Astra-L, Bestellthread...

Opel

...wer war schon beim Händler ? wer hat bestellt ? wer hat es vor ?

2916 Antworten

auwei. schau mal was andere bei dir auch längstens "wahrhaben"....!

Ich habe heute eine kobaltblauen Astra Ultimate als 5-Türer, Automatik Benziner, mit Alcantara -Sitzen als Leasingfahrzeug bestellt. Unverbindlicher Liefertermin 3. Quartal 2023.

Die Hybridversion war mit leider zu teuer.

Zitat:

@Olive86 schrieb am 9. September 2022 um 14:41:18 Uhr:


Gerade nochmal mit unserem Opel Händler gesprochen. Bzgl. unseres Astra Hybriden keine neuen Informationen zu einem Lieferdatum. Bestellt wurde er im Herbst 21. Ich bin mal gespannt, wie das ab nächstem Jahr mit den Fahrzeugen läuft, wenn die Prämie weg fällt....

Beim neuen 408 Plug-In Hybrid sind die Vorbestellungen (als Leasing) gestartet. In der Meldung heißt es, dass der Peugeot den Herstelleranteil für diese Plug-In Hybride übernimmt, wenn sie erst in 2023 geliefert werden.

Also nicht die gesamte Kaufprämie, aber besser als nichts.

Ich würde vermuten, dass wir im restlichen Jahr viele solche Aktionen sehen werden.

Na Opel übernimmt doch auch weiterhin seinen Herstelleranteil. Wir haben Ende August bestellt und der Anteil wird weiterhin bei der Preisberechnung abgezogen. (2677.50€)

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Der Herstelleranteil ist besonders bei neuen Modellen in der Preisberechnung eingeflossen als "Rabatt" den man den Käufer einräumt.

Uns geht es ja um die Bafa Prämie, die wegfallen würde. Aber bis Jahresende ist ja noch etwas Zeit.

Der Herstelleranteil ist jedoch direkt an den Bundesanteil der Kaufprämie gekoppelt und wenn diese ab 01.01.2023 entfällt gilt das auch für den Herstelleranteil. Man ließt häufiger Aussagen wie "Ich hab einen gültigen Kaufvertrag, in dem der Herstelleranteil ausgewiesen ist, also kann sich dieser nicht ändern oder entfallen". Ich halte das für einen nachvollziehbaren Wunsch. Fakt ist jedoch, dass die Kaufprämie am Tag der Erstzulassung ermittelt wird.
Natürlich kann der Hersteller selbst etwas anderes festlegen, aber auf solche Aktionen hat man als Kunde keinen gesetzlichen Anspruch.

Wir kennen unseren Händler ja schon viele Jahre. Er weiß ja, dass wir wenn das Fahrzeug bis Ende des Jahres nicht geliefert wird, vom Kaufvertrag zurück treten und meine Frau ihren Corsa erstmal weiter fährt.

Die Kaufprämie vom Hersteller wird gleich bei Bestellung abgezogen. Uns wurde diese gleich bei Bestellung mit abgezogen. Die Förderung vom Staat wiederum wird erst Möglich ab Tag der Erstzulassung.
Der Verkäufer hat dort eine Liste von Opel mit allen zur Zeit möglichen Rabatten. Diese Liste ist im Moment bis 30.09.2022 gültig. Danach kommt wieder etwas neues.
Darunter fällt auch der Schwergeschädigtenrabatt, 4.5% beim Hybrid Astra und 14.5% beim Verbrenner.

Zitat:

@206driver schrieb am 10. September 2022 um 09:14:06 Uhr:


Der Herstelleranteil ist jedoch direkt an den Bundesanteil der Kaufprämie gekoppelt und wenn diese ab 01.01.2023 entfällt gilt das auch für den Herstelleranteil. Man ließt häufiger Aussagen wie "Ich hab einen gültigen Kaufvertrag, in dem der Herstelleranteil ausgewiesen ist, also kann sich dieser nicht ändern oder entfallen". Ich halte das für einen nachvollziehbaren Wunsch. Fakt ist jedoch, dass die Kaufprämie am Tag der Erstzulassung ermittelt wird.
Natürlich kann der Hersteller selbst etwas anderes festlegen, aber auf solche Aktionen hat man als Kunde keinen gesetzlichen Anspruch.

Ist es nicht genau umgekehrt? Die Bafa-Förderung wird nur gezahlt, wenn der Hersteller einen E-Rabatt gewährt?

Zitat:

@bobygorilla schrieb am 10. September 2022 um 09:48:23 Uhr:


Die Kaufprämie vom Hersteller wird gleich bei Bestellung abgezogen. Uns wurde diese gleich bei Bestellung mit abgezogen. Die Förderung vom Staat wiederum wird erst Möglich ab Tag der Erstzulassung.

Schon richtig, dass es direkt auf der Bestellung vermerkt wird. Ändert aber nichts daran, dass für die Kaufprämie die Erstzulassung maßgeblich ist und nicht das Bestelldatum.

Zitat:

@Giorginho77 schrieb am 10. September 2022 um 09:49:40 Uhr:


Ist es nicht genau umgekehrt? Die Bafa-Förderung wird nur gezahlt, wenn der Hersteller einen E-Rabatt gewährt?

Ja. Es ist gesetzlich festgelegt, dass es eine Kaufprämie nur gibt, wenn sich auch der Hersteller daran beteiligt.

Die Höhe wird jedoch durch den Anteil des Bundes bestimmt.

Achwas, dann kommt halt demnächst so eine "MWSt-frei" Aktion wie bei MediaMarkt 😛

Wenn im Kaufvertrag bereits der Hersteller-Anteil von 2677,50 abgezogen ist und der um diese Summe reduzierte Betrag auf der RE steht, die man bezahlen muss, hat man das Auto mit läppischen 5-6 %-Rabatt vertraglich gekauft, womit sich Hersteller & Händler schön die Hände reiben.
Um auch noch die 4500,- vom Bundesamt zu erhalten, muss man das Auto bis 31.12.22 zulassen und der BAFA-Antrag nachweislich an diesem letzten Tag dieses Jahres beim Bundesamt eingegangen sein.

Zitat:

@Olive86 schrieb am 10. September 2022 um 09:12:46 Uhr:


Uns geht es ja um die Bafa Prämie, die wegfallen würde. Aber bis Jahresende ist ja noch etwas Zeit.

Find ich krass also ich habe meinen im Dezember 21 bestellt und der soll wohl in 3 Wochen da sein und Mitte des Monats gebaut werden.

Ja, ich weiß auch nicht, wie die Prioritäten bei Opel sind. Ist ein GS Line in Kult Gelb. Es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass Fahrzeuge ohne Vorankündigung geliefert wurden. Wir hoffen einfach, dass das bis Dezember noch klappt.....

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