ATU - Trotz Garantie teurer Austausch der Ölpumpe!?
Hallo Forum, folgendes:
hab vor ca. 1,5 Jahren nen China-Roller bei ATU bestellt gehabt. Dieser hatte vor wenigen Monaten eine undichte Ölleitung (laut ATU), er verlor ein wenig Öl.
Zu ATU gebracht und hatten das Problem anstandslos behoben. Nun war vor wenigen Wochen eines morgens der komplette Öltankinhalt (2-Takter) ausgelaufen, so dass unter dem Roller eine riesige Lache war. Hatte sich Abends vorher nix angekündigt!
Wieder zu ATU und heute meinen die Ölpumpe muss getauscht werden, ca. 170€!!!
Inspektion hatte ich nach einem Jahr planmässig machen lassen bei ATU, ist auch dokumentiert.
Was soll ich jetzt am besten machen? Ich meine so eine Ölpumpe kostet max. 30€! Soll ich mich jetzt mit denen um die Garantie streiten oder selber machen oder ...!?
Was meint ihr!? Hab im Moment doch gar nicht soviel Geld! Eventuell Feilschen!?
Danke schonmal ...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@hanfiey schrieb am 20. Oktober 2016 um 17:30:43 Uhr:
...die MÜSSEN...
Der einzige, der hier etwas MUSS, bist du!
Und zwar dich mal mit dem Unterschied zwischen einer "Garantie" und der gesetzlichen "Gewährleistung" befassen...davon hast du nämlich offensichtlich keine Ahnung!
Fakt ist, der Roller ist 1,5Jahre alt - demnach muss der TE beweisen, dass die Ölpumpe bereits zum Zeitpunkt der Lieferung kaputt war...kann er dies nicht, zahlt er die Reparatur aus eigner Tasche!
54 Antworten
Zitat:
@Tim9999 schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:31:30 Uhr:
Beweislastumkehr!
Ok, d.h. dann für mich versuchen Preis zu drücken, wenn die nicht wollen Roller wieder mitnehmen (innerlich fluchen) und gucken wie und wo ich es günstiger machen lassen kann. Den 170€ für den EInbau eines Teils das keine 30e kostet ist einfach viel zu viel!
Glaube das sind dann meine Optionen ...
Zitat:
@phobos666666 schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:22:04 Uhr:
P.S. hab jetzt mal in deren AGBs geschnüffelt und da steht folgendes!
Und was willst du uns damit sagen?
Diese 24Monate, die sich aus BGB §438 ergeben, sind ein rein theoretischer Wert der in der Praxis durch die sog. "Beweislastumkehr" aus dem bereits genannten §476 auf die ersten 6Monate nach dem Kauf reduziert wird...
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:37:57 Uhr:
Zitat:
@phobos666666 schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:22:04 Uhr:
P.S. hab jetzt mal in deren AGBs geschnüffelt und da steht folgendes!
Und was willst du uns damit sagen?Diese 24Monate, die sich aus BGB §438 ergeben, sind ein rein theoretischer Wert der in der Praxis durch die sog. "Beweislastumkehr" aus dem bereits genannten §476 auf die ersten 6Monate nach dem Kauf reduziert wird...
Sollen nur argumentative Helfer sein. Wenn die komplett auf stur schalten dann, Pech ... siehe mein Beitrag oben!
Ohne zu wissen um welchen Roller es geht (ist eigentlich auch egal), aber wieviel km der Roller hat, wieviel /welche Inspektionen bei welchem km-Stand gemacht wurden und ob/was am Roller "entdrosselt" wurde, geifert ihr wie wild da rum !!
Ich denke dass ATU da nicht aus reiner Gehässigkeit eine kostenlose Reparatur ablehnt !! Die werden sicher ihre (berechtigten) Gründe haben !! 😁
kbw 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:45:06 Uhr:
Ohne zu wissen um welchen Roller es geht (ist eigentlich auch egal), aber wieviel km der Roller hat, wieviel /welche Inspektionen bei welchem km-Stand gemacht wurden und ob/was am Roller "entdrosselt" wurde, geifert ihr wie wild da rum !!Ich denke dass ATU da nicht aus reiner Gehässigkeit eine kostenlose Reparatur ablehnt !! Die werden sicher ihre (berechtigten) Gründe haben !! 😁
kbw 😉
Ist ein Explorer 50. Inspektion bei 1000km und der Roller hat gerade mal taufrische 3500Km drauf ... und natürlich wurde sonst nix verändert!
So, nochmal in die Bedienungsanleitung geguckt! Dort wird von "2 jähriger eingeschränkter Garantie auf Fehlerfreiheit und Werkstoffe" geschrieben.
So ein Ölaustritt trifft ja wohl eigentlich genau darauf zu ... könnte also doch die Schiene mit dem Gutachter ... ach ich red jetzt einfach mal mit denen ...
Zitat:
@phobos666666 schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:35:37 Uhr:
Zitat:
@Tim9999 schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:31:30 Uhr:
Beweislastumkehr!Ok, d.h. dann für mich versuchen Preis zu drücken, wenn die nicht wollen Roller wieder mitnehmen (innerlich fluchen) und gucken wie und wo ich es günstiger machen lassen kann. Den 170€ für den EInbau eines Teils das keine 30e kostet ist einfach viel zu viel!
Glaube das sind dann meine Optionen ...
Kannste versuchen.
Würde allerdings direkt woanders hingehen.
Ist die Pumpe überhaupt kaputt oder nicht nur wieder ein Schlauch?!
Bei dem Fehlerbild...
Zitat:
@Tim9999 schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:49:50 Uhr:
Zitat:
@phobos666666 schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:35:37 Uhr:
Ok, d.h. dann für mich versuchen Preis zu drücken, wenn die nicht wollen Roller wieder mitnehmen (innerlich fluchen) und gucken wie und wo ich es günstiger machen lassen kann. Den 170€ für den EInbau eines Teils das keine 30e kostet ist einfach viel zu viel!
Glaube das sind dann meine Optionen ...Kannste versuchen.
Würde allerdings direkt woanders hingehen.
Ist die Pumpe überhaupt kaputt oder nicht nur wieder ein Schlauch?!
Bei dem Fehlerbild...
Tja, wenn ich das mal wüsste ... Glaube aber nicht dass die so dreist sind das es nur der Schlauch wieder ist und die mich versuchen übers Ohr zu hauen!? Das wäre zu krass ...
Zitat:
Glaube aber nicht dass die so dreist sind (...) mich versuchen übers Ohr zu hauen!? Das wäre zu krass ...
Nie im Leben! Google doch einfach mal "atu reparatur garantie", Du wirst im ganzen Netz keinen einzigen negativen Erfahrungsbericht über ATU lesen, immer nur Lob und wenn doch mal ein Defekt wieder auftrat, hat sich ATU immer entschuldigt, alles kostenlos behoben und noch ein Schmankerl draufgelegt! Probiere es unbedingt mal selber zu googlen! Hier zum Beispiel: http://www.testberichte.de/.../...o-teile-unger-werkstatt-24325-1.html
Zitat:
@phobos666666 schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:49:30 Uhr:
Ist ein Explorer 50. Inspektion bei 1000km und der Roller hat gerade mal taufrische 3500Km drauf ... und natürlich wurde sonst nix verändert!So, nochmal in die Bedienungsanleitung geguckt! Dort wird von "2 jähriger eingeschränkter Garantie auf Fehlerfreiheit und Werkstoffe" geschrieben.
So ein Ölaustritt trifft ja wohl eigentlich genau darauf zu ... könnte also doch die Schiene mit dem Gutachter ... ach ich red jetzt einfach mal mit denen ...
"Explorer 50" heissen sie ALLE !! da gibt es aber noch den kallio 50, den Spin 50, den Race 50, den Candy 50, den hi 50 und noch so ein paar.....
...und wurde am Roller "leistungssteigernd dranrum-entdrosselt" ?? 😰
wenn alles am Roller so ist wie es sein sollte, dann rede freundlich mit den ATU-Leuten .....
kbw 😉
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 20. Oktober 2016 um 18:02:32 Uhr:
Und gemäß dieser gesetzlichen Vorschriften - namentlich BGB §476 - muss ATU haften, wenn der Mangel binnen der ersten 6 Monate nach Gefahrenübergang auftritt! Danach obliegt es dann dem Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang bestand......und diese ersten 6 Monate sind bereits seit einem Jahr vorbei!
nicht ganz richtig.
Gewährleistung gibt es nur wenn der Fehler bereits beim Kauf vorlag, unabhängig von einer Frist.
Einfach halber nimmt der Gesetzgeber in den ersten 6 Monaten an das der Fehler beim Kauf vorlag.
Es steht dem Verkäufer jedoch frei nachzuweisen das dieser Fehler beim Kauf nicht vorlag.
Genau so wie es dem Käufer vom 7.-24. Monat überlassen bleibt nachzuweisen das der Fehler DOCH beim Kauf bereits vorlag.
Das gilt aber nur bei gewerblichem Verkäufer und privatem Käufer
Bei privat -> privat muss der Käufer über die gesamte Gewährleistungszeit nachweisen das der Fehler bereits beim Kauf vorlag
Zitat:
@phobos666666 schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:49:30 Uhr:
So, nochmal in die Bedienungsanleitung geguckt! Dort wird von "2 jähriger eingeschränkter Garantie auf Fehlerfreiheit und Werkstoffe" geschrieben.
Was steht in der eingeschränkten Garantie? Was sind die Bedingungen?
Für eine Garantie kann dir der Garantiegeber Bedingungen auferlegen
Zitat:
@Aprilia-14 schrieb am 20. Oktober 2016 um 20:08:38 Uhr:
Zitat:
Glaube aber nicht dass die so dreist sind (...) mich versuchen übers Ohr zu hauen!? Das wäre zu krass ...
Nie im Leben! Google doch einfach mal "atu reparatur garantie", Du wirst im ganzen Netz keinen einzigen negativen Erfahrungsbericht über ATU lesen, immer nur Lob und wenn doch mal ein Defekt wieder auftrat, hat sich ATU immer entschuldigt, alles kostenlos behoben und noch ein Schmankerl draufgelegt! Probiere es unbedingt mal selber zu googlen! Hier zum Beispiel: http://www.testberichte.de/.../...o-teile-unger-werkstatt-24325-1.html
Hehe, top Bewertungen :-)
Zitat:
@phobos666666 schrieb am 20. Oktober 2016 um 20:01:23 Uhr:
Zitat:
@Tim9999 schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:49:50 Uhr:
Kannste versuchen.
Würde allerdings direkt woanders hingehen.
Ist die Pumpe überhaupt kaputt oder nicht nur wieder ein Schlauch?!
Bei dem Fehlerbild...Tja, wenn ich das mal wüsste ... Glaube aber nicht dass die so dreist sind das es nur der Schlauch wieder ist und die mich versuchen übers Ohr zu hauen!? Das wäre zu krass ...
Leg dich darunter :-)
Den Schlauch vom Öltank zur Pumpe kannst du idR gut verfolgen.
atu hat schon einmal vor der insolvenz gestanden. heute bekommen die werkstätten echten druck aus der zentrale und da gibt es kaum BILLIG.. und wenig kulanz.
ich habe einige fälle erlebt... die vor der kfz-schlichtungsstelle gelandet sind.
ein freund von mir war lange zeit bereichsleiter über einige filialen und da gibt es knallharte vorgaben...
beispiel: im monat mai müssen pro filiale mehrer hundert stoßdämpfer verbaut werden... und dann gibt es druck diese auch in die fahrzeuge zu verbauen...
mehr möchte ich da nicht ins detail gehen... also mit den reden bringt nur bedingt etwas... sondern schriftlich mit vorgaben wie bis zum erwarte ich die rückerstattung des betrages hinsichtlich der garantievorgaben von ATU oder ich werde mich an die kfz-schlichtungsstelle wenden und denen den vorgang zwecks prüfung vorlegen usw.
Mit Euch möchte ich Geschäfte machen, da würd ich reich werden 🙂. Die Ölpumpe ist kein Verschleißteil, also 2 Jahre Garantie (Gewährleistung ist auch eine Art von Garantie und zwar die gesetzlich vorgeschriebene). ATU hat hier vollumfänglich zu haften wenn: Der Roller nicht gewerblich genutzt wird/wurde und bestimmungsgemäß gebraucht wird/wurde, sowie die Wartung gemacht wurde. Da gibt es kein wenn und aber.
Wenn ATU sich querstellt bitte Begründung, möglichst schriftlich und dann die Hauseigene Schlichtungsstelle kontaktieren (Adresse steht in den AGB).
Ich wünsche dem TE viel Erfolg und rate dem Rest zu einen Kurs bei der Volkshochschule, Fachrichtung Käuferrechte und Pflichten oder einen Beratungstermin beim Verbraucherschutz. Noch gilt TTIP nicht!.
Ps.: Die Beweislastumkehr gilt nur bei Verschleißteilen NACH 6 Monaten, ist hier also nicht vorhanden
Sorry, ich finde in Fachforen eigentlich persönliche Anmerkungen zur Kompetenz unproduktiv. Aber da "der Rest" ja alle anderen beinhaltet, inclusive mir, hier nur ein kurzer Eindruck von mir: dss ausgerechnet DU mit Deinen kühnen Theorien allen anderen einen VHS-Kurs empfiehlst (ausgerechnet VHS, ausgerechnet Kurs - bist Du mal auf die Idee gekommen, dass zur Leserschaft hier Rechts- und Wirtschaftsexperten gehören könnten?), ist ein humoristischer Tagesanfang ...
Fang' mal an damit, zu recherchieren, wer die Beweislast bei einem Anspruch trägt, und was eine Beweislastumkehr bedeuten könnte, erläutere uns, wieso die Beweislastumkehr (die den Kunden bevorzugt) gerade in den ersten sechs Monaten, solange das Bauteil also eher neu und unverschlissen ist, nicht gelten soll und das ausgerechnet bei Verschleißteilen, und dann lies' mal irgendwo den Unterschied zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung nach und ob die gesetzliche Gewährleistung in irgend einem Paragraphen den braven Besuch von Inspektionen voraussetzt ...
Ich bin auf der technischen Seite Laie. Dies - wie so oft - vorausgeschickt, ich würde dem Thread-Eröffner raten: mal von anderer Seite als ATU noch einmal die Schadensursache überprüfen zu lassen. "Ölpumpe schuld" ist mir ein bisschen zu pauschal ... es gibt Flanschdichtungen, es gibt Wellendichtungen, es gibt Ölschläuche ... von mysteriösem Diffundieren durch eine Ölpumpe hindurch, an der kein konkreter Fehler zu sehen ist, habe ich noch nie vorher gehört.