1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Quad & ATV
  5. ATV im Winter fahren

ATV im Winter fahren

Hallo zusammen,

ich bin seit Juli besitzer meines ersten Quads. Ein Access Motors AMX 750.

Langsam wird es kalt und regnerisch und bis jetzt stand das ATV draussen. Über den Winter soll es in eine Garage (wenn ich einen warmes Plätzchen finde), aber was sollte ich daran machen um es sicher durch den Winter zu bringen?

Was sollte ich machen wenn das ATV draussen überwintern muss?

Kann ich auch mal paar Runden im Schnee drehen und wenn ja, was soll ich dabei beachten?

Grüße eines Unerfahrenen,
driver95

23 Antworten

ne dafür hab ich ja winterreifen

Passend zu Thema winterreifen hätte ich auch mal eine Frage zwecks Zulassung.
Mein quad ist ja laut Schein ein Acker schlepper und bei diesen gibt es ja nicht die Regelung mit den winterreifen wie beim Auto. Also dürfte ich ja rein theoretisch auch beim quad jeden zugelassenen Reifen im Winter fahren dürfen.

Wenn's in der Zulassungsbescheingung drinsteht...
(Aber "Ackerschlepper" steht wohl eher nicht drin, eher T oder C, jeweils unterteilt mit 1-5, ggf. zus. mit Kleinbuchstaben. Das sind halt die neuen EU-Fahrzeugklassen.)

Übrigens: "Winter" ist keineswegs gleichbedeutend mit "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte".
(Theoretisch darf man im Tiefschnee auch mit Sommerreifen fahren. Ist ja weder *eis noch *glätte oder *matsch.)

Natürlich steht Ackerschlepper oder Geräteträger in den Papieren bei einer LoF Zulassung,
hier mal meine ZUB I:
LoF, Land- oder Forstwirtschaft, ist eine nationale Zulassung, nur in Deutschland gültig.
Damit darf man als einziges europäisches Land offen fahren.
Und hier gibt es die Regelung mit der Winterreifenpflicht nicht.
Alle anderen Länder begrenzen die Quads auf 15kw mit der VKP Zulassung.

Im Anhang ein Bild von meinem "Ackerschlepper":

Wp-20170602-13-29-34-pro1
27906735-1629210547137350-616763843-o-1
Ähnliche Themen

Zitat:

@tomS schrieb am 26. September 2018 um 15:35:59 Uhr:


Wenn's in der Zulassungsbescheingung drinsteht...
(Aber "Ackerschlepper" steht wohl eher nicht drin, eher T oder C, jeweils unterteilt mit 1-5, ggf. zus. mit Kleinbuchstaben. Das sind halt die neuen EU-Fahrzeugklassen.)

Habe mir die Fahrzeugklassen noch mal genau angeschaut.
Klasse T geht schon allein deshalb nicht, da die Fahrzeuge eine gewisse Bodenfreiheit haben müssen, also nur Traktoren. Auch die Höchstgeschwindigkeit 40kmh scheidet bis T4 aus.
Und T5 ist noch nicht in nationales Recht umgesetzt.

Klasse C scheidet an dem Antrieb Gleisketten aus.

Daher werden die Quads bis 15KW in die Klasse L7e eingeordnet.
Und dann die nationale Einordnung LoF, die es nur in D gibt.
Hier werden alle Quads oder ATV´s eingeordnet deren Leistung offen, also über 15KW hinausgeht.

Im Anhang eine gute Übersicht.
Besonders in der Mitte, wo die LoF Zulassung abgehandelt wird:
https://www.gera.de/.../detail.php?...

Welche Fahrzeugklasse in Europa es nun ist, darüber brauchen wir glaube nicht zu diskutieren, da diese Einteilung in meinen Augen bei allen Fahrzeugen sinnlos ist. Fängt doch schon damit an, das bei uns 90% der traktoren mit bbh über 40 zugelassen sind und es dafür noch keine Regelung gibt.
Beim quad steht in meiner Zulassung auch lof Zugmaschine / ackerschlepper, das hat mir sogar bei der letzten Polizeikontrolle das Leben gerettet, als sie eine db Messung machen wollten ??
Aber zurück zum Thema winterreifen. Also Stollenreifen drauf und Spaß haben im Schnee und das sogar legal ??

Wie würdest Du sonst StVO §2 (3a) 1. interpretieren?
Analog ist 2. kürzlich eingefügt worden, weil die Politiker eingesehen haben, dass es für Krafträder oftmals keine expliziten Winterreifen gibt. Ausserdem waren im winterlichen Verkehrschaos die Krads auch kein wirkliches Problem. Oder musste schon mal eine Autobahnsteigung wegen querstehenden Krads gespert werden? Kenne ich nur von Lkws!

Hört auf mit diesem sinnlose Winterreifen gequatsche, dies wurde schon Tausende mal im Internet durch gekaut! Stollenreifen drauf, und Spaß haben! Wie es Scratchy_90 schteibt. Keine Polizei hält ein atv in Deutschland an, und sucht die Schneeflocke auf dem stollenreifen

In meiner Zulassung steht ebenfalls die Bezeichnung "Ackerschlepper".
Ich fahre eine Triton Outback 400 4X2 LoF, Baujahr 2011, nun schon 9000 km. Ich habe auf der Hinterachse (Starrachse) permanent M&S Reifen, da die Grobstollen sich prima durch den Sand und durch die Modde wühlen. Auf der Straße haften diese Pellen genauso wenig wie Sommerreifen, besonders im Regen. Entweder du bist Driftkönig, oder du bist ein ständiger Versicherungsfall. ??
Für Land- oder Forstwirtschafliche Fahrzeuge, egal ob 2- oder 3 spurig besteht keine Winterreifenpflicht.
Ich wünsche allen in dieser Runde einen knitterfreien Bumper.

Deine Antwort
Ähnliche Themen