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Quad fahren mit 16 möglich??

Themenstarteram 9. Mai 2008 um 22:47

Nabend,

ist es möglich legal ein Quad mit 16 zu fahren? Und wenn ja, wie und mit welchem Führerschein!?

Danke schonmal für die Antworten :-)

Gruß

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23 Antworten

Ja, Quads der Fahrerlaubnis-Klasse S:

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__2.html

Unter Punkt 12 findest Du die technischen Maximaldaten.

Meiner Meinung nach lohnt sich das nicht, denn mit Klasse B (Pkw) dürfte man jedes Quad fahren und man hat beim Erwerb von Klasse B keinerlei Vorteile von Klasse S.

Evtl. Klasse A1 machen!?

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 14:37

Hi,

es geht darum, dass mein Bruder auch gerne mal ne Runde mitgurken möchte :-)

Aber mit 16 ist das natürlich alles irgendwie Mist. Geht das nicht irgendwie mit Führerschein L oder T und einer Anmeldung als Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug? Es ist natürlich auch blöd, mit 50ccm kommt er ja kaum irgendwo mit denke ich. Ich bin so ein Teil noch nie gefahren, aber ich denke es wird schnell langweilig, oder kommt im Gelände gar nicht vorwärts!?

Gruß

am 10. Mai 2008 um 14:39

Och, im Gelände gehen die kleinen 50er sogar. Ein Kumpel (über 20 Jahre) fährt sowas niedliches. In der Botanik ist er mit der kleinen Wuselkiste und den Stollenreifen echt gut unterwegs und hat jedesmal ne Menge Spass. Ist halt auch eine Frage des eigenen Anspruchs.

Grüße,

qp

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 15:46

Hallo,

ja ich bin sowas noch nie gefahren, wenn das schon Spass macht wäre es ne alternative :-)

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von KurtCobain

ja ich bin sowas noch nie gefahren, wenn das schon Spass macht wäre es ne alternative :-)

Auf der asphaltierten Strasse hält sich der Spaß aber sehr in Grenzen. Ein 50ccm Roller ist deutlich schneller.

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 22:35

Hi,

also gibt es eigentlich keine Möglichkeit, ein normales Quad mit 16 zu fahren? Mit Drossel oder sowas?

mfg

Zitat:

Original geschrieben von KurtCobain

also gibt es eigentlich keine Möglichkeit, ein normales Quad mit 16 zu fahren? Mit Drossel oder sowas?

Lies doch bitte den Link, den ich Dir gepostet habe.

Insbesondere die technischen Eckdaten. Wie Du die erreichst (notfalls auch per StVZO §21), ist Deine Wahl.

Wenn Du der Homepage des Bundesministeriums der Justiz keinen Glauben schenkst, ist Dir schwer zu helfen.

Anmeldung als "Landwirtschaftliches Fahrzeug" mit grünem Kennzeichen.V-Max 45 Kmh und für Deine Zwecke ILLEGAL.

Themenstarteram 13. Mai 2008 um 7:56

Achso, ja illegal war ja auch keine Absicht. Also fällt das dann wohl eher flach :-)

Danke für Eure Hilfe.

Oder bist Du Landwirt?;)

Themenstarteram 13. Mai 2008 um 9:32

Hi,

nein das bin ich nicht :-) Ich danke, das mein Bruder doch leider noch 2 Jahre warten muss :-(

Oder evtl. mal ein 50ccm zur Probe fahren sollte.

 

Gruß

Grünes Kennzeichen und Vergnügungsfahrt wäre Steuerhinterziehung. Das ist eine der Straftaten, die der Staat gar nicht lustig findet.

Schon bei Traktor-Treffen hat die Obrigkeit ein sehr waches Auge, ob auch alle ein schwarzes Kennzeichen haben.

Ein derartiges Quad wäre noch sehr viel verdächtiger.

Zudem ist Klasse T für Minderjährige auf 40km/h beschränkt (Klasse L auf 32km/h). Kein Vorteil gegenüber der legalen Alternative Klasse S.

Themenstarteram 2. Juni 2008 um 10:57

Hallo,

mein Bruder hat sich jetzt für Klasse S entschieden, alles andere ist ja doch keine Lösung.

Falls jmd von Euch noch n 50er Quad abzugeben hat, bitte melden!!!

Dankeeee

Gruß Daniel

Wir haben noch ein 50ér Adly im Kundenauftrag hier rumstehen.

Ist sogar ein relativ "großes" Fahrzeug

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