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Astra h Caravan unfall
Hallo mir ist jmd wo ich parkte in die rechte Seite hinten rein gefahren. Tür u das hintere Blech sind total Schrott aber darum geht es nicht unter der Tür Das Ding ist auch verbeult ist das Tauschbar oder muss da vermessen u gerichtet werden?
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34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Fischgebruell
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Quatsch....Polizei braucht es da nicht.
So dachte ich auch erst bis ich des Anderem beleht wurde.
D.h. Unfall auf der Landstraße, früh am Morgen, ein paar Meter vor der Arbeitsstelle. Da beschädigt mir ein anderer Fahrer das Auto und fährt weiter als ob nichts geschehen. Ich gewende, eingeholt und gestellt. Zum Glück hat noch ein Zeuge angehalten. Es stellte sich raus es war ein Kollege von meiner Arbeit der von der Nachtschicht kam. Ach dachte ich, vergessen wir es, nicht die Polizei rufen, ich wollte ihn nicht noch mehr strafen. Ja.....und das zögerte sich, er hat lang gewartet seine Versicherung zu informieren, ich habe es dann gemacht über den Bund der Versicherten. Kontakt zu ihm war schwer, er rief nie zurück. Dann meldete sich seine Schwester und es kam mir dann vor, als wollen die den Spieß umdrehen wololen und mir in die Schuhe schieben. Nur durch Anwalt ging es dann noch gut für mich aus.
Von jetzt an, egal ob Kollege oder Freund, ich rufe immer die Polizei. Jeder kann hinterher seine Meinung ändern. Vor gericht ist ein Schuldeingeständnis nicht tragbar, man kann diese ja im Schok unterschrieben haben.
Zitat:
Original geschrieben von Fischgebruell
Vor gericht ist ein Schuldeingeständnis nicht tragbar, man kann diese ja im Schok unterschrieben haben.
Ich würde mich mit solchen Äußerungen zurückhalten, wenn man keine Ahnung hat.
Warum wohl rät dir jeder Anwalt, direkt nach einem Unfall keine Aussagen zur Sache zu machen
Genau wegen solcher Unklarheiten ist es empfehlenswert immer die Polizei zu holen. Die klären vor Ort die Schuldfrage. Wer meint man müsse die Polizei nicht rufen, der hat bisher einfach Glück mit den Unfallgegnern, deren Anwälten und Versicherungen gehabt.
Selbst wenn man eindeutig nicht Schuld hat versuchen die Versicherungen oder Anwälte gern auch einem noch eine Teilschuld nachzuweisen. Alles schon Erlebt. Ein relativ sicheres Mittel dagegen ist hat ein Unfallprotokoll der Polizei.
Zitat:
Original geschrieben von michael20005
Und wer zahlt das? Geld zum voraus zahlen habe ich gerade nicht
Oh mein Gott diese Schreibweise! Wie lange fährst du schon Auto,das du generell keinen Plan hast ? ( Muss ich das Geld auslegen) !!!!!
Die Schreibweise liegt am Handy. 8 Jahre fahr ich Auto Na und? Ich War nie in sowas verwickelt von daher macht man sich da keinen Kopf! die
Zitat:
Original geschrieben von michael20005
Die Schreibweise liegt am Handy. 8 Jahre fahr ich Auto Na und? Ich War nie in sowas verwickelt von daher macht man sich da keinen Kopf! die
Kann ich trotzdem nicht verstehen,bekommt man als Allgemeinwissen mit von Freunden,Bekannten, Arbeitskollegen usw, wenn man sich unterhält irgendwo passiert immer mal was!!
Tya aber in meinen Bekanntenkreis ist noch nie was passiert! Alle unfallfrei bis jetzt! Und das man sich da vorher keine wirklichen Gedanken macht ist wohl klar! Das Wichtigste ist getan u zwar das ich sowie der Verursacher den Schäden gemeldet hat. Nun warte ich bis morgen ab u schau. Auf jedenfall ist das in mein Augen auch ein wirtschaftlicher Totalschaden du mit irgendwelchen Hinterhof pflickerein dazu Wertverlust lasse ich mich nicht abspeisen. Ich werde zum foh gehen dort soll ein Gutachten gemacht werden u fertig. Trifft der Fall ein wird wie ich gelesen habe der wiederbeschaffungswert nach händlerpreis zzgl Zulage minus Verkaufserlös gezahlt. Sollte das so zutreffen bin ich noch zufrieden lege gleich noch was drauf und kaufe mir was jüngeres
Zitat:
Original geschrieben von blechbanane0170
Die klären vor Ort die Schuldfrage.
hier bist du falsch informiert worden - die polizei klärt NICHT die schuldfrage....und vorallem nicht vor ort!
die polizei nimmt lediglich zeugenaussagen und die lage die sie vorgefunden haben auf...die schuldfrage, wird dann im nachhinein geklärt!
So War beim Gutachter nun muss ich abwarten. Er wird auf jedenfalls verkauft auch im Falle eines nicht total schaden. Was ist da mit Wertverlust wegen Unfallwagen? Hatte da was gelesen, muss ich da woanders noch hin oder wie ist das?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von blechbanane0170
Die klären vor Ort die Schuldfrage.
hier bist du falsch informiert worden - die polizei klärt NICHT die schuldfrage....und vorallem nicht vor ort!
die polizei nimmt lediglich zeugenaussagen und die lage die sie vorgefunden haben auf...die schuldfrage, wird dann im nachhinein geklärt!
Ja da hast du Recht.
Die Polizei nimmt sozusagen nur den "Zustand" auf, den sie vorgefunden hat.
Die Schuldfrage wird natürlich später geklärt.
Trotzdem hat ein Unfallprotokoll der Polizei bei der Klärung der Schuldfrage eine ganz andere Gewichtung als wenn es ein "Normalbürger" irgendwie gemacht hat, der dann vielleicht auch noch Unfallbeteiligter ist.
Zitat:
Original geschrieben von michael20005
So War beim Gutachter nun muss ich abwarten. Er wird auf jedenfalls verkauft auch im Falle eines nicht total schaden. Was ist da mit Wertverlust wegen Unfallwagen? Hatte da was gelesen, muss ich da woanders noch hin oder wie ist das?
Vielleicht hättest mit dem Gutachter mal bissl reden sollen

den Wertverlust und die entsprechende Entschädigung legt der Gutachter fest.
Naja ich denke das macht er automatisch. Steht auch in der Homepage. Ist eine größere Firma. Soll halt schnell über die Bühne gehen damit ich etwas mehr Bargeld habe. Das neue wird ein astra j 1.7 aber ich Blick da noch nicht mit den Motoren durch weil es da mal 6 verschiedene wohl gab mit unterschieden. Ahk ist dort hoffentlich nachrüstbar
Bei dem fahrzeugalter und der laufleistung wirst du i.d.r. keine wertminderung mehr erhalten...
Also, weiter gehts was ich nicht ganz aber grad versteh.
Rap. habe ich verneint.
Nun wurde alles durchgerechnet.
Rep. würde ca 4800 Kosten.
Wiederbeschaffungswert 5200
fhr. restwert 1700 dif. 3500
er meinte nun ich bekomme im falle einer auszahlung nur 3500. das leuchtet mir auch ein.
nur ich dürfte das auto dann nicht für mehr als 1700 verkaufen?
Das leuchtet mir nicht ein.
Laut inet, wenn ich mir den schaden auszahlen lasse kann ich mit den fhz. tun was ich will? ( selbst rep, verkaufen, weiter fahren)
bevor ich hier dazu weiter drauf ein gehe sollte das reichen.
Zitat:
Original geschrieben von michael20005
er meinte nun ich bekomme im falle einer auszahlung nur 3500.
du wirst keine 3500€ bekommen, da bei fiktiver abrechnung die versicherung dir diesen betrag kürzen wird, die mehrwertsteuer bekommst du natürlich auch nicht....alles in allem 30-50% weniger