ATU - Trotz Garantie teurer Austausch der Ölpumpe!?

Hallo Forum, folgendes:

hab vor ca. 1,5 Jahren nen China-Roller bei ATU bestellt gehabt. Dieser hatte vor wenigen Monaten eine undichte Ölleitung (laut ATU), er verlor ein wenig Öl.
Zu ATU gebracht und hatten das Problem anstandslos behoben. Nun war vor wenigen Wochen eines morgens der komplette Öltankinhalt (2-Takter) ausgelaufen, so dass unter dem Roller eine riesige Lache war. Hatte sich Abends vorher nix angekündigt!
Wieder zu ATU und heute meinen die Ölpumpe muss getauscht werden, ca. 170€!!!
Inspektion hatte ich nach einem Jahr planmässig machen lassen bei ATU, ist auch dokumentiert.
Was soll ich jetzt am besten machen? Ich meine so eine Ölpumpe kostet max. 30€! Soll ich mich jetzt mit denen um die Garantie streiten oder selber machen oder ...!?
Was meint ihr!? Hab im Moment doch gar nicht soviel Geld! Eventuell Feilschen!?
Danke schonmal ...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hanfiey schrieb am 20. Oktober 2016 um 17:30:43 Uhr:


...die MÜSSEN...

Der einzige, der hier etwas MUSS, bist du!

Und zwar dich mal mit dem Unterschied zwischen einer "Garantie" und der gesetzlichen "Gewährleistung" befassen...davon hast du nämlich offensichtlich keine Ahnung!

Fakt ist, der Roller ist 1,5Jahre alt - demnach muss der TE beweisen, dass die Ölpumpe bereits zum Zeitpunkt der Lieferung kaputt war...kann er dies nicht, zahlt er die Reparatur aus eigner Tasche!

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Nö, Gewährleistung.
Hast den AGB Auszug doch selbst zitiert :-)

Zitat:

@hanfiey schrieb am 20. Oktober 2016 um 17:30:43 Uhr:


...die MÜSSEN...

Der einzige, der hier etwas MUSS, bist du!

Und zwar dich mal mit dem Unterschied zwischen einer "Garantie" und der gesetzlichen "Gewährleistung" befassen...davon hast du nämlich offensichtlich keine Ahnung!

Fakt ist, der Roller ist 1,5Jahre alt - demnach muss der TE beweisen, dass die Ölpumpe bereits zum Zeitpunkt der Lieferung kaputt war...kann er dies nicht, zahlt er die Reparatur aus eigner Tasche!

J🙄🙄🙄

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 20. Oktober 2016 um 17:55:09 Uhr:



Zitat:

@hanfiey schrieb am 20. Oktober 2016 um 17:30:43 Uhr:


...die MÜSSEN...

Der einzige, der hier etwas MUSS, bist du!
Und zwar dich mal mit dem Unterschied zwischen einer "Garantie" und der gesetzlichen "Gewährleistung" befassen...davon hast du nämlich offensichtlich keine Ahnung!

Fakt ist, der Roller ist 1,5Jahre alt - demnach muss der TE beweisen, dass die Ölpumpe bereits zum Zeitpunkt der Lieferung kaputt war...kann er dies nicht, zahlt er die Reparatur aus eigner Tasche!

Wo steht das in den AGB?

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Zitat:

@Tim9999 schrieb am 20. Oktober 2016 um 17:52:21 Uhr:


Nö, Gewährleistung.
Hast den AGB Auszug doch selbst zitiert :-)

Ja natürlich, den meisten sagt das aber nichts, auch ATU scheint da gepatzt zu haben was Gewährleistung und Garantie betrifft. Dem TE kann das aber nur helfen

Zitat:

@hanfiey schrieb am 20. Oktober 2016 um 17:55:50 Uhr:


...auch ATU scheint da gepatzt zu haben was Gewährleistung und Garantie betrifft.

Nö, die sind üblich und wasserdicht!

Zitat:

Wo steht das in den AGB?

Unter Punkt V steht sehr deutlich (und mehrfach) dass ATU nach den gesetzlichen Vorschriften/Gewährleistungsansprüchen haftet!

Und gemäß dieser gesetzlichen Vorschriften - namentlich BGB §476 - muss ATU haften, wenn der Mangel binnen der ersten 6 Monate nach Gefahrenübergang auftritt! Danach obliegt es dann dem Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang bestand...

...und diese ersten 6 Monate sind bereits seit einem Jahr vorbei!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 20. Oktober 2016 um 18:02:32 Uhr:



Zitat:

@hanfiey schrieb am 20. Oktober 2016 um 17:55:50 Uhr:


...auch ATU scheint da gepatzt zu haben was Gewährleistung und Garantie betrifft.

Nö, die sind üblich und wasserdicht!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 20. Oktober 2016 um 18:02:32 Uhr:



Zitat:

Wo steht das in den AGB?


Unter Punkt V steht sehr deutlich (und mehrfach) dass ATU nach den gesetzlichen Vorschriften/Gewährleistungsansprüchen haftet!

Und gemäß dieser gesetzlichen Vorschriften - namentlich BGB §476 - muss ATU haften, wenn der Mangel binnen der ersten 6 Monate nach Gefahrenübergang auftritt! Danach obliegt es dann dem Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang bestand...

...und diese ersten 6 Monate sind bereits seit einem Jahr vorbei!

Ich hatte das mal , mit einem Zylinder 🙁 Bestellt - in der Werkstatt einbauen lassen - keine 2 Monate kaputt 🙁 Es gab kein Geld zurueck 🙁 Behauptung : Der Kunde muss beweisen , das der Schaden schon vorher bestand !! Kann ja auch Montage Fehler sein . Also habe ich die A Karte gezogen 🙁

Zitat:

@vinni17 schrieb am 20. Oktober 2016 um 18:07:08 Uhr:


Also habe ich die A Karte gezogen 🙁

Wenn man seine Rechte nicht kennt, kommt das durchaus öfter vor - und wenn diese Masche bei 1 von 10 Kunden funktioniert hat der Verkäufer bereits Geld verdient...denn zu beweisen dass hier ein Montagefehler vorliegt ist Sache des Verkäufers!

Zitat:

@vinni17 schrieb am 20. Oktober 2016 um 18:07:08 Uhr:



Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 20. Oktober 2016 um 18:02:32 Uhr:



Nö, die sind üblich und wasserdicht!

Zitat:

@vinni17 schrieb am 20. Oktober 2016 um 18:07:08 Uhr:



Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 20. Oktober 2016 um 18:02:32 Uhr:



Unter Punkt V steht sehr deutlich (und mehrfach) dass ATU nach den gesetzlichen Vorschriften/Gewährleistungsansprüchen haftet!

Und gemäß dieser gesetzlichen Vorschriften - namentlich BGB §476 - muss ATU haften, wenn der Mangel binnen der ersten 6 Monate nach Gefahrenübergang auftritt! Danach obliegt es dann dem Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang bestand...

...und diese ersten 6 Monate sind bereits seit einem Jahr vorbei!

Ich hatte das mal , mit einem Zylinder 🙁 Bestellt - in der Werkstatt einbauen lassen - keine 2 Monate kaputt 🙁 Es gab kein Geld zurueck 🙁 Behauptung : Der Kunde muss beweisen , das der Schaden schon vorher bestand !! Kann ja auch Montage Fehler sein . Also habe ich die A Karte gezogen 🙁

Das ist noch immer falsch. Zumindest in DE...

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 20. Oktober 2016 um 18:09:28 Uhr:



Zitat:

@vinni17 schrieb am 20. Oktober 2016 um 18:07:08 Uhr:


Also habe ich die A Karte gezogen 🙁

Wenn man seine Rechte nicht kennt, kommt das durchaus öfter vor - und wenn diese Masche bei 1 von 10 Kunden funktioniert hat der Verkäufer bereits Geld verdient...

Ich hoffe , das dieser VK an den 90 Euro erstickt 🙁

Leute, jetzt habt ihr mich ganz durcheinander gebracht! Muss ich ihm jetzt den defekt beweisen oder der Händler mir!? Blicke da jetzt nicht mehr durch ...

Zitat:

@phobos666666 schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:16:33 Uhr:


Muss ich ihm jetzt den defekt beweisen oder der Händler mir!?

Wenn du willst, dass ATU vollumfänglich für die Reparatur aufkommt - musst du zweifelfrei nachweisen, dass der Defekt an der Pumpe bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag...

Ums kurz zu machen: Die Reparatur zahlst du aus eigener Tasche!

Zitat:

@phobos666666 schrieb am 20. Oktober 2016 um 19:16:33 Uhr:


Leute, jetzt habt ihr mich ganz durcheinander gebracht! Muss ich ihm jetzt den defekt beweisen oder der Händler mir!? Blicke da jetzt nicht mehr durch ...

P.S. hab jetzt mal in deren AGBs geschnüffelt und da steht folgendes!
Ab Lieferung des bestellten Artikels beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 24 Monate.

4. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen u.a. nicht bei unsachgemäßer Behandlung des Artikels durch den Kunden. Die Gewährleistung beinhaltet zudem nicht die gewöhnliche Abnutzung des Artikels. Dies gilt ebenso für Mängel, die nach Ablieferung, z.B. durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.

Also eigentlich kann ich keinen Fehler bei mir erkennen, weder äussere Einflüsse noch sonstwas. Ganz im Gegenteil, die Reparatur und das erneute Auftreten lassen eher auf Mangel bei Kauf schliessen!

Ok, kann ich den sagen. Glaube so langsam das ganze könnte auf "vor Gericht" hinauslaufen wenn es so weitergeht ...

Beweislastumkehr!

ATU kann zur Gesetzlichen Gewährleistung genau nichts schreiben. Was zu diesem Thema in den AGB steht, ist nicht aussagekräftiger als Hühnerkacke auf dem Hof.

Gesetze werden vom Bundestag formuliert und verabschiedet.

Du brauchst also nur einen Sachverständigen, der den Grund für das Versagen der Ölpumpe auf einen Mangel zurückführt, welcher schon bei Auslieferung bestand, einen guten Anwalt und etwas Kleingeld für 2-3 Instanzen. Und natürlich einen neuen Roller, denn dieser hier wird ja als Beweisstück benötigt.

Oder eine Werkstatt, die sich die Stelle ansieht und einen neuen Simmerring, eine neue Dichtung oder gar eine 30-Euro-Ölpumpe einbaut.

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