Astra J gekauft und nach 3 Wochen Zündspule hinüber
Hallo liebe Motor-Talker,
ich habe mir im Januar (23.01.2020) einen Astra J 1.4 Kombi mit 68840km und EZ 27.11.2015 gekauft.
Preis: 11.330€
Habe das Fahrzeug in einem Opel Autocenter mit Big-Deal (Inspektionsgutschein) gekauft.
TÜV/AU hat der Händler vorher neu gemacht.
Nun stotterte das Auto, 3 Wochen nach dem Kauf, beim beschleunigen. Egal in welchem Gang und egal ob im Kalt- oder Warmzustand. Die Motorkontrolllampe ging an und das ESP Symbol sowie der kleine Schraubenschlüssel erschien auf dem Display.
Nun...5 Wochen nach dem Kauf, habe ich es zum Opelhändler in meiner Nähe geschafft.
Private Umstände ließen es nicht eher zu.
Augenscheinlich ist die Zündspule hinüber.
Um die 200 Euro wären wohl für die Reparatur fällig.
Der Händler (bei dem ich es gekauft habe) sagt, er möchte nur 30% übernehmen.
Ich solle 70% übernehmen.
Ich habe die Reparatur jetzt erst mal abgelehnt, weil ich es nicht einsehe, nach so kurzer Zeit gleichmal 200€ nachzuschieben. Ich möchte das diese Instandsetzung der Händler komplett übernimmt.
Nun...was sagt ihr?
Bin ich im Recht? (bin ja noch in den ersten 6 Monaten und der Händler hat die Beweislast?)
Wie sollte ich am besten vorgehen?
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung.
Grüße und Danke im Vorab.
Beste Antwort im Thema
Eine Zündspule ist soweit ich weiß ein Verschleißteil. Und nach 5 Jahren kann das nun mal passieren. Anders wäre es, wenn der Wagen nur 2 Jahre alt wäre. Ich finde es kulant, dass der Händler da 30% übernehmen will und würde das Angebot auch annehmen. Eigentlich müsste er da gar nichts übernehmen aus meiner Sichtweise. Weil, wie gesagt, es ist ein Verschleißteil und das ist kein Mangel. Natürlich sind 140€ nicht nichts, aber über rechtliche Schritte nachzudenken ist doch etwas zu viel des guten. Ganz übernehmen werden sie es so oder so nicht. Und ob sie jetzt 50%, 30% oder 70% übernehmen, dass ist diesen Stress doch nicht wert. Aus meiner Sicht ist es wie gesagt kulanz und mit 30% kommen sie dir freiwillig entgegen. Ich finde es fair.
33 Antworten
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 6. März 2020 um 14:55:30 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 6. März 2020 um 14:45:35 Uhr:
Interessante These, dass sich jeder an Garantiebedingungen orientieren sollte 🙄
Du hast das Prinzip von Verträgen glaube ich nicht ganz verstanden.
Mag sein. Dir empfehle ich im Gegenzug dich mal in die Thematik "Sachmängelhaftung" einzulesen. Diese ist hier relevant. Oder verbirgt sich hinder deinem Pseudonym etwa der Forenuser "StephanRE", der bis heute den Unterschied einer Garantie und einer Sachmängelhaftung nicht auf die Kette bekommt?
Zitat:
@guruhu schrieb am 6. März 2020 um 15:33:43 Uhr:
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 6. März 2020 um 14:55:30 Uhr:
Du hast das Prinzip von Verträgen glaube ich nicht ganz verstanden.Mag sein. Dir empfehle ich im Gegenzug dich mal in die Thematik "Sachmängelhaftung" einzulesen. Diese ist hier relevant. Oder verbirgt sich hinder deinem Pseudonym etwa der Forenuser "StephanRE", der bis heute den Unterschied einer Garantie und einer Sachmängelhaftung nicht auf die Kette bekommt?
Wenn du dich in die Thematik eingelesen hättest, würdest du irgendwann vielleicht mal begreifen, dass der Händler nicht dafür haftet, wenn Verschleißteile...verschleißen.
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 6. März 2020 um 15:39:29 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 6. März 2020 um 15:33:43 Uhr:
Mag sein. Dir empfehle ich im Gegenzug dich mal in die Thematik "Sachmängelhaftung" einzulesen. Diese ist hier relevant. Oder verbirgt sich hinder deinem Pseudonym etwa der Forenuser "StephanRE", der bis heute den Unterschied einer Garantie und einer Sachmängelhaftung nicht auf die Kette bekommt?
Wenn du dich in die Thematik eingelesen hättest, würdest du irgendwann vielleicht mal begreifen, dass der Händler nicht dafür haftet, wenn Verschleißteile...verschleißen.
Genau. Jetzt noch den Beweis dafür antreten, und schwups ist der Händler fein raus.
An deinen Aussagen merkt man ziemlich schnell, dass du keine Ahnung vom Thema zu haben scheinst. Es geht nicht darum ob Verschleißteile verschleißen, sondern schlicht und ergreifend ob ein bestimmungsgemäßer Verschleiß vorliegt. Gott bewahre und du kommst mit irgendwelchen sinnlosen Garantiebedingungen ums Eck.
Hallo an Alle,
es ist wie folgt ausgegangen:
Habe nochmal nachgeharkt und auf mein Recht bestanden. Mit dem Verkäufer gesprochen (ganz ohne Anwalt oder etwas davon zu erwähnen)
Wie einige von euch auch schon erwähnt haben, hat der Verkäufer/Händler in den ersten 6 Monaten die Beweispflicht. Das ist der wichtigste Punkt auf den man auch bestehen muss!
Eine Zündspule ist in der G-5 Garantie von Opel zwar nicht explizit angegeben, aber ich würde es unter Elektrik/elektr. Steuergeräte einordnen, auch wenn das schwammig ist. Da ist Opel in der Formulierung einfach zu ungenau. Aber das spielt eigentlich auch keine Rolle, weil Punkt 1 der wichtige ist!
So hat es dann auch der Händler eingesehen und den Reparaturaustausch komplett übernommen.
Ich hab nix bezahlt. Neue Zündspule ist drin.
Auto fährt wieder ohne ruckeln.
... erwartet man auch irgendwie nach 5 Wochen..
Ergo: traut euch in den ersten 6 Monaten zu wiedersprechen, wenn der Händler euch nach ein paar Wochen die Hosentaschen zusätzlich leeren möchte.
In aller Regel dürftet ihr es auf Kulanz repariert bekommen. Ausgenommen die üblichen Verdächtigen wie z.B. Bremsen. (aber da schaut man ja vor dem Kauf schon hin)
Also nochmals Danke an Alle. Weitermachen.
:-)
Ähnliche Themen
Zitat:
@guruhu schrieb am 6. März 2020 um 16:41:51 Uhr:
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 6. März 2020 um 15:39:29 Uhr:
Wenn du dich in die Thematik eingelesen hättest, würdest du irgendwann vielleicht mal begreifen, dass der Händler nicht dafür haftet, wenn Verschleißteile...verschleißen.
ob ein bestimmungsgemäßer Verschleiß vorliegt
Wie viele Händler haben dich schon ausgelacht, als du diesen Quatsch erwähnt hast?
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 6. März 2020 um 17:08:46 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 6. März 2020 um 16:41:51 Uhr:
ob ein bestimmungsgemäßer Verschleiß vorliegt
Wie viele Händler haben dich schon ausgelacht, als du diesen Quatsch erwähnt hast?
Genau so viele, die wie du, ca. 2 Jahrzehnte im Kenntnisstand zurückgeblieben scheinen, immernoch von Gewährleistung schwadronieren, und nicht verstehen, dass sie sich damit lachhaft machen.
Zitat:
@guruhu schrieb am 6. März 2020 um 17:15:14 Uhr:
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 6. März 2020 um 17:08:46 Uhr:
Wie viele Händler haben dich schon ausgelacht, als du diesen Quatsch erwähnt hast?Genau so viele, die wie du, ca. 2 Jahrzehnte im Kenntnisstand zurückgeblieben scheinen, immernoch von Gewährleistung schwadronieren, und nicht verstehen, dass sie sich damit lachhaft machen.
Es gibt keine Garantie auf Verschleißteile. Man kann sich noch so oft wiederholen, du wirst es wohl nie verstehen. Und was Verschleißteile sind, steht in deinen Garantieunterlagen. Denen du mit der Unterschrift zugestimmt hast. Dich dann zu beschweren und zu sagen, du siehst die Welt anders, macht keinen Sinn.
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 6. März 2020 um 15:39:29 Uhr:
Wenn du dich in die Thematik eingelesen hättest, würdest du irgendwann vielleicht mal begreifen, dass der Händler nicht dafür haftet, wenn Verschleißteile...verschleißen.
Das ist auch zu pauschal. Wenn Du heute das Gebrauchtfahrzeug kaufst und übermorgen schon der Grundplatte der klötze auf der Scheibe liegt wird der Händler vermutlich vor Gericht verlieren ... wenn nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt das die Bremsen runter sind.
Und nun die 6 Monate GWL mal anders betrachtet: Nach 5,5 Monaten und 15tausend gefahrenen km sind die Reifen an der gesetzlichen Verschleißgrenze angekommen ... der Händler muss da imho nicht nachbesseren.
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 6. März 2020 um 17:38:16 Uhr:
Es gibt keine Garantie auf Verschleißteile. Man kann sich noch so oft wiederholen, du wirst es wohl nie verstehen. Und was Verschleißteile sind, steht in deinen Garantieunterlagen. Denen du mit der Unterschrift zugestimmt hast. Dich dann zu beschweren und zu sagen, du siehst die Welt anders, macht keinen Sinn.
Wenn ich mir in der Werkstatt einen Satz neue Klötze und Scheiben einbauen lasse und diese sind nach 6 Monaten und nur ein paar tkm runter, dann wird die Werkstatt mir bzw. dem Richter beibringen müssen das ich keinen bestimmungsgemäßen Gebrauch gemacht habe oder das die Lebensdauer allgemein nicht mehr her gibt.
Übertragen auf den Gebrauchtwagenkauf würde das für mich bedeuten das, wenn im Vertrag noch erwähnt wird "Bremsen neu" diese auch eine gewisse Mindestlaufleistung erfüllen müssen.
@deathslaughter der „Big Deal“ ist im übrigen keine Opel Garantie, sondern eine Autohaus eigene Kundenbindungsverarsche damit der Kunde zum Service ins Autohaus gelockt wird. Das Kleingedruckte macht da den Unterschied zu einer „seriösen“ Garantie.
Wird gerne bei Autohäusern in Süd- Und Ostdeutschland gemacht.
Zitat:
@gott in rot schrieb am 6. März 2020 um 19:05:58 Uhr:
@deathslaughter der „Big Deal“ ist im übrigen keine Opel Garantie, sondern eine Autohaus eigene Kundenbindungsverarsche damit der Kunde zum Service ins Autohaus gelockt wird. Das Kleingedruckte macht da den Unterschied zu einer „seriösen“ Garantie.
Wird gerne bei Autohäusern in Süd- Und Ostdeutschland gemacht.
Das hab ich auch schon bemerkt.
Da geht's nur um kostenlose Arbeitsstunden während der Inspektion (Material exklusive).
Aber schaden tut das auch nicht.
Mit meiner Angelegenheit, die ja schon geklärt ist (wie ich bereits geschrieben habe), hat der Big-Deal nix zu tun.
Die G-5 Garantie zählt dennoch.
Und vor allem: die Beweispflicht des Händlers in den ersten 6 Monaten, wie ich heute erfolgreich gelernt habe.
Grüße
Leute, ihr müsst unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie.
Bei Gewährleistung ist die ersten 6 Monate der Händler in der Pflicht nachzuweisen das dieser Mangel noch nicht vorhanden war (schwer),deshalb hat der TE das auch durchgedrückt gekriegt,die zweiten 6 Monate ist der Käufer in der Pflicht.Danach trägt die Garantie in der keine Verschleissteile inbegriffen sind.
Bei einer Reparatur sieht das wieder anders aus,da kommt glaube ich die Sachmängelhaftung oder wie das heisst zum tragen.
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 6. März 2020 um 17:38:16 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 6. März 2020 um 17:15:14 Uhr:
Genau so viele, die wie du, ca. 2 Jahrzehnte im Kenntnisstand zurückgeblieben scheinen, immernoch von Gewährleistung schwadronieren, und nicht verstehen, dass sie sich damit lachhaft machen.
Es gibt keine Garantie auf Verschleißteile. Man kann sich noch so oft wiederholen, du wirst es wohl nie verstehen. Und was Verschleißteile sind, steht in deinen Garantieunterlagen. Denen du mit der Unterschrift zugestimmt hast. Dich dann zu beschweren und zu sagen, du siehst die Welt anders, macht keinen Sinn.
Besitzt du echt nicht die geistige Aufnahmefähigkeit, zu verstehen, dass hier nicht eine Garantie, sondern um die gesetzlichen Haftung f. Sachmängel geht? Oder trollst du hier nur rum? Ist ja furchtbar...
Zitat:
@Astradruide schrieb am 6. März 2020 um 18:13:59 Uhr:
Das ist auch zu pauschal. Wenn Du heute das Gebrauchtfahrzeug kaufst und übermorgen schon der Grundplatte der klötze auf der Scheibe liegt wird der Händler vermutlich vor Gericht verlieren ... wenn nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt das die Bremsen runter sind.Und nun die 6 Monate GWL mal anders betrachtet: Nach 5,5 Monaten und 15tausend gefahrenen km sind die Reifen an der gesetzlichen Verschleißgrenze angekommen ... der Händler muss da imho nicht nachbesseren.
Das stimmt natürlich, wobei es in beiden Fällen darauf ankommt, was gekauft wurde. Der Käufer kann eine Ware mittlerer Güte erwarten. Und das können auch durchaus Klötze sein, die morgen schon durch sind, wenn es in die Rahmenbedingungen passt (z.B. ungewartetes Auto mit 200tkm)
Zitat:
@guruhu schrieb am 7. März 2020 um 07:19:05 Uhr:
Zitat:
@Nuwandax schrieb am 6. März 2020 um 17:38:16 Uhr:
Es gibt keine Garantie auf Verschleißteile. Man kann sich noch so oft wiederholen, du wirst es wohl nie verstehen. Und was Verschleißteile sind, steht in deinen Garantieunterlagen. Denen du mit der Unterschrift zugestimmt hast. Dich dann zu beschweren und zu sagen, du siehst die Welt anders, macht keinen Sinn.Besitzt du echt nicht die geistige Aufnahmefähigkeit, zu verstehen, dass hier nicht eine Garantie, sondern um die gesetzlichen Haftung f. Sachmängel geht? Oder trollst du hier nur rum? Ist ja furchtbar...
Wenn ein Verschleißteil verschleißt, dann ist das kein Sachmangel. Rallst du das irgendwann noch mal oder ist das zwecklos bei dir?