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Audi A6 Avant 2,5 TDI Bj. 12/95 beim Händler gekauft u. jetzt zum Rechtsanwalt!!!

Themenstarteram 23. Oktober 2003 um 18:27

Hallo alle zusammen,

melde mich jetzt wegen einer interessanten Geschichte, die vielleicht den einen oder den anderen interessieren wird.

Wie ich euch letztens erzählt hatte

(Hier der Link:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...)

war mein Audi A6 Avant TDI Bj. 12/95, den ich mit 320.000 km bei einem Händler gekauft hatte, gabe ich den Audi in eine Audi-Werkstatt zum Kundendienst und zwar aus dem Grund, weil ich das Auto auf Herz und Nieren prüfen hab lassen, um mit einem guten Gewissen zu fahren, man weis ja nie was so in einem Gebrauchtwagen vor sich geht, den man nicht kennt.

Bei dieser Gelegenheit konnte die Werkstatt auch meine kleinen Startprobleme beiseitigen, die ich ab dem Kauf hatte, aber das ist jetzt hier egal. Es kam noch schlimmer -> So der Kundendienst kostet ca. 400 EUR ich dachte mir da kommen noch sicher paar kleinigkeiten dazu, also habe ich mit mehr gerechnet.

 

Jetzt hat mich der Audi - Meister angerufen und meinte das die Lenkung undicht sei und das die Kosten sich auf ca. 2000,- EUR belaufen, dies wurde jedenfalls eine größere Reparatur, mein Auto war eine Woche in der Werkstatt, alles wurde repariert, eingestellt und geprüft.

Ich habe mein blaues wunder erlebt, als ich mein Auto abgeholt habe, die Rechnung betrug letzendlich genau 3.105 EUR, die ganze Rechnung ging ich mit dem Meister Schritt für Schritt durch, ich sagte Ihm die Geschichte, dass ich das Auto bei einem Autohändler gekauft hatte.

Ich sagte nur das ich jetzt den Händler vor Gericht ziehen werde, der Audi-Meister sagte mir das er einen Rechtsanwalt einbeziehen würde.

Ich habe mich informiert und zwar nach der EU-weiten Angleichung des Kaufrechts zum 1. Jan. 2002, erzält der private Gebrauchtwagenkäufer erheblich mehr Rechte und zwar das die Gewährleistungspvlicht mind. 1 Jahr beträgt und diese darf nicht eingeschränkt werden und das die Beweislastumkehr bei der Reklamation von Fahrzeugmängeln innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf:

Das bei Problemen die Beweislast dem Händler unterligt sowie berechtigte Mängel vom Händler auf seine Kosten vollständig nachzubessern sind.

In meinem Fall sieht es so aus, ich denke als erstes mir der Händler die Probleme mit der Lenkung absichtlich verschwiegen hat und zum zweiten hat er im Kaufvertrag geschrieben das er keine Gewährleistung auf das verkaufte Fahrzeugt übernimmt, aber laut dem neuen Recht muss er mir ein Jahr Garantie auf dieses Gebrauchtfahrzeug geben.

Noch ganz kurz zu meinen Kosten für eine besser Übersichtlichkeit:

Habe den Audi A6 Avant, TDI 2,5 L mit 140 PS Bj. 12/95 mit 320.000 km für 7.100 EUR gekauft, muss aber dazu sagen das vor ca. 80.000 km der Motor generalüberholt wurde und das dieses Fahrzeug helle Ledersitze, Sitzheizung, Klimatronic, Webasto Standheizung besitzt.

Nun gut, 7.100 EUR + 3.105 EUR Werkstattkosten = 10.205 EUR, was soll ich da nun sagen, ich fühle mich jedenfalls richtig auf gut deutsch gesagt "verarscht".

Ich habe jetzt einen Termin beim Rechtsanwalt und ich versuche die Kosten zurück zu gewinnen, zumindest einen Teil davon.

Was sagt Ihr zu der ganzen Geschichte?

Danke für die Antworten.

Viele Grüße

Andreas

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21 Antworten

Hallo,

ich will jetzt zwar nicht den Teufel an die Wand malen,

aber ich würde das Auto genauestens dahingehend überprüfen lassen, ob das vielleicht ein Unfallwagen ist.

Das macht entweder der ADAC oder eben der Händler Deines Vertrauens.

Aber bei einem Tauschmotor und einer defekten Lenkung wäre ich schon mehr als misstrauisch, in jeder Hinsicht.

Und Vorschäden ist der Verkäufer auf jeden Fall verpflichtet, bekannt zu geben.

 

Hoffe, dass sich für Dich alles zum Guten wendet

LG

Ich kenne mich mit dem neuen Gesetz auch nicht 100%tig aus, aber meines Erachtens nach hättest Du dem Händler erst einmal über den Mangel unterrichten müssen, anstatt sofort eine Reparatur durchführen zu lassen. Den der Händler hätte dann die Option gehabt, den Wagen zurückzunehmen, oder einen gewissen Betrag zurückzugeben oder, insofern er eine eigene Werkstatt hat, den Schaden dort reparieren zu lassen.

Ich wünsche Dir viel Glück, aber ich sehe da ehrlich gesagt keine grosse Chancen für Dich. Da haben die Preussen doch etwas schnell geschossen. Sorry, aber erwartest Du jetzt wirklich, dass der Händler dir diesen Rechnungsbetrag komplett erstattet? Ich denke mal wenn, dann bekommst du höchstens einen Teilbetrag zurück (was wir hoffen wollen ;)).

Auf jeden Fall wäre es Interessant zu wissen, was dabei rum kommt ;)

Hallo,

also ich würde auch auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und sehen, was man machen kann,

diese Autohändler sind doch alle die gleichen Verbrecher.

Habe mir im April diesen Jahres einen Audi gekauft, den ich zwar über alles "liebe", aber auch in der Hoffnung mal etwas besseres zu haben als mein Bj.90 Toyota Celica, aber es kommt immer anders als man denkt, der jetzige Audi den ich habe läuft vielleicht wenn es gut geht eine Woche ohne Probleme !!!

Zum Glück kann ich alles selber machen was Autos anbetrifft, habe mir inzwischen schon eine Software fürs Laptop angeschaft, um den Fehlerspeicher auszulesen und löschen, somit muss ich mir nur noch Ersatzteile kaufen (die ich aber auch noch günstiger als zum Normalpreis bekomme) sonst hätte ich Rechnungen von Tausenden von Euros.

Hatte mir anfangs auch überlegt, den Anwalt einzuschalten aber habs dann doch nicht gemacht, zuviel Stress und Schriftverkehr und das Geld was mich jetzt schon das Auto gekostet hat, hätte ich sowieso nie und nimmer mehr zurückbekommen:mad:............>also behalten und reparieren bis der Arzt kommt und freuen, wenn er ein paar Tage läuft !!!

............extrem hardcore Autorepariering !!!

............und hardcore Metallica höring.......>das vetreibt den Ärger !!! :D

MFG Jürgen

Es ist ganz klar das der verkaufende Händler das Gewährleistungsrecht einzuhalten hat egal ob er das im Kaufvertrag ausgrenzt oder nicht !

Aber der verkaufende Händler muss sofort im Schadensfall informiert werden. Er hat das Vorrecht zur Reperatur.

Hatte der reparierende Audihändler gewusst das das Auto noch in der Gewährleistung ist ? Falls ja hat der Dich ganz schön reingelegt. Hat sich die Reparatur an Land gezogen

und den Reibbach gemacht. Er hätte Dich darauf hinweisen müssen erst einmal mit dem verkaufenden Händler zu sprechen. Diese Audiwerkstatt sollte man öffentlich als abschreckendes Beispiel nennen .

Gruß Rainer

Gebrauchtwagen

 

Sorry-aber bei einem Gebrauchtwagen-dieses Exemplar erfüllt das Wort "gebraucht" sehr gut-mit sagenhaften 320000km kann man doch nicht wirklich mehr von einem Bestzustand ausgehen! Selbst der Motor-wenn der also nach 240000 gefahrenen km überholt wurde-ist doch nix ungewöhnliches. Auch die Lenkung-natürlich kann die nach 320000km undicht sein! Das muß doch aber kein Unfallwagen oder dergleichen sein. Es wurde ja auch offenbart, daß der Motor überholt wurde.

Und es gibt keine Versicherung, welche ein Fahrzeug mit DER Laufleistung auf Reparaturschäden versichert-kann man doch auch nicht! Bei der Laufleistung kann ALLES passieren! Das Getriebe geht kaputt-schätze mal so um die 3000€ wären fällig. Oder der Klimakompressor-wieder ca. 1000€.

Bezahlter Kaufpreis und die Rep.rechnung->über 10000€-das ist das Auto garnicht mehr wert.

Bin kein Anwalt-aber wenn du unterschrieben hast, daß das Auto unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft wurde-würde jeder Verkäufer bei der Laufleistung machen-hast du sicher schlechte Karten.

Selbst wenn vor Auslieferung eine Inspektion gemacht wurde-das ist ein Momentanzustand-z.B. die Wasserpumpe kann 30km später defekt sein.

Und kekses kann ich nur zustimmen-der liefernde Händler hätte auf jeden Fall VOR Reparatur informiert werden müssen.

Na ja-ich wünsche viel Erfolg.

Tschau.

Ach ja-@kekses-bitte nicht den rep. Händler gleich abstufen-keiner weiss,wie die Annahme und Ablauf der Rep. abgelaufen ist. Also-Ball flachhalten.

protti hat ja alles bestens geschrieben-besser gehts nicht!

Aber seine Empfehlungen kamen wohl zu spät-leider für dich.

Na ja-ich wünsche viel Erfolg-halte das Forum auf dem Laufenden-Bitte!

Tschau.

Hi,

ein Händler der beim Verkauf eines Gebrauchtwagen jegliche Gewährleistung ausschließt, halte ich schon für etwas suspekt. Sicherlich hat man bei einem Fahrzeug mit diesem Km-Stand kein so gutes Gefühl, aber der Händler ist nunmal verpflichtet Sachmängelhaftung zu leisten, ob er das nun ausschließt oder nicht. Das muß er auch berücksichtigen wenn er Gebrauchtwagen in Zahlung nimmt. Selbige Sachmängelhaftung hat man auch bei einem Verkauf von Privat zu leisten. Hier kann zwar die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen werden, allerdings bei wissentlich verschwiegenen gravierenden Defekten gilt auch hier der Ausschluß vor Gericht nicht!

Beim Kauf von einem Händler hat man eben noch den Vorteil der Beweislast. Die liegt hier beim Verkäufer (in den ersten 6 Monaten nach Kauf). Er muß also erst mal beweisen, daß der Defekt nicht vorlag. Spielt natürlich eine Rolle welche KM-Leistung du bereits mit dem Fahrzeug zurückgelegt hast als der Mangel erschien.

Ich würde hier auf jeden Fall auch einen Rechtsanwalt mit einbeziehen, da es ja um einen relativ hohen Geldbetrag geht, allerdings hättest du den Händler (wie schon erwähnt wurde) davon informieren müssen. Er hat hier eindeutig das Vorrecht auf Nachbesserung des Mangels. Ich denke also auch, du kannst froh sein, wenn du von den Reparaturkosten einen Teil zurück bekommst. Komplett wird ihn der Händler sicher nicht übernehmen.

Gruß Jürgen

Themenstarteram 26. Oktober 2003 um 17:38

Also, erst einmal möchte ich mich jetzt für alle Beiträge bedanken, ich habe sicherlich hier und da einen kleinen Fehler gemacht, gut diesen kann ich leider nicht rückgängig machen.

Jedenfalls habe ich am kommenden Freitag einen Termin beim Rechtsanwalt, werde selbstverständlich das Forum auf dem laufenden halten.

Bei der km Leistung war mir schon klar, das mal hier und da ein Defekt erscheint, es musste aber nicht gleich unmittelbar nach dem Kauf geschehen und nicht gleich auf über 3.1ßß EUR kommen. *puhh* Vom großen Schock habe ich mich mittlerweilen ein wenig erholt.

Na ja, wir werden jetzt erst mal sehen was passiert.

Vielleicht habe ich bald einen Motorschaden *g* Wieviel kostet eigentlch die Reparatur? Nur so zur Info, das lasse ich sicher nicht mehr reparieren, dann fahre ich lieber Fahrrad ;-)

Hi,

ich wünsch dir mal viel Glück beim weiteren Verlauf.

Bzgl. dem Motorschaden kann man so keine Aussage machen. Vielleicht ist er reparabel, vielleicht ein Ersatzmotor notwendig, je nach Schaden. Aber dann werden´s wohl noch ein paar tausend mehr werden...

Gruß Jürgen

am 28. Oktober 2003 um 8:25

Re: Audi A6 Avant 2,5 TDI Bj. 12/95 beim Händler gekauft u. jetzt zum Rechtsanwalt!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von Matulka

Hallo alle zusammen,

melde mich jetzt wegen einer interessanten Geschichte, die vielleicht den einen oder den anderen interessieren wird.

Wie ich euch letztens erzählt hatte

(Hier der Link:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...)

war mein Audi A6 Avant TDI Bj. 12/95, den ich mit 320.000 km bei einem Händler gekauft hatte, gabe ich den Audi in eine Audi-Werkstatt zum Kundendienst und zwar aus dem Grund, weil ich das Auto auf Herz und Nieren prüfen hab lassen, um mit einem guten Gewissen zu fahren, man weis ja nie was so in einem Gebrauchtwagen vor sich geht, den man nicht kennt.

Bei dieser Gelegenheit konnte die Werkstatt auch meine kleinen Startprobleme beiseitigen, die ich ab dem Kauf hatte, aber das ist jetzt hier egal. Es kam noch schlimmer -> So der Kundendienst kostet ca. 400 EUR ich dachte mir da kommen noch sicher paar kleinigkeiten dazu, also habe ich mit mehr gerechnet.

 

Jetzt hat mich der Audi - Meister angerufen und meinte das die Lenkung undicht sei und das die Kosten sich auf ca. 2000,- EUR belaufen, dies wurde jedenfalls eine größere Reparatur, mein Auto war eine Woche in der Werkstatt, alles wurde repariert, eingestellt und geprüft.

Ich habe mein blaues wunder erlebt, als ich mein Auto abgeholt habe, die Rechnung betrug letzendlich genau 3.105 EUR, die ganze Rechnung ging ich mit dem Meister Schritt für Schritt durch, ich sagte Ihm die Geschichte, dass ich das Auto bei einem Autohändler gekauft hatte.

Ich sagte nur das ich jetzt den Händler vor Gericht ziehen werde, der Audi-Meister sagte mir das er einen Rechtsanwalt einbeziehen würde.

Ich habe mich informiert und zwar nach der EU-weiten Angleichung des Kaufrechts zum 1. Jan. 2002, erzält der private Gebrauchtwagenkäufer erheblich mehr Rechte und zwar das die Gewährleistungspvlicht mind. 1 Jahr beträgt und diese darf nicht eingeschränkt werden und das die Beweislastumkehr bei der Reklamation von Fahrzeugmängeln innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf:

Das bei Problemen die Beweislast dem Händler unterligt sowie berechtigte Mängel vom Händler auf seine Kosten vollständig nachzubessern sind.

In meinem Fall sieht es so aus, ich denke als erstes mir der Händler die Probleme mit der Lenkung absichtlich verschwiegen hat und zum zweiten hat er im Kaufvertrag geschrieben das er keine Gewährleistung auf das verkaufte Fahrzeugt übernimmt, aber laut dem neuen Recht muss er mir ein Jahr Garantie auf dieses Gebrauchtfahrzeug geben.

Noch ganz kurz zu meinen Kosten für eine besser Übersichtlichkeit:

Habe den Audi A6 Avant, TDI 2,5 L mit 140 PS Bj. 12/95 mit 320.000 km für 7.100 EUR gekauft, muss aber dazu sagen das vor ca. 80.000 km der Motor generalüberholt wurde und das dieses Fahrzeug helle Ledersitze, Sitzheizung, Klimatronic, Webasto Standheizung besitzt.

Nun gut, 7.100 EUR + 3.105 EUR Werkstattkosten = 10.205 EUR, was soll ich da nun sagen, ich fühle mich jedenfalls richtig auf gut deutsch gesagt "verarscht".

Ich habe jetzt einen Termin beim Rechtsanwalt und ich versuche die Kosten zurück zu gewinnen, zumindest einen Teil davon.

Was sagt Ihr zu der ganzen Geschichte?

Danke für die Antworten.

Viele Grüße

Andreas

Also wenn ich es mal Glimflich ausdrücken will,

du wurdest absoulut über OHR gehauen.

1. DIe KM leistung

2. Ausschluss von Gewährleistung

3. Der Preis

Junge das müssten schon längst die Alarm Glocken klingeln.

Helle Ledersitze lässt auf TAXI schliessen

Welche Farbe hat das Auto denn??

Schau mal in den Fensterrinnen nach ob das Auto irgendlwelche Spuren von LAckierarbeiten zu sehen ist!

Themenstarteram 28. Oktober 2003 um 16:26

Hallo,

also ein TAXI ist es nicht, ich konnte am Lack nichts feststellen.

Scheckheftgepflegt ist das Auto auch und es war von 1. Hand zum Preis von 7.100 EUR, konnte natürlich nicht wissen das nocht die Sache mit der Lenkung dazukommt. :-(

Na ja, das mit der Gewährleistung stimmt natürlich, da hätte ich besser drauf achten sollen.

Viele Grüße

Andreas

am 29. Oktober 2003 um 8:48

Zitat:

Original geschrieben von Matulka

Hallo,

also ein TAXI ist es nicht, ich konnte am Lack nichts feststellen.

Scheckheftgepflegt ist das Auto auch und es war von 1. Hand zum Preis von 7.100 EUR, konnte natürlich nicht wissen das nocht die Sache mit der Lenkung dazukommt. :-(

Na ja, das mit der Gewährleistung stimmt natürlich, da hätte ich besser drauf achten sollen.

Viele Grüße

Andreas

Ich kenne mir sehr gut mit Gebrauchtwagen kauf aus.

Auch ich kann noch was dazu lernen.Nobody is Perfect

Z.B

Viele KM,

Gute Ausstung bzw Vollausstattung

Helle Sitze

Diesel

Solche DInge können auf ein TAXI Schliessen lassen.

Ruf doch mal den Vorbesietzer an.

Sag ihm du willst den Wagen kaufen der würde bei nem Händler stehen.

Frag ihn so aus wie die Vielen KM zustande kommen,mit wieviel KM er den Wagen verkauft hat.

Ob es zum Beispiel Probleme mit dem Waggen bzw Motor und Getriebe gab!

Ob er evventuell diese Schäden dem Händler gemeldet hat !

Ein Taxi fährt länger als "nur" 320000km. Und wer hat schon eine Taxe mit Vollaussstattung gesehen? Und ihr glaubt doch nicht, dass ein Taxi mit HELLER Lederausstattung nach der Laufleistung noch verkäuflich ist bzw. das Leder muss doch nach Taxi-Gebrauch extrem verschlissen sein-da kann man pflegen wie man will.

Auch sind bei Taxis Sondereinbauten drin-wie z.B. Funk oder gewisse Schalter. Die eben nach Gebrauch ausgebaut werden-und das hinterlässt Spuren! Löcher im Armaturenbret usw. Leseleuchte vorn dürfte anders aussehen.

Überhaupt-ein Taxi mit heller Lederausstattung???

Unglaubhaft.

Nicht die Langzeitqualität des alten A6 anzweifeln! Der ist für die Ewigkeit gebaut-aber kaputtgehen kann da natürlich auch mal was.

Tschau.

N'Abend!

Noch ein Tip zum Rechtsanwalt.

Bei einer solchen Sache sollte man immer einen Rechtsanwalt aus der Nähe des für den Händler zuständigen Amtsgerichts nehmen. Anwälte und Richter kennen sich in der Regel schon durch das "tagtägliche Geschäft".

"Ortsfremde" Anwälte haben es in der Regel etwas schwerer. Es sei denn, das dein Anwalt aus deinem Wohnort viel mit diesem Amtsgericht zu tun hat, du im selben Ort wie der Händler wohnst, oder dein Ort auch in den Bezirk des Amtgerichts des Händlers fällt.

 

Beweislastumkehr:

Das Mittel "Beweisumkehrlast" wird unterschiedlich gedeutet:

Eigentlich stellst Du eine Behauptung auf, die der Händler wiederlegen muss. Er wird sagen, dass bei Übergabe die Lenkung in Ordnung war. Schliesslich bist du ja auch einige TKM damit gefahren. Nach wieviel KM hast Du den Schaden eigentlich festgestellt? War es kurz danach (so unter 1000) dann ist es wahrscheinlich dass der Mangel bei Übergabe schon abzusehen war. So etwas kann nur über ein Sachverständigergutachten festgestellt werden......

Weiter oben wurde ja schon gesagt, dass bei einer Laufleistung von über 300tkm immer mal was passieren kann. Das ist halt Risiko, was immer Kaufpreis des Wagens mit berücksichtigt werden sollte. TDI's wie du ihn gekauft werden bestimmt meistens so hoch gehandelt, auch wenn es nicht der reale Marktwert ist. Da habe ich aber nicht so viel Ahnung von.

Meiner (C4,2,5tdi,Limo,Klima,Bj92,190tkm,EuroII) hat 4650 gekostet. Ich hatte einen Zahnriemenschaden mit Folgeschaden. Der Motor hat's überlebt. 1100 Euro Schaden - 400Euro müssen mir seit kurzem gerichtlich rückerstattet werden. Der Händler hat ganz schön geknurrt!!

Alles Geld bekommst Du nicht wieder. Das Gericht ermittelt letztendlich nach den Argumenten beider Parteien einen Betrag, den dir der Händler erstatten sollte. Ist der zum Beispiel 1000Euro und du hast 3000Euro bezahlt, zahlst du auch noch 2/3 der Prozesskosten.

Das Ganze lohnt sich also nur, wenn du rechtschutzversichert bist.

Cu Protti

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