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Audi A3 1,6L 8L Getriebe Frage

Themenstarteram 20. Januar 2010 um 22:53

Hallo alle zusammen,

wer kann mir helfen? es geht um mein Getriebe! habe heute ein Austausch Getriebe DUS eingebaut.

Orginal war ein Duu Getriebe verbaut. Es scheint mir als würde die Übersetzung länger sein als beim DUU.

wer kann mir den Unterschied zwischen DUU und DUS erklären

vielen dank sven

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22 Antworten

hmmmm, tut es dem 1,6L Motor so gut, wenn man mit dem 200km/h fährt???? eingetragene höhstgeschwindigkeit laut fahrzeugschein 180km/h. das würde mit jetzt mal interessieren, so aus neugier ... :)

am 23. Januar 2010 um 17:46

Die bekommen beide das gleiche Öl.

DUS und DUU haben die gleichen Differentiale, die gleichen Triebwellen, die gleichen Antriebswellen, die gleichen ersten und zweiten Gänge, die gleichen Gehäuse, die gleichen Lager, usw. Es gibt keine Unterschiede in der Drehzahl- oder Drehmomentbelastbarkeit.

@Navigato

Dem Motor ist es egal wie schnell er fährt. Es kommt auf die Motordrehzahl an, und die bleibt gleich.

Und dass der Wagen jetzt eventuell deutlich schneller ist in der Höchstgeschwindigkeit muss man nicht eintragen lassen?

am 23. Januar 2010 um 19:27

Zitat:

Original geschrieben von kadaver

Und dass der Wagen jetzt eventuell deutlich schneller ist in der Höchstgeschwindigkeit muss man nicht eintragen lassen?

Nein, es handelt sich ja nicht um eine Leistungssteigerung des Motors.

Mein 1.6er fährt übrigens auch 200km/h, obwohl nur 180 km/h eingetragen sind. Positive Streuung würde ich sagen.

Wo kann ich eigentlich nachschauen was ich für ein Getriebe habe?

am 24. Januar 2010 um 1:56

Zitat:

Original geschrieben von kadaver

Und dass der Wagen jetzt eventuell deutlich schneller ist in der Höchstgeschwindigkeit muss man nicht eintragen lassen?

Es handelt sich mit dem anderen Getriebe um ein völlig neues Auto, das per Einzelabnahme und -gutachten zugelassen werden müßte. Rechtlich gesehen fährt man sonst mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis des Kraftfahrt Bundesamtes, und somit auch ohne Versicherung!

Zitat:

Original geschrieben von Nordhesse

Zitat:

Original geschrieben von kadaver

Und dass der Wagen jetzt eventuell deutlich schneller ist in der Höchstgeschwindigkeit muss man nicht eintragen lassen?

Es handelt sich mit dem anderen Getriebe um ein völlig neues Auto, das per Einzelabnahme und -gutachten zugelassen werden müßte. Rechtlich gesehen fährt man sonst mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis des Kraftfahrt Bundesamtes, und somit auch ohne Versicherung!

Hab ichs mir doch gedacht... ; )

Themenstarteram 25. Januar 2010 um 11:30

Danke für die Info...

bin gestern mit navi gefahren um die Geschwindigkeit von Tacho und GPS zu vergleichen. HA... stimmt überein, zuvor 10 Kmh unterschied.

Werde das Getriebe denoch diese Woche wieder gegen ein DUU tauschen.

Danke an alle

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