen bis zum 13.02.2016 an unten genannte Adresse

 

gez.

Name und Anschrift

 

Anbei der positive Erfahrungsbericht vom 9.11.2014 vom selben Kunden Herrn Klaus R. aus K.:

Hallo Ich habe vor ca. 4 Wochen meinen Audi Q5 bei Ihnen PS mäßig aufrüsten lassen. Ich muß sagen es war alles perfekt. Ich bin vollauf zufrieden und kann Sie nur weiterempfehlen. Das müßen auch andere so sehen, denn man hat mir ihr schöne 3D Chrom Emblem gestohlen. Meine Frage ist nun kann ich von Ihnen noch ein bekommen. Mit besten Dank (Name und Anschrift)

 

Nach einer aktuellen internen Anweisung des VW Konzerns vom 27.01.2016 werden die Kosten der Leistungssteigerung von VW dann übernommen, wenn die Leistungssteigerung im KFZ Schein eingetragen ist. Als Folge hieraus versuchen nun Kunden von Chiptuning Anbietern, welche über gar keine TÜV Gutachten verfügen, sich diese anzueignen, um die Kosten von VW erstattet zu bekommen. Da dies nun immer weitere Kreise zieht, wird von vielen nun versucht, sich solch eine Eintragung zu „besorgen“.

Wir haben schon vor vielen Jahren entschieden, die TÜV Abnahme ausschließlich in Verbindung mit unserer Leistungssteigerung in unserem Betrieb durchzuführen, um den Missbrauch unserer Gutachten zu verhindern. Die Kosten für TÜV Teilegutachten betragen übrigens je nach Fahrzeug und Umrüstungsart zwischen 3.000.- und 6.000 Euro… für jede Motorisierung. Daher kommt ein Gutachtenversand – egal ob an VW/Audi-Autohäuser oder TÜV Prüfstellen für uns nicht in Betracht.

Gerne kann jeder Kunde, welche bei uns eine Leistungssteigerung ohne TÜV Abnahme hat durchführen lassen, diese nun bei uns nachholen. Das gilt auch ausdrücklich für Herrn Klaus R. aus K.

Mit freundlichen Grüßen aus Siegen

- Geschäftsleitung -

B&B Automobiltechnik GmbH ®

__________________________

Birlenbacher Straße 126

D-57078 Siegen

Telefon 0271-30323-0

Telefax 0271-30323-99

E-Mail: info@bb-automobiltechnik.de

Internet: www.bb-automobiltechnik.de

Geschäftsführer: Siegfried Becker, Michael Bentler - Amtsgericht Siegen HRB 3897

 

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81 Antworten
Themenstarteram 25. Januar 2016 um 23:34

Zitat:

@nanimarc schrieb am 25. Januar 2016 um 22:51:17 Uhr:

Zitat:

@Karibik-MV schrieb am 25. Januar 2016 um 17:39:35 Uhr:

Habe gerade mit Audi gesprochen übernehmen die Kosten für das neue Tuning.Voraussetzung ist das es in den Papieren eingetragen ist. Ich sagte zum AUDI Chef nein es ist nicht eingetragen,dann lassen wir das hier vom TÜV abnehmen und brauche das Teile Gutachten von der Fa. ....... (Namen kommt eventuell später).

Also du hast nicht mit Audi und dem Audi Chef gesprochen, sondern mit deinem Audi Händler ( nicht das hier wieder jemand das Ganze als allgemeingültig verkauft ).

Das was er dir angeboten hat scheint eine Kulanzregelung seinerseits zu sein.

Wenn er deinen Softwarestand sichert, und im Nachhinein wieder draufspielt kannst du dir theoretisch das Werksupdate gegen Schummeln sparen, denn im Nachgang schummelst du ja dann.

Das Tuningfile wird bestimmt kein aktuelles Abgasgutachten besitzen, welches deinem Auto die gleiche Umweltverträglichkeit bescheinigen wird wie das Werksupdate, denn nur dann wärest du legal unterwegs.

Lese mal richtig.Es ist letzte Woche von VAG bekannt gegeben worden das Sie die Kosten übernehmen.!"!

Nicht auf Kulanz durch das Autohaus sondern für alle. Zur Info: der Chiptuning verändert nur einzelne Kennbuchstaben im Steuergerät und diese haben nichts mit der neuen Software von Audi zu tun. Wenn du dir mal Zeit nimmst und die Zeitschrift Auto und Motorsport dir anschaust, wird bei Audi Tuning Berichten immer der Vergleich gemacht zwischen Abt und 2 weiteren Firmen. Meine gehört auch dazu. Gruß Klaus

Rechtlich sollte das doch eigentlich relativ simpel sein. Du hast was absolut legales getan (wenn eingetragen), auch wenn Audi die Garantie dadurch erlöschen lässt. Allerdings MUSS Audi jetzt, vom Gesetzgeber aufdiktiert, an deinem Steuergerät tätig werden. Ergo Tuning weg. Sie müssen aber in diesem Fall den "Ursprungzustand" des angelieferten Autos wieder her stellen.

Anderes Beispiel, auch wenn es leicht hinkt:

Du hast dein Fahrzeug nachträglich neonpink-matt lackieren lassen und wegen einer Rückrufaktion muss das Fahrwerk gewechselt werden. Der Mechaniker rutscht mit dem Schraubenschlüssel ab und beschädigt den Lack. Nun kann Audi auch nicht sagen "war kein Original-Lack, interessiert uns nicht".

Sie machen auch in deinem Fall nachweislich etwas kaputt, wofür du eine andere Firma bezahlt hast es einzurichten.

Für dich besteht beim "Serviceupdate" ein Nachteil und ein damit verbundenen finanzieller Schaden. Entweder muss Audi dafür sorgen, dass der Tuningzustand wieder hergestellt wird oder dir Ersatz in Form von finanziellem Ausgleich gewähren.

Edit: wenn die Tuninggeschichte nicht eingetragen ist, wirste allerdings in die Röhre gucken... :(

am 26. Januar 2016 um 8:13

Zitat:

@krracing schrieb am 26. Januar 2016 um 08:32:55 Uhr:

Rechtlich sollte das doch eigentlich relativ simpel sein. Du hast was absolut legales getan (wenn eingetragen), auch wenn Audi die Garantie dadurch erlöschen lässt. Allerdings MUSS Audi jetzt, vom Gesetzgeber aufdiktiert, an deinem Steuergerät tätig werden. Ergo Tuning weg. Sie müssen aber in diesem Fall den "Ursprungzustand" des angelieferten Autos wieder her stellen.

Anderes Beispiel, auch wenn es leicht hinkt:

Du hast dein Fahrzeug nachträglich neonpink-matt lackieren lassen und wegen einer Rückrufaktion muss das Fahrwerk gewechselt werden. Der Mechaniker rutscht mit dem Schraubenschlüssel ab und beschädigt den Lack. Nun kann Audi auch nicht sagen "war kein Original-Lack, interessiert uns nicht".

Sie machen auch in deinem Fall nachweislich etwas kaputt, wofür du eine andere Firma bezahlt hast es einzurichten.

Für dich besteht beim "Serviceupdate" ein Nachteil und ein damit verbundenen finanzieller Schaden. Entweder muss Audi dafür sorgen, dass der Tuningzustand wieder hergestellt wird oder dir Ersatz in Form von finanziellem Ausgleich gewähren.

Edit: wenn die Tuninggeschichte nicht eingetragen ist, wirste allerdings in die Röhre gucken... :(

Ich finde den Vergleich gar nicht so schlecht, das trifft auch meine Rechtsauffassung

am 26. Januar 2016 um 9:31

Aber wie er schon schrieb NUR wenn es offiziel eingetragen ist....

Zitat:

@Karibik-MV schrieb am 26. Januar 2016 um 00:34:15 Uhr:

 

Lese mal richtig.Es ist letzte Woche von VAG bekannt gegeben worden das Sie die Kosten übernehmen.!"!

Aha, wo soll ich das denn lesen ? Hier steht nichts davon. Im Netz gibt es auch keine verwertbaren Infos dazu. Wenn du letzte Woche schon mehr wusstest, warum fragst du dann noch ? Eine Info deinerseits im Forum wäre dann willkommen gewesen.

Themenstarteram 27. Januar 2016 um 1:40

Zitat:

@nanimarc schrieb am 26. Januar 2016 um 21:48:49 Uhr:

Zitat:

@Karibik-MV schrieb am 26. Januar 2016 um 00:34:15 Uhr:

 

Lese mal richtig.Es ist letzte Woche von VAG bekannt gegeben worden das Sie die Kosten übernehmen.!"!

Aha, wo soll ich das denn lesen ? Hier steht nichts davon. Im Netz gibt es auch keine verwertbaren Infos dazu. Wenn du letzte Woche schon mehr wusstest, warum fragst du dann noch ? Eine Info deinerseits im Forum wäre dann willkommen gewesen.

Es geht bei meiner Frage um die Papiere(Gutachten zum eintragen beim hier ansässigen TÜV.

Die will die Fa.B&B nicht rausrücken sondern verlangt eine TÜV Eintragung in ihrem Hause stattfindet..

Gruß

Zitat:

@Karibik-MV schrieb am 27. Januar 2016 um 02:40:18 Uhr:

 

Es geht bei meiner Frage um die Papiere(Gutachten zum eintragen beim hier ansässigen TÜV.

Die will die Fa.B&B nicht rausrücken sondern verlangt eine TÜV Eintragung in ihrem Hause stattfindet..

Gruß

Was sagen den die AGB's/Vertrag dazu? Ist das irgendwo festgehalten und wenn ja, ist das trotzdem rechtens?

Themenstarteram 27. Januar 2016 um 13:38

Zitat:

@picknicker197! schrieb am 27. Januar 2016 um 11:48:28 Uhr:

Zitat:

@Karibik-MV schrieb am 27. Januar 2016 um 02:40:18 Uhr:

 

Es geht bei meiner Frage um die Papiere(Gutachten zum eintragen beim hier ansässigen TÜV.

Die will die Fa.B&B nicht rausrücken sondern verlangt eine TÜV Eintragung in ihrem Hause stattfindet..

Gruß

Was sagen den die AGB's/Vertrag dazu? Ist das irgendwo festgehalten und wenn ja, ist das trotzdem rechtens?

In den AGB und auf der Rechnung steht drin das es TÜV eingetragen werden muß. Es steht aber nicht drin, das sie die Bescheinigung nicht rausrücken um dieses vorzunehmen.

Lese nächsten Tread

Themenstarteram 27. Januar 2016 um 13:39

Hallo Gemeinde

Hier ein aktueller Kurzbericht meines netten Telefonates mit B&B von heute.

Der Sachverhalt ist ja schon oben im Tread ausführlich beschrieben.

Hier das Ergebnis; Wir haben leider keine Übereinstimmung erzielt.

Das Teilegutachten/TÜV ist im Hause vorhanden und wird nicht rausgegeben.

Also insgesamt 1300 km fahren und dort eintragen lassen. Dann übernimmt VAG die Kosten für das neue .Chip Update.

Also kann ich es hier bei mir vor Ort nicht eintragen lassen.

2 Variante. Steuergerät nach neu Ausspielung der VAG Software hinschicken und

B&B Software wieder raufspielen. Ergebnis: Kein TÜV.

Sonderpreis für das Update 398.00 €

Die ich dann bezahlen muss weil es ja nicht eingetragen ist.

Fazit von mir.

Übergebe morgen den Fall meinen Anwalt ob es rechtens ist, das Gutachten nicht

rauszurücken um das ganze eintragen zu lassen.

Fazit des Ganzen. Technisch ist alles gut gemacht aber über den Rest könnt ihr euch eine eigene Meinung bilden und hier schreiben.

Ich werde keines meiner Autos mehr zu dieser Firma bringen und mir einen neuen Tuner suchen.

Gebe jetzt keine weiteren Kommentare mehr ab weil die Sache zum Anwalt geht, werde aber weiterhin hier mitlesen und bedauere schon die, die in die gleiche Situation kommen werden.

Gruß Klaus

Hmm, sehr seltsames Geschäftsgebare.

Auch hier ist eigentlich klar:

Du hast das Tuning INKL. Teilegutachten gekauft.

Wenn sie dir dieses Verweigern ist ein legales Nutzen nicht möglich. Überlege dir gut ob du die Kosten für ein Anwaltschreiben tragen willst.

Mein erster Weg wäre der per Mail an den zuständigen Verbraucherschutz!

Viel Erfolg!

am 27. Januar 2016 um 15:37

Zitat:

@krracing schrieb am 27. Januar 2016 um 15:06:54 Uhr:

Hmm, sehr seltsames Geschäftsgebare.

Auch hier ist eigentlich klar:

Du hast das Tuning INKL. Teilegutachten gekauft.

Wenn sie dir dieses Verweigern ist ein legales Nutzen nicht möglich. Überlege dir gut ob du die Kosten für ein Anwaltschreiben tragen willst.

Mein erster Weg wäre der per Mail an den zuständigen Verbraucherschutz!

Viel Erfolg!

Hatt er es wirklich mit Gutachten gekauft?

Steht das in der Rechnung?

Wenn ja, dann bekommt man das auch und macht nicht sowas;)

Also ich habe mal auf der HP nachgesehen. Dort wird das Tuning mit Teilegutachten angeboten. Entweder Eintragung vor Ort bei Abgabe des Kfz oder Variante 2: einschicken des Steuergerätes. Bei letzterem steht nicht explizit dabei, dass dann eine Eintragung unmöglich ist.

Heißt eigentlich im Umkehrschluss, sollte der Kunde kein Teilegutachten mitgeliefert bekommen wird mit einer Legalisierung geworben die faktisch aber nicht durchzuführen ist. Ergo man würde getäuscht und kann vom Kaufvertrag zurücktreten...

Themenstarteram 29. Januar 2016 um 13:20

Zitat:

@krracing schrieb am 27. Januar 2016 um 18:23:41 Uhr:

Also ich habe mal auf der HP nachgesehen. Dort wird das Tuning mit Teilegutachten angeboten. Entweder Eintragung vor Ort bei Abgabe des Kfz oder Variante 2: einschicken des Steuergerätes. Bei letzterem steht nicht explizit dabei, dass dann eine Eintragung unmöglich ist.

Heißt eigentlich im Umkehrschluss, sollte der Kunde kein Teilegutachten mitgeliefert bekommen wird mit einer Legalisierung geworben die faktisch aber nicht durchzuführen ist. Ergo man würde getäuscht und kann vom Kaufvertrag zurücktreten...

Hallo Sehe ich genauso.

Haben vor paar Tagen ihre Homepage geändert mit den Teilegutachten.

Zum Glück habe ich ein Screenshot von der alten Seite.

Gruß

Zitat:

@Karibik-MV schrieb am 29. Januar 2016 um 14:20:13 Uhr:

Zitat:

@krracing schrieb am 27. Januar 2016 um 18:23:41 Uhr:

Also ich habe mal auf der HP nachgesehen. Dort wird das Tuning mit Teilegutachten angeboten. Entweder Eintragung vor Ort bei Abgabe des Kfz oder Variante 2: einschicken des Steuergerätes. Bei letzterem steht nicht explizit dabei, dass dann eine Eintragung unmöglich ist.

Heißt eigentlich im Umkehrschluss, sollte der Kunde kein Teilegutachten mitgeliefert bekommen wird mit einer Legalisierung geworben die faktisch aber nicht durchzuführen ist. Ergo man würde getäuscht und kann vom Kaufvertrag zurücktreten...

Hallo Sehe ich genauso.

Haben vor paar Tagen ihre Homepage geändert mit den Teilegutachten.

Zum Glück habe ich ein Screenshot von der alten Seite.

Gruß

Was nützt schon Hompage ändern...

Du kannst auch noch in Jahren die Homepage mit den Stand von letzter Woche anschauen.

Wofür gibt es sonst die Waybackmachine...

Damit habe ich Gerichtsfest beweisen können, das ein Mitbewerber Suchanfragen im Netz auf seine Homepage umgeleitet hat.

Selbst wenn, da kann stehen was will. :D

Das Produkt ist generell eintragungsfähig, somit muss dir als Endkunde auch die Möglichkeit gegeben sein dies zu tun.

Anders würde es sich verhalten wenn direkt beim Bestellen/Verkauf (sollte ebenfalls so auf der Rechnung gekennzeichnet sein) erklärt wird, dass eine Nutzung im Bereich der StVZO nicht zulässig ist.

Wenn es ein Gutachten gibt gehört dies zum Produktpaket.

Das einzige Haar in der Suppe finde ich beim Termin der mutmaßlichen Eintragung.

Wenn der TE jetzt erst die Eintragung veranlasst, nach Bekanntwerden des "Manipulationsskandals", könnte sich Audi beim Übernehmen etwaiger Kosten querstellen.

Eigentlich m.E. ne simple Sache, die irgendwie doch verzwickt ist. :D (verzwickt jedoch nur wegen, sowie ich es verstanden habe, einer bislang noch nicht erfolgten Eintragung - Das mit dem Gutachten lässt eigentlich keinerlei Spielraum. Das steht jedem Kunden zu, nicht nur dem, der vor Ort kauft.)

Bin echt gespannt wie diese Story weiter geht...

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