AU Rückdatiert ???

Audi 80 B3/89

moin,

wird eigendlich die AU rückdatiert ? also die plakette auf den monat geklebt in dem die Au fällig war oder auf den
aktuelen monat?
habe meine AU schon "etwas" überzogen.

gruß

22 Antworten

das ist beschlossen.
ab 2010 fällt eine Plakette weg.

bis dahin gild diese ein monats frist mit der AU und der rückdatierung bzw. rückdatierung bei ablauf.

da könnt ihr disskutieren wie ihr wollt.

so ist das beschlossen und wurde so eingeführt am gleichen Stichtag wie Tüv mit OBD

ich habe damals beim tüv nachgefragt, es wird immer zurück geklebt.

Jep und vorbei sind die Autohäuser, die einfach die Sonde in ein anderes Auto packen und der Wagen kommt durch die AU.
Das macht alles zusammen dann der Tüv der bekanntlich etwas unbestechlicher ist hihi.

Zitat:

Original geschrieben von Kerscher1


Hallo.

gilt das eigentlich auch bei autos mit saisonkennzeichen?
habe mir im november einen 2.wagen für die zukünftigen winter gekauft und der hat termin im august, ist jedoch nur von november bis märz "angemeldet".
gibts da ne sonderregelung oder muss ich den tüv dann schon eher machen?
schöne grüsse

Ja, da gibts ne Sonderreglung.

Mein Typ85 hat ja auch Saisonkennzeichen, du fährst einfach den ersten Monat hin in dem er wieder zugelassen ist,in deinem Fall also der November.

Und es wird NICHT zurück datiert.

Zitat:

auch darf die AU nur noch einen Monat vor dem Tüv gemacht werden.Die Tüv Plakette wird aber in diesem Fall auch einen Monat Rückdatiert, so das beide wieder auf einen Monat fallen..

Das ist so nicht ganz richtig.Es wird nicht beides auf einen Monat datiert.

Mein Coupe hatte HU in 01/2007 und AU in 02/2007,im februar habe ich beides zusammen machen lassen und habe auch nun wieder HU in 01/2009 und die AU in 02/2009.

Da ist nichts zusammen gelegt worden.

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Hier mal der Text zur Rückdatierung
quelle ADAC

Seit 01.12.1999 erfolgt eine sog. „Rückdatierung“ im Rahmen der HU. Bei verspätet durchgeführter HU führt dies dazu, dass die Frist für die nächste HU mit dem Monat der Fälligkeit der letzten HU beginnt. Eine – wie bisher mögliche - HU-Fristverlängerung durch Hinausschieben der Untersuchung ist somit nicht mehr möglich. Es erfolgt vielmehr eine Rückdatierung des Beginns der HU-Frist. Wer z.B. sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen läßt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Der Gesetzestext sieht von dieser Regelung keine Ausnahme vor. Vom zuständigen Arbeitskreis unter Beteiligung des BMV wurde jedoch zwischenzeitlich eine Empfehlung an die Prüfstellen dahingehend herausgegeben, dass bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen und bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen keine Rückdatierung erfolgen soll, wenn in der Zeit, in der die Fahrzeuge vorübergehend stillgelegt sind bzw. nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, eine HU fällig wäre. In diesen Fällen soll die Frist für die nächste HU nicht mit dem Monat der zuletzt durchgeführten HU, sondern mit dem Monat, in dem die neue HU durchgeführt wird, beginnen.

so nun mal was zur 1 monatsfrist.

Seit dem 01.04.2006 wird die AU bei KFZ bis 2,8t im Rahmen einer Frist von 1 Monat Durchgeführt.
Dabei sieht der Gesetzgeber vor, dass die AU frühestens einen Monat vor Ablauf der HU durchgeführt werden darf.
Die Anschließende HU wird dann auf den Monat der AU Datiert.
Diese Regelung soll dabei unterstützen, die Einführung der ab 2010 geltenden Regelung, KFZ bis 2,8t mit nur noch einer Plakette für HU/AU zu versehen.

also wenn der Prüfer das bei dir so gemacht hat dann freu dich.
da hat der bestimmt nicht drauf geachtet oder das beim kleben und schreiben vergessen.
ist eben macht der gewohnheit die plakette im monat zu kleben der gerade ist.

Ich glaube nicht daß so viele Prüfer pennen,war bei mir nämlich auch so.Nur andersrum. :-))
AU im Nov 06, HU im Dez 06.Bin erst im Dez hin um beides zusammen machen zu lassen und habe wie vorher nun AU bis Nov 2008 und HU bis Dez 2008.
Beides übrigens ohne Mängel,und das bei nem fast 15 jahre alten Auto,ohne vorher was gemacht zu haben.
Andere fallen schon nach 3 oder 5 Jahren durch. :-))

Zitat:

Original geschrieben von Hemsen


Ich glaube nicht daß so viele Prüfer pennen,war bei mir nämlich auch so.Nur andersrum. :-))
AU im Nov 06, HU im Dez 06.Bin erst im Dez hin um beides zusammen machen zu lassen und habe wie vorher nun AU bis Nov 2008 und HU bis Dez 2008.
Beides übrigens ohne Mängel,und das bei nem fast 15 jahre alten Auto,ohne vorher was gemacht zu haben.
Andere fallen schon nach 3 oder 5 Jahren durch. :-))

glauben hin oder her.

das sind fakten diese wurde ebenso abgedruckt.

beschlossen von der Bundesregierung.

da ist das Total latte was du persönlich glaubst oder war haben willst oder nicht.

evtl ist ja auch das noch nicht bei allen Tüvern angekommen sind ja auch nur menschen.

ebenso können die manchmal garnix dafür weil das Programm einfach das datum bestimmt und auch da noch ältere softwaremodelle vorliegen.
ich denke das wird noch gut 1 jahr dauern bis das alles passt.

aber so wie ich das oben einkopiert habe ist die gesetzesregelung.

hin oder her da kann man auch nix anders disskutieren.
und egal wie mans betrachtet ich finde das sogar gut.

ich selbst mache beim Tüv immer beides zusammen sprich AU+HU kostet 66€ im Paket.

würde ich es einzeln machen lassen würde ich 78€ bezahlen bei ATU sogar 85€.

also hab ich preisöich gesehen auch einen vorteil wenn ich AU+HU zusammen beim Tüv mache.

ich verstehe sowieso nicht, warum man das auseinander legt und dann andere Termine dafür hat.

ist doch nur doppelter stress.

So,mich hats mal in den Fingern gejuckt und hab mal beim Tüv angerufen. :-))
Und,so wie es bei mir gemacht wurde ist es richtig,legal und derzeitige Praxis.Ende.
Lediglich für Fahrzeuge mit Diagnose system hat sich ab 1.4.06 was geändert,da ist nun die AU Bestandteil der HU.Bei allen anderen ändert sich bis 2010 wo dann beides zusammen gelegt wird erstmal nichts.
Das heißt,es wird immer zurück datiert auf das Fälligkeitsdatum wenn überschritten wurde,für eine HU braucht man eine gültige AU die nicht älter als 1 Monat sein darf.Das wars.
Da ich nun die AU einen Monat überzogen hatte war es nornal diese zurück zu datieren,bei der HU war ich im Soll und daher gibts dann die vollen 24 Monate.
Und bis 2010 ändert sich wie gesagt an dieser Praxis nichts.
Und ich denke ,die werden es wohl wissen..

Zitat:

ich verstehe sowieso nicht, warum man das auseinander legt und dann andere Termine dafür hat.

Ganz einfach,es soll Leute geben die ne neue HU machen wenn sie ihr Auto verkaufen,sich die AU aber sparen da die eh als nicht so wichtig angesehen wird.

Ich mache normal auch immer beides zusammen,auch dieses mal trotz unterschiedlicher Fälligkeit. :-))

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