Astra J gekauft und nach 3 Wochen Zündspule hinüber
Hallo liebe Motor-Talker,
ich habe mir im Januar (23.01.2020) einen Astra J 1.4 Kombi mit 68840km und EZ 27.11.2015 gekauft.
Preis: 11.330€
Habe das Fahrzeug in einem Opel Autocenter mit Big-Deal (Inspektionsgutschein) gekauft.
TÜV/AU hat der Händler vorher neu gemacht.
Nun stotterte das Auto, 3 Wochen nach dem Kauf, beim beschleunigen. Egal in welchem Gang und egal ob im Kalt- oder Warmzustand. Die Motorkontrolllampe ging an und das ESP Symbol sowie der kleine Schraubenschlüssel erschien auf dem Display.
Nun...5 Wochen nach dem Kauf, habe ich es zum Opelhändler in meiner Nähe geschafft.
Private Umstände ließen es nicht eher zu.
Augenscheinlich ist die Zündspule hinüber.
Um die 200 Euro wären wohl für die Reparatur fällig.
Der Händler (bei dem ich es gekauft habe) sagt, er möchte nur 30% übernehmen.
Ich solle 70% übernehmen.
Ich habe die Reparatur jetzt erst mal abgelehnt, weil ich es nicht einsehe, nach so kurzer Zeit gleichmal 200€ nachzuschieben. Ich möchte das diese Instandsetzung der Händler komplett übernimmt.
Nun...was sagt ihr?
Bin ich im Recht? (bin ja noch in den ersten 6 Monaten und der Händler hat die Beweislast?)
Wie sollte ich am besten vorgehen?
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung.
Grüße und Danke im Vorab.
Beste Antwort im Thema
Eine Zündspule ist soweit ich weiß ein Verschleißteil. Und nach 5 Jahren kann das nun mal passieren. Anders wäre es, wenn der Wagen nur 2 Jahre alt wäre. Ich finde es kulant, dass der Händler da 30% übernehmen will und würde das Angebot auch annehmen. Eigentlich müsste er da gar nichts übernehmen aus meiner Sichtweise. Weil, wie gesagt, es ist ein Verschleißteil und das ist kein Mangel. Natürlich sind 140€ nicht nichts, aber über rechtliche Schritte nachzudenken ist doch etwas zu viel des guten. Ganz übernehmen werden sie es so oder so nicht. Und ob sie jetzt 50%, 30% oder 70% übernehmen, dass ist diesen Stress doch nicht wert. Aus meiner Sicht ist es wie gesagt kulanz und mit 30% kommen sie dir freiwillig entgegen. Ich finde es fair.
33 Antworten
Zitat:
@Astradruide schrieb am 6. März 2020 um 18:25:07 Uhr:
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 6. März 2020 um 17:38:16 Uhr:
Es gibt keine Garantie auf Verschleißteile. Man kann sich noch so oft wiederholen, du wirst es wohl nie verstehen. Und was Verschleißteile sind, steht in deinen Garantieunterlagen. Denen du mit der Unterschrift zugestimmt hast. Dich dann zu beschweren und zu sagen, du siehst die Welt anders, macht keinen Sinn.Wenn ich mir in der Werkstatt einen Satz neue Klötze und Scheiben einbauen lasse und diese sind nach 6 Monaten und nur ein paar tkm runter, dann wird die Werkstatt mir bzw. dem Richter beibringen müssen das ich keinen bestimmungsgemäßen Gebrauch gemacht habe oder das die Lebensdauer allgemein nicht mehr her gibt.
Übertragen auf den Gebrauchtwagenkauf würde das für mich bedeuten das, wenn im Vertrag noch erwähnt wird "Bremsen neu" diese auch eine gewisse Mindestlaufleistung erfüllen müssen.
Das sind aber zwei paar Schuhe. Du hast eine Garantie vom Hersteller auf das Produkt und eine Garantie von der Werkstatt für den fachmännischen Einbau. Wenn eins davon schief läuft, dann greift die Garantie.
Wenn ich aber ein 5 Jahre altes Auto kaufe, dann sind die verbauten Teile eben 5 Jahre alt und entsprechend an ihrer Verschleißgrenze. Das ist kein Sachmangel. Nach 5 jahren gehen Dinge eben einfach kaputt oder besser gesagt sie haben ihre Verschleißgrenze erreicht. Das ist bei einer Zündspule (vorallem dieser billige Müll, der beim Astra J verbaut ist) völlig normal. Nach 5-7 Jahren gehen die gerne mal hops. Meine musste auch nach 6 Jahren ersetzt werden.
Und er sagte ja selbst, dass der Wagen erst nach einem Monat angefangen hat zu stottern. Sprich, bis zum kauf war die Zündspule noch in Ordnung, aber eben entsprechend an ihrer Verschleißgrenze. Von Sachmangel kann daher nicht die Rede sein, auch wenn @guruhu das nicht verstehen kann.
Und genau das muss der Händler beweisen. Das Wort „Beweis“ sagt dir etwas?
Wenn der Wagen innerhalb der ersten 6 Monate defekt geht, wird davon ausgegangen, dass der Mangel von Beginn an latent vorlag. Auch wenn er 5 Monate, 30 Tage und 23 Stunden problemlos lief. Nennt sich Beweislastumkehr (ja ich weiß, ist schwer zu verstehen)
Zitat:
@guruhu schrieb am 7. März 2020 um 07:22:48 Uhr:
Das stimmt natürlich, wobei es in beiden Fällen darauf ankommt, was gekauft wurde. Der Käufer kann eine Ware mittlerer Güte erwarten. Und das können auch durchaus Klötze sein, die morgen schon durch sind, wenn es in die Rahmenbedingungen passt (z.B. ungewartetes Auto mit 200tkm)
Wenn heute verbaut und "morgen" dann 1 Jahr und 20tkm meint, stimme ich zu. Wenn "morgen" aber tatsächlich morgen und nur 200km sind, dann widerspreche ich ... auch wenn sie aus Balsahloz sind und ein E-Zeichen haben.
Also bei mir würde die Zündspule ohne Probleme getauscht. War noch damals auch in der Gewährleistung.