ATU Werkstatt Abzocke // Neuer Kleinwagen
Hi,
Nen Kumpel hat mich angeschrieben. Er sucht ein neues Auto für sich und Freundin.
5 Türer
80 PS
unter 100tkm
~ 7 Liter verbrauch
3-4t€ Berlin
Ich hatte ihm einen Megane/ Clio / und Micra empfohlen.
http://suchen.mobile.de/.../215458757.html
http://suchen.mobile.de/.../217253561.html
http://suchen.mobile.de/.../217446419.html
Als ich fragte was mit dem anderen sei kam eine sehr kuriose geschichte.
Renault Twingo ez . 2003 Kein Tüv 160tkm gelaufen.
Ok ist nichts wert.
Jetzt das kuröse. Seine Freundin kümmert sich drum, beide keine Ahnung.
Waren bei ATU ( ... )
Werkstatt Meister hat die Plakette entfernt und gesagt das Auto darf nicht mehr auf die Straße ( Darf er die Plakette entfernen, so kann man die natürlich schön bei der Werkstatt festnageln ?)
Zum Problem: An der Hinterachse wurde mal geschweißt ( laut ATU ) wo nicht geschweißt werden darf.
Reparatur ~3000€
Find ich sehr spanisch.....
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Zunächst heißt der Laden doch schon so:
AUSTAUSCH= TEUER UND UNNÖTIG
Meister beim Beschei***
Ferner darf der unqualifizierte Overall-Träger in diesem Laden kein Amtssiegel eines Fahrzeugs entfernen.
Ganz einfach:
-Polizei hinzuziehen,
-Anzeige schreiben,
-Schadenersatz fordern (wobei ein Anwalt dabei helfen sollte)
Ich kenne allerdings auch eine ATU-Filiale, welcher ich ohne Probleme mein Auto anvertrauen würde. Leider ist das nur eine!
Viel Erfolg.
40 Antworten
dazu soll der Themenstarter dann mal Stellung nehmen ob es im Rahmen einer TÜV-Prüfung geschah. Auf Anordnung des TÜV-Prüfers dann wäre es legal (Erfüllungsgehilfe des TÜV).
Mir wurde gesagt:
Der Werkstatt Meister hat die Plakette entfernt und gesagt, dass Fahrzeug darf so auf keinen Fall mehr in den Straßenverkehr.
Moin,
Mir ist kein TÜV Prüfer bekannt, der eine Plakette abkratzt - außer um eine neue drauf zu machen. Man bekommt ein Mängelprotokoll und eben KEINE neue Plakette. Selbst wenn die Plakette schon mehr als ein Jahr abgelaufen ist.
Allein schon deshalb, weil das Auto ja zwecks Werkstattbesuchs noch bewegt werden muss UND damit falls das Fahrzeug im Verkehr bewegt wird ein Polizist sofort erkennen kann, dass der TÜV abgelaufen ist. Und ... der TÜV legt Autos die zur HU vorgeführt werden nicht still - dazu hat er noch immer kein Recht, DIES macht einzig und allein die Zulassungsstelle, da nur diese dazu rechtlich befugt ist. Man stelle sich vor der TÜV Mensch dürfte dies - da wäre man aber ganz schön erpressbar ...
MfG Kester
http://www.pagenstecher.de/.../Stillegen-verkehrsunsichere.html
Was passiert, wenn ein Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, ist im §17 (Einschränkung und Entziehung der Zulassung) geregelt:
Absatz 1:
Zitat:
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des
Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der
Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
Üblicherweise wird die Beseitigung der Mängel sowie die angemessene Frist mittels der Mängelkarte, die die Polizei ausstellt und die nach Behebung der Mängel bzw. Unvorschriftsmäßigkeiten bei der Zulassungsbehörde vorgezeigt wird, geregelt. Vorführen kann man sein Fahrzeug bei der Technischen Prüfstelle (West: TÜV, Ost: DEKRA) oder bei allen anderen Überwachungsorganisationen. So sieht es die StVZO normalerweise auch vor.
Absatz 3:
Zitat:
Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften
dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde
zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, § 23 Abs. 2, den
§§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 3 Satz 1 je nach den Umständen
1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das
Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2. die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.
Zwischen Absatz 3 und Absatz 1 gibt es natürlich noch den Fall, dass die Zulassungsbehörde (meist vertreten durch die Polizei) den Betrieb untersagt, geregelt in
Absatz 2:
Zitat:
Nach Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs, für das ein amtliches
Kennzeichen zugeteilt ist, hat der Fahrzeughalter unverzüglich das
Kennzeichen von der Behörde entstempeln zu lassen. Der Fahrzeugschein
oder – bei zulassungsfreien (auch kennzeichenfreien) Fahrzeugen
– der nach § 18 Abs. 5 erforderliche Nachweis über die Betriebserlaubnis
ist abzuliefern. Handelt es sich um einen Anhänger, so sind der
Behörde die etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnisse zur Eintragung
der Entstempelung des Kennzeichens vorzulegen.
Dieses sofortige Untersagen des Betriebs (Stillegen) ist für die Fälle der akuten Gefährsgefährdung oder bei Erlöschen der Betriebserlaubnis gedacht. Dabei ist das mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis bei einer Polizeikontrolle nicht ganz unkritisch, da die Beamten ja keine Sachverständigen sind und nicht beurteilen können, ob die BE nun erloschen ist oder nicht.
Als Hilfsmittel zur Beurteilung will ich euch folgendes zur Hand geben. Wenn bei der Hauptuntersuchung der verkehrsunsichere Zustand eines Fahrzeugs befunden wird, kratzt der Ingenieur die alte HU-Plakette ab (nicht die Zulassungsplakette, das darf er garnicht), informiert den Halter, dass er mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren darf und die Zulassungsstelle. Zur Einstufung der Mängel gibt es eine Richtlinie. Darin könnt ihr nachsehen, was der Gesetzgeber (neben geringen und erheblichen Mängeln) als verkehrsunsicher einstuft.
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Das erklärt zwar toll, was die Behörde tut.
Aber es ist nirgendwo zu lesen, das TÜV und Werkstatt das nicht dürfen. Zweifler wird das nicht überzeugen.
Moin,
Ist dir in deinen ganzen Zitaten eine Feinheit aufgefallen? Den Anstoß gibt entweder die Polizei oder die Zulassungsstelle als Behörde. Der TÜV ist stets als Sachkundiger tätig, welcher die Einschätzung von Polizei oder Zulassungsstelle bestätigt oder negiert.
DIES ist ein Unterschied zur Annahme, dass der TÜV dies auf eigene Veranlassung macht. Der TÜV ist keine Behörde und hat außer der gutachterlichem Funktion keine weiteren Befugnisse. Er kratzt die Plakette also nur dann ab, wenn er dazu behördlich in einem Verwaltungsverfahren beauftragt wurde und nicht wenn jemand eine HU durchführen lassen möchte - das sind zwei deutlich voneinander zu unterscheidende Vorgänge. Es stellt sich auch die Frage weshalb der TÜV Mensch das machen sollte - die Plakette ist zu diesem Zeitpunkt eh end of life, was anhand der Plakette simpel zu erkennen ist.
Ursache und Wirkung bitte beachten. Der TÜV ist nur ein Sachkundiger, oder hast du schonmal davon gehört, dass ein Psychologe jemanden zu einer Gefängnisstrafe verurteilt hat? Das macht immer noch der Richter - nachdem er den Fachmann konsultiert hat.
Und bei der Menge an schwerwiegenden Mängeln müsste das sonst so oft passieren - das man dies regelmäßig hören oder gar selbst schon hätte erleben müssen.
MfG Kester
Das Arztbeispiel ist schwierig, tatsächlich kann dich JEDER Arzt einweisen lassen.
Wenn Du einmal sitzt wegen bekloppt, kommst Du schwer wieder raus....
Da widerspricht auch kaum ein Richter.
Kenn ich aus eigener familiärer Erfahrung.
Moin,
Freilich ist die Meinung eines Gutachters viel Wert. Aber denk auch da mal über die Kausalkette nach.
Hat der Arzt auf der Straße zufällig gesagt - ab weg? Oder war es nicht eher so: Gericht bestellt den Gutachter, konsultiert das Gutachten und entscheidet dann? Sprich wer war der Auslöser?
Das ist ja auch hier das entscheidende - löst eine Behörde das Verfahren aus, dann erhält der TÜV diese Befugnis - und es darf auch nicht jeder MA des TÜVs diese Begutachtung abschließen. Bei der HU hat er diese Befugnis jedoch nicht - er kann sie sich holen aber er hat sie nicht automatisch. Und es ist bei einer HU auch eher sinnlos, da die Plakette eh abgelaufen ist oder in wenigen Tageb abläuft.
Würde der TÜV das machen - hätte er ja zwei Probleme - a) wo bleiben die Autos denen das passiert ist? b) er müsste die entsprechende Mängelkategorie haben und nicht nur leichter und schwerer Mangel d.h. es müsste noch die Kategorie "sofortiger Tod" oder ähnliches geben.
Ich hatte auch schon schwere Mängel an Autos bei der HU - z.B. nen kleckernden ABS Block oder nen durchgefaulten Achsträger - ich habe jedes Mal Auto, Kennzeichen und alle Plaketten (in dem Fall wie sie waren) zurück bekommen. Ergo - da müsste es einsehbare und klare Kriterien geben wann sowas passiert.
MfG Kester
Nix Kausalkette, der Arzt hat alles ausgelöst.
Bevor ich mich zum Thema äußere, worum geht es hier eigendlich ?
Um die "neuen" Autos, oder um die Stimmungsmache gegen ATU ?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. November 2015 um 11:51:38 Uhr:
Bevor ich mich zum Thema äußere, worum geht es hier eigendlich ?
Um die "neuen" Autos, oder um die Stimmungsmache gegen ATU ?
..gute Frage 🙂
Soweit ich mich erinnere, gings darum,
...dass "jemand" bei ATU wohl die Prüfplakette abgekratzt hat und
um ein "neues" Auto 🙂
Theoretisch um ne Beratung was er jetzt tun sollte. Denn Auto aht keine Platte und darf nciht bewegt werden. Die Reperatur soll 3000 euro kosten.
Sitzen halt blöde da, weil das Auto kriegen sie da eben auch nicht weg.
Verklagen ATU, Mietwagen nehmen, ATU in Rechnung stellen.
Die volle Breitseite.
natürlich darf der TÜV die Plakette entfernen
Er ist sogar in manchen Fällen dazu verpflichtet
http://www.tuv.com/.../maengelklassen.html#bmb=1
Kommt unser Prüfer zu dem Schluss, dass Ihr Fahrzeug "eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt", ist er verpflichtet, die alte Plakette zu entfernen. Darüber hinaus muss er die Zulassungsbehörden informieren. Kurzum: Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr am Verkehr teilnehmen. Verkehrsunsicher wird ein Fahrzeug beispielsweise durch defekte Brems- oder Lenkanlagen oder durch erhebliche Rost-Schäden am Fahrgestell.
Zitat:
@JGibbs schrieb am 5. November 2015 um 16:38:04 Uhr:
Verklagen ATU, Mietwagen nehmen, ATU in Rechnung stellen.Die volle Breitseite.
Blödsinn, da der TÜV und ATU als ERfüllungsgehilfe des TÜV rechtmässig gehandelt hat