Audi A3 wandeln?
Hallo Leute,
ich habe mir vor 3 Wochen einen Audi A3 Ambition ( Typ 8P) gekauft.
Das Fahrzeug ist ein Jahreswagen und wurde vorher von der Audi AG genutzt. Fahrleistung bei Übernahme ca. 10000 KM. Erstzulassung 01.2004
Mittlerweile habe ich sehr viele Mängel an dem Auto festgestelllt.
Zuletzt das Problem mit den plokkernden Stossdämpfer.
Leider ist es meiner Werkstastt bis dato nicht gelungen, dieses Problem in den Griff zu kriegen.
Das Ding plokkert immer noch beim überfahren von Unebenheiten!
Auch nach (angeblichem) Austausch der Stossdämpfer.
Besteht auch für den Zweitbesitzer die Möglichkeit auf Wandlung?
Für Eure Infos in diesem Forum vorab vielen Dank.
tucco...
18 Antworten
Hallo nochmal Scoty81,
das wird vermutlich nur ein Missverständnis zwischen Dir und Deinem Anwalt sein.
Verträge lassen sich grundsätzlich zurückabwickeln. Bei Zweitkäufern liegt nur meist kein Vertrag zwischen Erstverkäufer und Zweitkäufer vor. Somit muss hier der Vertrag zwischen Zweitkäufer und Zweitverkäufer rückabgewickelt werden.
Dies ändert aber nichts daran, daß die Gewährleistungsrechte/Sachmangelhaftung auch bei gebrauchten Sachen greift.
Du kannst gerne im Gesetz nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__433.html
§§ 433 - 453, insbesondere 437 BGB sind die entsprechenden Normen.
Beim Privatkauf von einem Unternehmer sind auch diese Paragraphen noch einschlägig:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__474.html
Hier beachte bitte noch den Absatz 2 von § 475 BGB.
Wenn Du von einem Recht auf ein "mangelfreies Auto" sprichst, wie willst Du dies ansonsten durchsetzen, wenn der Mangel nicht behoben wird / werden kann?
Beste Grüße.
Zitat:
Original geschrieben von sauberesocke
Hallo nochmal Scoty81,
das wird vermutlich nur ein Missverständnis zwischen Dir und Deinem Anwalt sein.
Verträge lassen sich grundsätzlich zurückabwickeln. Bei Zweitkäufern liegt nur meist kein Vertrag zwischen Erstverkäufer und Zweitkäufer vor. Somit muss hier der Vertrag zwischen Zweitkäufer und Zweitverkäufer rückabgewickelt werden.
Dies ändert aber nichts daran, daß die Gewährleistungsrechte/Sachmangelhaftung auch bei gebrauchten Sachen greift.
Du kannst gerne im Gesetz nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__433.html
§§ 433 - 453, insbesondere 437 BGB sind die entsprechenden Normen.
Beim Privatkauf von einem Unternehmer sind auch diese Paragraphen noch einschlägig:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__474.html
Hier beachte bitte noch den Absatz 2 von § 475 BGB.Beste Grüße.
Ok, dass kann wirklich sein! Aber zum Glück muss ich mir da keine Gedanken mehr zu machen! 😉
Gruß Scoty81
Ich krame dieses Thema nochmals hoch.
Ich habe mir im August diesen Jahres einen VW Tiguan als Jahreswagen bei einem VW-Händler gekauft. Erstbesitzer war die Volkswagen AG mit Kennzeichen WOB-xx yyy.
Gleich in der ersten Woche bemerkte ich einen leichten Schiefstand des Lenkrades nach links. Damit ging die Odyssee los.
1. Werkstatttermin: Spurvermessung, danach stand das Lenkrad erheblicher nach rechts. Werkstatt zeigte sich uneinsichtig und wollte widerwillig nochmals vermessen.
2. Werkstatttermin: Da ich kein Vertrauen in 1. Werkstatt hatte, ging ich zu einem anderen VW-Händler an meinem Arbeitsort zwecks nochmaliger Vermessung und Geradestellen des Lenkrades. Hierbei stellte sich heraus, dass die beiden Domlager links und rechts defekt sind, das Getriebe undicht ist und die Spannrolle am Zahnriemen Geräusche macht. Im Rahmen der 2-jährigen Werksgarantie wurde der halbe Vorderwagen auseinandergenommen und die besagten Teile erneuert. Die Vorderachse und das Getriebe wurden abgehängt und abgedichtet (Austausch einer speziellen Schraube im Getriebe).
Nach dieser umfangreichen Reparatur stand das Lenkrad wieder nach links.
3. Werkstattermin: Nochmalige Spurvermessung mit Ausrichten des Lenkrades.
4. Werkstatttermin: Nun hatte ich einen Termin in der Werkstatt, bei der ich den Wagen gekauft hatte. Lenkrad steht wieder leicht nach rechts, sporadischer Ausfall der elektromechanischen Servolenkungsunterstützung. Nach 2 Tagen Werkstattaufenthalt steht das Lenkrad nun ca. 1 Grad immer noch nach links bei Geradeausfahrt. Ein neues Lenkgetriebe ist bestelllt und soll, sofern es dann mal wieder lieferbar ist, ausgetauscht werden.
Gegenüber dem VW-Händler, bei dem ich den Wagen gekauft hatte, habe ich in mehreren eMails die Mängel dokumentiert. Als man mir mitteilte, dass nun das Lenkgetriebe ausgetauscht werden würde, stellte ich in einer weiteren eMail einen Antrag auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, da mein Vertrauen in den Wagen erschüttert ist und ich keine Lust habe, alle 4 Wochen in die Werkstatt gehen zu müssen. Nun teilte mir der Händler mit, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrages über ihn als Händler für mich nachteilig wäre, da man mir als Privatkäufer des Wagens nur den Nettobetrag abzgl. der Nutzwertentschädigung (x% * gefahrene 1.000 KM) anbieten könne. Es wäre besser, wenn die Rückabwicklung über den Hersteller ginge! Welchen Vorteil sollte ich da haben? Der Kaufvertrag für den Gebraucht-/ Jahreswagen erfolgte doch zwischen dem VW-Händler und mir. Was hat da das Werk / Hersteller mit mir zu tun? Vertragspartner mit mir ist doch der Händler! Will man mich über den Tisch ziehen oder Gründe finden, es zu verweigern?
Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist nur dann möglich, wenn ein techn. Mangel am Fahrzeug vorliegt und 2-3 Reparaturversuche ergebnislos waren. Dies ist hier zwar nicht der Fall, aber dass ich mit dem Wagen ständig andere und neue technische Probleme habe, ist doch auch nicht normal. Aiuch bei solchen Fällen, sollte doch eine Rückabwicklung möglich sein.
Letztes Wochenende musste ich ca. 0,3-0,4 Liter Kühlwasser nachfüllen. Bahnt sich etwa eine weitere Reparaturbaustelle an?
Richtig, rückabwickeln kannst du nur mit deinem Vertragspartner, also in deinem Fall der Händler und nicht der Hersteller. Das Problem mit dem Kühlmittelverlust habe ich bei meinem Audi A3 8V auch, und zwar seitdem ich bei einem Servicetermin war. Seitdem muss ich alle paar Wochen ca. 300 bis 500 ml nachkippen.